Am besten hier erstmal informieren wie die Sachlage überhaupt ist, z.B hier
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
Der Streitwert eines Films z.B liegt bei 10000 Euro und nicht 30 Euro.
Wer eine Abmahnung erhält muss zwingend eine Unterlassungserklärung an die anmahnende Kanzlei schicken und zwar innerhalb der gesetzten Frist.
Dabei ist es vollkommen egal ob der Brief als Einschreiben gekommen ist oder nicht.
Der abmahnende muss nichtmal beweisen das er euch die Abmahnung geschickt hat.
Ihr hingegen müsst die Unterlassungserklärung zweimal schicken, einmal vorab per Mail und einmal per Einschreiben.
Anschliessend gibt es 2 Möglichkeiten zu reagieren.
Variante 1:
nicht zahlen, woraufhin man noch mehrere Schreiben der Kanzlei mit höheren oder niedrigeren Forderungen erhalten wird. Nach 3 Jahren ist der Fall verjährt, wenn man Glück hat passiert nichts, wenn man Pech hat kann man vor Gericht gezerrt werden und dann wirds teuer.
Passiert zum Glück relativ selten.
Variante 2.
Vergleichverhandlungen starten und hoffen den geforderten Preis zu drücken.
Wenn man den Verdacht hat das man noch mehr Abmahnungen erhalten könnte kann man auch eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben. Dies ist empfehlenswert wenn man sich z.B Lieder aus einem Top 100 Chartcontainer geladen hat.
In der vorbeugenden UE listet man dann alles auf was man geladen hat und kann dafür dann keine Abmahnung mehr erhalten. Auf den Schadensersatz pro Tiel kann man aber immer noch verklagt werden.
Hoffe das war halbwegs verständlich, falls nicht einfach mal auf der Homepage einlesen. Für faule gibts auch haufenweise Videos auf Youtube zu dem Thema.