Irgendwie scheint mitlerweile sowieso jeder zweite mit falsch eingestelltem Licht rumzufahren.
Gibt es eine vorgeschriebene Mindesttemperatur, die ich als Mieter in der Wohnung (bei Abwesenheit) zu halten habe?
Dass der Vermieter bei Zentralheizungen bestimmte Mindestwerte einhalten muss, weiß ich.
Ebenso gibt es Richtwerte für vorübergehend verlassene Wohnungen, aber ich konnte auf die schnelle keine Vorschriften dazu finden.
Hintergrund ist, dass meine Gastherme den Geist aufgibt, ich die Wohnung über die Feiertage verlasse und meine Hausverwaltung zu träge ist eine Erneuerung für nächste Woche zu veranlassen.
Vorletzte Woche ist bei einer Routinewartung aufgefallen, dass die Therme dringend getauscht werden muss.
Das Gerät läuft scheinbar nur noch im Schongang (heizt nur auf 30 Grad Wassertemperatur, aber läuft dauernd) und spuckt recht viel Wasser am Überdruckventil des Heizsystems aus.
So möchte ich das ungern 1-2 Wochen laufen lassen und die Therme entweder ausstellen oder auf 5-10 Grad Raumtemperatur gehen, damit sie nicht dauerhaft läuft.