News In eigener Sache: Stellungnahme zum Nvidia-NDA

@Luxmanl525

Nein, nicht ich muss klagen. Der, der etwas möchte muss klagen. In diesem Fall also nVidia. Fraglich, ob US-Gerichte hier zuständig wären. Noch fraglicher, ob ein US-Urteil in Deutschland durchsetzbar wäre. Oder wie dieses Urteil ausfallen würde.

Ich habe bereits geschrieben, dass sich "nichts Nachteiliges" auf eine explizite Auflistung bezieht. Darunter fällt die 970 nicht. Zu einem anderen Urteil käme man nur, wenn man den ersten Satzteil für sich alleine nimmt. Das halte ich jedoch für eine eher ungewöhnliche Rechtsansicht. Paragraphen, aber natürlich auch Ziffern im Rahmen der Vertragsfreiheit, kann man immer so auseinanderpflücken, dass ein gewünschtes Ergebnis vermeintlich entsteht. Das wird nur regelmäßig nicht haltbar sein.
 
Idon schrieb:
So einfach ist's nicht US-Ansprüche dergestalt in Deutschland durchzusetzen. Wer entscheidet hängt auch maßgeblich vom Bundesstaat und der gewählten Gerichtsart sowie Instanz ab. Gerade punitive damages, und das sind nun mal die hohen Kosten, sind in Deutschland überhaupt nicht vollstreckbar.

Warum nVidia das macht ist klar: Es ist praktisch unmöglich einen Überblick zu behalten, wer jetzt gerade welches NDA unterzeichnet hat - und in welcher Fassung. Das Ganze dann noch mehrfach pro Jahr und man produziert in der eigenen Verwaltung erhebliche Kosten und Chaos.
Hm, ob eine Ordre public überhaupt anwendbar ist? Ich vermute mal nicht, weil man ja gegengezeichnete Vertragspartei ist, das liegt nicht im öffentlichen Interesse. Die werden Dich schön Maß nehmen, wie geschrieben allein die Anwaltskosten können bei Verfahrensgang gegen Konzerne dazu führen, dass Du während des Verfahrens insolvent gehst.
 
Ich bin grundsätzlich gegenüber Berichten und Tests in den Medien zurückhaltend und will das, was ich dort lese nicht in mein Unterbewusstsein einsickern lassen. Vorabmeldungen interessieren mich daher kaum. Wozu auch? Ich kann erst kaufen, wenn das Produkt eine Weile am Markt ist und sich der Preis eingependelt hat und ich auch wirklichen Bedarf habe. Vorher brauche ich keine "Insider-"Informationen.

Mit solchen NDAs wäre ich vorsichtig: Es könnte ja sein, dass mir absichtlich offensichtliche, negative Banalitäten, die jeder Schuljunge im Laden erkennen würde, als Vorabgeheimnisse zugespielt werden, damit ich dann die nächsten Jahre nicht darüber berichten darf. Dann wäre z.B. heise klar im Vorteil und ich wäre unglaubwürdig, weil ich nur "gefilterte" Tests schreiben könnte. (Da gab es doch mal so eine Geschichte, wo der Speicher nicht ganz korrekt war...)
 
Idon schrieb:
Welcher Teil des NDA ist denn nun problematisch? Ziffer 3 enthält doch eine (abschließende) Aufzählung der Dinge, die nVidia nicht sehen möchte?
Ein Beispiel eines extrem problematischen Aspekts, auf den ein Nutzer im Forum von HardOCP aufmerksam machte:

(1) Der NDA besagt, dass die Bestimmungen des NDA selbst der Verschwiegenheit unterliegen. (1. "Confidential Information" shall mean any and all technical and non-technical information disclosed [...] including but not limited to the terms of this Agreement)
(2) Der NDA besagt, dass Informationen, die der Verschwiegenheit unterliegen, nur zum Vorteil NVidias verwendet werden dürfen (3. Use restrictions: Recipient shall use Confidential Information only for the benefit of NVidia)

Aus (1+2) folgt eindeutig, dass Computerbase - und jede andere Redaktion die unterschrieben hat - entweder positiv oder gar nicht über den NDA und dessen Bestimmungen berichten dürfen.
 
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@donend

Ordre public ist immer ein Anknüpfungspunkt im IPR. Die Frage, ob so ein NDA gegen die (üblichen) guten Sitten verstößt, ist jedenfalls nicht grundlegend mit nein zu beantworten. Von weiteren Fragen abgesehen, das müsste man eben im Einzelfall näher prüfen.

Anwaltskosten fallen nur an, wenn ich auf die Klage eingehe.

Ich weiß auch nicht, ob Heise wirklich das gesamte NDA online gestellt hat. Es fehlen die grundsätzlichen Punkte eines solchen Vertrages (Präambel, Rechtsstand, ADR etc.).

@chithanh

Wie bereits ausgeführt: Ich bin der festen Überzeugung, dass man den Satz nicht willkürlich auftrennen darf.
 
@RYZ3N
Wie du es schon so schön vorgibst:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5


(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


Ich beziehe mich ganz klar auf Abschnitt 2. Wo eben ganz klar Regeln/Gesetze bestehen, die eben das Recht der freien Meinungsäußerung einschränken.

Somit endet die freie Meinungsäußerung auch dann, wenn ich mich persönlich angegriffen fühle. Da muss keine Beleidigung im Spiel sein. Es reicht im Grunde schon wenn ich eben mich dabei als Mensch nicht wohl fühle und darum bitte die Äußerungen zu unterlassen.

Daher gilt eben der Grundsatz: Freie Meinung ja, aber nicht immer und überall.

@Idon
Anderen den Mund verbieten. Kann ich schlecht, da kein Moderator oder sonstige Administrative Funktion. Ich kann hier User Ignorieren.
Und ich kann darauf hinweisen, das Meinungsfreiheit eben nicht bedeutet immer und überall das was einem im Kopf rum geht raus zu hauen.
 
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chithanh schrieb:
Der NDA besagt, dass die Bestimmungen des NDA selbst der Verschwiegenheit unterliegen.
Habe ich ein paar Seiten vorher schon geschrieben, wenn alle psoitiv übers NDA berichten hat niemand ein Problem. Das ist schon ein Bock den Nvidia schießt.

Idon schrieb:
[Ich weiß auch nicht, ob Heise wirklich das gesamte NDA online gestellt hat. Es fehlen die grundsätzlichen Punkte eines solchen Vertrages (Präambel, Rechtsstand, ADR etc.).
Da habe ich mich auch schon gewundert, ist wohl nur ein Auszug.
 
Ich hab selber schon einige NDA unterschreiben müssen, U.A. für Besichtigungen von Firmen wie ea Games und Ubisoft. Auch für meinen alten Job mussten wir einen NDA unterschreiben. Hat man den nicht unterschrieben kam das mit einer Kündigung gleich und zwar fristlos. Wer unterschrieben hat durfte den NDA nicht öffentlich machen. Vielleicht hat heise deshalb nicht alle Punkte veröffentlicht.
 
Das wird ja immer herzlicher xDDDDD jetzt reden wir schon vom Grundgesetz

Man muss sich voraugen halten es geht um ein Wisch von nvidia und um nicht mehr

Zum 100 mal CB hat es unterschrieben und wir können NICHTS daran mehr ändern und keiner begreift es XDDDDD

Ich freue mich jetzt schon auf den test der gtx Karte das forum wird explodieren mit Kommentaren herrlich
 
@donend

Muss es sein. Sonst ergeben andere Teile keinen Sinn, z. B. der Abschnitt, dass confidential information auf 5 Jahre gedeckelt ist, dies aber nicht dem NDA entgegensteht. Sprich: Der NDA muss (für bestimmte Teile?) andere Daten enthalten. Sonst hätte man das direkt allgemein formuliert.

Edit:
Alternativ hat das die kaufmännische (oder eine andere) Abteilung ohne juristische Absprache rausgehauen.

@Dark_Knight

Was du fühlst ist grundsätzlich (juristisch, aber auch für mich persönlich - sorry!) nicht interessant. Wir sprechen hier dann über den durchschnittlich informierten Dritten und vor allem über mildere Mittel sowie tatsächliche Einschränkungen durch Rechtsquellen. Safe Space, unique Butterfly und so'n Quark zählt zum Glück nicht.
Wer über die Maßen empfindlich ist, der muss sich eben selbst schützen. Er kann nicht fruchtbar von anderen in öffentlichem Raum verlangen, dass sie über Gebühr Rücksicht nehmen. Und natürlich schon gar nicht auf irgendeine reine Behauptung hinaus...

Du hast nicht hingewiesen, du hast ganz klar jemandem versucht den Mund zu verbieten und wolltest das mit der Meinungsfreiheit begründen. Das finde ich nicht in Ordnung und es ist rechtlich nicht haltbar - darauf habe ich hingewiesen und damit möchte ich es auch gerne belassen.
 
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Hallo zusammen,

@ Idon

Idon schrieb:
Nein, nicht ich muss klagen. Der, der etwas möchte muss klagen.

Ich habe mich wohl etwas nachlässig ausgedrückt. Es spielt keine Rolle, wer Klagen muß. Du brauchst einen Anwalt. Und mit der Verfahrensdauer steigen die Kosten. Die sich noch dazu auch durch mehrere Instanzen Summieren können. Im Endeffekt ist das ganze Abschreckend.

Schau doch nur mal, wieviele das Teil schon einfach Unterschrieben haben. Bei CB wurde es noch nicht einmal richtig beachtet aufgrund Urlaubszeit. Andere sind wohl auch nach dem Motto verfahren "Ein weiteres NDS macht den Kohl auch nicht Fett".

So long.....
 
@Idon
Post#618
Ich lese mit, gibt ja unmittelbare, Vorbehalts-/ und immanente Schranken...Polemik oder Theatralik einfach ignorieren.:)
 
Das begreift aber hier keiner xD

Wem es nicht passt kann doch CB den Rücken kehren und zu heiße wechseln weil sie ja alles richtig gemacht haben und somit sind alle Probleme gelöst :)
 
@Luxmanl525

Ich brauche keinen Anwalt. Ich kann auch einfach prüfen lassen (in Deutschland, überschaubare Kosten), ob sich Ansprüche gegen mich durchsetzen lassen. Kommt meine Rechtsberatung zu dem Ergebnis, dass das wohl eher schwierig wird, verteidige ich mich u. U. einfach nicht gegen irgendeine Klage.
Die USA haben den Vorteil, dass die Kosten (aus Schadensersatz etc.) je nach Höhe der Instanz in aller Regel sinken, da man dann das Jury-System verlässt und die meisten Richter sich nicht profilieren müssen, da sie nicht (mehr direkt) gewählt werden.

Grundsätzlich, und ich muss mich hier aus beruflichen Gründen allgemein halten, ist es so, dass diese Massen-Schreiben von irgendwelchen US-Konzernen nicht immer die bindende Wirkung entfalten, die man sich dort wünscht. Das trifft nicht nur, aber auch auf NDA zu.

Und das betrifft auch deutlich größere US-Konzerne als nVidia. Und auch bekannte US-Kanzleien, welche diese Konzerne vertreten.
 
Ich habe mich schon oft über inhaltslose Reviews gewundert. Stellt Euch vor, man bekam NDA-Informationen, dass eine neue SSD nach SATA2 arbeitet, wo schon SATA3 in den Startlöchern war und darf das die nächsten Jahre nicht erwähnen, aber jeder sieht das dann bei Geizhals in den Parametern des Produktes.
 
Was vielleicht auch etwas untergeht, ist die allgemeine Bedeutung, die ein so unspezifischer, sehr weit gefaßter Vertrag mit sich bringt.

Es wird häufig betont, die Tests blieben weiterhin unvoreingenommen und unabhängig. Schon diese Einschätzung ist äußerst wackelig, (denn wenn eine Voraussetzung der Tests selbst in so einem Vertrag wie diesem NDA besteht, kann bereits de facto nicht mehr von Unabhängigkeit die Rede sein) aber das soll hier gar nicht Thema sein.

Nvidias Ziel wird kaum die unmittelbare Manipulation von Reviews sein. Es ist daher leicht die eigene Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit an einem Maßstab festzumachen, der ohnehin kein Indikator von Integrität ist. So dämlich sind die dann aber doch nicht bei Nvidia.

Mehr als für individuelle Reviews sehe ich eine Gefahr für die generelle Berichterstattung. Ich denke, Nvidia geht es vor allem darum, allgemein positive Tendenzen innerhalb des Presse- und Medienbetriebs zu nähren. THGs Stellungnahme (die glücklicherweise etwas sachlicher und differenzierter ausfällt als auf CB) spricht dabei von "in die Spur drücken". Auch die allgemeine Berichterstattung zu Unternehmen und Produkten abseits von Reviews wünscht sich Nvidia verständlicherweise vorteilhaft.

Nun ist es ein legitimes Anliegen jedes Unternehmens möglichst positiv aufzufallen. Bedenklich wird es jedoch dann, wenn Presse und Medien dazu vertraglich an die Kandare genommen werden sollen. Genau das ist jedoch offensichtlich die Absicht hinter diesem NDA, oder zweifelt jemand ernsthaft daran, es ginge Nvidia nicht darum, damit positive Effekte für das Unternehmen zu generieren? Daß einzelne Portale beteuern, zukünftig nicht weniger kritisch berichten zu wollen? Geschenkt - die Masse macht's!

Wer so naiv ist zu glauben, Nvidia würde sich diese Mühe machen, wenn es nichts bringen würde, der hebe bitte die Hand. Wer heute quasi ein Blankoscheck-NDA zeichnet, wird schon wissen was zu tun ist, um auch morgen noch am Buffet bei Nvidia zu schlemmen.

Erschreckend ist jedoch weniger, daß Nvidia öffentlich in gutem Licht stehen will, sondern daß sie sich Presse und Medien dafür qua Vertrag in die Pflicht nehmen wollen. Welcher Journalist, der dieser Berufsbezeichnung würdig ist, könnte so etwas billigen?

Noch erschreckender: Die meisten machen mit und finden es auch noch gut. (Und wer es auch noch wagt diese Praxis kritisch anzusprechen, wird mancherorts erst mal runtergeputzt und ihm werden niedere Beweggründe unterstellt - siehe Heise.)
 
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Idon schrieb:
Das trifft nicht nur, aber auch auf NDA zu.
Hab mich nochmal eingelesen, wahrscheinlich fehlt der Teil in dem Strafzahlung wegen Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung festgeschrieben werden, die sind Teil des Non-Disclosure Agreement, sonst wäre es ja wirklungslos. Wer unterzeichnet könnte dann auch haftbar gemacht werden.

Für eine Geheimhaltungsvereinbarung gilt wie fast für jeden Vertrag Vertragsfreiheit. D.h. die Parteien können innerhalb der gesetzlichen Grenzen den Inhalt frei bestimmen. Diese rechtlichen Grenzen sind zum einen das Verbot der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB und die Verpflichtung sich an die Gebote der Verkehrssitte (§ 242 BGB) zu halten. Diese Grenzen werden dann überschritten, wenn die Vereinbarung zu weit gefasst ist und zuviel der Geheimhaltung unterwirft. Dies würde zu einer sittenwidrigen Einschränkung des Vertragspartners in seiner unternehmerischen Freiheit führen. Zum anderen muss bei der Verwendung von vorformulierten NDAs auf die Einhaltung der Regelungen über die Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB geachtet werden.

Ich hätte mir gewünscht das @CB das schwarz markierte hätte prüfen lassen. Das wird auch sein worüber sich heise echauffiert, vermutlich zu Recht.

Gute Nacht...:)
 
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@donend
Du hast den "Knackpunkt" schön herausgearbeitet!
 
@donend

Sofern denn überhaupt deutsches Recht anwendbar ist.

Unter Umständen auch erst, sofern US-Recht anwendbar sein sollte, wenn in Deutschland vollstreckt werden soll. :)


Grundsätzlich geht in den USA die Vertragsfreiheit viel weiter als in Deutschland. Daher auch die teils seltsamen NDA, EUAL und auch allgemeinen Verträge, die man so im Alltag von US-Firmen erhält.
 
Ich möchte allen Portalen, die bei der Bewertung zur Tragweite dieses NDA damit kokettieren, zwar langjährige Erfahrung aber keine Rechtsabteilung zu haben, nur folgendes sagen: Nvidia hat eine Rechtsabteilung. :evillol:
 
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