News Vorratsdaten­speicherung: Deutsche Speicherpflicht endgültig begraben

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shaboo schrieb:
Ich will dann aber andererseits auch niemanden hören, der behauptet, es gebe kein Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit, und der gleichzeitig nach einem Terroranschlag als es Erstes nach dem Schuldigen sucht, der das auf jeden Fall hätte verhindern können und müssen.

Tatsache ist nun mal: Wenn irgendein Irrer eine Bombe schmeißt, man "anlasslos" keine Daten über diesen speichern konnte, wollte oder durfte, und es vor dieser Bombe keinen Anlass gab, dann gibt's auch keine Daten und man kann auch nichts verhindern.
Natürlich gibt es ein Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit. In der Vergangenheit sind auch schon viele Leute im Kampf für die Freiheit gestorben. Heute nehmen wir das als selbstverständlich hin und werfen unsere Daten diversen Konzernen etc. freiwillig in den Rachen. Dagegen ist die Stasi ein Kindergartenverein.

Die Problematik bei dieser Angelegenheit ist, dass sich natürlich immer schön emotional argumentieren lässt, dass man durch die anlasslose Vorratsdatenspeicherung evtl. ein oder mehr Menschenleben retten kann während ohne diese evtl. Menschen sterben werden.
Das lässt sich natürlich kaum vernünftig berechnen und nun wird es schwierig zu beziffern, wieviel mehr an Freiheit ein Menschenleben wert ist.
Diese Sichtweise (und damit meine ich nicht deine, sondern jene von gewissen Politiker*innen) ist natürlich sehr naiv und leider ließe sich durch diese Argumentation auch eine 24/7 Videoüberwachung rechtfertigen.
Man sollte als Politiker*in aber schon eine gewisse Reife mitbringen, um solche Dinge rational zu betrachten zu können und muss dann eben so leid es tut die Menschenleben abwägen und langfristig Entscheidungen zugunsten der eigenen Bevölkerung treffen.

Mal abgesehen davon, dass es genug Fälle gab, bei denen selbst mit Überwachung nichts/kaum etwas gemacht wurde, weil einfach die Ressourcen fehlten oder auf organisationaler Ebene versagt wurde.
Im Übrigen würden die Überwachungsziele ohnehin auf andere Kanäle ausweichen und am Ende überwacht man fast nur Unschuldige - und bei einem Missbrauch der Daten werden vielleicht irgendwann (wer weiß welche Regime noch an die Macht kommen) möglicherweise auch Menschenleben gefährdet.
 
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quakegott schrieb:
Diese Dauerüberwachung wie in China z.B. will doch wirklich keiner!
Doch, unsere Politiker. Und dann kann sich jeder gerne mal fragen, weshalb sie das wollen und weshalb sie das immer wieder probieren. In meinen Augen garantiert nicht, um Verbrechen zu verhindern, es geht wie immer um Macht & Kontrolle. Wobei man sich dann auch fragen sollte, weshalb die "Volksvertreter" so schlecht von den Menschen in diesem Land denken. Man hat so das Gefühl, je prikärer die Situation im eigenen Land wird, umso mehr muss man aufpassen, dass sich das Volk nicht dagegen auflehnt. Auch das war in der Geschichte eigentlich immer so.
 
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Thorque schrieb:
Wieviele Urteile dazu brauchen Politiker denn noch bis sie es endlich kapieren?
Schön wenn man so klare Meinungen hat.
Etwas differenziert :
Die Grünen, linke, FDP waren von vornherein dagegen. Die SPD will wohl mal das und dann dieses. CDU /CSU waren große Fans. Was die AfD will weiß ich nicht.
 
hercemania schrieb:
Immerhin lag das Gesetz ja mehr oder weniger auf Eis, aber ich denke, 95% der Provider haben tortzdem gespeichert.
Warum sollte man Sachen speichern wenn man sie nicht braucht?
In Zeiten von Flatrates ist spätestens mit der nächsten Rechnung die Notwendigkeit für "Verkehrsdaten" nicht mehr gegeben und für Bestandsdaten die eh vorliegen brauchst du auch nen ordentlichen Rechtsbeschluss.
 
@Moep89
Lesen und verstehen ist nicht so ganz deine Stärke, habe ich das Gefühl:
allgemein und unterschiedslos ist nicht gleich anlasslos.
Allgemein bedeutet in betreffendem Fall: Jede IP-Adresse, die der Quelladresse zugewiesene Verbindungen besitzt kann mit gespeichert werden, also kurz jede kommunizierende Adresse.
unterschiedslos bedeutet in betreffendem Fall: Es muss nicht die Art der Adresskommunikation geprüft werden, um die Adresse in dem Kontext speichern zu dürfen.
Beides unterliegt jedoch weiterhin der Tatsache, dass ZUVOR für die Adresse von der ich die Kontakte speichern möchte eine nachgewiesene oder zumindest ausreichend hohe indirekte Gefahr (Anlass) ausgeht.

Ich versuche das jetzt mal am Beispiel "NoName" als IP-Adresse festzumachen:
Für die Adresse "NoName" wird im Sinne eines Anlasses ermittelt werden, da Texte veröffentlicht wurden, die den Wunsch nach einem gewaltsamen Sturz der Regierung nahelegen.
Ein Richter bewertet diesen Anlass (Die Texte) als ausreichend.
Nun darf in begrenztem Maße jede IP-Adresse und deren Standort etc mitgespeichert werden, die einen direkten Kontakt zu "NoName" hatte oder hat. Ebenso wann und wie der Kontakt stattgefunden hat und wo sich die IP-Adresse oder der Nutzer befand.

Die Quelle ist in dem Fall "NoName", die Daten angeschlossener IPs werden dann allgemein (jede IP) und unterschiedslos (ohne weitere Überprüfung) gespeichert.
 
3dfx_Voodoo5 schrieb:
Und wieder wird angeblicher Datenschutz über Strafverfolgung gestellt.
Wie sollen die immer dreister vorgehenden Cyberkriminellen verfolgt und bekämpft werden, wenn diese Idiotie von EU eigenständigen Staaten alles vorschreibt?
Wir waren letztes Jahr Opfer von Cyberbetrügern: Sowohl das empfangende Bankkonto bei der Deutschen Bank als auch die Inhaberin der betrügerischen Emailadresse konnten ermittelt werden. Eine Anhörung der Beschuldigten ergab, dass Sie von nichts wisse und das erschlichene Geld jemand anders von ihrem Konto abgehoben haben müsse. Das Verfahren wurde nach ihrer Vernehmung eingestellt.
Mein persönliches Fazit: Nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen sind das Problem, sondern die Exekutive, welche dem Recht Geltung verschaffen sollte.
 
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Moep89 schrieb:

Natürlich, ansonsten hätte der EuGH nicht feststellen können, dass die deutsche Regelung gegen Unionsrecht verstößt. Das was du zitierst bezieht sich exakt auf die Bedingungen die ich aufgeführt habe.

DFFVB schrieb:
Streng genommen ja - aber 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz von 2007 kassiert, welches aus der RL 2006/24/EG resultierte. Diese wurde 2014 vom EUGH für unwirksam erklärt (rate mal wer die Richtlinie maßgeblich voran getrieben hat --> Deutschland), das aktuelle Gesetz war aus 2015. Am Ende vom Tag ist die Geschichte aber immer die Gleiche: Keine anlasslose Speicherung.

Nein. Der EuGH hat 2014 eine europäische Richtlinie für unwirksam erklärt, nicht nationales Recht welches aus dieser Richtlinie erwächst.
Deutschland hat diese Richtlinie nach dem Urteil des BVerfG nach 2010 nicht wieder umgesetzt, dafür wurde ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt.
Die jetzt gekippte Regelung basierte nicht auf einer Richtlinie, es ist das erste Mal, dass sich der EuGH mit der nationalen Umsetzung einer deutschen Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt hat.
Bitte genau bleiben!
 
Beelzebot schrieb:
Nein. Der EuGH hat 2014 eine europäische Richtlinie für unwirksam erklärt, nicht nationales Recht welches aus dieser Richtlinie erwächst.

Beelzebot schrieb:
Bitte genau bleiben!

Dann lies nochmal genau was ich geschrieben habe! Diese (RL) wurde 2014 für unwirksam erklärt. Nicht "das". Erst schauen dann hauen...

Ich denke wenn das BVerfG 1 Mal und der EUGH 2 Mal sagen, dass es das nicht braucht, dann ist das in Summe verdammt oft, wenn man bedenkt wie selten sich diese Gerichte mehrfach zu solch fundamentalen Dingen einlassen...
 
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Scheitern mit Ansage. Wenn jemand auf Arbeit nicht aus seinen Fehlern lernt dann ist Ruck-Zuck gekündigt. Nur hier dürfen sich über mindestens vier Jahre immer wieder die gleichen Strategen die gleichen Fehler leisten. Kein Wunder dass das Wahlvolk nicht mehr an die Urne geht.
 
Herrenlos schrieb:
Ich behaupte sogar, dass die Daten auch so gespeichert werden. Die Urteile werden keinen Einfluss drauf haben. Es gibt ja keine Instanz die das überwacht und steuert.
Genau das!
Es ist aber nicht umsonst, die Leute halten eine EU-Rechtssprechung nun für erforderlich und legitimiert.
 
Klingt für mich so als hätte hier jemand Trump's Art of the Deal gelesen, es war von Anfang an klar das sie eine Vorratsdatenspeicherung (The Big Ask) nicht bekommen werden aber das wollten sie gar nicht sondern anstatt dessen wollten sie diese ganzen Ausnahme Regelungen wie zb.:
Mit Blick auf das aktuelle Urteil kritisiert Breyer, dass der EuGH die anlasslose Speicherung von IP-Adressen nicht beanstandet.
Also eig haben die Politiker gewonnen obwohl es wie eine Niederlage aussieht. Da kann man nur applaudieren gut gespielt.
 
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Beelzebot schrieb:
Natürlich, ansonsten hätte der EuGH nicht feststellen können, dass die deutsche Regelung gegen Unionsrecht verstößt. Das was du zitierst bezieht sich exakt auf die Bedingungen die ich aufgeführt habe.
Nein. Steht auch deutlich im Artikel. Allgemein, unterschiedslos auf Vorrat.

Auf Heise ebenso, etwas anders formuliert:
IP-Adressen können für dieselben Zwecke für einen auf das absolut Notwendigste begrenzten Zeitraum allgemein und unterschiedslos auf Vorrat gespeichert werden, wenn sie der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind.


Oder hier Tagesschau:
Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder eine umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen, erklärten die Richter.

Die Anwendungszwecke sind zwar begrenzt, aber die Speicherung darf dennoch erstmal anlass- und unterschiedslos erfolgen.

Und Bayern stößt in diese Richtung ja auch direkt wieder vor.
 
DFFVB schrieb:
Dann lies nochmal genau was ich geschrieben habe!
DFFVB schrieb:
Wie oft eigtl noch? Also mittlerweile würde ich als EUGH sagen, dass das rechtsmissbräuchlich ist, dass Deutschland das immer wieder versucht ^^

Du nennst die erstmalige Vorlage einer nationalen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung beim EuGH "oft".
Ich nenne einmalig nicht "oft". Da ist keine andere Auslegung anhand des Wortlauts deiner Aussage möglich.
Aber ja, wenn man alle Urteile diesbezüglich berücksichtigt, unter andrem auch die gekippten Regelungen aus anderen Ländern, dann kann man von oft sprechen.
Nur nicht isoliert auf diesen Fall.
 
Artikel-Update: In einer ausführlicheren Stellungnahme bestätigte Bundesjustizminister Buschmann den bekannten Kurs. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung soll abgeschafft werden, stattdessen kommt Quick-Freeze. „Unseren Entwurf zur Umsetzung des Quick-Freeze-Modells werden wir in Kürze vorstellen und ich hoffe, dass wir dann gemeinsam in der Bundesregierung zügig unseren Ermittlungsbehörden das neue Instrument zur Verfügung stellen können“, so Buschmann.

Ganz einfach könnte die Diskussion innerhalb der Regierung aber nicht verlaufen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) betont die Ausnahmen, die das EuGH-Urteil vorsieht. In einer Stellungnahme erklärt sie: „Ausdrücklich hat der Europäische Gerichtshof entschieden: IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Zudem gestattet der EuGH gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung.“
 
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Beelzebot schrieb:
Du nennst die erstmalige Vorlage einer nationalen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung beim EuGH "oft".

LOL - es geht ging beide Male um Vorratsdatenspeciherung - aber hey, wenn man nicht mal zugeben kann das erste Mal falsch gelesen zu haben, verabschiede ich mich, Du genauer Typ Du - und Du kannst ja auch mal Beispiele zu einem so fundamentalen Thema bringen wo es so viele höchstrichterliche Rechtsprechung gab...
 
shaboo schrieb:
Tatsache ist nun mal: Wenn irgendein Irrer eine Bombe schmeißt, man "anlasslos" keine Daten über diesen speichern konnte, wollte oder durfte, und es vor dieser Bombe keinen Anlass gab, dann gibt's auch keine Daten und man kann auch nichts verhindern.
Diese Argumente sind immer ganz nett, aber halt leider nie zu Ende gedacht.
Die Speicherung irgendwelcher Kommunikationsdaten verhindert auch deinen hypothetischen Bombenanschlag nicht.
Was willst denn speichern über solche Personen ?
Und was nützen Petabyte an Daten die erst relevant werden wenn das Unglück passiert ist.
Wenn, dann must du eine generelle Echtzeit Überwachung fordern a la Minority Report.
In meiner Garage gibts Kunstdünger, Nägel, gefüllte Kraftstoffkanister.
Könnt ich jetzt für den Rasen nützen, fürs zusammendengeln eines Gartenhäuschens und zum betanken unserer Schneefräse. Oder halt was anderes draus basteln....
Was ist wenn ich das mit Bargeld im Baumarkt kaufe; wo wäre die verbindung zu mir um einen hypothetischen Anschlag zu verhindern wenn ich mich bei einem Urlaub im Ausland radikalisiert hätte?
Wo willst du dann den Anfang oder das Ende setzten ?
Was ist mit dem "arabisch aussehendem" Menschen der sich im Karstadt ein Messer kauft.
Schneidet der damit seinen Kohl oder läuft er damit durch die nächste Fußgängerzone ruft "Gott ist groß" und ersticht Passanten? Ab wann ist ein normaler Bürger ein "Gefährder"?
Oder der PKW-Fahrer der in der Pause zum Mittagessen sein Bier trinkt und dann einen Radfahrer über den Haufen fährt. Ist ein Verkehrsopfer jetzt weniger wert als ein Toter durch einen Islamisten ? Was wäre wenn das Verkehrsopfer kein unbekannter Radfahrer wäre, sondern dein Kind am Heimweg von der Schule ? Das hätte man unter Umständen auch verhindern können; nur halt nicht mit irgendwelchen Daten auf irgendwelchen Servern die sich dann irgendwann mal irgendwelche Behörden ansehen könnten.
Eine VDS verhindert nichts, dass hat vor Jahren schon das Max Plank Institut ein einer 130+ Seiten Studie dargelegt. Das ignoriert die Politik aber natürlich seit Jahren.
Charlie Hebdo konnten auch die wesentlich strengeren Überwachungsmöglichkeiten in Frankreich nicht verhindern. Und die meisten Personen die terroristische Aktionen ausgeführt haben waren bereits amtsbekannt. Verhindern konnte man auch da nichts, weil entweder die Bürokratie das Problem war und die Polizei schlicht jetzt mit normalen Ermittlungen bereits überfordert ist.
Und natürlich werden irgendwelche Leute die Anschläge oder schwerst kriminelle Dinge planen völlig offen digital kommunizieren, na klar.
Weiß doch bereits hier im Forum wohl jeder Zweite wie so banale Dinge wie Provider DNS-Sperren zu umgehen sind, oder man sich einen TOR-Browser installiert.
Von daher ist auch das Argument "würde bei der Aufklärung helfen" schon ziemlich unsinnig.

Dass gerade in einem Land, wo eine Frau aus einem Stasi-Überwachungsstaat beinahe 2 Dekaden Regierungschefin war, immer wieder der Ruf nach diesem Unsinn kommt, finde ich bedenklich.
Es hat schon seinen Grund, warum hochqualifizierte Richter beim VGH und EuGH über solche Dinge wie die VdS und Grundrechte entscheiden und nicht der normale Bürger oder irgendwelche Minister die sich in den Medien profilieren wollen, oder wie zB bei uns in Österreich manche Politiker von FPÖ und ÖVP der Meinung sind das Recht hätte der Politik zu folgen (!) und nicht umgekehrt..
 
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