Shar schrieb:
Ich halte die zwei Jahre für den ausschlaggebenden Punkt, wenn auch ich die Meinung vertrete, auch aus der Erfahrung heraus, daß man bei einer Probefahrt keines Wegs alles abdecken und/oder erkennen kann.
Es gibt Mängel, die können erst ein paar Tage später auftreten, davon abgesehen ist eine zwei Wochen dauernde Probefahrt ein ganz anderes Kaliber, als wie jene, die über ein oder zwei Stunden geht.
Eine etwas umfangreichere Probefahrt sollte meines Erachtens ausreichen, um beurteilen zu können, ob man mit dem Fahrzeug gut zurecht kommt oder nicht. Zu den Mängeln ist zu sagen, dass Deine Einschätzung zwar durchaus zutrifft, es dann aber Sache des Händlers ist, diese zu beseitigen. Mängel sind also kein Argument für ein Rückgaberecht.
Das nächste ist, daß hinter dieser Aktion (2 Jahre Garantie, Umtauschrecht uvm.) nicht nur der Händler steht, sondern eben auch Toyota.
Hinter anderen Garantien steht in aller Regel auch nicht der Händler, sondern Versicherungsgesellschaften und Banken.
Garantie gegen Aufpreis? Ich bitte dich. Bei so einem Händler, der mir als zusätzliche Position die Garantie noch separat in Rechnung stellt, bei dem kaufe ich nicht, zumal die Händler von gesetztes Wegen schon dazu verpflichtet sind.
Das sind sie natürlich nicht!
Garantien sind freiwillige Leistungen, weshalb es keine gesetzliche Verpflichtung zu ihrer Gewährung geben kann.
Davon zu unterscheiden ist die Gewährleistung, die in der Tat gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist und nicht abbedungen werden kann. Hier muss man allerdings wissen, dass die Gewährleistung faktisch nicht zwei Jahre, sondern nur sechs Monate beträgt. Dafür sorgt die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Während in den ersten sechs Monaten der Händler zu beweisen hat, dass ein sich zeigender Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag, muss dies nach Ablauf der sechs Monate der Käufer tun. Beides ist in der Realität und Rechtspraxis praktisch unmöglich.
Daher können aufpreispflichtige Garantien (genauso wie Reparaturkostenversicherungen) eine sehr sinnvolle Möglichkeit der Absicherung sein.
Bei Fahrzeugen, die noch einer Herstellergarantie unterliegen, ist es natürlich nicht immer sinnvoll, eine kostenpflichtige Garantie zu wählen. Das hängt dann entscheidend von der Restlaufzeit der Herstellergarantie ab. Da wäre es sinnvoller, erst nach Ablauf dieser Herstellergarantie eine Anschlussgarantie oder Reparaturkostenversicherung abzuschließen.
Dann sag aber auch dazu, was so alles an Fahrzeuge in den "freien Handel" kommen.
Als Beispiel, BMW gibt z.B. nur Fahrzeuge in den "freien Handel", die bestimmte Anforderungen nicht mehr erfüllen. So z.B. zu hohe Vorschäden hatten oder gar noch haben, oder allgemein in einem nur mäßigen Zustand sind, zu alt oder zu hohe Laufleistungen haben.
Bei der VAG-Gruppe sieht es ähnlich aus. Ebenso bei Mercedes und diverse andere.
Wie kommst Du denn darauf?
Die Hersteller können allenfalls den Neuwagenmarkt beeinflussen, nicht aber den Gebrauchtwagenmarkt. Der freie Händler kann sich Halbjahreswagen, Jahreswagen und dergleichen, die keinerlei Mängel oder Vorschäden aufweisen, über Großhändlerportale, Banken, Versteigerungen, Großfirmen oder auch von Privat ankaufen. Und auch wenn die Hersteller dies zu verhindern versuchen, so haben freie Händler auch ihre (absolut legalen) Wege, sich selbst Neufahrzeuge der von Dir genannten Hersteller zu beschaffen.
Sicher, die Theorie ist, in etwa wie du sie beschreibst, jedoch gibt es diese Infos nicht für lau. Und eine Werkstatt wird sich nicht einen unwesentlichen Kostenfaktor als laufende Kosten aufbürden, außer, sie spezialisieren sich und/oder außer es rentiert sich, weil viele solcher Fahrzeuge regelmäßig kommen und damit entsprechender Bedarf herrscht. Und das nächste ist, glaube nicht, daß richtige Internas nach außen dringen, das ist schlicht ein Trugschluss und nichts weiter als Wunschdenken.
Von dem nächsten Punkt "Spezialwerkzeug", gänzlich absehend.
Nein, für lau gibt es diese Programme nicht, das ist korrekt. Mit Kosten von etwa 1.000 € /Jahr sind die anteiligen Kosten jedoch verschwindend gering, zumal sie der freien Werkstatt den Einsatzbereich bzw. den Angebotsbereich erweitern, Zeitersparnis bringen und Kundenzufriedenheit sichern.
Was genau verstehst Du jhedoch unetr Internas?
Von meiner Seite war gemeint, dass ein Hersteller beispielsweise aufgrund seiner Erhebungen bemerkt, dass bei einem bestimmten Typ die Zahnriemen vor der Austauschfälligkeit häufig reißen. So etwas würde im Programm der freien Werkstatt aufgeführt werden, weshalb der Zustand des Zahnriemens sowie sein Sitz / Spiel überprüft werden würde und dem Kunden auf jeden Fall (auch bei gutem Zustand) ein Hinweis gegeben werden würde.
Spezialwerkzeug wird übrigens häufig unter vielen Betrieben, darunter freie als auch Vertragswerkstätten, hin- und herverliehen. Ist gängige Praxis, denn kein Betrieb verfügt über Spezialwerkzeug für alle Marken. Und auch eine Vertragswerkstatt hat markenfremde Fahrzeuge zu reparieren.
Falsch. Sie sind damit noch lange nicht in der Lage. Auf das, was du dich beziehst, ist die Rechtsprechung, daß ein Fahrzeug nicht seine Garantie verlieren darf, nur weil es in einer freien Werkstatt gewartet wurde, sofern diese sich strikt an den Wartungsplan hält.
Und auch da stecht deutlich mehr Theorie als Praxis darin.
Nicht falsch.
Genau darauf beziehe ich mich. Und dies ist höchstrichterlich entschieden, rechtskräftig und somit ständige Rechtsprechung geworden. Übrigens ist es nicht der Nachteil des Kunden, wenn eine freie Werkstatt den Wartungsplan bspw nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder Fehler machen würde (ich kenne übrigens nicht einen Fall, in dem so etwas geschehen wäre). Dann hätte der Kunde nämlich gegen diese Werkstatt einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens im Falle eines Garantieverlustes. Dagegen sind Werkstätten wiederum pflichtversichert, weshalb den Kunden kein Risiko trifft.
MfG,
Dominion.