Ich vertehe das sehr wohl, aber wohl im Gegensatz zu dir.
Zudem gab es als Argumente noch Tatsachen aus Erfahrung.
Man Leute, habt ihr noch nie Hardware zurückgeschickt auf Widerruf?
Doch, das alleine würde schon ausreichen wenn du verstehen würdest.Purly schrieb:Und die fehlende Beratung alleine sorgt eben nicht für ein Widerrufsrecht.
Zudem gab es als Argumente noch Tatsachen aus Erfahrung.
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Das war eher mal ein Beispiel jetzt, ich schrieb da ja noch mehr, aber kompetente Fachberatung wirst du alle mal haben. Die hast du beim Online Kauf nicht und auch darauf bezieht sich der BGH in dieser Verlinkung.kachiri schrieb:Davon gehst du aus... Also ich kenne jetzt nicht viele Hardware-Schuppen - so viele gibt es ja nicht (mehr). Aber in keinem waren bisher "funktionierende Systeme" ausgestellt, an denen ich hätte Benchmarks und Spieleleistung testen können.
“Weiter ist allerdings zu berücksichtigen, dass dem Verbraucher beim Kauf von Waren im Fernabsatz gegenüber dem Kauf im Ladengeschäft selbst dann ein Nachteil verbleibt, wenn der Kunde die gekaufte Ware im Ladengeschäft nicht auspacken, aufbauen und ausprobieren kann.
Man Leute, habt ihr noch nie Hardware zurückgeschickt auf Widerruf?
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Das machen doch mittlerweile fast alle seit 2014.kachiri schrieb:Wobei sich z.B. Mindfactory inzwischen die Rücksendekosten bezahlen lässt und von der Erstattung einkassiert.
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