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- Apr. 2008
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Natürlich kann man sich so manches abnehmen lassen. Ist dann halt eine kleine PV Anlage und muss von einem Fachbetrieb abgenommen werden und ist auch genehmigungspflichtig....das sind zusätzliche Kosten, die bei so kleinen Anlagen schnell die Wirtschaftlichkeit zerstören.
Vom Laien in Betrieb zu nehmen, ohne Abnahme und nur mit Registrierung, ist nur für Balkonkraftwerke mit maximal 2000W Peak Modul-Leistung und maximal 600(nun 800W) Wechselrichter Leistung erlaubt.
Siehe hier:
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Auch wenn manche News fälschlicherweise von 800W "Einspeisung ins öffentliche Netz reden", sagt die Norm ganz klar, dass die 800W Grenze für den Wechselrichter gilt.
Alles darüber ist kein Haushaltsgerät mehr sondern eine PV Anlage mit den entsprechenden Auflagen.
Wo kein Kläger, da kein Richter.... Aber ich würde nicht wegen ein paar Euro irgendwelche Rechtsstreitigkeiten riskieren.
Gibt doch überall einen streitsüchtigen Nachbarn, der mal Nachfragen lässt ob du auch alles richtig gemacht hast.
Wenn es unbedingt mehr als 800W sein sollen, würde ich nicht bei 2000 schluss machen....dann gleich richtig und mit Einspeisevergütung.
Vom Laien in Betrieb zu nehmen, ohne Abnahme und nur mit Registrierung, ist nur für Balkonkraftwerke mit maximal 2000W Peak Modul-Leistung und maximal 600(nun 800W) Wechselrichter Leistung erlaubt.
Siehe hier:
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Auch wenn manche News fälschlicherweise von 800W "Einspeisung ins öffentliche Netz reden", sagt die Norm ganz klar, dass die 800W Grenze für den Wechselrichter gilt.
Alles darüber ist kein Haushaltsgerät mehr sondern eine PV Anlage mit den entsprechenden Auflagen.
Wo kein Kläger, da kein Richter.... Aber ich würde nicht wegen ein paar Euro irgendwelche Rechtsstreitigkeiten riskieren.
Gibt doch überall einen streitsüchtigen Nachbarn, der mal Nachfragen lässt ob du auch alles richtig gemacht hast.
Wenn es unbedingt mehr als 800W sein sollen, würde ich nicht bei 2000 schluss machen....dann gleich richtig und mit Einspeisevergütung.