Was ihr schon immer wissen wolltet... V (1. Beitrag beachten)

Die Kohlensäure gast auf der Erde ja aus der Cola aus, weil sie leichter ist als die Flüssigkeit und daher aufsteigt. Das Mentos provoziert mit seiner großen Oberfläche ein plötzliches Ausgasen der Kohlensäure, weswegen es zu der Fontäne kommt. Im Weltraum hätte die Kohlensäure doch gar keine Motivation auszugasen. CO2 und Cola ist schließlich gleich schwer - schwerelos.
 
Die Kohlensäure gast auf der Erde ja aus der Cola aus, weil sie leichter ist als die Flüssigkeit und daher aufsteigt
Klar, die Blasen steigen auf, weil das Gas leichter ist. Das es aber ueberhaupt aus der Fluessigkeit austritt, hat was mit Partialdruecken zu tun. Wasser kann eben bis zu einem gewissen Grad CO2 loesen. Und da es ja bei der Herstellung unter Druck da reingepresst wird, entweicht es eben auch wieder langsam, wenn man die Flasche oeffnet bis sich ein Gleichgewicht einstellt zwischen Partialdruck des CO2 im Wasser vs Luft. Insofern hat zum Beispiel das bisschen Luft am Kopf der Flasche auch eine hoehere CO2 Konzentration als die normale Umgebungsluft.

Mentos beschleunig diesen Vorgang nur extrem; auf Grund seiner Oberflaechenstruktur lagert sich da das CO2 an und es kommt zur Blasenbildung. Das ganze in "light" kann man auch mit dreckigen Glaesern beobachten, da bilden sich am Glas auch deutlich mehr Blasen als in sauberen, frisch ausgewaschene Glaesern.

Zurueck zum Experiment: es wurde gemacht ;)

https://www.youtube.com/watch?v=pMWxcrRRsoQ bei 0 G m
 
Was macht eigentlich ein Richter, wenn bei ihm z.B. eingebrochen wurde. Klagt er beim Staatsanwalt und urteilt dann selber darüber?

Kann ein Richter eigentlich auch angeklagt werden oder geniesst er immunität? z.B. hat er auf einer Geburtstagsparty weil er zu besoffen war einen Kollegen vermöbelt. Gib'ts :)
 
Er erstattet Anzeige und Strafantrag (bei Antragsdelikten) bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft und ein anderer/andere Richter entscheidet/entscheiden sollte es zur Anklage kommen. Er selber ist befangen. Aufgrund des Strafverfolgungsmonopols des Staates kann er (wie jeder andere Bürger auch) sich nur bei machen Straftaten der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen und somit als Nebenkläger auftreten.
Nein, er ist nicht immun und ein Richter sucht sich nicht seinen Fall aus, sondern bekommt sie geliefert.
Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.
 
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Ich fahre nachts auf der Autobahn und plötzlich taucht ein Reh oder Fuchs auf der Fahrbahn auf... diese Vorstellung macht mich fertig. Wie würdet ihr in so einer Situation reagieren? Ich stelle mir nämlich vor, wenn ich mit 140km/h das Lenkrad rumreisse, mein Auto dann die Kontrolle auf der Strasse verliert und sich anfängt zu überschlagen. Oder würde es gar nicht soweit kommen wenn ich kurz Links dann rechts umschwenke? So viel Zeit zum Nachdenken hat man im Notfall nichts also will ich mir das jetzt schon durch den Kopf gehen lassen :)

Das andere Szenario wäre einfach in das arme Tier reinfahren, weil es vielleicht weniger gefährlich ist als auszuweichen und einen Selbstunfall zu verursachen.

Was meint ihr?
 
Wenn man es nicht mehr vermeiden kann (die Zeit zur Entscheidung beträgt ja meist nur wenige ms): Reinfahren und unbedingt versuchen, die Spur zu halten, danach langsam abbremsen und auf den Standstreifen. Das habe ich mal in einer Autosendung auf DMAX gesehen.

Edit:
http://www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/sicherheitstipps/achtung-wild-auf-der-fahrbahn.html

Sollte eine Kollision unvermeidbar sein, versuchen Sie lieber die Spur zu halten, als auszuweichen. Beim plötzlichen Verreißen des Lenkrades kann es zu schwereren Unfällen kommen als bei einem Zusammenprall mit dem Tier.

Auch interessant:
Kommt es zu einem Unfall in Folge eines Ausweichmanövers, entscheidet oftmals die Größe des Tieres darüber, ob der Schaden reguliert wird. Handelte es sich um ein Reh, zahlen die Versicherungen in der Regel auch Schäden, die durch das Ausweichen entstanden sind. War es jedoch z.B. nur ein Marder, der Ihren Weg kreuzte, so wird ein Ausweichen in diesem Fall rechtlich als unverhältnismäßig angesehen. Anders sieht es bei Motorradfahrern aus. Durch das Überfahren selbst eines kleinen Tieres kann das Motorrad in eine gefährliche Schräglage gelangen, deshalb werden hier Schäden, die durch ein eventuelles Ausweichen entstehen, als verhältnismäßig angesehen.
 
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Also einfach reinfahren und Spur halten. Hab ich mir auch so gedacht :)
 
selbst wenn du jetzt überlegt was du machen sollst bringt das nichts
du kannst in der betreffenden Situation trotzdem das falsche machen
da würde nur üben üben üben helfen damit es sich einbrennt und zu einem Automatismus wird

alles was unter die Stoßstange passt -> auf keinen Fall ausweichen
ansonsten halt bremsen und drauf halten bevor man Manöver macht von denen man nicht weiß wie sie ausgehen
 
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MIC778 schrieb:
Ich fahre nachts auf der Autobahn und plötzlich taucht ein ... Fuchs ...

Nun, solange du keine BMW Isetta fährst kannste drüber fahren.
Bei 140 ausweichen ist echt gefährlich.

Ich bin mal mit nem Freund zusammen über die Reste einer Wildsau drüber gefahren. Zumindest vermuteten wir das. Wir konnten das nicht erkennen. Danach war ein Zahn im Reifen drin und wir mussten am Standtsreifen den Reifen wechseln.
 
Ich hab zwei Rehunfälle gehabt, beide Male bin ich nur etwa 70Km/h gefahren. Da machste nix mehr. Das Problem ist, dass die mit zwei Sprüngen aus der Böschung über den Graben und auf die Straße hüpfen, und dabei recht wenig Reaktionsabstand einhalten.

Ich habe tote Rehe schon in einer 30er-Zone gesehen. Mitten in einem Dorf, dummerweise war gerade an dem Straßenteil eine Seite Feld. Ich denke, sich noch Reaktionsmöglichkeiten auszurechnen, ist ohne Augmentierungen nicht realistisch (;))
 
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Hatte das letztens auch wieder mal und viel Glück, Vollbremsung von ~105 auf ~60 und das Reh so gerade nicht berührt. Zum Glück recht trockene Straße und kaum bis keine Blätter, trotz Waldrand.

selbst wenn du jetzt überlegt was du machen sollst bringt das nichts
Naja, das Falsche machen kann man trotzdem, wie du ja sagst, aber sich das des Öfteren vors Auge führen, was man wann macht, kann ja trotzdem helfen. Immerhin macht sich jemand Gedanken darüber und überlässt die Reaktion auf so einen Vorfall nicht dem puren Zufall.
 
Einem Reh das auf die Straße springt auszuweichen ist vllt auch bei geringen Geschwindigkeiten so gut wie unmöglich.

Aber:
- das hindert ja Leute nicht daran, trotzdem aus Reaktion noch am Ruder zu reißen, selbst wenn es die Kollision nicht verhindert, kann das den Unfall verschlimmern
- ist es ja auch doch schon mal vorgekommen, dass so ein Tier auf der Straße gerade steht und nicht rüberläuft
 
Haudrauff schrieb:
Nun, solange du keine BMW Isetta fährst kannste drüber fahren.
Bei 140 ausweichen ist echt gefährlich.

BMW Isetta? Was soll das denn sein? Denkst du die Versicherung zahlt bei einem teuren Auto nicht? Der kann es egal sein ob ich einen Smart oder einen R8 fahre. Die Kosten müssen vom Versicherer getragen werden. Dafür zahle ich ja meine Beiträge.
 
Eine Isetta (die Karre muss weiblich sein) hat nichmal gegen nen Igel eine Chance. Google das Teil doch mal.
 
Du kennst die Knutschkugel nicht?

Je größer das Auto, umso weniger spielt es eine Rolle, ob man nun eine Kastanie oder einen Fuchs überfährt. Bei der Isetta wäre ein Fuchs schon etwas grenzwertiger als bei einem Defender. Bei letzterem merkt man gerade noch eben so, daß da was unter den Reifen kam, bei der Isetta hebt man da schon ab.
 
Meine einzige Erfahrung in dieser Hinsicht und innerhalb von 10 Jahren Führerschein war ein Selbstmörder(?) der mir nachts auf der Bundsstrasse bei 80 kmh aus der Dunkelheit fast direkt vorm Auto auf die Strasse gesprungen ist. Konnte aber gottseidank gerade noch so das Lenkrad ein bisschen bewegen, so dass ich ihn und seinen Rucksack, den er meinem Auto entgegen geschleudert hat, um ein Haar verfehlt habe.

Nur so aus Neugierde: Wie sieht es in dieser Hinsicht eigentlich rechtlich aus, wenn jemand "mutwillig" ein Kleintier überfährt? Zum Beispiel indem er auf eine Spur wechselt wo gerade gut sichtbar eine Katze läuft?
 
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Schätzungsweise Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie ggf. Sachbeschädigung, vllt. auch Jagdwilderei. Ich denke halt alles, was sonst auch bei der Tötung von Tieren von Belang wäre.

Die und ob überhaupt Strafe nach StGB vom Vorsatz abhängig.

Vorsatz ersten Grades: Spurwechsel um das Tier zu anzufahren.
Vorsatz zweiten Grades: Spurwechel nicht um, aber in dem Wissen, dass das Tier angefahren wird.
Vorsatz dritten Grades: Das Tier könnte angefahren werden. Es ist einem Egal und man nimmt es in Kauf.

Diese 3 erfüllen den Vorsatz nach § 15 StGB.

Dann noch:
Bewusste Fahrkässigkeit: Tier könnte angefahren werden, man hofft und glaubt aber das es nicht eintritt.
Unbewusste Fährlässigkeit: Tier wird nicht angefahren werden. Man zieht nicht in Betracht, man könnte das oder ein Tier anfahren.

Alles ohne Gewähr :p
 
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