@Luxmanl525
Nein, nicht ich muss klagen. Der, der etwas möchte muss klagen. In diesem Fall also nVidia. Fraglich, ob US-Gerichte hier zuständig wären. Noch fraglicher, ob ein US-Urteil in Deutschland durchsetzbar wäre. Oder wie dieses Urteil ausfallen würde.
Ich habe bereits geschrieben, dass sich "nichts Nachteiliges" auf eine explizite Auflistung bezieht. Darunter fällt die 970 nicht. Zu einem anderen Urteil käme man nur, wenn man den ersten Satzteil für sich alleine nimmt. Das halte ich jedoch für eine eher ungewöhnliche Rechtsansicht. Paragraphen, aber natürlich auch Ziffern im Rahmen der Vertragsfreiheit, kann man immer so auseinanderpflücken, dass ein gewünschtes Ergebnis vermeintlich entsteht. Das wird nur regelmäßig nicht haltbar sein.
Nein, nicht ich muss klagen. Der, der etwas möchte muss klagen. In diesem Fall also nVidia. Fraglich, ob US-Gerichte hier zuständig wären. Noch fraglicher, ob ein US-Urteil in Deutschland durchsetzbar wäre. Oder wie dieses Urteil ausfallen würde.
Ich habe bereits geschrieben, dass sich "nichts Nachteiliges" auf eine explizite Auflistung bezieht. Darunter fällt die 970 nicht. Zu einem anderen Urteil käme man nur, wenn man den ersten Satzteil für sich alleine nimmt. Das halte ich jedoch für eine eher ungewöhnliche Rechtsansicht. Paragraphen, aber natürlich auch Ziffern im Rahmen der Vertragsfreiheit, kann man immer so auseinanderpflücken, dass ein gewünschtes Ergebnis vermeintlich entsteht. Das wird nur regelmäßig nicht haltbar sein.