Nun, zunächst muss mal erstmal sagen, wenn die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) um ist, dann liegt es beim Händler, wieviel er gewährt. Er kann sehr wohl einen Aufpreis nehmen, wenn er bessere Ware liefert (nach Absprache). Oder eben, wie bereits gesagt, eine total veraltete andere Grafikkarte.
Einfach ein Gerät zurück geben, geht nicht wenn der Händler es nicht aus Kulanz macht! Wandlung ist dann nicht mehr möglich. Nimm mal z. B. bei Autos mit erheblichen Mändeln, kann der Kunde schon nach wenigen Monaten den Wagen nicht mehr so ohne weiteres zurück geben - das wird regelmäßig geklagt, der Kunde bekommt selten recht.
Was Du für Erfahrungen gemacht hast, könnte auf Kulanz gewesen sein. Der Händler hat ja kein Interesse eine schlechte Presse zu bekommen - aber es ist eben kein Anspruch! Desweiteren hat man bei einer erweiterten Garantie auch keine Anspruch bei einer Insolvenz. Soweit ich weiss, kann man innerhalb der gesetzlichen Frist, sich sogar an den Hersteller wenden, wenn der Händler insovent ist! Aber nicht mehr für das dritte Jahr!
Nachtrag: Du fragst in welcher Welt ich lebe, in der eines Verkäufers, der mit ähnlichen Dingen (nicht Computer) jeden Tag zu tun hat.