Das gleiche gilt aber dann auch für Computerläden in der Einkaufsmeile trotzdem würde niemand sagen da könnt ihr nicht kaufen.thornhill schrieb:das Rückgaberecht lässt eigentlich gar keine Inbetriebnahme zu.
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Also die Chance das das Modell das man bekommt defekt ist, und dann noch zusätzlich der Laden kaputt ist und dann müsste ein Insolventer Laden ja trotzdem erst mal weiter arbeiten, da gibts ja einen Involvenzverwalter der die Geschäfte weiter führt, und man kann ja da es über paypal geht auch einfach das Geld nicht frei geben... Das die Insolvente Firma dann noch das Geld verlangt und bekommt von Paypal...
Also ist es völlig aus zu schließen? Nein, und darf hier gerne jeder Lesen und sich dagegen entscheiden, aber das der Bot hier aktiv die Ausblendet das könnte schon fast Strafbar sein... Wenn Google jemanden nicht listed oder irgendwie unfair listet kann man sie auch verklagen.
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