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Was ihr schon immer wissen wolltet... 4 (1. Beitrag beachten)
Ok, dass es mit so einem kleinen Eiswürfel bzw. mit einer handelsüblichen Mikrowelle nicht klappt, habe ich schon vermutet.
Wie sieht es aus, wenn man einen Eisblock (zB Volumen 1l oder 1m³) verwendet? Oder eine Mikrowelle mit 10 oder 100 kW?
Dem gegenüber steht noch die Frage, ob das Eis dann von außen nach innen oder von innen nach außen schmilzt.
Aber ob man jetzt mit einer Microwelle, auch wenn sie 100kw, hat die selbe Reaktion erreichen kann?
Ein weiterer Fall für die Mythbusters.
Stellt sich nur die Frage wo man eine 100KW Microwelle herbekommt.
Man könnte sich eine der Mikrowellenwaffen der Amis ausleihen, oder? Die könnten ja auch gerade gut Geld gebrauchen, vielleicht verkaufen die die Dinger ja auch dann
Das ist mir aber nicht bekannt. Außerdem würde ein großer Eiswürfel auch von außen erhitzt, die Wellenlänge der Mikrowellen ist schließlich auch nicht so groß.
Die besten Chancen, den Eiswürfel "von innen" zu erwärmen, hättest du mit einer Mikrowelle vermutlich bei einem Durchmesser von ca. 6 cm.
Mit Mikrowellen wirst du wahrscheinlich keinen Eiswürfel zur Explosion bringen können.
n kumpel hat mir mal ein video geschickt, da haben die nen eiswürfel zum brennen gebracht
der trick: in dem würfel war ein kleiner eisenwinkel eingeschlossen
und dann hat man die induktionsspulen außen herum eingeschaltet
aber aus dem video heraus konnte man den eisenwinkel nicht erkennen
ob man ihn so zum explodieren bringen kann, keine ahnung
@simponsfan
Danke, das bringt Klarheit rein.
Das Eis würde also von außen nach innen schmelzen. Ok, dann haben die anderen Spekulationen so keinen Sinn mehr, da man mit den Wellen nicht weit genug reinkommt.
Tja, deine Microwellen-Eisblockbombe funktioniert so nicht.
Da mußt du dir um den Nobelpreis in Physik zu bekommen (oder an Al-Quaida zu verkaufen) was anderes einfallen lassen.
Ich hab mal davon gehört, dass man Atome spalten kann. U.a. läßt sich damit Bierschaum erzeugen, Gitarre spielen und natürlich auch bomben bauen.
Vielleicht probierst du das mal aus.
Anderes Problem:
Es gab doch mal ein Website die Dinge zum zu einen günstigen Preis Anbot, allerdings erst wenn es genügend Käufer dafür gab.
Wie hieß das gleich nochmal?
aber was würde dagegen sprechen, eine plattform bzw. ein forum zu gründen, indem sich leute finden können, die alle das gleiche bestellen wollen
und wenn sie glück haben, dann gibt es halt vom hersteller oder dem lieferanten mengenrabatt
sobald man natürlich gebühren bei sowas dann verlangt und das nicht als gewerbe einträgt kann ich das noch nachvollziehen
aber wieso sollte es sonst verboten sein?
Ich habs gefunden:
Rechtliche Beurteilung des Powershopping (Co-Shopping):
•Gefährdungspotential: Preisverfall.
•Rechtssprechung: Unzulässigkeit wg. Verstoß gg. RabattG und UWG. ABER: mit Wirkung zum 01.08.2001 Abschaffung des RabattG.
Gravierend: Verstoß gegen §§3 i.V.m. 4 Nr.1 UWG übertriebenes Anlocken Ausnützung der Spiellust Laienwerbung(=Instrumentalisierung des Laien als Werber).
Fazit: Insgesamt unsachliche Einwirkung auf Kaufentscheidung des Käufers - Geschäftsmodell nach geltendem Recht unzulässig
ich kenne diese Seite auch, die nannte sich letsbuyit.com
War mit kleinen Ameisen die die Buchstaben des Anbieters getragen haben in der Werbung zu sehen.
Die wollten dann irgendwie umstrukturieren und jetzt ist es eine Preisvergleichsseite. Ich habe mich damit dann nicht weiter beschäftigt, ob die Ihr altes Konzept wieder aufgegriffen haben weiß ich nicht.
Was würde passieren, wenn man z. B. ein Bankeinzug einer Supermarktkette einen falschen Betrag aufweist und man diesen zurückbuchen lässt? Wie wird bei soetwas vorgegangen? (Wenn überhaupt?)
Ich frage nur aus Interesse und ohne speziellen Grund.
Ihr kennt es ja: Man unterschreibt den Zettel, aber niemand liest sich den ernsthaft durch. Ist wie mit den AGB bei irgendwelchen Installationen ...