Was ihr schon immer wissen wolltet... 3 (1. Beitrag beachten)

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Speichert die Polizei wann sie wo deine Personalien aufgenommen hat?
Es kommt ja schon irgendwann mal vor, dass die Polizei bei jemanden die Personalien aufnimmt, weil man sich während einem Festival irgendwo falsch aufhält oder Nachts irgendwo rumtingelt, das ist ja dann auch keine Verwarnung oder so, sondern nur falls du an dem Abend halt nochmal irgendwas machst, das die halt wissen, dass das nicht das erste mal heute war.
So, jetzt interessiert mich, ob die das auch über den Abend hinaus speichern, oder ob die Inofrmationen am nächsten Tag verschwinden.
 
Ich denke, sie speichern das für immer. Es muss ja immer genau dokumentiert sein, was sie wann getan haben.
Auch wenn eine einfache Kontrolle nur eine Lappalie ist.
 
Wenn ich einen DSL-Vertrag kündige, gibt der Provider dann automatisch die Leitung wieder frei, oder muss man sich da nochmal extra drum kümmern? habe schon von vielen fällen gelesen, wo der provider die leitung nach der kündigung nicht freigibt?! wie kann sowas sein?
 
Mit den kommenden Neuerungen im Telefongesetz (weiss gerade nicht wie es genau heisst), ist er zumindest dazu verpflichtet. (was im Umkehrschluss heisst, dass er es derzeit nicht per se ist)
Leider passiert es immer wieder mal, dass Kündigungen verschlampt werden, oder einfach ignoriert. Die unterhaltsamen aber für Betroffene wirklich unschönen Berichte gibts ja zuhauf im www.
 
ok ... und wie kann man dann bei einer kündigung im moment "sicherstellen" dass der aktuelle provider die leitung auch frei gibt?!
 
Nachhaken immer Schriftlich. auf fristgerechte Kündigung verweisen.. das übliche eben.
in 90% der Fälle ist das auch kein Problem. In den anderen 10% dauert das Freigeben der Leitung leider ziemlich lange... Hab im Bekanntenkreis schon einige Fälle solcher Sachen gehabt. Oft bei Netcologne oder 1&1
 
ok. und wie schreibe ich sowas konkret? "bitte stellen Sie sicher, dass meine Leitung von Ihrer Seite aus freigegeben ist" ?!
 
Nein, das geht schon mit der Kündigung einher. Es ist eben nur die Frage, ob dein bisheriger Dienstleister die Kündigung auch so fristgerecht bearbeitet, wie du das gerne hättest. erwähnen musst du das mwn nicht.
 
"x hoch 4" sagt man in Ö umgangssprachlich. Trifft das auf D auch zu?
Man kann imho auch noch sagen "4 zur Basis x". (bin mir hier nicht ganz sicher)
 
Ich war wohl zu ungenau, ich meine nicht sprechen, sondern schreiben, in einer Seminararbeit. Wir sagen aber auch "x hoch 4", zumindest in Bayern.
 
Danke, da habe ich zwar kurz geschaut, aber nur ganz oben über dem Inhaltsverzeichnis. Jetzt habe ich es entdeckt. Dann kann ich ja weiterarbeiten, Dienstag ist Abgabe.
 
Wenn du noch erklären könntest, was "Licht aufnehmen" bedeutet.
Ich versteh darunter: Welches Material absorbiert das Licht am besten.
Gut, das ist vieles: Schwarze Oberflächen absorbieren das Licht.
 
Meinst du vielleicht lichtbeständig? So das keine Farb- oder Materialveränderung stattfindet?
 
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