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News Gesetz verabschiedet: USB-C ist ab Ende 2024 am Ladekabel in Deutschland Pflicht
Nein. Jedes USB-C (valide, falls ich das erwähnen muss) Kabel kann 60W und PD. Sonst ist es kein USB-C Kabel. Oben drüber kommen 100W und 240W Kabel. Gibt nur diese 3 Typen an Power-Fähigkeiten von USB-C Kabeln.Gorasuhl schrieb:Man unterscheidet zwischen einfachen USB-C Kabel und USB-C mit PD.
Muss ich noch mehr Screenshots der Specs machen? Weil ein Link offenbar nicht ausreicht das Leute es auch lesen.
eMarker Chips sind notwendig für mehr als 60W, könnte man sonst nicht unterscheiden. ich vergesse immer ob Gen 2 Kabel auch eMarker brauchen. Gen 3 auf jeden Fall.
Könnte sein. Aber wenn das das Ziel ist, wäre der scheinbar (?) aktuelle Stand eine Totgeburt. Wenn du auf das offizielle Ladelogo der EU für das Xiaomi Handy das du als Beispiel genutzt hattest evtl.xexex schrieb:Wichtig an dieser Stelle anzumerken, es geht um den kleinsten möglichen Nenner und nicht um irgendwelche Zwänge oder Einschränkungen in der weiteren Entwicklung.
5W - 120W
PD
Xiaomi BS
schreiben musst, aber nach PD kann das Teil deutlich weniger als 120 Watt würden sie mehr Verwirrung stiften als sie helfen (ich rate einfach mal 20W als Beispiel). Deshalb hoffe ich einfach mal, dass es sinnvoller ist als das. Und die einzige Möglichkeit wie ich das, was klipp und klar als muss drin steht, praktisch sinnvoll auslegen kann ist, entweder dürften sie nur PD max. angeben.
Aber da sie sagen, das Max. muss die maximale mögliche Schnelladegeschwindigkeit sein, die nicht dem Akku schadet (auch spannend wie man das auslegt). Und sie sagen rein gar nichts dazu ob das nach PD sein muss oder überhaupt. Wäre ja nicht wirklich nützlich für die Kompatibilität oder den Kunden wenn die Watt sich nicht auf PD beziehen würden sondern auf irgendetwas das im Zweifel nur das Gerät in der Packung mit seinem exakten Netzteil können.5W - 20W
PD
Xiaomi BS (5W - 120W)
Wenn man also sagt, das erste darf nicht sein, weil die 120W nicht PD sind und das 2. darf nicht sein, weil 20W nicht das Maximum ist landet man durch die Hintertür auch bei PD muss das schnellste sein.
Ich habe keine Ahnung was die EU hier genau erreichen will, das wurde mir noch nicht klar. Aber es scheint mindesten sehr schlecht ausgearbeitet und nicht durchdacht zu sein. Oder so von Kompromissen durchlöchert, dass es kaum noch Sinn macht.
Und wir haben noch nicht erwähnt, dass sie sagen,
Der volle Funktionsumfang des PD Protokolls das sie verlinken wäre 100W. Also darf man nur andere Protokolle bieten, wenn man schon das Maximum von PD ausreizt? Alles andere würde in sich keinen Sinn ergeben oder? Weil was würde Xiaomi anbieten, wenn sie nicht ihr eigenes Protokoll hätten. Wäre ja völlig fiktiv und schwachsinnig daran etwas zu messen. Und parallel unterstützte Protokolle beeinflussen sich ja nicht direkt. Wenn sie das tun würden, sollte das endgültig kriminell sein. Alles leider überhaupt nicht klar...bei Ausstattung mit einem zusätzlichen Ladeprotokoll unabhängig vom verwendeten Ladenetzteil die volle Funktionalität des unter Nummer 3.1. genannten Ladeprotokolls USB Power Delivery sichergestellt ist
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Ich nutze seit 2015 USB-C am Handy und hatte da noch nie Probleme - was machst du denn mit deinen Geräten?Yoshi_87 schrieb:Ich bin kein Fan von USB-C. Der Anschluss im Gerät ist auf Dauer zu anfällig für meinen Geschmack.
crogge
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MaverickM schrieb:...
Abgesehen davon könnten die Hersteller ja auch andere Netzteile, mit mehr Leistung, aber USB-C Stecker anbieten. Die liefern dann halt nur am entsprechenden Endgerät die volle Leistung. Und andere Ladergeräte liefern halt nur das maximum was USB PD liefert.
Das ist sicherlich eine akzeptable Lösung, proprietäre Schaltungen welche höhere Leistung erlaubt, in Kombination mit speziellen Kabeln und Steckern.
Viele Workstation Laptops lassen sich ja auch alle mittlerweile mit USB-C betreiben nur greifen dann spürbare Limitierungen, wenn biei einem Laptop mit 120-300W Stromverbrauch nur 100W PD genutzt wird.
Leider funktioniert gefühlt nur eins von vier USB-C Kabeln stabil mit 100W/, obwohl alle angeblich für 100W oder gar 240W ausgelegt sind. Nur mit einem Messgerät wie dem ARCELI FNB58 ist man auf der sicheren Seite und kann das Ganze in der Praxis testen.
Zum Beispiel funktioniert bei mir ein altes UGREEN USB-C 2.0 Kabel wunderbar mit 100W PD aber ein modernes 240W 20Gbps Emarker USB-C 3.2 Kabel trennt alle paar Sekunden die Stromversorgung. Zusätzlich verhalten sich die Kabel mit verschiedenen Netzteilen anders, z. B. UGREEN und Anker bieten unterschiedliche kompabilität.
Weil das von crApple ist und das niemand will.Ralf_S. schrieb:Warum nicht mit Lightning den technisch überlegenen Anschluss? Die Regierung will die Bürger wieder nur gängeln.
Yoshi_87
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Ich hab schon Laptops gesehen die kein Kabel mehr halten konnten.andi_sco schrieb:Ich nutze seit 2015 USB-C am Handy und hatte da noch nie Probleme - was machst du denn mit deinen Geräten?
USB-C ist am ende genauso fragil wie micro-USB.
Die Art wie Lightning aufgebaut wurde ist da deutlich stabiler.
Ich habe es schon mal erklärt und kann es nur wiederholen, was da nicht steht ist auch nicht gesetzlich geregelt worden. Den Herstellern vorzuschreiben die höchste Ladegeschwindigkeit nach dem USB-PD Standard auszuführen, würde zudem genau dazu führen, was vor allem Apple stark kritisiert hatte, es würde jeglichen Fortschritt unterbinden.Ray519 schrieb:Und sie sagen rein gar nichts dazu ob das nach PD sein muss oder überhaupt.
Es ist nicht die Aufgabe der Gesetzgeber die Hersteller dazu zu zwingen nur noch Einheitsware herzustellen, aber durchaus Mindeststandards und Interoperabilität zu gewährleisten. Das ist mit dem Gesetz schon mal gelungen, jedes Smartphone, Tablet, E-Book usw. lässt sich mit einem beliebigen Netzteil laden.
Wenn die Chinesen der Meinung sind, 30 verschiedene Standards wären super, lass sie doch machen. Spätestens mit einem Verbot Ladegeräte mit einem Smartphone zu bündeln, wird sich jeder Käufer die Frage stellen, ob sie denn noch alle Tassen im Schrank haben. Abgesehen davon, über welchen Marktanteil reden wir überhaupt? Den größten Teil hierzulande teilen Apple und Samsung unter sich auf.
Wäre es besser, wenn die EU direkt auch Vorgaben machen würde, es muss mindestens 50% der maximalen Ladegeschwindigkeit auch über USB-PD erreicht werden? Ich bin der Meinung schon, aber schon 2025 wird es ein Review der aktuellen Regelung geben, schauen wir was dann passiert.
Xiaomi, or any other brand for that matter, won’t be forced to abandon their proprietary fast charging technology and lose its competitive edge against rivals like Samsung and Apple. The only key criterion is that the brand in question must support the USB-PD standard on its phones, or any other eligible device.
https://www.digitaltrends.com/mobile/eu-usb-c-rule-electronics-kills-fast-charging-confusion/
Zuletzt bearbeitet:
Was steht denn im Gesetzestext drin? Reicht es aus wenn das Gerät eine USB-C Buchse zum Laden hat oder muss diese auch komplett standardkonform umgesetzt sein? Falls letzteres so könnte das eventuell spannend werden wenn Geräte produziert wurden und sich dann im Nachhinein herausstellt, dass irgendein Punkt nicht korrekt eingehalten wurde, was zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Ladegeräten führt bzw. wer soll das dann in der Praxis überprüfen welche Seite sich nicht an die Norm gehalten hat oder ob es vielleicht Definitionslücken gibt.Ray519 schrieb:Wie gesagt, die Norm die sie für den Stecker vorschreiben schreibt viel mehr vor als die physikalischen Dimensionen. Da steht explizit drin, dass es oberhalb von 15W nur USB-PD gibt. Die Frage ist, ob dass auch so wie verabschiedet durchgesetzt wird, weil irgendwer muss ja auch beobachten, ob die Hersteller das befolgen und dann vermutlich den Hersteller verklagen um ihn zu Zwingen oder vom Verkauf in der EU auszuschließen.
Beispiel:
Meine Aukey Powerbank unterstützt PD 3.0
Genauso mein Lenovo Thinkbook 16 G4+
Aber wenn ich die 2 mit dem mitgelieferten Kabel verbinde tut sich gar nichts. Vermutlich können sich die 2 Geräte nicht einigen wer nun wen aufladen soll.
Nö. Das wurde nirgendwo geregelt. Sonst müsste es ja keine Angabe zu der minimalen Leistung fürs Netzteil geben, damit das Gerät geladen werden kann. Und wenn die Angabe sich nicht auf den PD-Standard bezieht, dann ist sie halt relativ wertlos für die Kompatibilität. Und genau zu dem Thema habe ich ja Fragen gestellt. Weil es nicht klar gestellt wird. Und wenn du sagst, das muss ja ganz klar PD sein, dann gilt das eben auch für das Maximum. Und dann widersprechen sich andere Sachen, aber mindestens wären die Hersteller gezwungen ihr eigenes Marketing für x W zu untergraben mit einem standardisiertem Sticker der deutlich weniger angibt.xexex schrieb:Das ist mit dem Gesetz schon mal gelungen, jedes Smartphone, Tablet, E-Book usw. lässt sich mit einem beliebigen Netzteil laden.
Ja und die Diskussion ist wie hoch die Mindeststandards denn sind. Reicht über die gesamte Nacht laden mit 2.5W wenn das Gerät ausgeschaltet ist oder sollte es vllt mehr sein. Das ist genau die Frage. Und ich explizit nicht die Ziele geraten, sondern die Probleme versucht aufzuzeigen, mit dem was aktuell geregelt ist und dass das entweder nichts bringt oder krasse Regeln sind. Oder ich etwas übersehe.xexex schrieb:aber durchaus Mindeststandards und Interoperabilität zu gewährleisten.
Und ja, wie ich geschrieben habe, hat man da in Medien viel in dieser Richtung gelesen. Und weil die gerade bei technischen Standards wie USB oft sehr sehr falsch liegen, schlage ich dann die Texte und Veröffentlichungen der EU auf und versuche da drin zu finden, was behauptet wird. Und mein Punkt war, dass ich es dort nicht gefunden habe. Ob Inkompetenz, Fehlinterpretation der Medien die das behaupten, weiß ich nicht, würde ich aber gerne herausfinden.
Vllt gibt es ja ergänzende offizielle Dokumente die das klarstellen. Aber niemand weiß was, niemand liest den Text und spielt weiter stille Post mit anderen zweifelhaften Aussagen von Medien.
Ich habe so ziemlich alles zitiert was dazu wirklich in der Richtlinie/Gesetz steht. Und das ist der Punkt. So wie der Text ist, finde ich das unklar, aber wenn es das eine oder andere sein muss, tendiere ich zur strikten Interpretation, weil es sonst gar keinen Sinn macht und nur eine reine Empfehlung wäre ohne jegliche Verbindlichkeit.andr_gin schrieb:Reicht es aus wenn das Gerät eine USB-C Buchse zum Laden hat oder muss diese auch komplett standardkonform umgesetzt sein?
Statistisch bei Notebooks ist es dass die Powerbank nicht genügend Leistung / die Spannungen bietet, die Notebooks wollen. Viele Notebooks wollen ausschließlich 20V, insbesondere wenn sie laufen. Und USB PD garantiert das erst ab 60W, darunter ist es optional.andr_gin schrieb:Vermutlich können sich die 2 Geräte nicht einigen wer nun wen aufladen soll.
Du wirfst schon wieder zwei Dinge durcheinander. Ein Gerät muss sich per USB-C und ab 15W Ladeleistung per USB-PD laden lassen. Gleichzeitig beschränkt das Gesetz die Hersteller aber nicht, nur USB-PD zu unterstützen und keine besseren/schnelleren/anderen Ladestandards zu entwickeln, solange die Mindestkompatibilität dadurch nicht behindert wird.Ray519 schrieb:Nö. Das wurde nirgendwo geregelt. Sonst müsste es ja keine Angabe zu der minimalen Leistung fürs Netzteil geben, damit das Gerät geladen werden kann. Und wenn die Angabe sich nicht auf den PD-Standard bezieht, dann ist sie halt relativ wertlos für die Kompatibilität.
So hoch wie sie zum Laden erforderlich sind, eine Smartwatch wird sicherlich andere Anforderungen haben als ein Notebook. Bis 15W kann es alles sein, von 0,5W bis 15W und darüber sind es eben die 15W, also die kleinste USB-PD Stufe.Ray519 schrieb:Ja und die Diskussion ist wie hoch die Mindeststandards denn sind.
Ergänzung ()
Was soll denn da bitteschön klar gestellt werden. Ich wiederhole es schlichtweg noch einmal. Was im Gesetz nicht steht, ist nicht per Gesetz geregelt. So simpel ist das! Wenn du da keine Mindestleistung findest, dann wurde keine Mindestleistung festgelegt. Wenn sich dort der Maximalwert nicht ausdrücklich auf USB-PD bezieht, dann ist er nicht auf USB-PD beschränkt. So schwer kann es nicht sein Gesetze zu verstehen, das sind keine Religionstexte, da steht zwischen den Zeilen nichts.Ray519 schrieb:Vllt gibt es ja ergänzende offizielle Dokumente die das klarstellen.
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MaverickM
20k Fleet Admiral
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crogge schrieb:Zum Beispiel funktioniert bei mir ein altes UGREEN USB-C 2.0 Kabel wunderbar mit 100W PD aber ein modernes 240W 20Gbps Emarker USB-C 3.2 Kabel trennt alle paar Sekunden die Stromversorgung. Zusätzlich verhalten sich die Kabel mit verschiedenen Netzteilen anders, z. B. UGREEN und Anker bieten unterschiedliche kompabilität.
Ja gut, da kann jetzt weder die EU noch der Hersteller des Notebooks etwas dafür. Dafür kann nicht mal das USB Forum etwas, die ja nicht unbedingt vor Genialität sprühen, wenn man sich mal das Versions und Namensgebungs-Chaos bei USB ansieht...
HDMI hat da ja ein ähnliches Problem...
Nein. Tue ich nicht. Aber du redest von Mindeststandards, die du selbst im nächsten Absatz in Abrede stellst.xexex schrieb:Du wirfst schon wieder zwei Dinge durcheinander.
Und du befasst dich nicht mit meinen Punkten, aber bleibst auch mitten in Gedankengang stehen.
xexex schrieb:Was soll denn da bitteschön klar gestellt werden. Ich wiederhole es schlichtweg noch einmal. Was im Gesetz nicht steht, ist nicht per Gesetz geregelt. So simpel ist das!
Dann gehe ich das mal explizit durch:
Wie du den Text interpretierst, bleibt quasi Null Kompatibilität übrig. Denn die Richtlinie sagt, sie müssen einen USB-C Anschluss haben (noch nicht mal Buchse oder Stecker).
In den Standard der definiert was USB-C ist und da dran hängt möchtest du nicht schauen, weil steht ja nicht direkt in der Richtline, auch wenn er explizit referenziert wird. Von Laden steht da nichts. Nur dass es einen USB-C Stecker haben muss, der dann genau nicht definiert ist und das er funktionsbereit sein muss. Was nichts heißt, wenn man sich nicht auf den Standard bezieht. Pinbelegung mit gefährlichen Kurzschlüssen? Nicht ausgeschlossen.
Die Richtlinie erlaubt eine Mindestleistung für Netzteile anzugeben. Netzteile unterhalb der Mindestleistung müssen nicht gehen. Also kann man eine Mindestleistung von > 15W festlegen und kommt so um das Laden nach USB-C (aber ohne PD) Standard drum herum (wenn man nichts weiß über den USB-C Standard und dass das nicht geht mit batteriebetriebenen Geräten sonst würden sie nie wieder angehen, nachdem der Akku einmal leer ist).
Du sagst, die Mindestleistung muss noch nicht mal nach PD oder USB-C Standard angegeben werde. Steht nicht explizit in der Richtlinie. Also auch ansonsten Wertlos. Weil ein Netzteil mit 60W nach PD Standard genau Null Überlappung haben müsste mit was das Gerät zum Laden verwendet.
Aber wenn eine der Wattzahlen am Produkt > 15W ist muss laut Richtlinie mit PD Protokoll "ausgestattet" sein (15W ist nebenbei nicht die minimalste PD Stufe, es ist nur was du nicht mehr mit dem USB-C Standard alleine erreichen kannst, aber wenn du Leute nicht zum Standard verpflichten willst ist das auch wurscht).
Heißt "ausgestattet" es muss damit auch Laden können? Weil das PD Protokoll macht nur das Unterhalten über was eine Stromquelle anbietet. Das eigentliche Laden passiert nach dem USB-C Standard. Und PD regelt auch Alt-Modes und so. Man kann PD Protokoll "sprechen" ohne Laden zu können. Aber du willst ja eh nicht in die referenzierten Standards reinschauen um zu beurteilen zu was die Richtlinie verpflichtet.
Das würde also auch genau NULL für die Kompatibilität zwischen verschiedenen Geräten tun.
Es wird genau nichts gesagt zu der maximalen Leistung die via PD aufgenommen werden muss. Warum auch, wenn Laden per PD ja nicht nicht mal effektiv vorgeschrieben wird.
Das heißt das Gerät könnte mindestens 80W brauchen. Nach seinem eigenen Standard. Redet USB PD nur um anzuzeigen wie viel Watt ein angeschlossenen Netzteil liefern könnte, kann von nichts standardkonformem Laden. Auf der Verpackung muss trotzdem das EU-Ladelogo drauf sein, auf dem könnte 80W-120W stehen ohne dass du es mit einem Standardkonformen USB PD Ladegerät mit 100W laden könntest. Aber PD muss explizit in diesem Logo stehen, weil das Gerät unterstützt ja das PD Protokoll, genau wie es verpflichtet ist es zu tun. Nur kann es damit nicht geladen werden.
Wenn die Richtlinie genau so auszulegen ist wie du sagst, ist sie zu 100% Wertlos. Und das ist mein Punkt. Du kannst nicht beides haben. Wenn man es so lax auslegen und du vollständig ignorieren möchtest, was der Standard sagt bleibt NICHTS außer Verwrirrung und Fehlinformationen übrig. Wenn man etwas möchte dass das Laden regelt wird und Kunden erlaubt zu identifizieren welche 3rd Party Netzteile gehen und welche nicht, muss es sich deutlich strikter auf USB-C und USB PD beziehen, sonst ist das Ziel nicht zu erreichen.
Ist es so für dich begreiflich warum ich sage dass die Richtlinie schlecht geschrieben ist und deine Interpretation davon zu nichts führt außer Widersprüchen mit denen du dich nicht befasst? Und die einzige Möglichkeit auch Kompatibilität zu erreichen die Kunden anhand des Logos erkennen könnten, muss man sich mit den USB Standards befassen und sich auch dran halten. Nur der USB-C und USB PD Standard definieren genug Rahmenbedingungen damit man sagen kann, ein USB-C Gerät das mindestens 65W braucht kann von jedem USB-C Ladegerät mit mindestens 65W geladen werden. Wenn du erlaubst, dass man den USB-C Standard bricht, gibt es zu viel Flexibilität und man kann es nicht mehr nur mit einer Watt-Zahl ausdrücken. Und der Sticker wird Wertlos.
Wenn die Leute die den Text geschrieben haben mit deiner Denkweise da dran gehen, dann kann man nur Stellenweise zwischen den Zeilen lesen was sie wohl erreichen wollten. Aber sie haben nichts davon explizit aufgeschrieben -> Wertlos. Wenn man versucht, nicht so zu lesen, dass man sich aus allem rauswimmeln kann und sich die Standards die zur Regelung referenziert werden auch mal liest, dann schreibt es einfach die beiden Standards vor und die schießen nunmal weit über das hinaus, was Medien und du sagen. Dazwischen gibt es nicht wirklich was, weil jemand der USB versteht hingehen müsste und explizit selektiv Teile des Standard als nichtig deklarieren müsste. Feinfühlig, so dass der Kunde es noch nutzen kann um kompatible Geräte zu identifizieren aber nicht alles außerhalb des Standards verboten wird. Und das wird ja nicht ohne Grund verboten. Das ist genau dafür da, damit die Wattzahlen von Netzteilen etwas aussagen und Kunden nicht eine Vielzahl von Spannungs- und Stromstärkekombinationen und einen Wildwuchs an proprietären Lösungen verstehen müssen.
Ja und das macht das ganze zu Nichte. 15W ist ein bisschen mau, wenn das Gerät propietär mit 240W läd.xexex schrieb:Hierzu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung und da PD erst ab 15W vorgeschrieben wird, reichen an dieser Stelle diese 15W.
Das lässt zumindest hoffen.xexex schrieb:Das Gesetz an sich soll aber einer fortlaufender Entwicklung unterliegen.
Ein gewisser Zwang ist halt nötig. Mehr kann man ja bieten, aber wenn 20V 12A angeboten werden, dann sollte eben 100W PD verpflichtend sein. Leider testet das so gute wie keine Redaktion (@nlr). Da wird nur der maximalen Ladegeschwindigkeit gehuldigt. Es kostet eine Minute + ein 5 EUR Tester und ein 100 W PD-Charger um das zu testen.xexex schrieb:Wichtig an dieser Stelle anzumerken, es geht um den kleinsten möglichen Nenner und nicht um irgendwelche Zwänge oder Einschränkungen in der weiteren Entwicklung. Die Hersteller haben durchaus ein eigenes Interesse, die Chinesen mal ausgenommen, Standards zu verwenden, denn die meisten Geräte werden heute ohne ein Netzteil ausgeliefert.
Die Chinesen machen nun mal leider über 40% Marktanteil aus. Xiaomi schwenkt zumindest um und nutzt jetzt auch 5-20V und ist zu PD kompatibel. Finde den Test leider nicht mehr.
Ergänzung ()
Oh ja, die böse, böse Regierung.Ralf_S. schrieb:Warum nicht mit Lightning den technisch überlegenen Anschluss? Die Regierung will die Bürger wieder nur gängeln.
Und was soll da technisch überlegen sein? Die 480 MBits/s? Will heute keiner mehr haben. Nicht umsonst setzt Apple bei Notebooks und Tablets schon lange auf USB-C.
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest nicht in der EU....bensen schrieb:Die Chinesen machen nun mal leider über 40% Marktanteil aus.
https://www.canalys.com/newsroom/europe-smartphone-market-q4-2023
Dabei splittet sich dieser Marktanteil noch, in zig verschiedene proprietäre Lösungen.
Man muss in meinen Augen nicht alles gleich "Kaputtreglementieren", sondern kann durchaus erst einmal die Entwicklung beobachten. Ich für meinen Teil würde schon alleine wegen dem proprietären Mist einen weiten Bogen um die Chinesen machen, stehen bei mir doch mittlerweile vier standardkonforme Ladegeräte und zwei Powerbanks.
Wenn die Hersteller es nicht schaffen annehmbare Ladegeschwindigkeiten an standardisierten Ladegeräten anzubieten, können sie sich ihren Mist sonst wo stecken. Wobei auf der anderen Seite mich selbst sowieso nichts über 30W interessiert, es sei denn es ist ein Notebook.
https://www.dxomark.com/eu-device-charging-legislations/
Wie schon angemerkt würde ich an dieser Stelle anders ansetzen und schlichtweg beigelegte Ladegeräte komplett verbieten. Das senkt definitiv die Müllberge die dadurch produziert werden und die wenigsten Kunden werden dann irgendwelchen Ladegeräten hinterherrennen, nur weil der Hersteller gerade meint irgendwas noch spezielleres zu verbauen.
Zuletzt bearbeitet:
lalanunu
Lieutenant
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Yoshi_87 schrieb:Ich bin kein Fan von USB-C. Der Anschluss im Gerät ist auf Dauer zu anfällig für meinen Geschmack.
Der Formfaktor von Apple war da deutlich besser, da ist eher das Kabel bzw. der Stecker kaputt gegangen und nicht der Anschluss.
Das man alles mit einem Kabel nutzen kann, ist natürlich sehr fein.
Der Lightning Stecker ist dem USB-C Stecker machnisch weit überlegen, aber dann hört es auch auf.
Die Geschwindigkeiten sind bei 480 MBit/s stehen geblieben, weil Apple gerne alles wireless erledigt haben möchte und Apple hat das Patent auf diesen Steckertyp und daher würde es nicht in Frage kommen, diesen anstatt von USB-C zu nutzen.
Eigentlich schade, weil der Stecker und Buchse sehr robust sind.
35% ist immer noch viel.xexex schrieb:Zumindest nicht in der EU....
Bis auf die chinesischen ist alles obsolet. Samsung fast charge ist PD + PPS und QC ist auch PD.xexex schrieb:Dabei splittet sich dieser Marktanteil noch, in zig verschiedene proprietäre Lösungen.
Der Quatsch von Anker war noch nie relevant, da gibt's auch nur QC oder PD, der Rest sind Marketing Buzzwords.
Dann hätte man das Gesetz nicht gebraucht. Beobachten können wir das Schauspiel seit etwa 5 Jahren. Der Stecker ist ein kleineres Problem als der Ladestandard. Nimmt weniger Platz weg auf ner Reise und hat auch nen viel geringenden Ressourcenverbrauch. Verstehe auch nicht was kaputt reglementiert wird. Zusätzlich können die ja anbieten was sie wollen.xexex schrieb:Man muss in meinen Augen nicht alles gleich "Kaputtreglementieren", sondern kann durchaus erst einmal die Entwicklung beobachten.
Für den Kunden aber nicht vorteilhaft. Der bekommt nicht zwingend seine Schnellladefunktion.xexex schrieb:Wie schon angemerkt würde ich an dieser Stelle anders ansetzen und schlichtweg beigelegte Ladegeräte komplett verbieten. Das senkt definitiv die Müllberge die dadurch produziert werden und die wenigsten Kunden werden dann irgendwelchen Ladegeräten hinterherrennen, nur weil der Hersteller gerade meint irgendwas noch spezielleres zu verbauen.
Der Fokus hätte auf die Ladegeräte gemusst und nicht auf den Stecker.
Die chinesischen Ladegeräen haben einen weit größeren Einfluss auf die Umwelt als Apples Lightning Stecker.
An alle die hier behaupten Lightning sei mechanisch ja so viel besser gewesen, habt ihr dafür belegbare Statistiken? Ich habe keine gefunden, aber rein konstruktiv kann das eigentlich nicht sein. Bei USB C müsste sich die gesamte Buchse bewegen um ein Abknicken zu ermöglichen, bei Lightning wird der Stecker selbst belastet.
Und rein anekdotisch kann ich das in meinem Umfeld auch bestätigen, keine kaputten USB C, JEDER Lightning hat mittlerweile Wackelkontakt (Edit: auf der Geräteseite wohlgemerkt, da ausgeleiert)
Und rein anekdotisch kann ich das in meinem Umfeld auch bestätigen, keine kaputten USB C, JEDER Lightning hat mittlerweile Wackelkontakt (Edit: auf der Geräteseite wohlgemerkt, da ausgeleiert)
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