Tandeki schrieb:
Das Bankengeheimnis wurde auch gelockert, um dem Terror zu begegnen. Vor einiger Zeit hatte ich dann mal gelesen, dass die Anfragen fast ausschließlich im Zusammenhang mit Steuerdelikten geschehen.
Ich habe das selbe über den Staatstrojaner gelesen. Wird wohl zum großen Teil benutzt um Steuersünder und Schmuggler zu überführen. Eingeführt wurden diese Maßnahmen wie üblich mit der Begründung Terrorbekämpfung.
Auch zur Vorratsdatenspeicherung gibt es schon solche Erkenntnisse zur Nutzung. In EU-Staaten, wo sie schön länger läuft, wird sie fast ausschließlich zur Bekämpfung von schnöden Urheberrechtsverletzungen verwendet.
Irgendwelche vorzeigbaren Ermittlungserfolge gegen Terroristen oder andere Schwerstverbrecher gab es offenbar nicht, obwohl die speichernden Mitgliedsstaaten von der EU-Kommission händeringend dazu aufgefordert wurden, solche Beispiele zu bringen.
Für alle mit gesundem Menschenverstand ist die Sache also klar. Es geht bei diesen Überwachungsmaßnahmen nicht nur oder auch nur hauptsächlich um Bekämpfung von Terrorismus und schwerster Kriminalität.
Dummerweise ist Menschenverstand nicht unbedingt ausschlaggebend. Richter urteilen gerne nach dem was auf dem geduldigen Papier geschrieben ist, nicht nach dem, was tatsächlich passiert. Es muss nur eine passende, vorgeschobene Begründung vorhanden sein und die Maßnahmen sind formal gerechtfertig. Für alles was die praktische Umsetzung angeht, fühlen sich die Richter nicht verantwortlich.
Ist wohl auch nicht grundsätzlich verkehrt. Die ultimative Kontrollinstanz von Exekutive und Legislative sind nicht irgendwelche Gerichte, sondern die Bürger/Wähler. Systematischer Missbrauch von Überwachungsmaßnahmen muss dazu führen, dass die verantwortlichen Politiker aus ihren Ämtern gewählt werden und durch welche ersetzt, die diese Missstände abstellen.
Aber leider tun die Wähler ihre demokratische Pflicht einfach nicht. Und mit "ich hab nichts gewusst" können sie sich auch nicht raus reden.