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[BioShock] Sammel-Thread: Allgemeines/Gameplay

Ok, da man ja hier nicht zitieren darf (aber mir der Mod anderes selbst in voller Länge zitiert :lol:) muss ich meinen Post halt umformulieren:

N1ghtmare, lies dir bitte die Antwort von R.A.M. durch, da findest du deine Antwort warum es 9€ kostet, was auch mehrfach auf der Webseite und im Forum steht.

Was den Patch von RadianC angeht, haben sich mehrere Leute beschwert das er nicht geht, was auch verständlich ist, da er die Bibliotheken nicht anpasst, denn diese müssen umgeschrieben werden :)

Was mein Avatar angeht, der ist aus einem Spiel extrahiert was für 12 Jährige freigegeben ist, also nur weil ein wenig rote Farbe zu sehen ist, gleich mich so anzugehen ist doch etwas unangebracht. :rolleyes:

edit:
Christi hat recht.
In UT3 werden mehr polygonen und höhere Texturen für die PC-Fassung verwendet als für die Konsolenfassung.
Des weiteren, werden mit UT3 mehrere Funktionen für die anderen Spiele freigegeben, die erst mit erscheinen von UT3 gestellt werden dürfen, warum weiss ich nicht. Wahrscheinlich will sich Epic einen kleinen Vorsprung damit halten.

Bekannt ist jedoch auch, was mich besonders freut, dass nach dem UT3-Release auch der Editor für Bioshock, GOW und die anderen U3-Enginespiele erscheinen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mustis schrieb:
Mods sind soweit sie kostenlos sind und nicht am Kopierschutz rumwerkeln, nie Illegal.
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Hersteller handeln im Sinne ihres eigenen Images, indem sie nicht gegen Mods vorgehen - damit würde man die eigene Community (und somit Käuferschicht) an der Gurgel packen. Das heisst jedoch nicht, dass ein solches Vorgehen ausgeschlossen ist - es wird hierbei oftmals urheberrechtlich geschütztes Material verändert; dabei ist es irrelevant ob am Kopierschutz gefummelt wurde.
Ich bin mir sogar sicher, dass schon in mindestens einem Falle dagegen gehandelt wurde, leider kann ich es mangels brauchbaren Gehirns nicht mehr belegen.

Bitte informiere Dich demnächst bevor Du anderen Usern eine falsche Rechtsauffassung vermittelst.

/edit:
Huch, fast das Wichtigste vergessen :rolleyes:
Bitte postet keine Links mehr zu Bloodpatches oder ähnlichen Inhalten. Nicht, weil sie generell illegal sein müssen, sondern weil es so sein kann und wir nicht die Möglichkeit haben dies jedesmal zu überprüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
N1ghtmare schrieb:
@Exportforce

Ich finde es eigentl. frechheit von dir, 9euro zu verlangen ....


Ich erlaube mir Expertforce zu Zitiren; dies hat er mit per PN in Seinem Forum geschrieben:

"Mir gehts nicht ums Geld, das ist nur um die Kosten des AVS zu decken und mehr nicht...."


Es geht ihm selbst also garnicht um das Geld, das sind anscheinend Kosten die man aufbringen muss um irgendetwas zu bezahlen, und wieso sollte er das aus eigener Tasche tun.


@ Topic

Frage zu den Genbanken: Irgendwie verstehe ich nicht was genau ich dort machen muss. Ich habe vier Sachen zur Auswahl, Stärke, usw.

Wähle ich eines davon an, erscheint ein Menü wo ich etwas hin- und her schieben kann. Nur, lässt sich nix verschieben...äh...Fehlt mir ADAM oder wie oder was...?


___
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay vll etwas übertrieben dargestellt, aber völlig falsch ist es nicht. Wer ein SDK herausbringt kann auch nicht auf einmal dann gegen mods rechtlich vorgehen.

Den Fall den du ansprichst war im übrigen denk ich mal so gestrickt, dass per Mod ein Spiel (ich glaub Ultimate oder sowas ähnliches) nachgebaut werden sollte. Die Inhaber der Rechte zu diesem Spiel waren aber nicht diesselben, die das Spiel gemacht hatten, für die diese Mod gedacht war. Das war der Knackpunkt der Geschichte.

Und ich will dich ja nicht kritisieren, aber deine Aussage ist ebenso fragwürdig solange du sie nicht überprüfbar machst mit zum beispiel gesetzen. ^^

Ich kenn mich mit dem Urheberrecht ganz gut aus und bin daher der Meinung, dass Mods prinzipiell erstmal nicht illegal sind, insbesondere dann nicht, wenn vom Entwickler entsprechende Hilfsmittel veröffentlicht werden (es sei den der Inhalt der mod ist illegal bzw. mit dem interessen des Publishers absolut nicht vereinbar.) Belegen wills ich aber jetzt auch nicht, da mir das thema hier nicht so wichtig ist und die Recherche dazu mit zuviel Zeit kostet.
 
HI

Ich bin jetzt grad bei Sander Cohan oder wie man den schreibt... Auf jeden Fall hängt sich dort in der Eingangshalle immer mein Rechner auf. Hat noch jemand das Problem? Temperaturen sind okay, im Taskmanager steht immer nur "keine Rückmeldung".

mfg
 
Mustis: Es gibt kein SDK für BioShock. Daher gibts da auch nix rumzudeuteln. Und wenn ein SDK erscheint wird es auch dafür Nutzungsbedingungen und -einschränkungen geben. Ein Freibrief ist ein SDK auch nicht.

Wenn Du Dich im UrhG so gut auskennst, dann brauchen sich ja nur weniger Bewanderte folgendes durchlesen:
UrhG schrieb:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des
Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet
werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und
Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst
oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das
Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

UrhG schrieb:
(1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder
Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.

UrhG schrieb:
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder
zu gestatten:
1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines
Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen,
Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung
erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;

2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines
Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte
derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;

3. jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder
von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein
Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im
Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so
erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit
Ausnahme des Vermietrechts;

4. die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe eines Computerprogramms
einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass es Mitgliedern
der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
 
wie ist denn eure meinung zu Collectors Edition?

ich bin froh dass ich noch umgesprungen bin denn sie soll ja ein wenig mager ausgefallen sein. die making-of dvd besteht wohl nur aus interviews, die cd hat nur drei musiktracks und der big daddy soll wohl desöfteren zerbrochen angekommen sein.
 
Okay okay ich geb mich geschlagen. ^^ Gilt da aber nicht auch das Stillschweigen als zustimmung gewertet wird? oder zählt das nur wenn man eine Anfrage startet? Ich mein, dass der publisher immer mitsprache recht hat ist klar und dadurch auch jederzeit sagen kann, diese Mod erlauben wir nicht. Aber das die Erstellung einer Mod sofort illegal ist, wär mir trotzdem neu. Ich dachte immer, erstellen ist solange in Ordnung bis der Publisher sagt, du darfst das nicht. Inbesondere bei kleinen bis kleinstmods.
 
Nö, prinzipiell braucht sich der Publisher da garnicht drum kümmern, das tut das Gesetz für ihn. Lediglich ist er es, der Schritte gegen solche Verletzungen einleiten muss; zum Beispiel indem er eine Kanzlei mit seinen Interessen beauftragt.
Die Grösse eines Mods kann hierbei natürlich keine Rolle spielen. Und nein, Schweigen bedeutet natürlich keine Zustimmung.

Mit dem Kauf der Software, dem Benutzen des SDK Kits oder wasauchimmer, bist Du zur Einhaltung gewisser Nutzungsbedingungen verpflichtet. Sobald Du dagegen verstösst steht Dein Geld auf dem Spiel. ;)

Und nun zurück zum Thema bitte :)
 
So besonders ist die Collector Edition (AT-Version) auch nicht, habe sie mir aber trotzdem für 55 € geholt. Mehr als 10 € Differenz zur normalen Fassung wäre mir doch zu viel gewesen. Habe mir die Making Of DVD noch nicht angeschaut. Big Daddy ist heil angekommen und gib doch irgendwie was her. Er hat seinen Platz bei mir gefunden.
 
Mager?
Das Geld lohnt sich.
Das "Making Of" ist sehr interessant, ok der Soundtrack hätte mehr sein können, aber die "Big Daddy"-Figur allein ist ist Geld alle mal wert. Keine olle Plastepuppe oder so, sondern schön fest und schwer.
 
Ich bereue den Kauf ja auch nicht, aber wenn die CE teurer gewesen wäre, hätte ich sie mir wohl nicht geholt. Es gibt aufwendigere CE.
 
Wenn ich an früher denke...
150DM für die gerade mal 1000 mal veröffentlichte "Royal Heaven" Edition von "Might & Magic VI".
3 Stoffkarten, 5 Papierkarten, 8 Handbücher, 3 Din-A4 Blätter mit Aufklebern, alle 10 CD's mit einem (ich habe das nie wieder irgendwo gesehen) 3-D Hologram des Drachen des Covers und zu guter letzt war die Verpackung ordentlich gestanzt und das Mandate of Heaven mit Blattgold im Wert von damals ca.5DM verziert.

DAS waren noch Zeiten :D
 
Naja, wer auf sowas abfährt ;)

Ich überlege auch jedes mal ob sich eine CE lohnt, komm aber immer wieder zu dem Schluss, dass ich das Spiel im Vorfeld schon solange verfolgt habe, dass sich ein Making-Of etc. überhaupt nicht mehr lohnen. Und der Soundtrack von Bioshock, den man jetzt sogar umsonst runterladen kann, ist ja auch nur ein laues Lüftchen :D
 
Tja das mag bei Dir so sein; generell kann es nicht so sein, sonst gäbe es nicht immer wieder CEs.
 
Verdammt, ich liebe Making Of -Aufnahmen. Schon die von Gothic 3 hat mir sehr gefallen.

Nur habe ich mir Bioshock am selben Tag gekauft und da hatten die noch keine Collectors-Editionen. Verdammt :(

Kann mir jemand die DVD mal ausleihen?

Oder wie sieht es aus mit dem Umtausch. Mediamarkt Osnabrück kam mir bisher immer super entgegen. Nur bleibt da die Frage aus ob die das Spiel aus technischer Sicht zurück nehmen, wegen der auf max. fünf Installationen beschränkten Sache.


___
Jan
 
Wenn du Bioshock ordentlich deinstalliert und dabei Online bist, wird der Zähler ja wieder auf 5 gestellt.
Problem ist nur, wie du dem Verkäufer das beweisen willst. :D
 
Das mit dem Zähler zurückstellen soll doch erst mit dem erscheinenden "revoke-Kit" funktionieren, wenn ich mich nicht irre.

Edit:
http://www.2kgames.com/cultofrapture/pc_faq.html
"2K increased the maximum computers you can install the game simultaneously on from 2 to 5. We are also preparing a new “revoke application” that will allow you to de-authorize computers so that you may move the game to another computer without "using up" one of these activations. This increase in the limit will cover most users' issues, and the revoke application should alleviate remaining concerns. Of course, if you still experience any issues, please feel free to contact support.

The revoke application we will release will make this irrelevant - as long as you revoke before you install again, you will have no issues. "
 
Zuletzt bearbeitet:
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