News Vorratsdaten­speicherung: Deutsche Speicherpflicht endgültig begraben

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das ganze war auch schon am 02.01.2014 im radio ein thema, damals ging es darum das eine gesetzesversion von 2008 für verfassungswidrig erklärt wurde. eine neuauflage war nicht geplant und heiko mass wollte eine spätere auflage nicht einführen, sondern zunächst erst mal ein urteil des eugh abwarten. das ist nun passiert, 9 jahre später!!! rückwirkend kann man sagen, gut das der man abgewartet hat, es wäre nun eh hinfällig gewesen.
am besten wäre natürlich wir gingen wieder zu dem zustand vor 2006, denn damals gab es überhaupt keine vorratsdatenspeicherung.
 
Beelzebot schrieb:
Die wäre komplett verfassungswiderig, weil es gegen Art. 38 I 2 GG verstoßen würde.
Das mag ja richtig sein, ich denke es geht eher um die Tatsache, weshalb ein ständiges Anrennen unter Verwendung von Steuergeldern ohne Strafe bleibt und dass die Regierung sich weigert Tatsachen zu akzeptieren. Dass so etwas immer und immer wieder versucht wird, sollte uns alle nachdenklich machen, von wem wir da überhaupt regiert werden.
Beelzebot schrieb:
Aber ihr könntet eine Verfassungsbeschwerde gegen Art. 38 I 2 GG aufsetzen und versuchen, dass dem BVerfG vorzutragen.
Gute Idee, ich weiß nicht, ob Patrick Breyer in diese Richtung schon aktiv (geworden) ist.
 
NedFlanders schrieb:
Das mag ja richtig sein, ich denke es geht eher um die Tatsache, weshalb ein ständiges Anrennen unter Verwendung von Steuergeldern ohne Strafe bleibt und dass die Regierung sich weigert Tatsachen zu akzeptieren.

-> Art. 38 I 2 GG = Freies Mandat
Aber so wie du das formulierst bedeutet für dich "Freies Mandat = Die machen was sie wollen"

NedFlanders schrieb:
Dass so etwas immer und immer wieder versucht wird, sollte uns alle nachdenklich machen, von wem wir da überhaupt regiert werden.

Wähl doch wen anderes oder lass es gleich ganz. Negative Wahlfreiheit ist sehr angenehm.
Du solltest dir das Konzept des freien Mandats nochmal anschauen.

NedFlanders schrieb:
Gute Idee, ich weiß nicht, ob Patrick Breyer in diese Richtung schon aktiv (geworden) ist.

Ich kann dir jetzt schon versichern, dass das ein kompletter Rohrkrepierer wäre. Aus juristischer Sicht eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Grundrecht mit einer derartig hoher systematischer Stellung im Gesetz anzugreifen ist Fieberwahn.
 
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"Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Beispiel, bei welchem das Sicherheitsinteresse höher eingestuft wurde als der Datenschutz. Die IP-Adresse, welche einer Person zugewiesen wurde, sowie Zeit und Dauer der Internetnutzung müssen von den Internet-Providern gemäß gesetzlicher Richtlinien zehn Wochen lang gespeichert werden."
Q: https://www.datenschutz.org/ip-adresse-datenschutz/

Gilt das auch für die hops von dieser IP-Adresse?
 
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Artikel-Update: Das Bundesverfassungsgericht hat heute mitgeteilt, dass ein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hinfällig ist. Das EuGH-Urteil gilt, das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt rechtswidrig. Daher werden die drei Verfassungsbeschwerden formal als erfolglos abgewiesen, weil „schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf“.

Die Kläger sind mit dem Urteil zufrieden. Das gilt neben dem Bürgerrechtsverein Digitalcourage und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) auch für Mailbox.org als Repräsentant der Internet- und Provider-Wirtschaft. Der Geschäftsführer Peer Heinlein erklärt:
Die deutsche Politik hat über Jahre immer und immer wieder neu versucht, die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür einzuführen. Es ist gesellschaftlich notwendig, dass dieses Thema ein für alle Mal beendet ist.

Bundesregierung arbeitet an Alternativen

Die aktuelle Bundesregierung ist ohnehin von der anlasslosen Speicherfrist abgerückt. Bundesjustizminister Marko Buschmann (FDP) arbeitet an einem Quick-Freeze-Entwurf, noch gibt es aber Auseinandersetzungen mit Innenministerium unter Nancy Faeser (SPD).

Auf EU-Ebene ist das Thema ebenfalls noch nicht vom Tisch, wie interne Dokumente aus dem EU-Ministerrat zeigen. Vor allem sind es die Vertreter der Mitgliedsstaaten, die einen neuen Anlauf planen. Dafür soll nun eine Expertengruppe eingerichtet werden, berichtet Heise online. Diese hat die Aufgabe, einen Vorschlag zu erarbeiten, der mit den EuGH-Auflagen vereinbar ist.
 
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Frau Faeser und ihre Arbeit gefallen mir auch nicht.
 
Gut! Süät aber sehr gut!

mfg
 
Alles andere hätte zu einem Implodieren Europas geführt
 
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Ich kann mir nicht vorstellen dass QuickFreeze hilft.
Man verschlüsselt Standardmäßig immer mehr und die Leute die man versucht zu erwischen werden zusätzliche Maßnahmen ergreifen um sich abzusichern.
 
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Ich würde auch gerne eine 3 Strike Regel haben wollen. Ähnlich wie beim anderen Sachen, die Bösen mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Nach 3 Versuchen darf ein Gesetz erst 20 Jahre später wieder vorgeschlagen werden auch wenn es leicht umformuliert werden würde.
 
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Sehr schön, Gratulation uns allen für diesen Sieg der Vernunft.
Zeigt mal wieder, dass die Spenden an Digitalcourage gut angelegt sind :D
 
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Gut soweit. Ich halte es allerdings für durchaus fragwürdig, ob sich die aktuelle Regierung an ein BVerfG-Urteil hält. Und noch weniger glaube ich, dass die Exekutive sich dafür interessiert. Solange wir keine unabhängige Kontrollbehörde für die Polizei und den Inlandsgeheimdienst haben, ist es nicht gut bestellt um die Rechtstreue der Exekutivorgane.
 
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Andy schrieb:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen das EU-Recht verstößt.

Ich bin mal gespannt ob der "Datenvorrat" dann auch gelöscht wird.
 
Möhrenmensch schrieb:
Ich halte es allerdings für durchaus fragwürdig, ob sich die aktuelle Regierung an ein BVerfG-Urteil hält.
FIFY. Letztendlich ist eher die Frage ob eine beliebige (und nicht nur die aktuelle) Regierung sich daran hält. Man wird immer Mittel und Wege suchen um EU Beschränkungen kreativ zu umgehen. Ob die erdachte Alternative dann besser ist sei mal dahin gestellt...

Aber schön, das nun unser BVerfG den Kram bestätigt hat. War schon lange überfällig, so oft wie die liebe Union das Thema ausgepackt hat.
 
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Hach mich stresst das Thema inzwischen nicht mehr.

Damals war ich noch auf jeder Demo zu dem Thema. Heute weiss ich: Das wird alle 2-3 Jahre in ein Gesetz gekippt, dann wird durch die Instanzen geklagt und EuGH / BVerfG kippen das ganze.

Spenden an Digitalcourage und Fragdenstaat sind eine erstklassige Investition in die Sicherung unserer Grundrechte und ich freue mich bei solchen News jedes mal aufs neue:)
 
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na toll...da bin ich mal gespannt wie ein flitzebogen, welche überaus schweren straftaten bzw verdachtsmomente zu einem quick-freeze führen können...
zb bandenmäßiges schwarzfahren, pimmelvergleiche, torrents laden oder vielleicht verschlüsselt zu kommunizieren?...
da man bereits weis, daß der richtervorbehalt in de nur eine farce bzw ein feigenblatt darstellt, weil die richter sowieso alles genehmigen wenn sie weiter karriere machen wollen, ist auch ein quick-freeze nur ein anderer name für hintertür...
 
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DFFVB schrieb:
Alles andere hätte zu einem Implodieren Europas geführt

Ob sich die Organisationen aus der Buchstabensuppe meist aus 3 Buchstaben auch dran halten?
 
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