Was ihr schon immer wissen wolltet... V (1. Beitrag beachten)

Nai schrieb:
Wie sieht es in dieser Hinsicht eigentlich rechtlich aus, wenn jemand "mutwillig" ein Kleintier überfährt? Zum Beispiel indem er auf eine Spur wechselt wo gerade gut sichtbar eine Katze läuft?

Nai schrieb:
Mir gings eher darum, ob es in diesem Fall auch durch die Regel, nämlich dass man für kleine Hindernisse nicht bremsen darf, gedeckt ist.
Irgendwie passen die Fragen nicht so wirklich zusammen? :)
Also wenn man absichtlich in eine Spur mit einem Kleintier wechselt um es zu überfahren kann man sich bestimmt in den seltensten Fällen mit "für Kleintiere darf man nicht bremsen" rausreden.
Auch z.B. in einer 10er-Zohne wird man damit vermutlich nicht durchkommen.
Ich denke wenn durch ein Bremsen bzw. Ausweichen keine Gefahren anzunehmen sind, sollte man dies auch für Kleintiere tun.
 
Ja, tut mir leid - die Frage war in der Tat etwas schlecht formuliert. Mich täte halt interessieren ob es für diese Gegebenheit - abgesehen vom gesunden Menschenverstand - irgendwelche Gesetze gibt, oder ob man es in diesem speziellen Fall auf einen Richterspruch ankommen lassen müsste.
 
aber wenn dir eine schwarze Katze über den Weg läuft dann SOFORT abbremsen und umkehren ;)
Das ist die Ausnahme des Aberglaubens. Da wird dich kein Gericht verurteilen sondern die höheren Mächte.
 
Würde immer für Tiere bremsen, bevor es zur Kollision kommt. Meine Frontschürze kann ich nicht mehr nachkaufen, die Heckschürze hat schon so ein Vollidiot beim Parken demoliert und Fahrerflucht begangen.
Komischerweise bremse ich bei Menschen erst, wenn (für mich) ersichtlich ist, dass ich sie anfahren würde, wenn die mal wieder mit völliger Ignoranz des Verkehrs über die Straße laufen. Tiere wissen nicht um die Gefahr, Kinder natürlich auch nicht.

Mir erschließt sich aber auch nicht ganz der Sinn, dass man bei Wild oder so keine Gefahrenbremsung machen soll, schließlich haben 99% aller Autos ABS und es gilt nun mal für den Nachfolgenden Verkehr, den Mindestabstand einzuhalten. Tut natürlich kaum jemand und rast in der Regel rein, keine Frage.
 
Scheitel schrieb:
Mir erschließt sich aber auch nicht ganz der Sinn, dass man bei Wild oder so keine Gefahrenbremsung machen soll...

Weil bei den meisten Wildunfällen die Tiere einfach auf die Straße hüpfen. Da bleibt wenig Zeit zum reagieren.

und es gilt nun mal für den Nachfolgenden Verkehr, den Mindestabstand einzuhalten.

Richtig. Dennoch können durch solche Notbremsungen, vor allem auf Autobahnen, zig mal schlimmere Unfälle entstehen als der Schaden den das arme Kaninchen jemals anrichten könnte.
 
Das man manchmal nicht reagieren kann hat ja nichts damit zu tun ob mans sein lassen soll oder nicht.

Mit der expliziten Wortwahl für Wild meinte ich natürlich keine kleine Häschen und Co, ich hätte vl. dabei schreiben sollen, dass ich das mit dem Bremsen nur abseits der AB meine, auf der AB ist in der Regel der Anhalteweg sowieso zu lang.

Bei Wild, über der Hasen/Kaninchen-Größe, würde ich vermuten, dass eine Notbremsung weniger Chaos verursacht als nen Frontalcrash bei hoher Geschwindigkeit mit zerlegtem Tier und (teil) zerlegtem Auto, Trümmern und dem "irgendwo" anhalten/liegen bleiben auf der AB nachm Unfall.
 
Alles was unter die Stoßstange passt "muss" überfahren werden und darf nicht zu einer Gefahrenbremsung führen.
Alles andere was eben größer ist, da ist es erlaubt eine Gefahrenbremsung zu machen.

Selbst wenn man bei hoher Geschwindigkeit ein Reh zerlegt ist das immer noch besser als eine Gefahrenbremsung (oder noch schlimmer Ausweichmanöver) was eine unkontrollierte Reaktion der anderen Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.
Lieber Reh und Karren he als andere Menschen in Mitleidenschaft zu ziehen.
-> https://youtu.be/euTIioGgmPE?t=29s
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber fürn Wildunfall mega gut ausgegangen; nur wo hat man denn auf der AB die Möglichkeit übern Grünstreifen zu fahren oder noch das Glück aufm Standstreifen fahren zu können?
Und nen (semi) Profi Rennfahrer hat seinen Wagen wohl auch nach so einem Crash (vermutlich) besser im Griff als die meisten Normalfahrer, wie wir es sind. Ich versteh nach wie vor nicht, was an der reinen Gefahrenbremsung so schlimm sein soll, wenn sie denn Gerechtfertigt ist (wie bei großem Wild). Wofür hat man denn ABS und es gibt den Sicherheitsabstand?

Oder ESP beim Ausweichen auf Landstraße ohne Gegenverkehr. Das man das nicht bei extrem hoher Geschwindigkeit tut ist was anderes und wir sind alle keine Profis, aber ohne z.B. den Gegenverkehr zu gefährden den "Elchtest" zu fahren... warum denn nicht, wenn man damit nen Unfall vermeiden kann?
 
Dann mach mal auf der Autobahn ne Gefahrenbremsung um nen Reh nicht anzufahren, dass wird so schief gehen, abgesehen davon, dass man das Reh wahrscheinlich sowieso erwischt. Wenn man allerdings das Reh angefahren hat, sind alle anderen Fahrer umher darüber informiert und haben deutlich mehr Zeit angemessen zu reagieren.

Ich würde aber auch sagen, dass es Situationsabhängig ist, denke im Zweifel aber immer: Lenkrad festhalten und durch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nai schrieb:
irgendwelche Gesetze
Ja, das Tierschutzgesetz. :)
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:
[...]
b. Tiere auf qualvolle Art oder aus Mutwillen tötet;
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20022103/index.html#a26

Dazu kommt, dass wenn man die Zeit hatte extra noch die Spur zu wechseln, man auch hätte abbremsen können - eine Vollbremsung wäre ja vermutlich garnicht nötig gewesen.
Ich glaube nicht, dass die Versicherungen in einem solchen Fall überhaupt irgendetwas zahlen würden.
 
Kann in dem Fall nur von dem Sprechen, was ich bisher erlebt habe. Vor nicht allzu langer Zeit ne Gefahrenbremsung mit ABS auf Landstraße bei knapp über 100 und das Reh gerade so nicht erwischt. Am Ende ca. 30 drauf gehabt.
Gefahrenbremsung auf der AB mit über 200 ohne ABS um dem langsamfahrenden, nicht in den Rückspiegelschauenden LKW-überholer nicht den Kofferraum zu verkleinern. Die blockierenden Reifen haben über 100m Streifen gemacht.
Mit dem Moped schon zu oft um die Situationen aufzuzählen, das reicht auch von AB Geschwindigkeit bis irgendwas langsames. Das dürften ja die meisten Motorradfahrer kennen. Da hätte es mich ohne ABS schon so einige Male hingelegt.
Und keine Frage, ich hatte immer Glück dabei.
 
Achja:
[...] irgendwelche Gesetze gibt, oder ob man es in diesem speziellen Fall auf einen Richterspruch ankommen lassen müsste.
Der Richter würde auch aufgrund irgendwelcher Gesetze entscheiden und nicht einfach nach Gusto.
 
Ich glaube es ging ihm eher um die Rechtsprechung in diesem Szenario und die der Rechtsprechung zugrunde liegenden Gesetze bzw. Paragraphen.
 
Ich würde mal annehmen, weil A: und B: die Diskettenlaufwerke sind.
Außerdem ist "Hauptspeicher" so gesehen ja der RAM, Festplatten heißen Massenspeicher.
 
geht um den Film "Crimson Peak"

der Vater von Edith lässt Nachforschungen anstellen über die Geschwister und zeigt ihnen die Ergebnisse dieser Nachforschung
die Szene ging für mich zu schnell und ich konnte ich genau erkennen was da auf diesem Zettel stand
weiß jemand was da aufgedeckt wurde?
 
Zurück
Oben