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Selbst bei schweren Straftaten ist eine anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar, hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden. Somit bestätigen die Richter im Kern die bisherige Rechtsprechung. Es bestehen aber nach wie vor Ausnahmen.
Zur News: EuGH-Urteil: Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtswidrig
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