Pandora schrieb:
Dazu müsste man aber auch erst einmal wissen wie denn diese gesetzeskonforme Umsetzung aussehen soll.
Das stimmt natürlich. Ein weiterer Grund, warum das Gesetz nicht mal dem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts genügt, das das erste Gesetz gekippt hat. Es ist zwar leicht, ins Gesetz zu schreiben, dass sichergestellt sein muss, dass auf die Daten nur von befugten Behörden und zu bestimmten Zwecken zugegriffen werden kann. Wie das jeder Provider technisch sicherstellen soll, ist eine ganz andere Sache.
Es kommt also drauf an, wie die jeweiligen Provider es angegangen sind. Haben sie es drauf ankommen lassen und trotz näher rückendem Stichtag überhaupt nichts unternommen, oder haben sie versucht "so gut es geht" die gesetzlichen Forderungen umzusetzen?
Corros1on schrieb:
Dann kommt die Vorratsdatenspeicherung in einer anderen Form unter einem anderen Namen, dass wir sie los sind glaub ich nicht.
Das Urteil des EuGH setzt da eigentlich ziemlich klare Grenzen.
Ich glaube es war sinngemäß, dass Verbindungsdaten nur mit konkretem Anlass und gezielt auf verdächtige Einzelpersonen oder klar definierte Gruppen beschränkt erfasst und gespeichert werden dürfen. Eine pauschale, verdachtsunabhängige Speicherung auf Vorrat, wie es die deutsche Regierung unbedingt will, ist damit klar ausgeschlossen.
Was wahrscheinlich kommen wird, ist eine "Quick Freeze"-Regelung. Also dass erst im konkreten Verdachtsfall gezielt die Verbindungsdaten einzelner Personen gespeichert werden. Je nachdem, wie das umgesetzt wird, wäre ich mit sowas auch grundsätzlich einverstanden.