Quo vadis BTMG?

Mir egal was du glaubst. ich weiß was ich gesehen habe und sehen werde. Aber da ist ohnehin alles verloren, die Gegner der Legalisierung sind dagegen, die Befürworter verteufeln Alkohol. Verboten gehört beides .

Wenn man es nun leichter bekommt ist es logisch das mehr passiert weil viele es auch unterschätzen.

Aber es war ja schon immer so das beide Seiten das gegenseitig verharmlosen. Mir ist das egal, soll sich jeder so um den Baum wickeln wie der möchte.
 
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Weit hergeholt? Das sind Geschichten aus dem Paulaner Garten. Sowas wird (maximal) vom Arzt/Rechtsmediziner bei Verdacht oder auf Wunsch der Angehörigen durch eine Blutentnahme festgestellt.

Aber Brettler hat ein Gerät erfunden, was innerhalb von Sekunden über die Luft messen kann, was derjenige im Blut hat. Mit solchen Geschichten würde ich mich einfach mal bei Disney bewerben.

brettler schrieb:
ich weiß was ich gesehen habe

Ah also kein Gerät erfunden, sondern deine Augen haben übernatürliche Fähigkeiten, die einzelnen Substanzen im Blut zu sehen :affe:
 
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FR3DI schrieb:
Wusste man doch beim Straßenapotheker auch? Und der wird in Zukunft dennoch Kasse machen. Schonmal Angebaut? Das braucht Equipment, Zuneigung. Strom ist auch nicht umsonst. Und ja, irgendwelche Energiesparlampen bringen nichts.

Die Ollen Teile mit bis zu 400 Watt, da geht was.
Du hast einigen Bullshit hier geschrieben bisher aber bei den beiden Aussagen musste ich mich dann doch mal wieder anmelden ;)

Der Straßenapotheke bezieht zu 95% das Zeug aus anderen Quellen und baut nicht selbst an. Man konnte also nie wissen was da so ins Gras gepanscht ist, um es schwerer zu machen.

Der Satz mit den Energiesparlampen schießt den Vogel dann aber komplett ab. Natriumdampflampen mit immens hohem Stromverbrauch sind seit Jahren outdated und deren Nutzung wird immer weniger.
LEDs haben zig Vorteile gegenüber NDL, jeder Profi weiß das und auch die breite Masse kauft heute wohl vor allem wegen dem Stromverbrauch lieber LEDs. Dazu entwickeln LEDs kaum Wärme, ergo kann man die Lampen um ein vielfaches näher an die Pflanzen stellen -> riesiger Vorteil.
Vom Thema Lichtverteilung, Farbspektrum etc. pp. fang ich erst gar nicht an zu reden.

Die Aussage alleine zeigt mir wie du denkst du hast Ahnung von ner Materie, hinkst dem Stand der Technik aber schon 10 Jahre hinterher.

FR3DI schrieb:
Ich bezog mich da auf jemanden, der es eigentlich Wissen sollte. Dieser ist nach dem Experiment zurück zur Ollen Wattschleuder.

Gruß Fred.

Ein Geisterfahrer? HUNDERTE!!!!!

Dann liegt die Fachwelt um Cannabisanbau also falsch und nur deine Quelle hat Recht.

Ich kann auch verstehen warum manche keinen Bock haben von NDL zu LED zu wechseln, aber das ist n anderes Thema
 
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brettler schrieb:
Brauchen täte man gar nix davon, weder Alk, noch Nikotin noch Canabis usw. Gehört alles verboten.
Bei einem 0,0 Grenzwert würde ich mitgehen - bei generellen Verboten nicht.
Ergänzung ()

brettler schrieb:
Mir egal was du glaubst. ich weiß was ich gesehen habe und sehen werde.
Du siehst also ob jemand betrunken, bekifft oder nüchtern tödlich verunfallte?

It´s Magic!
 
brettler schrieb:
Mir egal was du glaubst. ich weiß was ich gesehen habe und sehen werde
Ich glaube einer offiziellen Statistik, du deiner eingeschränkten eigenen Wahrnehmung und Bauchgefühl. Ich als Techniker halte von deiner Argumentation nichts und Glaube hat was mit Kirche und nichts mit Drogen zu tun.
 
Samurai76 schrieb:
Bestes Beispiel, wie Alkoholwirkung verharmlost wird, wodurch die Gefährlichkeit von Alkohol mal wieder deutlich gezeigt wird. Keiner (Wenige) akzeptiert die Gefahr durch Alk!
Reines Strohmann Argument, wie ständig hier. Sagt einer was gegen Cannabis kommt automatisch: Aber die Alkoholiker!
h00bi schrieb:
Muss es auch nicht. Im Gegensatz zu dir können Kiffer noch problemlos zwischen Sicht und Abstand unterscheiden, selbst wenn sie berauscht sind.
Das traurige ist, dass es sicher Antikiffer-Richter geben wird, die das bewusst falsch interpretieren.
Es wird sich zeigen, wer hier falsch interpretiert.
Damien White schrieb:
Bitte zeige mir, wo ich Cannabis als "toll", oder in irgend einer Art als positiv, bezeichnet habe.
Ich sagte 'hier' nicht 'Du' ;).
 
Incanus schrieb:
Reines Strohmann Argument, wie ständig hier. Sagt einer was gegen Cannabis kommt automatisch: Aber die Alkoholiker!
Es geht nicht um den Konsumenten sondern um den Wirkstoff.

Da du das permanent ignorierst scheinst du damit ein Problem zu haben.
 
Incanus schrieb:
Reines Strohmann Argument
Achso, ja, natürlich, stimmt ja, Bier ist ja Grundnahrungsmittel...kein Rausch oder Suchtmittel...oder Zellgift.
Incanus schrieb:
gegen Cannabis kommt automatisch
Wir zeigen nur mit den gleichen Strohmann Argumenten wie bei Dir auf, wie dumm deine Argumentationskette basierend auf Märchen und Wunschdenken gegen Cannabis ist. Denn ich wiederhole meinen Vorwurf an genau Dich: Mit deinen Argumenten gegen Cannabis muss Alkhol auch verboten werden. Kein Kiffer fordert Alkoholverbot, dass kommt nur Dir so vor.

KCanG §5 Kosumverbot:
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1.
in Schulen und in deren Sichtweite,
2.
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3.
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4.
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5.
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6.
(zukünftig in Kraft).
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Die Sichtweite ist bei jedem der 4 ersten Punkte direkt mit benannt. Als Ergänzung (da Sichtweite in diesem Gesetz bis dahin nicht definiert wurde) kam dazu, dass die Sichtweite nicht mehr wie 100m sein können. Für mich gibt es da gar kein Ermessen. Sichtweite ist nach Mauer unterbrochen. Auch nach 10m, da kann man einfach nicht durchsehen!

Bei der Ergänzung steht nichts von darf nicht weniger betragen. Ansonsten macht auch die ganze Struktur und Formulierung gar keinen Sinn, dann hätte man der Einfachheit, wie in den ersten Entwürfen auch stand, im Umkreis von 100m reingeschrieben. Eine Umkreisverbotszone macht beim Ziel Jugend und Kinderschutz nur gar keinen Sinn, denn den Einrichtungen selbst (den Gebäuden sozusagen) ist es erst mal schnuppe und Cannabis hat auch keine magischen Fernwirkungen durch Hindernisse hindurch.
 
Samurai76 schrieb:
Sichtweite ist nach Mauer unterbrochen. Auch nach 10m, da kann man einfach nicht durchsehen!
Man könnte ja noch die Sichtweite um die Geruchsweite ergänzen. :p
 
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ZeT schrieb:
In Bayern.... keine Chance.

Hier musst du nachweisen das wirklich sonst nichts hilft.
Das MedCanG ist aber ein Bundesgesetz und da kann auch in Bayern niemand etwas gegen machen, und vorher mit BTM Rezept war das auf jeden Fall sehr aufwändig für Ärzte und die Strafverfolgung bei leichtfertiger Abgabe auch nicht ohne....
In Bayern wurde da bestimmt seitens der Behörden dankbar verfolgt :grr::grr::grr:
JonnyGranada schrieb:
Da mus ich mal mit meinem Hausarzt drüber reden, Danke für die Info.

Corto schrieb:
ich quatsche nächsten Donnerstag mal mit meinem Hausarzt. schau mer mal.
wilk84 schrieb:
4,20 € mit Privatrezept oder wenn es die KK übernimmt? Hört sich ja schon interessant an.

Ich will jetzt keine Werbung machen, nur soviel wer ein Leiden hat und keinen Hausarzt findet:
Gebt einfach mal Telemedizin Cannabis ein und da gibt es verschiedene Anbieter, der günstigte ist aktuell 4,20 € (Dr.A......) , dann 14,99 € bei C..g.. und A... C.... hat sogar ein Angebot für 1 Euro, wie bei denen die Folgekosten sind keine Ahnung.

Rechtlich sieht es mit dem ebenfalls am 01.April In Kraft getretenen MedcanG so aus:

§ 3 Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken

(1) Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte sind nicht zur Verschreibung, zur Verabreichung oder zum Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch berechtigt. Die §§ 2 und 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung gelten entsprechend.
https://www.gesetze-im-internet.de/medcang/BJNR06D0C0024.html#BJNR06D0C0024BJNG000200000


Somit ist die Verschreibungsvorraussetzung "das letzte Mittel zu sein, austherapiert, etc. "nicht mehr Existent und es darf wie Ibuprofen auf Privatrezept verschrieben werden.

Wer eine Kostenübernahme der Krankenkasse will, der muss weiterhin die gültigen Kriterien für die Kostenübernahme erfüllen!
 
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dutchflyer schrieb:
Das MedCanG ist aber ein Bundesgesetz und da kann auch in Bayern niemand etwas gegen machen, und vorher mit BTM Rezept war das auf jeden Fall sehr aufwändig für Ärzte und die Strafverfolgung bei leichtfertiger Abgabe auch nicht ohne....
In Bayern wurde da bestimmt seitens der Behörden dankbar verfolgt :grr::grr::grr:
Jupp wurde es.

Aber du hast natürlich recht damit, da es nun aus dem BTMG geflogen, man is es eigentlich ohne Probleme verschrieben werden bekommen sollte.

Es wird halt auch weiterhin Verschreibungspflichtig bleiben, sonst wäre der neue Dealer ja die Apo um die Ecke. ^^
 
ZeT schrieb:
Es wird halt auch weiterhin Verschreibungspflichtig bleiben, sonst wäre der neue Dealer ja die Apo um die Ecke. ^^
Wenn ich mir manche Produktbeschreibungen der Apotheken anschaue, dann bin ich mir nicht mehr so sicher ob das nicht schon Coffeeshopcharakter hat :D :D :D

Beschreibung einer Sorte aus einer Apotheke in Dortmund:

"Plum Driver entstand durch die gekonnte Kreuzung von Sundae Driver und Plum Wine OG und offenbart dabei vorwiegend die Charakteristika des Sundae-Elternteils. Das Aroma, welches an Blueberry Poptarts und Sahne erinnert, verleiht dieser Cannabis-Sorte eine bemerkenswerte Geschmacksvielfalt. Obwohl Plum Driver stärker von Sundae Driver beeinflusst ist, präsentiert sie eine ausgeprägte Neigung zu Indica und zeichnet sich durch einen schweren, sanften Charakter aus. Die Blüten von Plum Driver zeichnen sich durch zarte, flauschige Grüntöne mit einem Hauch von Lila aus, die von Trichomen und lebhaften orangefarbenen Haaren überzogen sind."
Dominanz: Indica
THC-Gehalt : 20,81%

 
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dutchflyer schrieb:
"Plum Driver entstand durch die gekonnte Kreuzung von Sundae Driver und Plum Wine OG und offenbart dabei vorwiegend die Charakteristika des Sundae-Elternteils. Das Aroma, welches an Blueberry Poptarts und Sahne erinnert, verleiht dieser Cannabis-Sorte eine bemerkenswerte Geschmacksvielfalt. Obwohl Plum Driver stärker von Sundae Driver beeinflusst ist, präsentiert sie eine ausgeprägte Neigung zu Indica und zeichnet sich durch einen schweren, sanften Charakter aus. Die Blüten von Plum Driver zeichnen sich durch zarte, flauschige Grüntöne mit einem Hauch von Lila aus, die von Trichomen und lebhaften orangefarbenen Haaren überzogen sind."
Dominanz: Indica
THC-Gehalt : 20,81%
Einfach 1 zu 1 aus einer Samenbank wie Sensi Seed kopiert. ^^
 
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Incanus schrieb:
Ein alkoholfreies Bier trinke ich nicht zum ‚Entspannen‘, sondern gegen den Durst.
Ich trinke 0,0 Bier zum Genuss, weil ich sonst nur Leitungswasser trinke. Und Genuss verbinde ich häufig mit Entspannung.

Incanus schrieb:
Tempolimits vor Schulen gelten auch immer,
Nein, nicht immer. Es gibt genügend Zusatzschilder, die den Zeitraum beschränken. Bei uns von 7 Uhr - 22 Uhr vor Kindertagesstätten.
 
Ich möchte auch noch gerne an die Prohibitionisten hier eine Frage stellen:

Warum soll jemand beim Dealer ohne Inhaltsangabe und Bestimmung der Sorte/THC-Gehalt für 8 bis 10 euro das Gramm sowas kaufen:

images.jpg
wenn man später in Anbauvereinigungen oder Fachgeschäfte sowas holen kann was aktuell in Apotheken 4,50 Eur pro Gramm kostet:
IMG20240403133306.jpg
Mich nerven diese ganzen Pseudopropheten die einfach Lügen der Prohibitionisten gebetsmühlenartig wiederholen. Niemand der bischen Hirn hat wird ´später beim Dealer kaufen und was minderjährige angeht:
Die kaufen in der Prohibition beim Dealer und vermutlich in der Legalität auch da sie in den Geschäften nicht bedient werden.
Darauf stehen nun mindestens 2 Jahre Haft und es ist Aufgabe der Polizei illegale Dealer zu jagen insbesondere wenn sie an Minderjährige verkaufen!
Ergänzung ()

Das erste Urteil zum Straßenverkehr mit dem KCanG ist da und scheinbar wird der neue Grenzwert direkt angewendet:
Ergänzung ()

Fun Fact da ja vorhin über Biergärten geredet wurde, es geht auch anders :daumen:
 

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Hallo

Incanus schrieb:
Tempolimits vor Schulen gelten auch immer,man weiß doch im Vorfeld get nicht, ob Kinder dort sind. Es gibt auch Schulveranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten.
Das hättest du gerne, die Gerichte sind sich da nicht einig:
https://www.antenne.de/experten-tip...en-so-schnell-duerft-ihr-in-den-ferien-fahren
Zitat:
"Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist nicht einheitlich. Es kommt durchaus vor, dass andere Gerichte eine gegensätzliche Auffassung vertreten, so z. B. das Amtsgericht Wuppertal. Dessen Richter entschieden, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vor der Schule nicht an Feiertagen gilt (Urteil vom 08.01. 2014, Az.: 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13)."

Nochmal nur für dich:
Es geht bei der 100m Abstandsregel um Jugendschutz und nicht um Gebäudeschutz, wenn keine Minderjährigen vor Ort sind gibt es nichts zu schützen.

Incanus schrieb:
Ist hier aber nicht so, die angegebenen Uhrzeiten gelten für die Fußgängerzonen.
Das hättest du gerne, sei nicht enttäuscht wenn die Realität anders aussehen wird, eine Aufzählung beinhaltet alle aufgezählten Punkte.

Samurai76 schrieb:
Achso, ja, natürlich, stimmt ja, Bier ist ja Grundnahrungsmittel...kein Rausch oder Suchtmittel...oder Zellgift.
Richtig, in Bayern gilt Bier als Grundnahrungsmittel.

Grüße Tomi
 
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