Incanus schrieb:
Reines Strohmann Argument
Achso, ja, natürlich, stimmt ja, Bier ist ja Grundnahrungsmittel...kein Rausch oder Suchtmittel...oder Zellgift.
Incanus schrieb:
gegen Cannabis kommt automatisch
Wir zeigen nur mit den gleichen Strohmann Argumenten wie bei Dir auf, wie dumm deine Argumentationskette basierend auf Märchen und Wunschdenken gegen Cannabis ist. Denn ich wiederhole meinen Vorwurf an genau Dich: Mit deinen Argumenten gegen Cannabis muss Alkhol auch verboten werden. Kein Kiffer fordert Alkoholverbot, dass kommt nur Dir so vor.
KCanG §5 Kosumverbot:
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1.
in Schulen und
in deren Sichtweite,
2.
auf Kinderspielplätzen und
in deren Sichtweite,
3.
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und
in deren Sichtweite,
4.
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und
in deren Sichtweite,
5.
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6.
(zukünftig in Kraft).
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Die Sichtweite ist bei jedem der 4 ersten Punkte direkt mit benannt. Als Ergänzung (da Sichtweite in diesem Gesetz bis dahin nicht definiert wurde) kam dazu, dass die Sichtweite nicht mehr wie 100m sein können. Für mich gibt es da gar kein Ermessen. Sichtweite ist nach Mauer unterbrochen. Auch nach 10m, da kann man einfach nicht durchsehen!
Bei der Ergänzung steht nichts von darf nicht weniger betragen. Ansonsten macht auch die ganze Struktur und Formulierung gar keinen Sinn, dann hätte man der Einfachheit, wie in den ersten Entwürfen auch stand, im Umkreis von 100m reingeschrieben. Eine Umkreisverbotszone macht beim Ziel Jugend und Kinderschutz nur gar keinen Sinn, denn den Einrichtungen selbst (den Gebäuden sozusagen) ist es erst mal schnuppe und Cannabis hat auch keine magischen Fernwirkungen durch Hindernisse hindurch.