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Dann wundert es mich nicht, dass manche Menschen aus Bayern die Welt nicht verstehen können. Kinder zum Alkoholiker erziehen aber den Erwachsenen kein Cannabis gönnen. Ja, weil Alk so viel harmloser (nicht!!!) ist.
Tomislav2007 schrieb:
eine Aufzählung beinhaltet alle aufgezählten Punkte.
1.
in Schulen und in deren Sichtweite,
2.
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3.
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4.
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5.
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6.
(zukünftig in Kraft).
Aufzählungsende.
In Punkt 5. bezieht sich die angegebene Uhrzeit nur auf die Fußgängerzone. Sonst würde die Zeit nicht im Punkt 5 stehen, sondern bei allen oder vorweg oder hintendran.
Und warum wird hier jetzt ein Erfahrungsaustausch über Konsum und Anbau gestartet? Das hat m.M.n. nicht sehr viel mit dem BTMG zu schaffen. Oder irre ich?
In Punkt 5. bezieht sich die angegebene Uhrzeit nur auf die Fußgängerzone. Sonst würde die Zeit nicht im Punkt 5 stehen, sondern bei allen oder vorweg oder hintendran.
Das sind meiner Meinung nach nicht 5 einzeln zu betrachtende Punkte, das ist eine Aufzählung mit 5 zusammen gehörenden Punkten.
Wenn das einzelne Punkte wären dann wäre an jedem Satzende ein Punkt, nach jedem einzelnen Punkt kommt am Satzende aber ein Komma.
Das werden wohl Gerichte entscheiden müssen und das neue Gesetz muss und wird im Laufe der Zeit noch an die Realität angepasst werden.
Samurai76 schrieb:
Und warum wird hier jetzt ein Erfahrungsaustausch über Konsum und Anbau gestartet? Das hat m.M.n. nicht sehr viel mit dem BTMG zu schaffen. Oder irre ich?
Vor paar Monaten kam man in der Schweiz auf die Idee auch Kokain in bestimmten Mengen zu legalisieren.
Oder besser zu entkriminalisieren.
Alkoholiker dürfen bis zur Selbstzerstörung (und Familie/Umfeld) ihren Genuss oder Sucht fröhnen.
Warum dann nicht wieder Kokain? Man würde ja wirklich Schwerverbrechern (alles um Schmuggel, Gang Kriminalität, Mord und Totschlag) das Wasser abgraben. Und in schmalen Mengen konsumiert, kann ich per Google keine krassen Gesundheitsschäden finden (?)
Es gibt ja auch zB das Recht auf Verwahrlosung. Wenn man meint so leben zu müssen, warum auch nicht?
Kann man machen, ich bin mit diesem hier ganz zufrieden https://www.vapowelt.de/Tragbare-Va...LKENKRAFT-ViTA-Vaporizer-Nachtblau::2716.html
Die Akkulaufzeit ist eher so mittel - aber dank USB-C jetzt kein großes Problem. Für zuhause Optimal, für unterwegs einfach ne Powerbank einpacken. Der Preis war sympathisch und dachte mir teste den mal.
Was mich an dieser Stelle am Meisten interessieren würde, ist die Hanflegalität nur auf die Legislaturperiode der Ampel begrenzt ? :-D oder wie schnell könnte eine CDU geführte Regierung das "Ganze" wieder abschaffen, vorausgesetzt, es besteht eine Mehrheit im Bundesrat ? Das gab es auch schon bei anderen Entscheidungen der CDU zur Schröder Regierung, wo kurzerhand diese aufgehoben wurden.
Also ist die Hürde ein Gesetz zu schaffen geringer, als es kurzerhand wieder aufzuheben ?
Wenn ich nicht völlig falsch liege, dann müsste eine Gesetzesänderung erst durch eine Mehrheit im Bundestag beantragt werden. Keine Ahnung ob "beantragt" das richtige Wort dafür ist.
Und das sollte eigentlich nur mit den Stimmen der AFD möglich sein. Ob sich das die Union wirklich antun will? Fraglich. Und sollte eine Partei der aktuellen Ampel dafür stimmen... oioi... das dürfte interessant werden.
Tag 3 nach dem Weltuntergang: immer noch keine Kiffer zu sehen hier. Wahrscheinlich sind die schon alle an den Folgen dieser wahnwitzig gefährlichen Droge gestorben. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die Straßen und Parks nicht schon von Cannabis-Zombies überfüllt werden. Aber damit hätte sich das Problem ja dann irgendwie auch erledigt. Das ist doch ein Grund zum Feiern! Da geh ich morgen gleich in den Biergarten und proste auf eine drogenfreie Öffentlichkeit. Vielleicht gönn ich mir bei der Gelegenheit auch gleich eine Zigarre. Aber erstmal morgens früh ordentlich Koffein im Café tanken.
Mittlerweile trudeln auch schon die ersten Rücknahmen wegen Beibringung zur MPU ein. Sollte der eine oder andere hier auch vor dem Problem stehen eine MPU wegen Cannabis (Besitz oder Konsum) absolvieren zu müssen (Erstverstoss), der sollte sich an seine Führerscheinstelle wenden.
Ja, hatte gestern auf YouTube auch so einen Vorschlag, Einstellung des MPU Verfahrens trotz 2,9ng Blut-THC. Scheint meine Vermutung zu stützen, dass der neue Vorschlag (3,5ng) nirgendwo in ein Gesetz geschrieben werden muss, um Anwenudng zu finden.
Der 1ng Grenzwert ist auch nicht gesetzlich festgelegt, sondern wurde durch die Rechtsprechung entwickelt.
Bleibt zu hoffen, dass die Gerichte dem weitestgehend folgen und den neuen Grenzwert direkt anwenden.
Zu sagen wir warten auf ein Gesetz, was zwar noch mehr Rechtssicherheit verschafft, wäre angesichts der Tatsache, dass die 1ng auch nicht gesetzlich festgelegt wurden nicht mehr plausibel und verletzt hier meiner Meinung nach den Gleichheitsgrundsatz
Ich persönlich denke, dass die Führerscheinbehörden ab 150ng THC-COOH versuchen werden Missbrauch reinzuinterpretieren, in wie weit die am Ende damit durch kommen ist ein anderes Blatt.
Dieser Missbrauchspassus ist im Prinzip eine Einladung zur Willkür, denn Missbrauchskriterien sind ja noch nicht ausfomuliert worden und werden vielleicht niemals ausfomuliert, da einfach gesagt wird :
"Jeder Fall ist individuell zu prüfen" und es zu großen Gefällen zwischen den verschiedenen Behörden kommen kann.
Aufgrund der Änderungen ist der COOH Wert irrelevant. Vor der Änderung reichte der einmalig nachgewiese Konsum für Führerschein weg und MPU. Jetzt muss mindestens zweimal der Blutwert über 3,5ng liegen, damit eine MPU überhaupt in Betracht gezogen werden darf (analog zur 0,5 Promille Alkoholgrenze). Deswegen hat die Pol auch so ein riesen Problem mit dem neuen Gesetz bzw. die Änderungen der anderen. Sie haben keine Legimitation mehr für einen weitreichenderen Test (Blutabnahme) durch einen Pinkeltest. Man müsste derzeit also tatsächlich der Blutabnahme zustimmen, die Anordnung des gleichen fällt schwerer bis unmöglich. Aus diesem Grund fordert doch auch die Pol einen sensitiveren Speicheltest um damit dann die Blutabnahme anordnen zu dürfen.
Analog zu Alkohol: Dort ist der Historische Wert auch Egal, man muss mindestens zweimal erwischt werden (oder mit einem deutlich überhöhten Wert). Dort könnte man über Tests bestimmt auch rauskriegen, wieviel im Schnitt über die letzten Wochen konsumiert wurde (Leberwerte). Das interessiert aber nicht, solange man Konsum und Fahren weit genug trennen kann.
Weit hergeholt? Das sind Geschichten aus dem Paulaner Garten. Sowas wird (maximal) vom Arzt/Rechtsmediziner bei Verdacht oder auf Wunsch der Angehörigen durch eine Blutentnahme festgestellt.
Falsch. Es wird bei Verdacht sofort eine Blutprobe gemacht bzw. im Nachgang. Und es werden auch vor Ort Schnelltests gemacht uvwm.
Das ist immer das Problem mit den Kiffern, alle Meinungen außer ihre sind falsch und Alkohol ist böse und Kiffen gut. Das beides verboten gehört checkt ihr nicht.