Ich halte die zwei Jahre für den ausschlaggebenden Punkt, wenn auch ich die Meinung vertrete, auch aus der Erfahrung heraus, daß man bei einer Probefahrt keines Wegs alles abdecken und/oder erkennen kann.
Es gibt Mängel, die können erst ein paar Tage später auftreten, davon abgesehen ist eine zwei Wochen dauernde Probefahrt ein ganz anderes Kaliber, als wie jene, die über ein oder zwei Stunden geht.
Die Bedingungen sind simpel. Die Laufleistung ist selbstverständlich begrenzt, ebenso darf kein neuer Halter im Schein bzw. Zul.Besch.Teil II stehen.
Und bevor du jetzt vlt. mit dem Kostenargument dafür ankommst. Kurzzeitkennzeichen über die eigenen Versicherung anfordern, dann bekommt man den für die KZ gezahlte Premie bei Vertragsabschluss gutgeschrieben.
Sicher bedarf dies etwas mehr Aufwand, aber dafür habe ich auch eine "Probefahrt" über mehrere Tage, mit Ruhe.
Und selbst wenn man dies nicht in Anspruch nimmt, ich sag es mal so. Wenn die Firmen ihren Fahrzeugen soweit "trauen" und sich sicher sind, daß der zukünftige Käufer mit dem Wagen zufrieden sein wird, können sie auch das Risiko eingehen, und so einen Service anbieten.
Das nächste ist, daß hinter dieser Aktion (2 Jahre Garantie, Umtauschrecht uvm.) nicht nur der Händler steht, sondern eben auch Toyota.
Garantien mit Aufpreis sind idR deutlich günstiger als der Mehrpreis beim Vertragshändler. Zudem kann sich der Kunde bei solchen Angeboten Laufzeit und Leistungsumfang der Garantie selbst aussuchen.
Garantie gegen Aufpreis? Ich bitte dich. Bei so einem Händler, der mir als zusätzliche Position die Garantie noch separat in Rechnung stellt, bei dem kaufe ich nicht, zumal die Händler von gesetztes Wegen schon dazu verpflichtet sind.
Wenn der Vertragshändler genauso günstig ist wie der freie, dann nicht. Im Regelfall ist der freie Händler jedoch um mindestens 1.000 €, häufig sogar über 3.000 € günstiger (je nach Fahrzeug).
Dann sag aber auch dazu, was so alles an Fahrzeuge in den "freien Handel" kommen.
Als Beispiel, BMW gibt z.B. nur Fahrzeuge in den "freien Handel", die bestimmte Anforderungen nicht mehr erfüllen. So z.B. zu hohe Vorschäden hatten oder gar noch haben, oder allgemein in einem nur mäßigen Zustand sind, zu alt oder zu hohe Laufleistungen haben.
Bei der VAG-Gruppe sieht es ähnlich aus. Ebenso bei Mercedes und diverse andere.
Sicher sind im freien Handel nicht ausschließlich solche Fahrzeuge, keine Frage. Aber jemand, der mit z.B. seinen BMW zufrieden war und sich nach 3 Jahren einen neuen kauft, der gibt i.d.R. das Fahrzeug bei BMW in Zahlung, weil er sich eben wieder einen BMW kauft. Damit bleibt der Wagen erst einmal in der "Familie". Und der kommt erst in den freien Handel, wenn er den Ansprüchen von BMW als "eigener" Gebrauchtwagen nicht mehr erfüllt.
Und fast genauso sieht es mit den unzähligen Leasing-Fahrzeugen aus.
Es gibt sicherlich den einen oder anderen "freien" Händler, der sich einen ausreichend großen Kundenstamm mit ReImports - m.W. werden von z.b. BMW, Fiat, Mercedes keine "freien Händler" mit Neuwagen für den hiesigen Markt beliefert, außer eben, sie haben einen entsprechenden Händler- und Servicevertrag - aufgebaut hat.
Diese Ansicht erlaube ich mir, da ich berufsbedingt auch mit dem Gebrauchtwagenmarkt-Sektor zu tun habe.
Ganz klar nein.
Aufgrund europarechtlicher Vorschriften zum Wettbewerbsrecht sind die Hersteller vollumfänglich verpflichtet, auch freien Werkstätten vollen Zugang zu Unterlagen und Internas zu gewähren.
Sicher, die Theorie ist, in etwa wie du sie beschreibst, jedoch gibt es diese Infos nicht für lau. Und eine Werkstatt wird sich nicht einen unwesentlichen Kostenfaktor als laufende Kosten aufbürden, außer, sie spezialisieren sich und/oder außer es rentiert sich, weil viele solcher Fahrzeuge regelmäßig kommen und damit entsprechender Bedarf herrscht. Und das nächste ist, glaube nicht, daß richtige Internas nach außen dringen, das ist schlicht ein Trugschluss und nichts weiter als Wunschdenken.
Von dem nächsten Punkt "Spezialwerkzeug", gänzlich absehend.
Aus diesem Grunde sind freie Werkstätten auch in der Lage, Inspektionen an Fahrzeugen vorzunehmen, die einer Garantie des Herstellers unterliegen, ohne dass diese verloren geht.
Falsch. Sie sind damit noch lange nicht in der Lage. Auf das, was du dich beziehst, ist die Rechtsprechung, daß ein Fahrzeug nicht seine Garantie verlieren darf, nur weil es in einer freien Werkstatt gewartet wurde, sofern diese sich strikt an den Wartungsplan hält.
Und auch da stecht deutlich mehr Theorie als Praxis darin.
Freie Werkstätten (natürlich sind keine Hinterhof-Schrauber gemeint) haben über ihre EDV-Programme alle Daten über Wartungsvorschriften und -umfänge, Vorgaben, Reparaturanleitungen und -hinweise und dergleichen mehr, über die auch Vertragswerkstätten verfügen.
Dazu kommt, daß m.W. die Firmen keines Wegs Internas heraus geben müssen. Meines Wissens müssen sie lediglich Dinge wie Schaltpläne und Reparaturleitfäden u.ä. heraus geben. Und dies müssen sie, wie oben geschrieben, auch keines Wegs für lau machen.
Ich arbeitete mehrere Jahre in einer Werkstatt. Glaube mir, so einfach und simpel, wie du es hier hinstellst, ist es nicht.
Grüße Shar~