News Gesetz verabschiedet: USB-C ist ab Ende 2024 am Ladekabel in Deutschland Pflicht

Ray519 schrieb:
Deshalb geben sie ja an "USB-Typ-C-Anschluss entsprechend der Norm
NEIN!
mit dem Ladeprotokoll USB Power Delivery entsprechend der Norm EN IEC 62680 1 2: 2021,
Lies da keine Sachen hinein die da gar nicht stehen, dann stellst du dir die Fragen gar nicht erst. Das was im Kapitel 2. steht gehört nicht zum Kapitel 3.
Ergänzung ()

bensen schrieb:
Klar, die meisten Notebooks am Markt sind über drei Jahre alt...
Notebooks und Smartphones gehören durchaus noch eher zu den Geräten, die relativ häufig in einer neuen Version auf den Markt kommen, aber Kameras, Kopfhörer, E-Reader, Tastaturen? Sollen die dann alle sofort verschrottet werden, weil ab sofort keine mehr verkauft werden können? Dafür gibt es Übergangsfristen, sonst hätte man auf einen Schlag einen riesigen Müllberg verursacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und du denkst einen 2. optionalen Standard zu erwähnen dem unter bestimmten Umständen auch gefolgt werden muss hebelt auf magische Art und Weise den ersten, immer gültigen Standard aus?

Der immer gültige Standard der explizit auch beschreibt wie PD optional ist und das es ohne PD nur ganz wenige Alternativen gibt?

Wie gesagt, du ließt nicht was da steht, du ließt was du lesen möchtest. Sonst wären deine Argumente ja eher der Natur wie man den Widerspruch sonst noch lösen könnte.

Aber wenn deine Meinung ist, der ganz schlichte Satz in Punkt 3.2 hebt implizit eine ganze Reihe von Kapiteln aus dem Type-C Standard auf, ohne dabei den Type-C Standard soweit aus zu höhlen das nichts kohärentes mehr übrig bleibt, musst du schon zeigen wie das geht und wie das auch nur ansatzweise zusammenpasst und nicht mehr Fantasie braucht als in das gesamte Gesetz geflossen ist.

Weil "der Text widerspricht sich so dass er insgesamt nicht anwendbar ist" finde ich deutlich Krasser als meine Interpretation dass die "nicht-Standardisierten Ladestandards die man optional haben könnte halt aktuell eine leere Liste" ist.

xexex schrieb:
Wie sollen da irgendwelche Spezifikationen einfließen, die erst im Jahr 2023 verabschiedet wurden?
Da drüber könnte man reden. Da bin ich auch nicht von überzeugt. Aber faszinierenderweise erlaubt der alte Type-C Standard kein EPR. (ich hatte es zu eilig und habe verwechselt. Was seit dem dazu gekommen ist ist USB4 80G, EPR war schon drin).

Also entweder, man meint damit die aktuellste IEC Norm dieser Serie oder aber die Norm verbietet PD mit mehr als 100W USB4 80G Geschwindigkeiten. Eins von beidem muss es sein. Und da sie explizit auf externe Quellen verweisen die nicht Teil des Gesetzes sind ist ja in Teilen durchaus Absicht. Für die Geräteklassen wird das explizit erwähnt, dass die Liste geändert werden kann ohne das Gesetz zu ändern. Vllt gibt es da auch irgendwo was zu den Normen. Oder aber es gibt eine neuere Version des Gesetzes.

RICHTLINIE (EU) 2022/2380 ändert ja auch nur die "zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU". Es könnte neuere Änderungen geben, die das aktualisieren. Da weiß ich aber nicht genug über den Rahmen in dem sich das abspielt, ob die IEC Normen üblicherweise harte Versionen sind oder unabhängig von der IEC aktualisiert werden können (was ja so ziemlich der ihr Job zu sein scheint).
 
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Ray519 schrieb:
Und du denkst einen 2. optionalen Standard zu erwähnen dem unter bestimmten Umständen auch gefolgt werden muss hebelt auf magische Art und Weise den ersten, immer gültigen Standard aus?
Ich empfehle dir einfach nur eins, bei Gesetzen gilt immer nur genau das was da geschrieben steht und nicht was man sich da rein interpretiert. Das letztere machst du aber, für Leute die sich damit befassen, sind die Regeln scheinbar klar.

Wenn im zweiten Kapitel vom USB-Typ-C-Anschluss gesprochen wird, dann wird nur vom Anschluss gesprochen und nicht von irgendwelchen Protokollen die damit zusammenhängen, die sind von der Richtlinie nämlich gar nicht abgedeckt. Im dritten Punkt wird dann letztlich nur USB-PD als Ladestandard festgelegt, der unterstützt sein muss. Alles andere entstand nur in deinem Kopf und steht dort nicht.

Technisch gesehen muss ein solches Gerät gar kein "USB" können, braucht man bei einer Taschenlampe oder einem Kopfhörer nicht wirklich. Deshalb wurden auch nur die zwei Sachen gesetzlich festgelegt, als Teil der angegebenen Spezifikation. Die Buchse muss da sein, USB-PD muss unterstützt werden, alles andere interessiert die gesetzliche Vorgabe nicht.
 
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Ray519 schrieb:
Full-Featured gibt es dann in den Gen Geschwindigkeiten von 5GBit/s pro Leitungspaar bis hoch zu 40 GBit/s pro Leitungspaar.
und, was habe ich geschrieben?
Das ist nunmal nicht gekennzeichnet. Man sieht das denen nicht an. Genauso wenig wie das unterstütze Ladeprofil.
Da ist auch nichts vorgeschrieben.

Wie wäre es mit einem Spiel?
Welches der beiden kann bis 15W laden und welches bis 60W?
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Richtig, sieht man nicht.
Ich habe das Nylon vom 60W mit einem Permanentmarker markiert.

Üblicherweise laden die Handys gemütlich über den PC, da ist mir das egal.
Wenn ich aber hier und da mal die Schnellladefunktion mit dem Netzteil nutzen muss, würde ich das auch nur durch probieren herausfinden. Entweder das Handy zeigt mir eine geringere Ladedauer an, oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
xexex schrieb:
Ich empfehle dir einfach nur eins, bei Gesetzen gilt immer nur genau das was da geschrieben steht und nicht was man sich da rein interpretiert.
Ist das ein "nein, aber du"?

Also du sagst, dass man nicht lesen darf, was die Richtlinie als Quelle angibt, der man folgen muss?

Ich lese nichts was da nicht steht. Ich lese auch die Texte auf die sie verweisen um überhaupt irgendwas zu erreichen. Und ich stelle fest, die Norm auf die sie verweisen, widerspricht dem angegebenen Prosa-Ziel der Richtlinie und dem was man in den Medien so liest. Aber man kann den Widerspruch lösen, weil es Teile davon nur Wertlos macht aber nicht in sich ungültig.

Da spannende ist ja, dass ich angefangen habe das als einen Widerspruch dazustellen. Es wäre ja eines zu diskutieren, wie man diesen Widerspruch löst. Aber du schaffst es irgendwie den Widerspruch gar nicht erst zu finden... Aber du findest dann andere Dinge die noch was mit USB Type-C machen?

Das ist mir nicht im geringsten schlüssig, wie du das machst. So viel selektives Lesen kann ich nicht.
 
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xexex schrieb:
Notebooks und Smartphones gehören durchaus noch eher zu den Geräten, die relativ häufig in einer neuen Version auf den Markt kommen, aber Kameras, Kopfhörer, E-Reader, Tastaturen?
Du widersprichst dir doch selbst. Warum also Übergangsfrist für Notebooks, wenn dort eh jährlich neue Modelle auf dem Markt kommen?
 
Gorasuhl schrieb:
und, was habe ich geschrieben?
Du hast High-Speed von Videoübertragung getrennt. Und das ist falsch. Ich habe nichts zur praktischen Beschriftung der Kabel gesagt. Nur zu den Typen die es geben darf.
Ergänzung ()

Gorasuhl schrieb:
Welches der beiden kann bis 15W laden und welches bis 60W?
15W gibt es im Standard auch nicht. Das Mindeste ist 60W. Das wäre dann kein USB-C Kabel sondern Schrott der den Standard bricht und vllt aussieht wie USB-C. Das kann man nicht dem Standard anlasten. Sondern eher mangelnden Durchsetzungsmöglichkeiten um Dinge die behaupten USB-C zu sein, aber nicht sind vom Markt zu holen. Oder Hersteller für Marketinglügen abzustrafen.
 
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bensen schrieb:
Warum also Übergangsfrist für Notebooks, wenn dort eh jährlich neue Modelle auf dem Markt kommen?
Ich widerspreche mich da an keinem Punkt! Selbst wenn jährlich neue Geräte auf den Markt kommen, gibt es schon alleine aus Gewährleistungsgründen eine Bevorratung, von Lagerbeständen gar nicht erst zu sprechen. Wir reden hier von einem Verkaufsverbot, dafür muss es lange Übergangsfristen geben.

Bei Geräten wie den Kameras ist die Frist eigentlich sogar viel zu kurz und auch Apple trifft es an dieser Stelle, da sie sonst ältere Modelle über viele Jahre hinaus zu günstigeren Preisen weiter verkaufen. Es entsteht auch so schon genug Müll und der wäre schlimmer, wenn die Hersteller nicht bereits vor vielen Jahren begonnen hätten auf USB-C umzustellen. Ein Gesetz kann aber nicht davor ausgehen, dass die Hersteller in die Zukunft schauen können. Was ist zum Beispiel mit der G915 Serie bei Logitech? Einfach verschrotten? Was ist wenn Firmen noch gerne iPhone SE nachkaufen wollen? Pech gehabt, mussten verpresst werden?
 
Ray519 schrieb:
Du hast High-Speed von Videoübertragung getrennt. Und das ist falsch. Ich habe nichts zur praktischen Beschriftung der Kabel gesagt. Nur zu den Typen die es geben darf.
kann man aber auch trennen. Die alten, wie schon genannt, können das nicht.
Die aktuellen können auch nicht immer alle Auflösungen, was wiederrum der begrenzten Bandbreite der jeweiligen Kabel geschuldet ist.


Ray519 schrieb:
15W gibt es im Standard auch nicht
Es gibt einen Standard mit 5V bis 3A, wird bspw. beim Raspberry genutzt. ;)
 
Gorasuhl schrieb:
Die alten, wie schon genannt, können das nicht.
Nochmal, der USB-C Standard sieht Legacy und Full-Featured vor. ALLE Full-Featured Kabel können Displayport. Nur die Frage mit welcher Geschwindigkeit. Im Zweifel reicht es nur für HBR1 (also WQHD@60 oder so). Wenn dir jemand ein Kabel verkauft hat als Type-C das weder ein Ladekabel ist, dass auch kein USB3 kann aber auch kein Full-Featured Kabel ist, dass Displayport kann (und nicht die Ausnahme Glasfaser), dann hat man dich betrogen, als du das Kabel gekauft hast, weil es ist nicht USB-C.
 
xexex schrieb:
Ich widerspreche mich da an keinem Punkt! Selbst wenn jährlich neue Geräte auf den Markt kommen, gibt es schon alleine aus Gewährleistungsgründen eine Bevorratung, von Lagerbeständen gar nicht erst zu sprechen. Wir reden hier von einem Verkaufsverbot, dafür muss es lange Übergangsfristen geben.
Komisch, geht bei Smartphones auch ohne lange Frist...
Du widersprichst dir schon wieder.

xexex schrieb:
Bei Geräten wie den Kameras ist die Frist eigentlich sogar viel zu kurz...
Es ging um Notebooks. Keine Ahnung warum du jedesmal mit anderen Produkten kommst um die lange Frist bei Notebooks zu begründen. Gerade für Kameras gilt diese lange Frist eben nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gorasuhl schrieb:
Es gibt einen Standard mit 5V bis 3A, wird bspw. beim Raspberry genutzt. ;)
Das ist der Standard nach dem man zwischen Quelle und Ziel 15W verhandeln kann. Das nutzt 5V bei 3A.

Das geht weil der USB-C Standard verlangt, das JEDES Kabel mindestens 20V und 3A kann.
Deshalb geht auch mit jedem USB-C Kabel mindestens 60W mit 20V bei 3A.

Noch besser, es gibt im USB-C Standard gar keine Möglichkeit von einem Kabel herauszufinden, dass es das nicht kann. Das ist die Standardannahme. Wenn du also ein Kabel hättest das keine 20V bei 3A aushält, wäre das ein illegales Brandrisiko, weil kein USB-C Gerät in der Lage ist das zu berücksichtigen.

Man könnte höchstens das Kabel als USB-A Kabel mit USB-C Steckern verkabeln. Natürlich stark verboten. Und dann würde der Standard sagen durch das Kabel gehen maximal 5V bei 1.5A = 7.5W. Dann wären die Geräte die da drüber mehr als 7.5W machen die Brandrisiken.
 
crogge schrieb:
Probleme sehe ich wie im Artikel beschrieben bei großen High-End Laptops

Ich weiß jetzt nicht, inwiefern das durch die Gesetzesvorlage erlaubt wäre, aber es gibt ja durchaus bereits einige Notebooks, die über USB-C geladen werden können, für volle (Lade-)Leistung aber trotzdem noch einen klassischen Hohlstecker-Anschluss haben. Das wäre ja durchaus eine gute Alternative.

Abgesehen davon könnten die Hersteller ja auch andere Netzteile, mit mehr Leistung, aber USB-C Stecker anbieten. Die liefern dann halt nur am entsprechenden Endgerät die volle Leistung. Und andere Ladergeräte liefern halt nur das maximum was USB PD liefert. Mein Lenovo Notebook bspw. hat einen USB-A Stecker mit einem kleinen Zacken dran als Ladestecker. Die Buchse fungiert gleichzeitig als normaler USB-Anschluss.

Insgesamt begrüße ich das Gesetz. Die einzige Frage, die bleibt, ist, wie flexibel es auf Weiterentwicklungen des Steckers (bzw. eventuelle Nachfolge-Stecker, wenn USB-C nicht mehr reicht) anpassbar ist.
 
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xexex schrieb:
Da ist nichts unklar! Sie müssen USB-PD unterstützen und wenn Sie zusätzliche Ladeprotokolle beherrschen, dürfen die nicht die spezifizierten Protokolle einschränken.
Und mit welcher Leistung? So klar ist das nicht.
 
Ich denke, es ist eine gute Nachricht, dass USB-C wirklich praktisch ist und eine schnelle Übertragungsrate hat. Man muss keine Kabel mit verschiedenen Anschlüssen mehr mitnehmen.
 
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So macht das mehr Sinn. Der Abschnitt mit den spezifischen Gerätetypen und den Normen ist schon der Anhang, den die Kommission selbst ändern kann ohne das Parlament abstimmen lassen zu müssen etc.

Ka wo man den aktuellsten Anhang nachschauen würde. Das deutsche Gesetz verweist für alles technische nur in die EU Richtlinie, die dann in ihren Ahnang verweist für die eigentlichen Kritierien.

Und ja selbst die Label die auf die Verpackung müssen sind so dämlich schwammig formuliert, das nicht absolut klar ist, was da denn drauf stehen würde, wenn ein Gerät mit seinem proprietären Protokoll schneller Laden kann als mit PD (wenn man denn zu dem Schluss kommt, dass das überhaupt erlaubt ist).

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PD muss drauf stehen, wenn es unterstützt wird und die Zahlen sollen angeben wie viel Watt das Netzteil mindestens haben muss und wie viel maximal für schnellstes (!) Laden genutzt werden können.
Nirgendwo explizit ob das Maximum dann nach PD sein muss (würde Sinn machen sonst verwirrt das Label ja Kunden nur). Weitere Schnellladeprotokolle sollten genannt werden (obwohl die Norm sie ja alle verbietet). Das klingt tatsächlich noch wie ich es von Medienberichten in Erinnerung hatte: PD muss das schnellste / genauso schnell sein. Aber wer weiß. Und wie gesagt, wenn es niemand kontrolliert und durchsetzt, können die Hersteller eh machen was sie wollen.
 
Ray519 schrieb:
Wenn dir jemand ein Kabel verkauft hat als Type-C das weder ein Ladekabel ist, dass auch kein USB3 kann aber auch kein Full-Featured Kabel ist, dass Displayport kann (und nicht die Ausnahme Glasfaser), dann hat man dich betrogen, als du das Kabel gekauft hast, weil es ist nicht USB-C.
Keine Ahnung was du mit der Aufzählung willst.
Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Typen. Man unterscheidet zwischen einfachen USB-C Kabel und USB-C mit PD.
Erste sind spezifiziert mit 5V 3A, also 15W und unterstützen kein PD.

Zweite sind mit einem Chip markiert, die Quelle sieht was das Kabel darf, bspw. 20V 3A und einigt sich auf Grund dessen mit der Senke auf ein mögliches Profil.

Und wir drehen uns irgendwie im Kreis.
Ich habe genannt, dass nicht jedes USB-C Kabel immer alles kann und man das auch optisch nicht erkennt. Das ist halt auch so. Auf den Ladegeräten war bspw. PD auch früher immerhin schon, glaube mit einem Blitz?, markiert.
 
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Ein e-Marker-Chip im USB-C-Kabel ist nur für höhere Ströme als 3 Ampere und höhere Spannungen als 20 Volt erforderlich.
USB-PD funktioniert mit ungechipten Kabeln welche USB-C Stecker an beiden Enden habe. Für PD ist lediglich der zusätzliche Configuration Channel (CC) Leitungsdraht erforderlich welche alle Kabel mit USB-C Steckern an beiden Enden haben.
Bedeutet: Bis 20 V u. 3 A (60 Watt) funktioniert mit allen norngerechten USB-C-Kabeln + USB-PD
 
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bensen schrieb:
Und mit welcher Leistung? So klar ist das nicht.
Hierzu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung und da PD erst ab 15W vorgeschrieben wird, reichen an dieser Stelle diese 15W.

Ich behaupte mich zu erinnern, irgendwann hat man die Chinesen für die ganzen inkompatiblem Schnelladestandards gerügt, aber das wird in dieser Richtlinie (noch) nicht geregelt oder vereinheitlicht. Das Gesetz an sich soll aber einer fortlaufender Entwicklung unterliegen.
Hinsichtlich Funkanlagen, die über eine kabelgebundene Ladefunktion aufladbar sind, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 44 zu erlassen, mit denen Anhang Ia Teil I entsprechend dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt oder der Marktentwicklung geändert werden kann, um ein Mindestmaß an allgemeiner Interoperabilität zwischen Funkanlagen und ihren Ladenetzteilen sicherzustellen, sowie die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern, umweltgefährdende Abfälle zu verringern und eine Fragmentierung des Marktes zu verhindern,
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals bis zum 28. Dezember 2025 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die in Unterabsatz 3 genannte Bewertung und erlässt entsprechende delegierte Rechtsakte gemäß Unterabsatz 2 Buchstabe a.
Wichtig an dieser Stelle anzumerken, es geht um den kleinsten möglichen Nenner und nicht um irgendwelche Zwänge oder Einschränkungen in der weiteren Entwicklung. Die Hersteller haben durchaus ein eigenes Interesse, die Chinesen mal ausgenommen, Standards zu verwenden, denn die meisten Geräte werden heute ohne ein Netzteil ausgeliefert.
 
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Gorasuhl schrieb:
Wie wäre es mit einem Spiel?
Welches der beiden kann bis 15W laden und welches bis 60W?
Anhang anzeigen 1465109
Das ist doch Dein Problem. Du verwendest nicht zertifizierte Kabel.

Nicht zertifizierte Kabel können ebenso gut sein, aber die dürfen keine Logos der USB-IF tragen.
Und trotzdem niemand hindert die Hersteller die Kabel zu beschriften.

Zertifizierte Kabel werden getestet, registriert und dürfen ein Logo der USB-IF verwenden:

DIE USB-IF LOGOS DÜRFEN NUR IN VERBINDUNG MIT PRODUKTEN VERWENDET WERDEN, DIE DEN USB-IF KONFORMITÄTSTEST BESTANDEN HABEN UND DERZEIT AUF DER INTEGRATORENLISTE STEHEN. DIES SETZT VORAUS, DASS DEM UNTERNEHMEN EINE USB-VENDOR-ID-NUMMER ZUGEWIESEN WIRD.


Und zu den Kabeln im speziellen:
https://www.usb.org/sites/default/f...able_logo_usage_guidelines_final_20230818.pdf
 
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