Strompreisbremse nur bei Preiserhöhung?

Caoscrischen

Lt. Junior Grade
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Moin!
Ich hoffe hier kann jemand meine Verwirrung auflösen. Mein alter Stromvertrag lief in vor etwa einem Jahr aus und ich habe einen neuen gebraucht, ausgerechnet als die Energiepreise so extrem hoch waren. Das günstigste was ich finden konnte war einer mit einem Arbeitspreis von 60 ct/kWh. Entsprechend erfreut war ich, als im Frühjahr die Energiepreisbremse mit der Deckelung auf 40 ct/kWh beschlossen wurde.
Bei meinem Stromanbieter habe ich aber nun folgende Formulierung gelesen:
"Das Strompreisbremsengesetz ist zum 01.03.2023 in Kraft getreten und trägt bereits rückwirkend seit dem 01.01.2023 zu Ihrer Entlastung bei, falls der Arbeitspreis 40 ct/kWh (brutto) im bestehenden Tarif, nach einer Preisanpassung oder einem Tarifwechsel überschreitet. "
Greift die Strompreisbremse bei mir also nicht, weil der Arbeitspreis bereits bei Abschluss des Vertrages über den 40 ct/kWh lagen, und nicht erst durch Preiserhöhung oder Tarifwechsel über diese Grenze gerutscht ist? Ich hatte mich auch schon gewundert, dass mein Anbieter die Abschlagszahlungen gar nicht runter korrigiert hat.
 
Die Bremse funktioniert bei jedem bei dem der Preis über 40 cent liegt und das ab dem 1.1.23. Ergo auch bei dir. das hat nichts damit zu tun das dein preis schon vorher höher lag.
 
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