News Oberlandesgericht München: Amazons Dash-Button erneut als rechtswidrig verurteilt

anexX schrieb:
Nein, aber ein Recht auf Information und die Sicherheit davor nicht abgezockt zu werden. Das kann man drehen wie man will, aus der Sache kommt Amazon ohne Preisanzeige nicht raus in DE.

Sry, aber wer sich so einen Button anschafft sollte wissen warum und lesen können.
Natürlich will Amazon so noch schneller damit Geld generieren, aber das steht ja hier nicht zur Diskussion.
 
Es gibt klare Gesetze, die auch Amazon kannte, bevor sie diese Buttons entwickelten.
Evtl ist alles nur geplantes Geplaenkel - Amazon macht garantiert nichts Unkalkuliertes.
Es geht evtl um Patente, Scenarios usw.

Irgendwann steckt sowieso in jedem Artikel irgendein Chip, der automatisiert Bestellungen/Trigger ausloest, egal ob Waschmittel, od. wie heutzutage schon in Firmen ueblich... Toner.
 
Die Verbraucherschützer sollten sich mal eher mit Sky beschäftigen.
Ich finde es schon sehr überraschend, dass Sky einfach so das Abo teurer machen kann und ich dann nicht kündigen darf.

Bei diesem albernen Button fionde ich als Verbraucher hingegen genau nichts überraschend. Das Konzept ist transparent scheiße so dass ich einfach drauf verzichte weil ich mich für Preise interessiere.
 
Xpect schrieb:
Der Preis an der Ware (Regal) ist egal. Es zählt der Preis welchen die Kasse anzeigt.


Und diese Aussage ist.... FALSCH! Genau deswegen gibt es die PAngV.

Jein. Die regelt nur wann und wie Preise angegeben werden müssen. Praktisch sind diese aber trotzdem nicht automatisch bindend. Sie sind eher Teil der Vertragsanbahnung. Der Händler kann bei der eigentlichen Vertragsschließung bzw. bei der Abgabe der Willenserklärungen dennoch einen anderen Preis verlangen bzw. dem Kunden die Ware zum ausgezeichneten Preis verweigern. Durch die PAngV erhält der Kunde nicht das Recht das Produkt zu dem genannten Preis zu erwerben. Die Auszeichnung stellt keine Willenserklärung dar sondern eben nur eine Invitatio ad offerendum im Rahmen der Vertragsanbahnung. Man kann gegen falsche Auszeichnung vorgehen (beispielsweise als Wettbewerber im Rahmen des UWG) aber das hat mit dem konkreten Vertrag nichts zu tun.

Von daher sind die Preise am Regal zwar nicht egal aber für den einzelnen Kunden im Ernstfall dennoch (fast) nichts wert.
 
Moep89 schrieb:
Praktisch sind diese aber trotzdem nicht automatisch bindend.
Neulich im Supermarkt: 2 verschiedene Preise für ein und dasselbe Produkt. Wie läuft das da?
Haggis schrieb:
Ich finde es schon sehr überraschend, dass Sky einfach so das Abo teurer machen kann und ich dann nicht kündigen darf.
Gesetzlich steht dir Sonderkündigung zu, egal was die sagen.
Der Vertrag wurde ja geändert, die brauchen also dein Einverständnis.
 
Wie soll das nur werden, wenn die Waschmaschine ihr Waschmittel irgendwann von alleine nachkauft ohne dass ich als natürliche Person eine eindeutige Willenserklärung abgeben muss? Just saying...

Ich bin ja an und für sich auch für Verbraucherschutz. Aber wie schon mehrfach erwähnt, denke ich ebenfalls, dass Leute die so ein Teil daheim haben, durchaus wissen wie es funktioniert und was es kann und was nicht.
Mal davon abgesehen, dass ich Verbraucher doch doch sowieso immer von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, da der Dash Button ja unter den Fernabsatzhandel fällt.

Unser BWL Prof hat uns vor etwa 2 Jahren erzählt, dass er irgendwann plötzlich Rasierklingen für 2.500€ zuhause hatte. Da hat die Tocher den lustigen Knopf entdeckt. Klar, blöd dass nach 3 Tagen 2.500€ vom Konto abgebucht wurden, die Kohle war aber ebenso schnell wieder auf dem Konto zurück.
 
Praktischen Nutzen kann ich bei den Dingern keinen sehen... Wer sich sowas ins Haus klebt, macht das eher 'because i can' und nicht weil ers braucht... und solche Leute wissen meist gut, worauf sie sich damit einlassen :)
 
fdgr6r5dfghfdtg schrieb:
Neulich im Supermarkt: 2 verschiedene Preise für ein und dasselbe Produkt. Wie läuft das da?

Genau so wie immer: Du gibst an der Kasse dein Angebot für das Produkt mit deinem Wunschpreis (vermutlich der niedrigere) ab. Der Verkäufer kann annehmen oder ablehnen. Preisauszeichnung dient im Grunde nur der Vereinfachung, damit man beim Wocheneinkauf nicht für jedes Produkt individuell einen Preis aushandeln muss. Man kann seit Abschaffung des Rabattgesetzes im Jahr 2001 theoretisch auch im Supermarkt versuchen zu feilschen. Wie erfolgreich das ist, das ist wiederum eine andere Sache ;)
 
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Allein schon wenn ich mir vorstelle, ich hätte ein Kleinkind und überall im Haus passende Buttons verteilt...Das totale Chaos :D
 
Xpect schrieb:
Und diese Aussage ist.... FALSCH! Genau deswegen gibt es die PAngV.
was gilt denn wenn der Preis am Regal anders ist als an der Kasse?
Entweder der Händler passt ihn an oder ich lasse das Produkt liegen.
 
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fdgr6r5dfghfdtg schrieb:
Neulich im Supermarkt: 2 verschiedene Preise für ein und dasselbe Produkt. Wie läuft das da?

Im Prinzip, und stark vereinfacht, ist es so dass die Auszeichnung das Angebot des Händlers ist. "Ich biete dir Ware X für Preis Y an". Wenn du an die Kasse gehst und die Ware bezahlst akzeptierst du dieses Angebot und der Kaufvertrag kommt zu Stande.

Wenn zwei Preise da sind nennst du den geringeren. Jetzt ist der Ball wieder beim Händler. Akzeptiert er dein Angebot kommt der Vertrag zu Stande. Akzeptiert er nicht, dann halt nicht. Die meisten Händler werden schon aus reiner Kulanz, zumindest bei Waren des täglichen Bedarfs, zu günstig ausgezeichnete Ware zu dem ausgezeichneten Preis verkaufen. Außer es ist schon am Preis erkennbar dass die Auszeichnung offensichtlich falsch ist. Wenn du also Markenware, die normal 10 Euro kostet, für 10 Cent ausgezeichnet ist.

Wenn allerdings an der Kasse eine andere Summe als die ausgezeichnete berechnet wird kannst du jederzeit dem Angebot widersprechen.

Alles wie gesagt stark vereinfacht.
 
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albundy666 schrieb:
Praktischen Nutzen kann ich bei den Dingern keinen sehen... Wer sich sowas ins Haus klebt, macht das eher 'because i can' und nicht weil ers braucht... und solche Leute wissen meist gut, worauf sie sich damit einlassen :)
Die taugen als WLAN-Lichtschalter, immerhin nur 5€/Stück.

Es gibt denke ich viel schlimmere Fälle, die mal vor Gericht geschleppt werden sollten.
Die Firmen betrügen wo es geht ohne Ende, dagegen ist ein Knopf, den man sich freiwillig holt mit dem Wissen, dass der Preis erst bei der Bestellbestätigung ersichtlich ist eine Lappalie.
Und trotzdem kann ich es nachvollziehen, da es deutsches Recht so nicht vorsieht.
 
Frostball schrieb:
Klar, blöd dass nach 3 Tagen 2.500€ vom Konto abgebucht wurden, die Kohle war aber ebenso schnell wieder auf dem Konto zurück.
Nicht gedeckt, Rückbuchungsgebühr, wer zahlt?
Creeed schrieb:
Im Prinzip, und stark vereinfacht, ist es so dass die Auszeichnung das Angebot des Händlers ist
Danke euch, ja. In meinen Fall war es einfach eine Pizza im Angebot, ich nachgefragt, die hat das Teil eingescannt und der niedrigere Preis kam (wahrscheinlich weil aktueller). Am besten wohl immer auf den Preis an der Kasse achten (mit dem Piep). :)
 
Frostball schrieb:
Unser BWL Prof hat uns vor etwa 2 Jahren erzählt, dass er irgendwann plötzlich Rasierklingen für 2.500€ zuhause hatte. Da hat die Tocher den lustigen Knopf entdeckt. Klar, blöd dass nach 3 Tagen 2.500€ vom Konto abgebucht wurden, die Kohle war aber ebenso schnell wieder auf dem Konto zurück.

War wohl eher ne Märchenstunde. Selbst wenn er die Mehrfachbestellung vorher extra aktiviert hätte, hätte er bei dieser Menge rund 100 Bestellbestätigungen bekommen. Da wird man nicht einfach so nach 3 Tagen überrascht.
 
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T-REX schrieb:
Wenn ich in ne Kneipe gehe, beim Wirt an der Bar direkt 5 Bier bestelle,
Da kommst Du aber zuvor an der Eingangstüre an einer Speisekarte incl. Getränke vorbei (die ist in der Gastro Pflicht, wer die nicht hat, kann laut Gewerbeaufsichtsamt bei einer Kontrolle direkt zusperren) und hast somit vor der Bestellung die Möglichkeit, den Preis einzusehen - die hast Du an dem Button aber nicht...
 
Creeed schrieb:
Im Prinzip, und stark vereinfacht, ist es so dass die Auszeichnung das Angebot des Händlers ist. "Ich biete dir Ware X für Preis Y an". Wenn du an die Kasse gehst und die Ware bezahlst akzeptierst du dieses Angebot und der Kaufvertrag kommt zu Stande.

Nein! Bzw. zu stark vereinfacht. Die Preisauszeichnung ist KEIN Angebot (Im Sinne des BGB zw. Vertragsrechts. Im Satz "Die Tomaten sind heute im (Sonder)Angebot" bedeutet der Begriff natürlich was anderes). Denn sonst würden Verträge zustandekommen, wenn z.B. im Onlinehandel ein Preisfehler vorliegt und ich die Ware in den Warenkorb packe und den Vorgang abschließe. Das ist aber nicht der Fall. Der Vertrag kommt (je nach AGB) erst zustande, wenn der Händler ihn ausdrücklich bestätigt oder sein Handeln (konkludentes handeln) auf eine Annahme schließen lässt. Das ist z.B. der Fall wenn die Ware versendet wird oder er dir (je nach zahlungsart) eine Rechnung mit dem ausgezeichneten Preis zusendet.

Im Supermarkt gilt das gleiche. Die Preise stellen explizit KEIN Angebot dar sondern eine Invitatio ad offerendum bzw. eine Maßnahme zur Anbahnung eines Vertrags.

Deine restliche Beschreibung des praktischen Vorgangs passt wiederum. Mit dem Gang zur Kasse gebe ich mein Angebot ab, welches der Händler annehmen oder ablehnen kann.
 
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Also mit Angebot meinte ich, die waren im Preis gesenkt. :)
Ich mich halt wieder fachlich falsch ausgedrückt.
Spassmuskel schrieb:
damit ich so einen Knopf für andere Projekte in Zukunft benutzen kann :D
Kennt noch Jemand den "Hot-Button"? :lol:
 
bei den Kommentaren die manche hier abgeben könnte man echt meinen sie betreiben einen Waschsalon. Waschmittel gibt es ja auch in Supermärkten, da ist sogar ein Henkel dran das man es besser tragen kann. Verrückt, aber war.

Für ländliche Gebiete und dort vor allem für ältere Menschen bzw. Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist die Online-Bestellung derlei Verbrauchsgüter ein Segen, aber für jedes einen extra Button? Isch wees ja nedd.
 
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