bender_ schrieb:
Fördergelder die vom Bund dafür gedacht waren, den Breitbandausbau nachhaltig zu fördern wurden von der Telekom verwendet um nicht nachhaltige Vectoring Technologie per Glasfaser anzubinden. Willst Du das etwa bestreiten?
Die da deiner gottgleichen Ansicht nach wären?
Mach mal Butter bei die Fische und laber nicht nur rum. Das langweilt mich.
Da Du ja schon eingeräumt hast "alternative Fakten" zu vergessen, hier gern nochmal zur Auffrischung:
Zitat aus:
https://netzpolitik.org/2015/breitbandausbau-foerderprogramm-beschlossen-offene-fragen-bleiben/
[...]
Und damit hatte die Telekom ihr Glasfaserargument. Auch wenn es nur FTTC ist.
[...]
Ich glaube kaum, dass unsere Volksvertreter diesen Ausgang im Sinn hatten...
Vielleicht ein bisschen Hintergrund zur Breitbandförderung:
Grundlage sind die
"Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau":
https://schnelles-internet-in-bayern.de/file/pdf/48/EU-Leitlinien vom 26.01.2013.pdf
Die legen zum Beispiel fest, dass Gebiete mit weniger als 30 Mbit/s im Download als unterversorgte weiße Flecken gelten, in denen staatliche Beihilfe grundsätzlich erlaubt sind. Sie legen fest, dass durch diese Beihilfen das geförderte Gebiet nachher natürlich nicht mehr unterversorgt sein darf (also nach dem Ausbau mehr als 30 Mbit/s zur Verfügung stehen muss). Und - wichtig für diese Diskussion - sie legen fest, dass der Staat keine bestimmte Technolgie vorschreiben soll, dass also die Förderung technologieneutral sein muss (Seite 18 im oben verlinkten Dokument):
"Technologieneutralität: Angesichts dieser unterschiedlichen technischen Lösungen zur Breitbandversorgung sollte bei einer Ausschreibung keine der möglichen Technologien oder Netzplattformen bevorzugt oder ausgeschlossen werden."
Der Bund hat gemäß Deines Links 2015 beschlossen, Breitbandausbau zu fördern, mit der Maßgabe, dass nachher mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen müssen (also etwas mehr, als von der EU mindestens gefordert, aber mit der Betonung auf "etwas"). Das ermöglicht natürlich auch den Ausbau mit FTTC. Denn die Ausschreibungen sind technologieneutral, und 50 Mbit/s sind mit FTTC (gerade in Verbindung mit Vectoring und Supervectoring) in geschlossenen Ortschaften kein Problem.
Ein weiterer Punkt: Die eigentlichen Ausschreibungen werden von Gemeinden und Landkreisen durchgeführt. Diese müssen sich natürlich an die Vorgaben des Bundes halten, wenn sie von ihm Geld wollen, d.h. also insbesondere, dass sie mindestens 50 Mbit/s im Download fordern müssen (bzw. mussten). Aber natürlich können die Landkreise (oder Gemeinden, spare ich mir ab hier immer extra zu erwähnen) auch 500 Mbit/s oder 1 Gbit/s fordern. Das ist der Hebel, über den die Landkreise steuern können, welche Technologien ihnen in den Ausschreibungen angeboten werden können.
Bei den laufenden Ausbauvorhaben, die mit Bundesmitteln gefördert wurden, gibt es Landkreise, die einen reinen FTTB/H-Ausbau im Fördergebiet bekommen. Andere bekommen FTTC in den geschlossenen Ortschaften, mit FTTB/H nur in Gewerbegebieten... Das wurde alles gesteuert über die Mindestanforderungen in den Ausschreibungen, die die Landkreise festgelegt haben (bei denen die 50 Mbit/s des Bundes wie gesagt nur eine untere Randbedingung waren).
Da FTTC-Ausbau in geschlossenen Ortschaften günstiger ist als FTTB/H, und die Landkreise in der Regel einen Eigenanteil zahlen müssen, haben sich einige Landkreise für die günstigere Variante entschieden. Und weil das politisch dann nicht mehr gewünscht war, hat man 2018 beschlossen, dass der Bund bei neuen Projekten nur noch dann zahlt, wenn bei Ausschreibungen 1 Gbit/s als Mindestdatenrate verlangt wird.
Das wird etwas verkürzt so dargestellt, dass der Bund jetzt nur noch FTTB/H fördert. Aber technologieneutral ist die Förderung aus oben genannten Gründen immer noch. Die Technologie muss jetzt (bei neuen Projekten) eben mindestens 1 Gbit/s leisten, wenn Bundesfördermittel im Spiel sind.
Hätte man schon 2015 soweit wie möglich sicherstellen wollen, dass die Bundesmittel nur in FTTB/H-Projekte fließen, hätte man natürlich auch damals schon mindestens 1 Gbit/s (oder mehrere hundert Mbit/s) als Mindestvoraussetzung festlegen können. Es gibt keinen Grund, ausschliesslich FTTB/H-Ausbau finanzieren zu wollen, und dann nur 50 Mbit/s einzufordern.