News Urteil: Rapidshare haftet für rechtswidrige Downloads

godapol schrieb:
nicht nur behaupten, sondern belegen. was hat napster konkret wem wann "angetan"?

Ich brauche historische Fakten nicht zu belegen. Google ist Dein Freund, falls Du Zweifel an meiner Aussage hast.
 
Moriendor schrieb:
Ich brauche historische Fakten nicht zu belegen. Google ist Dein Freund, falls Du Zweifel an meiner Aussage hast.

gnhihihihihi... ich habe berechtigten und fundierten zweifel an deiner behauptung, die ungefähr der argumentation der pferdekutscher von vor ca. 100 jahren gleicht, als die ersten automobile auftauchten.

ich hab mir die mühe gemacht, in meinem vorigen post etwas literatur für dich zusammengetragen.
 
@godapol: interessante Lektüre, zeigt auch mal die "andere" Seite.

In "Welcome To The Machine", da wird es auch beschrieben.
 
Nur mal eins, weil hier jeder 2te von Raubkopie spricht:

Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Der Begriff ist von den Contentindustrie erfunden, damit man automatisch was sehr "schlechtes" damit verbindet. Das Wort gibt es so nicht.
Illegale Kopie, Privatkopie, was weiß ich ... aber sicherlich NICHT Raubkopie.
 
Selbst wenn es Rapidshare irgendwann nicht mehr geben würde, wird es immer noch wege geben Dateien zu Tauschen bzw. zu vervielfältigen.
 
@Kraligor:
Hier noch etwas von Kant:
"Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!"

Recht ist nicht gleich Recht und Recht ändert sich. Das Recht im digitalen Zeitalter ist noch nicht gesprochen. Hier werden Gesetze vom letzten Jahrtausend auf Entwicklungen der letzten 10 Jahre angewandt.

Der einzige Schaden der hier entsteht ist die kriminalisierung und Ausbeutung der ärmsten der Armen
 
Niyu:

Sapere aude. Prima. Und nun?

Es geht hier nichtmal um Recht, es geht um simpelste marktwirtschaftliche Zusammenhänge. Wer für seine Tätigkeit nicht entlohnt wird, kann diese Tätigkeit nicht weiter ausführen, so einfach ist das. Und was Piraten tun, ist genau das: Sie entlohnen nicht für eine Tätigkeit, die sie selbst in Anspruch nehmen.

Das ganze dann noch auf ein moralisches Level zu heben (Produktpiraterie gegen die "Ausbeutung der ärmsten der Armen") ist schon recht skurril.
 
Das ist irrelevant dafür, dass ein Rechtsbruch damit begangen wird, wenn man außerhalb der Ausnahmen des UrhG Kopien anfertigt. Ob es die Plattenindustire überlebt oder nicht, ist dafür nicht von Belang.
 
Äpfel und Birnen.
Konnte man ohne jeden Aufwand ganze Alben aufnehmen? Nein.
Bekam man die Songs in bestmöglicher Qualität? Nein.
Konnte man direkt den Song auswählen, den man hören wollte, wie bei der LP? Nein.
War die Tapeaufnahme also quasi dasselbe wie die gekaufte LP? Nein.

Bei runtergeladenen Alben heute: Ja, ja, ja und ja.
 
Ein pro-aktives Handeln Rapidshares, also die Löschung von urheberrechtlich geschützten Dateien, die bereits beim Upload erkannt werden, wird vom Gericht nur dann vorausgesetzt, wenn es zum Upload von Inhalten kommt, die bereits als rechtsverletzend erkannt wurden.
o.O Das ist doch schon seit Jahren Standard, oder?
Wenn ein File abused wird, wird dessen SHA/MD5/CRC geblacklistet und wenn das File nochmal geuppt wird, schlägt der Upload fehl oder es gibt eine entsprechende Fehlermeldung. (Zumindest glaube ich das schon vor Jahren so gelesen zu haben in irgendwelchen FAQs/ToS/AGB...)
Das Urteil ist mMn absolut vertretbar. Rapidshare führt eine Hitlist und schüttet Boni aus für unbekannte Files... dann sollen die die Files auch prüfen! Das wäre doch eigentlich selbstverständlich... -.-'

MfG, Thomas
 
Fetter Fettsack schrieb:
Das ist irrelevant dafür, dass ein Rechtsbruch damit begangen wird, wenn man außerhalb der Ausnahmen des UrhG Kopien anfertigt. Ob es die Plattenindustire überlebt oder nicht, ist dafür nicht von Belang.

so haben unsere großväter damals auch argumentiert. es war schließlich gesetz. kein nachdenken, kein kritisches hinterfragen. duckmäuserisches handeln, selbst wenn die ungerechtigtkeit immer offensichtlicher wird.
Ergänzung ()

HighTech-Freak schrieb:
Das Urteil ist mMn absolut vertretbar. Rapidshare führt eine Hitlist und schüttet Boni aus für unbekannte Files... dann sollen die die Files auch prüfen! Das wäre doch eigentlich selbstverständlich... -.-'

1. ist es nicht. du hast es offenbar nicht verstanden.
2. die bonusausschüttung ist bereits seit 2010 eingestellt.
3. was machen sie bei verschlüsselten dateien?
4. was ist mit der proaktiven suche nach links im internt? soll RS das internet jeden tag durchsuchen???
 
Vor einigen Jahren hat Rapidshare auch die "Kurve" bekommen, so wird es auch diesmal sein.
 
so haben unsere großväter damals auch argumentiert. es war schließlich gesetz. kein nachdenken, kein kritisches hinterfragen. duckmäuserisches handeln, selbst wenn die ungerechtigtkeit immer offensichtlicher wird.


Es ist eine rechtliche/moralische Ungerechtigkeit, dass ein Unternehmen ein nicht lebensnotwendiges Gut zu einem Preis seines Ermessens verlangt? Wieso denn?

Ist es eine Ungerechtigkeit, wenn eine Rechtsordnung Schutzmaßnahmen vorsieht, die immaterielle Güter schützt? Ist es gerecht, dass sich Personen einfach so das Recht nehmen, in das Eigentumsrecht eines anderen ohne Not eingreifen? (Not ist nicht, wenn man sich ein nicht lebensnotwendiges Gut nicht kaufen will).
 
Zuletzt bearbeitet:
die sollen preise verlangen, wie sie lustig sind (was sie im moment eh noch machen). die CI soll damit aufhören, die gesamte bevölkerung unter generalverdacht zu stellen, den gesetzgeber zu beeinflussen, unschuldige leute zu verklagen sowie alles daran zu setzen, dass dieser abmahnwahnsinn weiterhin forciert wird. die CI soll damit anfangen, sich den herausforderungen zu stellen.

im übrigen ist genau das von mir zitierte die rechtliche/moralische ungerechtigtkeit!!! und nicht irgendein vollidiot, der sich das fünfundzwanzigste album kopiert und dabei fünfundzehnfantastilliarden EUR schaden anrichtet.
 
godapol schrieb:
1. ist es nicht. du hast es offenbar nicht verstanden.
2. die bonusausschüttung ist bereits seit 2010 eingestellt.
3. was machen sie bei verschlüsselten dateien?
4. was ist mit der proaktiven suche nach links im internt? soll RS das internet jeden tag durchsuchen???
2. Du sagst es ja selber:
Dass dies technisch nicht leicht umsetzbar ist, war auch dem Gericht bekannt, weshalb sich nicht allein aus dem Geschäftsmodell von Rapidshare eine erhöhte Prüfpflicht ergebe. Da der Filehoster hochfrequentierte Dateien allerdings mit einem Bonussystem vergütet hat und diese Förderung „die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ berge, seien Prüf- und Handlungspflichten zu Lasten Rapidshares zumutbar.
3. & 4. Is leichter umsetzbar als Du denkst und zwar aus mehreren Gründen:
  • Referer: Viele Seiten verwenden keine De-Referer Seiten um sich zu verschleiern. Durch die Ursprungsseite kann man sich sehr leicht ein Bild machen, ob das File illegal ist, oder nicht ;)
  • Rapidshare hat den Download-Link und kann diesen im Internet suchen. Falls er gefunden wird ist das File öffentlich. Falls es öffentlich wird die URL im System analysiert.
  • Rapidshare hat eine Hitlist. Alles, was unverhältnismäßig oft gendownloaded wird, muss analysiert werden. Urlaubsvideos.part127.rar mit 120 Downloads werden wohl keine Urlaubsvideos sein... ;)
    Ich wage die Aussage, dass alles, was >50 Mal runtergeladen wurde in >99% der Fälle illegal war... Ein Algorithmus + eine oberflächliche Websuche sollten also in der Lage sein einen Großteil des illegalen Contents aufzuspüren. Welche Maßnahmen man dann setzt ist eine andere Frage (Limiterung der Anzahl der Downloads/Tag wäre eine von vielen Möglichkeiten)
1. Das Urteil ist gemäß obiger Aussage nicht auf die aktuellen Geschäftspraktiken anwendbar (Bonussystem nicht mehr aktiv), sondern nur auf das damalige Szenario -und für das ist das Urteil absolut nachvollziehbar. (was mittlerweile keine Selbstverständlichkeit ist)

Bezüglich Amahnwahnisinn und moderne Welt:
Ja, klar ist die CI im letzten Jahrhundert stecken geblieben. Das wissen alle hier und verfluchen die meisten. Für mich reichen HDCP und DRM-Verkrüppelungen an dieser Stelle als Beispiel aus, aber auf der anderen Seite wird die von vielen gewünschte Kulturflatrate in Form einer Streaming-Flatrate in Europa von der GEMA behindert wo's nur geht.
Das Problem mit den Raubkopien in den USA ist ein ganz anderes wie in Europa. In Amerika streamst Du Dir deine Lieblingsserie von der Homepage des Fernsehsender oder deine Musik über sowas wie Spotify. Das gibt's in Europa erst seit Kurzem bzw. noch garnicht. Meiner Ansicht nach trägt hier die GEMA 2/3 der Schuld, nicht die CI...

MfG, Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
@godapol

Es ist und bleibt ein Rechtsbruch, wenn man ohne Erlaubnis desjenigen, dem das alleinige Nutzungsrecht zusteht, in eben dieses außerhalb des Rahmens des UrhG eingreift. Das ist Unrecht. Vielleicht kein schweres, aber es ist eines. Die Rechtsordnung anerkennt keinen der von dir genannten Gründe als Rechtfertigungsgrund für so ein Vorgehen.

Dass die Industrie abmahnt, ist in berechtigten Fällen wohl in Ordnung, ihre Bemühungen etwa bei den amerikanischen Gesetzesvorhaben, die dann doch gekippt wurden, sind es meines Erachtens allerdings nicht (da dort jedwede Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen wurde) . Damit schlägt sie weit über die Stränge, dem pflichte ich bei.

Nichtsdestotrotz kann das kein Freibrief dafür sein, dass Einzelpersonen ohne jedwede stichhaltige Rechtfertigung Rechte anderer missachten und diese verletzen.
 
zu Beitrag #158:
Es gibt ja tatsächlich auch LEGALE Verteilung digitaler Inhalte: z.B. Open Source/Open Mind Programme... So eine Datei wird jeden Tag zu "tausendfachem" heruntergeladen...

Zitat:
File abused wird, wird dessen SHA/MD5/CRC geblacklistet..
Na ja, dann wird die Bitrate (Video) Schriftart (ebook) Streambitrate/Pause (Musik) minimal geändert und schon kommt das abused nicht mehr weiter... oder etwa nicht?
Und Dateien könnten auch einfach in der Endung minimal unbenannt werden, anstatt *.rar mit Passwort und schon scheinen die Dateien jungfräulich frei ohne Contentschutz... z.B. *.avi -> *.asi


In der Schweiz ist der download legal und in Deutschland im Grunde der upload... das ist mal wieder typisch EU... :evillol:

Mir Graut davor, wenn cloud-Server systematisch "selbst aufgenommene & mir gehörende" Foto-/Film-/Musik-/Schriftdokumente durchleuchtet und im Zweifel von angestellten Mitarbeitern der Contentindustrie auf Urheberfreiheit durch Konsumprüfung freigegeben wird...


Ich verstehe schon die Problematik der "unerlaubten Kopiererrei", nur so eindeutig einfach ist keine Lösung in Sicht!

Grundgesetz:...Eine Zensur findet nicht statt....
 
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