News Vorratsdaten­speicherung: Deutsche Speicherpflicht endgültig begraben

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Martinipi schrieb:
Erschreckend wie sich der Buschmann jetzt hinstellt und es feiert, dass man jetzt endlich das Gesetz abschaffen wird. Man wusste ja anscheinend, dass es rechtswidrig ist und hat es trotzdem bis zur absoluten Kotzgrenze willentlich weiterlaufen lassen.
Bei der impfplicht war's noch genau andersrum
 
TilTuesday schrieb:
Gut so! Und ich will von niemandem hören "Wer unschuldig ist, hat ja nichts zu befürchten"!

Die Beste frage für so Leute ist: Ob sie Vorhänge an den Fenstern haben?
Denn ein Vorhang ist nichts anderes als ein einfacher Datenschutz der Privatsphäre
 
Andy schrieb:
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) betont die Ausnahmen, die das EuGH-Urteil vorsieht. In einer Stellungnahme erklärt sie: „Ausdrücklich hat der Europäische Gerichtshof entschieden: IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Zudem gestattet der EuGH gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung.“

Ufff, das muss man erstmal sacken lassen! Das ist Realitätsverlust par excellence .... da wird einfach durch Weglassen der wichtigen Passagen das Urteil komplett umgedichtet und auf gehts in eine neue Runde um den Überwachungswahn zu befriedigen und Grundrechte abzubauen!
 
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Andy schrieb:
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) betont die Ausnahmen, die das EuGH-Urteil vorsieht.

Die werden sicherlich auch noch angegangen, viel zu schwammig.

Laut DSGVO darf ich IP Adressen nur anonymisiert speichern. Was ist "schwere Kriminalität"? Was wird unter "Kriminalitätsbelastung" verstanden?

Das wird wieder nach Karlsruhe gehen und gekippt werden, sehe ich jetzt schon.
 
"Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung" - also Berlin und Frankfurt ?
 
Tja, dann muss wohl etwas an der Definition von schwerer Kriminalität gefeilt werden...
...und auf in die nächste Runde der Schleifung unserer Grundrechte.
 
Tja, dann wird ganz DE demnächst als Gegend mit hoher Kriminalitätsbelastung von räääächtz definiert, fertig.
 
W0dan schrieb:
Und welche Konsequenzen hat das jetzt für die Verantwortlichen?

Also wenn ich in meinem Job ständig aufs neue bereits abgelehnte Vorschläge in gleicher Form erneut vorstellen würde und die Zeit aller beteiligten verschwende als könnte ich mir die beschlossenen Dinge nicht merken, oder ständig erneut beim Kunden Dinge anfrage, die er mir gestern schon mitgeteilt hat dann hätte der mir schon längst gekündigt.

Es ist für mich unvorstellbar, dass man in solchen Positionen mit einer derartigen Arbeitsweise geduldet wird.
Und deshalb plädiere ich seit Jahren für eine Haftungsklausel. Wer wiederholt Gesetztesentwürfe einbringt, die gegen deutsches- oder auch EU-Recht verstoßen, der gehört ohne Bezüge entlassen, da er den Amtseid wissentlich wiederholt verletzt hat...
 
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hercemania schrieb:
Immerhin lag das Gesetz ja mehr oder weniger auf Eis, aber ich denke, 95% der Provider haben tortzdem gespeichert.

Mein ehemaliger 0815 Lokal Anbieter hat definitiv gespeichert, das weiß ich von einem ehemaligen Mitarbeiter und hab es selbst am eigenen Leib erfahren dürfen. Hab die Unterlagen noch vorliegen, aber Interessierte sich niemand für.

Andy schrieb:
„Ausdrücklich hat der Europäische Gerichtshof entschieden: IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Zudem gestattet der EuGH gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung.“

:freak: Ich habe eine schwere Straftat (was zählt den dazu?) vor und gehe mit meiner echten IP im Internet Surfen?

"Denn die Vorratsdatenspeicherung wird bereits seit vielen Jahren wegen der laufenden Gerichtsverfahren gar nicht mehr angewendet. Sie ist totes Recht. Und in den wenigen Jahren, in denen sie genutzt wurde, hat sie keinen messbaren Effekt bei der Aufklärung von Straftaten erzielt."

Sagt doch alles aus, aber Deutschland leicht erklärt: Von ganz oben, nach ganz unten...
 
---Daniel--- schrieb:
Die Problematik bei dieser Angelegenheit ist, dass sich natürlich immer schön emotional argumentieren lässt, dass man durch die anlasslose Vorratsdatenspeicherung evtl. ein oder mehr Menschenleben retten kann während ohne diese evtl. Menschen sterben werden.
Das lässt sich natürlich kaum vernünftig berechnen und nun wird es schwierig zu beziffern, wieviel mehr an Freiheit ein Menschenleben wert ist.

Die Wirksamkeit und die Notwendigkeit der VDS lässt sich eigentlich ganz gut berechnen. Im letzten Artikel wurde ja auf Studien z.B. vom Max-Planck-Institut verwiesen und vielleicht noch wichtiger, auf die tatsächlichen Erfahrungen, die in den jährlichen Kriminalitätsstatistiken des BKA dokumentiert sind.

Schaut man sich z.B. die Statistiken zu Mord (zu dem ja auch tödlicher Terrorismus zählt) in Deutschland an, fallen einige Trends auf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Polizeiliche_Kriminalstatistik

Die Fallzahlen haben sich in den letzten 30 Jahren halbiert. Die Zahl der dabei getöteten Opfer hat sich zuletzt sogar fast auf 1/3 reduziert und war in den letzten drei Jahren so niedrig wie nie zuvor.
Es fällt also schwer zu behaupten, dass es gerade eine extreme Notlage gibt und zu radikalen Maßnahmen gegriffen werden muss um ein massenhaftes Sterben zu beenden.
Niemals lebte es sich sicherer in Deutschland als heute.

Die Aufklärungsquoten sind dabei seit vielen Jahren stabil auf extrem hohem Niveau. Um die 95% (gegenüber 85% 1993) der Mordfälle werden erfolgreich aufgeklärt.
Weder Internet noch Mobiltelefone, die in den letzten 30 Jahren ihren Siegeszug hatten, scheinen die Aufklärungsmethoden der Polizei behindert zu haben. Die funktionierten die meiste Zeit auch ganz ohne VDS oder andere extreme, neue Ermittlungsmaßnahmen wie heimliche Onlinedurchsuchung usw..
Niemals kamen weniger Mörder ungestraft davon, als in den letzten 20 Jahren, trotz der neuen Möglichkeiten der anonymen Kommunikation für die Täter.

Auch interessant: Als zwischen 2007 und 2009 in Deutschland doch eine Vorratsdatenspeicherung in verfassungswidriger Extremform (Anfang 2010 wurde sie vom Verfassungsgericht wieder kassiert und gestoppt) praktiziert wurde, gingen die Aufklärungsquoten bei Mord von 97,3% auf 94,6% zurück.
Ich will nicht behaupten, dass die VDS an dem Rückgang schuld ist. Der liegt im Bereich der üblichen Schwankungen. Aber es zeigt halt auch, dass ein positiver Effekt der VDS nicht oder kaum vorhanden ist. Erst recht wenn sie nach den jüngsten Urteilen nur in wesentlich beschränkterer Form und zeitweise eingesetzt werden dürfte.

Wer so eine ermittlungstechnische Massenvernichtungswaffen einführen will, der sollte schon verdammt solide Fakten als Begründung für Notwendigkeit und Wirksamkeit auf den Tisch legen können.

Die Bringschuld bei der Argumentation liegt hier eigentlich ganz klar bei denen, die eine VDS wollen. Es kann nicht sein, dass von den Gegnern ständig haufenweise Fakten auf den Tisch gelegt werden und die Befürworter spielen nur mit Emotionen, indem sie z.B. den Schutz von Kindern vorschieben.
 
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Salamimander schrieb:
Und deshalb plädiere ich seit Jahren für eine Haftungsklausel. Wer wiederholt Gesetztesentwürfe einbringt, die gegen deutsches- oder auch EU-Recht verstoßen, der gehört ohne Bezüge entlassen, da er den Amtseid wissentlich wiederholt verletzt hat...
Das finde ich auch. Die Sache ist jedoch, dass das in diesem Thread niemanden in der Regierung interessiert. Ich kann nur empfehlen, Druck an der richtigen Stelle zu machen. Eine Mail/Anruf an Frau Faeser, entsprechende Demos besuchen und Kontakt zu denjenigen aufnehmen, die auf politischer Ebene gegen den Wahnsinn kämpfen, wie die Piratenpartei, insbesondere Patrick Breyer.
 
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DevPandi schrieb:
...

Nein, nicht wirklich, weil die solche Sicherung Geld kosten und die Provider entsprechende Infrastruktur schaffen müssen.

..

Es geht auch ohne Provider, die Daten zu speichern. Oder meinst du, dass die Daten, die von dem Staatstrojaner kämen, auch bei den Anbieter untergebracht werden? Die Geschichte hat eben gezeigt, dass unsere Regierung mit den Entscheiden (Instanzunabhängig) nicht so genau nimmt.
 
https://www.heise.de/news/Nach-EuGH...rratsspeicherung-von-IP-Adressen-7269995.html

Nach EuGH-Urteil: Bayern drängt auf Vorratsspeicherung von IP-Adressen​

Übertriebener Datenschutz = falscher Täterschutz​

"Die vom EuGH eingeräumten Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen müssen vor allem zum Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen genutzt werden", betonte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Gerade im "Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch" seien diese Daten erforderlich: "Jeder Fall, der nicht aufgeklärt und gestoppt werden kann, ist einer zu viel." Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern seien IP- Adressen oft die wichtigste oder sogar die einzige Spur.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ergänzte: "Ideologisch übertriebener Datenschutz wäre falsch verstandener Täterschutz. Das darf sich ein Rechtsstaat nicht leisten. Unsere Ermittler von Polizei und Justiz brauchen zur Bekämpfung bestimmter schwerer Straftaten unbedingt Verkehrsdaten wie IP-Adressen." Er werde die Auswirkungen des Urteils zu einem Schwerpunkt der gemeinsamen Sitzung der deutschen Innenminister und Justizminister am 27. September in München machen.

Zuvor hatte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ebenfalls vor allem mit Blick auf den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch für eine auf IP-Adressen beschränkte Vorratsdatenspeicherung starkgemacht. Eine solche Maßnahme erachtete der EuGH wiederum prinzipiell als vereinbar mit dem EU-Recht.
"Ideologisch übertriebener Datenschutz wäre falsch verstandener Täterschutz. Das darf sich ein Rechtsstaat nicht leisten.Unsere Ermittler von Polizei und Justiz brauchen zur Bekämpfung bestimmter schwerer Straftaten unbedingt Verkehrsdaten wie IP-Adressen.
ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen muss
 
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Herrenlos schrieb:
Oder meinst du, dass die Daten, die von dem Staatstrojaner kämen, auch bei den Anbieter untergebracht werden?

Als Ergänzung:

https://netzpolitik.org/2022/justizstatistik-2020-polizei-setzt-staatstrojaner-alle-zwei-wochen-ein/

22 erfolgreiche Fälle im Jahr... Da kostet der Einsatz mehr als es wirklich bringt. Vor allem wie bei allem geht es um Drogendelikte. Der Staatstrojaner war einmal für die "schweren Delikte" vorgesehen also etwas wie Terrorismus oder Organisierte Kriminalität. Man sieht was daraus wurde...

Der Staatstrojaner ist genau so ne Null-Nummer wie die VDS es war und immer sein wird.

Thorque schrieb:
ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen muss

Abwarten, wie ich schon schrieb wird das zu 100% auch gekippt werden durch DSGVO Gründe. Eine IP Adresse kann man nicht einer Person zuordnen sondern maximal einem Haushalt und das würde bedeuten, dass ggf. andere Leute (Familie, Mitbewohner, etc.) mit in Verdacht kommen. Selbst bei einem Mobiltelefon ist das schwer. Nur weil der Vertrag auf eine Person läuft muss es nicht heißen, dass diese der Nutzer ist.
 
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Herdware schrieb:
Die Wirksamkeit und die Notwendigkeit der VDS lässt sich eigentlich ganz gut berechnen. Im letzten Artikel wurde ja auf Studien z.B. vom Max-Planck-Institut verwiesen und vielleicht noch wichtiger, auf die tatsächlichen Erfahrungen, die in den jährlichen Kriminalitätsstatistiken des BKA dokumentiert sind.

Schaut man sich z.B. die Statistiken zu Mord (zu dem ja auch tödlicher Terrorismus zählt) in Deutschland an, fallen einige Trends auf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Polizeiliche_Kriminalstatistik
...
Dazu müssten natürlich auch die entsprechenden Politiker*innen die Statistiken interpretieren können. Das hat ja leider auch während der Pandemie nicht immer geklappt (inkl. teils fehlendem Schutz von Risikogruppen usw.)

Statistiken lassen sich leider leicht manipulieren und für eigene Zwecke interpretieren:
1663757720131.png

Anzahl Morde seit 2012:
Man sieht einen extremen Peak nach 2015 und danach wieder einen Abfall, leichten Anstieg und wieder Abfall (da spielen sicher auch Effekte durch die Covid Zeit mit rein)

Bei Morden und Mordversuchen sieht der Peak noch drastischer aus:
1663757872285.png


Im längeren Zeitverlauf sieht man natürlich hingegen einen deutlichen Rückgang:
1663757918881.png

1663757908013.png


Bei Totschlag u. Tötung auf Verlangen sieht es nicht so gut aus:
1663757951105.png


Und was wir jetzt in diesem Fall bräuchten wäre ein Trendgrafik mit Terroropfern. Da es in den letzten Jahren mehrere Ereignisse mit relativ hohen Fallzahlen gab, lässt sich darüber natürlich für Politiker*innen sehr leicht argumentieren. Für ähnlich hohe Fallzahlen (Tote, nicht Verletzte) müssten wir bis 1996 zurückgehen.

Ich sage explizit nicht, dass eine solche Argumentation richtig ist, aber es lässt sich natürlich einfach instrumentalisieren (Quelle der Daten):
1663758425959.png


Das sieht dann natürlich sehr dramatisch aus. Mit 1996 etwas weniger, aber immer noch dramatisch:
1663758460912.png


Inkl. Verletzter sieht es abermals dramatischer aus (sofern man sich auf die absoluten Werte und weniger auf die grafische Darstellung konzentriert):
1663760008504.png


Und ebenfalls lässt sich leicht über die absolute Anzahl der Terroranschläge statistisch argumentieren (müsste man jetzt nochmal genau prüfen, ob sich die Kategorisierung teils geändert hat):
1663759620383.png


Letztlich spielt bei sowas immer ganz erheblich der Attentional Bias mit rein, da über die größeren Terroranschläge meist global berichtet wird und man so natürlich leicht die Angst der Menschen schüren kann, um einfacher gewisse Maßnahmen durchzusetzen.
 

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Salamimander schrieb:
Und deshalb plädiere ich seit Jahren für eine Haftungsklausel.
NedFlanders schrieb:
Das finde ich auch.

Die wäre komplett verfassungswiderig, weil es gegen Art. 38 I 2 GG verstoßen würde.
Aber ihr könntet eine Verfassungsbeschwerde gegen Art. 38 I 2 GG aufsetzen und versuchen, dass dem BVerfG vorzutragen.
Im übrigen gilt das was ihr meint so ähnlich im Bundesrat, denn das ist weder ein freies noch ein imperatives Mandat. Die Bundesratsmitglieder müssen sich nach einer im Kabinett des jeweiligen Landes beschlossenen Grundlinie halten.

Cool Master schrieb:
Abwarten, wie ich schon schrieb wird das zu 100% auch gekippt werden durch DSGVO Gründe.

Ich glaube da hast du falsche Erwartungen, denn die DSGVO lässt die Speicherung der IP-Adresse zu, sofern der Betreiber ein "berechtigtes Interesse" hat. Gibt es eine Speicherpflicht aufgrund eines Gesetzes ist das sogar mehr als ein berechtigtes Interesse. Das konterkariert nicht den Sinn der DSGVO, auch wenn das Speichern aufgrund von privaten Gewinnabsichten und Speichern zum Zwecke der Strafverfolgung für die User hier dasselbe ist.
 
Beelzebot schrieb:
Gibt es eine Speicherpflicht aufgrund eines Gesetzes ist das sogar mehr als ein berechtigtes Interesse
Dieses berechtigte Interesse gilt aber erstmal nur für die Speicherung der IP-Adresse bei den Betreibern. Über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes an sich, geschweige denn der Verwendung der daraus erhobenen Daten, sagt das erstmal nichts aus.
Insofern ist die DSGVO vllt nicht der korrekt hervorgebrachte Grund, die Sache an sich aber trotzdem nicht ganz so einfach.

Und nur weil Sachen gespeichert / vorhanden sind, rechtfertigt das noch nicht automatisch eine Verwendung dieser. Siehe Kontaktnachverfolgung in Restaurants außerhalb des Zweckes zur Infektionsnachverfolgung.
 
Bonanca schrieb:
Über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes an sich, geschweige denn der Verwendung der daraus erhobenen Daten, sagt das erstmal nichts aus.

Stimmt, aber das Urteil des EuGH.
Ob die Legislative es tatsächlich hinbekommt ein Gesetz, was den Rahmen dieser Vorgaben einhält, zu verabschieden steht jedoch auf einem anderen Blatt.

Bonanca schrieb:
Und nur weil Sachen gespeichert / vorhanden sind, rechtfertigt das noch nicht automatisch eine Verwendung dieser.

Das ist vollkommen richtig. Darüber wird jedoch die Speicherpflicht auch wenig aussagen, denn die Verwendung wird in den Polizeigesetzen der Ländern konkretisiert.
Ob diese sich dann mit der Verfassung beißen steht auch wieder auf einem anderen Blatt. Man beachte nur das Gezerre in Bayern.
Erstmal geht jetzt die politische Debatte in die heiße Phase, was wie umgesetzt werden soll. Es bleibt also spannend.
 
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