@ Burner87:
Bezüglich der Problematik des Umgangs mit rechten Parteien kann ich den obigen Ausführungen von MountWalker und auch RyoBerlin nur zustimmen:
Es wäre zutiefst undemokratisch, Parteien oder Meinungen zu verbieten, nur weil wir sie nicht gutheißen können. Gleiches gilt auch für das Demonstrationsrecht. Wenn Du arumentierst, dass es bei Parteien schwieriger sei, Demonstrationen zu verbieten, so muss gesagt werden, dass niemand das Recht hat, Gruppierungen mit ungeliebten Meinungen ihr Demonstrationsrecht einfach abzusprechen. Ausnahmen: Die Meinung verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder aber es gehen von der Demonstration an sich Gefahren aus (so etwa, wenn Straftaten zu erwarten sind).
Der einzig richtige Umgang mit solchen Meinungen ist, sie argumentativ bloßzustellen; aufzuzeigen, weshalb diese Meinungen völlig inakzeptabel sind und zu versuchen, durch Argumente einen möglichst breiten Teil der Öffentlichkeit gegen die reißerischen Slogans (mehr haben diese Parteien nicht zu bieten) zu sensibilisieren.
Wirft man diesen Parteien und Meinungen immer wieder Steine in den Weg, versucht man gar, ihnen die öffentliche Äußerung ihrer Meinungen zu verbieten, so spielt man diesen Parteien nicht nur in die Hände, weil sie auf diese Weise neuen Argumentationsstoff zu bekommen, darüber hinaus verrät man auch die eigenen demokratischen Überzeugungen, was diesen Parteien wiederum Angriffspotential bietet.
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Der o.g. These, dass der Prozentsatz, den solch rechte Parteien bei Wahlen erzielen, ein Indikator für das rechtsradikale Spektrum innerhalb der deutschen Gesellschaft sei, muss ich jedoch widersprechen:
Nachgewiesenermaßen gehört der größere Teil der Wähler solcher Parteien nicht dem rechtsradikalen Spektrum an, sondern es handelt sich um von der Politik als solche enttäuschte Protestwähler.
Gerade deshalb ist es auch so wichtig, dass den Zielen solcher Parteien argumentativ begegnet wird und sie nicht etwa einfach ignoriert werden, denn nur auf diese Weise ist es möglich, diese Protestwähler dazu zu bewegen, ihre Entscheidung zu überdenken und fortan ihre Stimme keiner rechten Partei mehr zu überlassen.
Auf diese Weise funktioniert Demokratie.
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MountWalker schrieb:
[Antwort auf einen Teil meines
Beitrages # 1799]
Typische CDU-Meinung, was aber hieran interessant ist: Es ist vollkommen antiliberal, sollte also die FDP für so etwas zu haben sein, wäre das ein weiterer Grund ihr das F im Namen zu streichen.
Zunächst einmal habe ich nicht behauptet, dass die FDP die von mir genannte These vertritt, sondern lediglich, dass sich mit ihr die genannten Ziele eher umsetzen lassen werden als mit SPD, Grünen oder gar der Linken.
Die CDU vertritt diese Position am ehesten, das ist richtig. Dass sie "vollkommen antiliberal" sein soll, sehe ich jedoch nicht so.
Ich habe mich nicht gegen das Prinzip der Resozialisierung ausgesprochen - ebensowenig für ein dauerhaftes Wegschließen von Straftätern. Was ich kritisiert habe ist lediglich die Gewichtung zwischen Schutz der Bevölkerung und den Interessen des Täters.
Selbstverständlich ist immer der Einzelfall entscheidend. Nicht jede kleine (gegenseitige) Schlägerei muss gleich drakonische Strafen nach sich ziehen, ebensowenig bin ich der Auffassung, dass ein bloßes Wegsperren des Täters große Erfolge bezüglich dessen Resozialisierung bewirken würde - das Gegenteil ist eher der Fall, in vielen Fällen kommen Täter mit mehr krimineller Energie aus dem Strafvollzug heraus, als sie zum Zeitpunkt des Antritts desselben aufwiesen.
Mein Statement bezog sich auf mehrfache Wiederholungstäter im Bereich der Körperverletzungs- und Raubdelikte. Sie alle weisen ein charakteristisches Merkmal auf: ein mangelndes oder gar nicht vorhandenes Mitgefühl für andere Menschen (man könnte es auch als mangelndes Mitleid bezeichnen).
Mitgefühl mit anderen ist einer der Werte, die uns Menschen menschlich macht. Mangelndes oder gar nicht vorhandenes Mitgefühl lässt zweifelsohne die Annahme einer psychischen Abnormität zu.
Aus diesem Grunde plädiere ich nicht für ein Wegschließen von o.g. Tätern, sondern für die Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen, wo Verhaltenstherapien durchgeführt werden können (Anti-Aggressions-Training, usw.). Bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein psychiatrisches Gutachten den Erfolg einer solchen Therapie bescheinigt, ist die Gesellschaft mE jedoch vor solchen Intensivtätern zu schützen, sprich die Einrichtung muss eine geschlossene sein (bitte beachten: manche der genannten Begriffe sind gesellschaftlich negativ belegt - ich verwende sie hier jedoch wissenschaftlich).
Diese von mir angesprochenen Möglichkeiten bietet das deutsche Strafgesetz und auch das Jugendstrafrecht bereits. Das Problem besteht darin, dass sie kaum bis gar nicht angewandt werden. Da die Politik sich nicht in die Rechtsprechung der Gerichte einmischen darf (Trennungsprinzip von Legislative und Judikative), sind gesetzliche Vorschriften zwingend erforderlich.
Zum Abschluss dieser Thematik nochmal zur Klarstellung: Meine Argumentation zielt auf Intensivtäter, nicht auf jemanden, der sich ausnahmsweise einmal zu einer Schlägerei hat hinreißen lassen. Es sind grundsätzlich die Gesamtumstände einer Tat zu prüfen.
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Um die Diskussion in diesem Thread sowohl auf ein sachlicheres Niveau sowie auch auf die Kerndiskussion zur Bundestagswahl 2009 zurückzuführen,
möchte ich alle User bitten, sich einmal mit den sachlichen Argumenten zum Thema Mindestlohn, Sozialsysteme, usw., die ich im Post # 1799 dargestellt habe, auseinanderzusetzen.
Diese könnt Ihr, wenn Ihr anderer Auffassung seid, argumentativ angreifen; wenn Ihr derselben Auffassung seid bestätigen und ergänzen.
Best regards,
Dominion.