News Gericht untersagt Handel mit gebrauchter Software

Vielleicht ist das nur die Spitze des Eisbergs?
Solch eine Klausel macht sich überall im Leben gut!

Also: Augen auf beim nächsten Neuwagenkauf!
 
Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

Das Urteil ist ein Berufungsurteil, dass vermutlich noch angefochten wird. Fix ist diesbezüglich noch nichts. Erst, wenn es der Supreme Court bestätigt, kann eine solche Praxis aufgrund der dann herrschenden Rechtssicherheit wirtschaftlich sinnvoll in den USA angewendet werden (von Seiten der Unternehmen).

Zu "Skandalös": jeder hat im Zuge der auch in den USA geltenden Privatautonomie seine Verträge so zu gestalten, wie er oder sie möchte (so es nicht sittenwirdrig ist [Mord oder Körperverletzung als Vertragsbedingung wäre das etwa]).

Wenn man also etwas haben will und es der verkäufer nur unter bestimmten Bedingungen "verkaufen" will (bzw. in diesem Fall nur bestimmte Nutzungsrechte abtreten will), dann kann man aus Sicht der rechtsordnung entweder dem zustimmen oder es aber sein lassen.

Ansonsten würde das ja bedeuten, dass der Gesetzgeber anfängt den Leute vorzuschreiben, wie sie ihre Verträge inhaltlich gestalten müssen. Würde wohl auf wenig Gegenliebe stoßen. ;)

@ Tinpoint

Jo, das ist eine (leider) unvergängliche Weisheit.^^
 
Bin wohl einer der wenigen die das gut finden o,,o
Software sollte meiner Meinung in dem Bereich einfach anders behandelt werden. Am schlimmsten ist das ja mit Spielen. In den USA und anderswo gibt es z.B. die Kette Gamestop (oder so ähnlich) die sich einen Heiden Geld mit dem An- und Wiederverkauf von Spielen machen. Und von dem Geld sehen die Entwickler NICHTS.

Wenn sich jemand ein Spiel (oder allgemein Software kauft) soll das Geld auch an den Entwickler gehen und nicht an irgendn so ne Marktkette die ein Vermögen damit macht einfach Spiele in riesigen Mengen wieder zu verkaufen.
Als extremes Beispiel:
1.000.000 Leute spielen ein von dir Entwickeltes Spiel. Jedoch siehst du nur Geld von 750.000, da sich die anderen 250.000 Leute das Spiel später bei Gamestop gekauft haben. Und Gamestop macht dann mit jedem Wiederverkauft 5-10$ Gewinn ohne auch nur irgendwas getan zu haben grr :>
 
Die Ami's ticken nicht mehr richtig, so wie sich noch auf ein 100 Jahren alten Urteil beziehen. Hier soll die Software mit alternativen Klausel gehandelt werden.

Und sind noch stolz auf den Bill Of Rights, dass seit langem durch verschiedenen Gesetzesänderung von dem Congress, fast zum Teil abgeschafft haben.

Hier hatte wohl die Lobby die Finger im Spiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Na_Dann_Ma_GoGo:
Da hast du aber 'nen Denkfehler drin. Wenn Software gebraucht weiter verkauft wird, hat der Entwickler sehr wohl schon Geld gesehen, denn (in dem Fall) das Spiel wurde ja einmal gekauft und bezahlt.

Dieses Urteil widerspricht völlig den Grundsätzen von Wirtschaft und Marktwirtschaft. Wenn man etwas für Geld kauft, bekommt man dafür einen Gegenwert, den man später wieder zu Geld machen kann, wenn man das Produkt nicht mehr haben will oder selbst Geld benötigt.
Bei Software (aber auch schon bei Musik, die über das Internet "gekauft" wird und nicht weiter gegeben werden darf) würde dieses uralte Prinzip dann völlig leerlaufen.

Auch mit weiter oben erwähnter Privatautonomie kommt man da evtl. nicht weit, da z.B. in Dtl. die so genannten "Lizenzbestimmungen" schon mal gar nicht den Tatbestand einer Willenserklärung erfüllen und damit eh nicht Vertragsinhalt werden können.

@ DeRtoZz:
Wer lesen kann, ist im Vorteil.
 
Na_Dann_Ma_GoGo schrieb:
Bin wohl einer der wenigen die das gut finden o,,o
Software sollte meiner Meinung in dem Bereich einfach anders behandelt werden. Am schlimmsten ist das ja mit Spielen. In den USA und anderswo gibt es z.B. die Kette Gamestop (oder so ähnlich) die sich einen Heiden Geld mit dem An- und Wiederverkauf von Spielen machen. Und von dem Geld sehen die Entwickler NICHTS.
Da das beispiel mit dem Wiederverkauf des Autos langsam ausgenuckelt ist, hier mal ein anderes Beispiel (auch in Bezug auf geistiges Eigentum):
-Du bist ein Buchautor und hast einen richtigen Hit gelandet. Die Leute die dein Buch gelesen haben, wollen es aber wieder verkaufen, weil es sich vielleicht nur gelohnt hat, es einmal zu lesen. Würdest Du über so einen Weiterverkauf ebenso urteilen?

Na_Dann_Ma_GoGo schrieb:
Wenn sich jemand ein Spiel (oder allgemein Software kauft) soll das Geld auch an den Entwickler gehen und nicht an irgendn so ne Marktkette die ein Vermögen damit macht einfach Spiele in riesigen Mengen wieder zu verkaufen.
Ahja, in erster Linie geht das Geld sowieso erstmal an den Publisher. Die Entwickler sind nicht diejenigen die den Löwenanteil vom Kuchen bekommen werden.

Na_Dann_Ma_GoGo schrieb:
Als extremes Beispiel:
1.000.000 Leute spielen ein von dir Entwickeltes Spiel. Jedoch siehst du nur Geld von 750.000, da sich die anderen 250.000 Leute das Spiel später bei Gamestop gekauft haben. Und Gamestop macht dann mit jedem Wiederverkauft 5-10$ Gewinn ohne auch nur irgendwas getan zu haben grr :>

Dein Beispiel hinkt, wenn die 250.000 das Spiel vom Gamestop gekauft haben, muss es ja vorher erstmal jemand beim Gamestop selbst verkauft haben (ergo, es vorher bei _dir_ gekauft haben). Somit hattest Du schon deine 50-60 Euro für das wiederverkaufte Spiel eingesackt.

Greetings
 
@ Na_Dann_Ma_GoGo:
Dann dürftest Du dein Auto auch niemals weiterverkaufen, denn davon hat der Hersteller nämlich auch nichts. Am besten gleich jeglichen Privatverkauf gesetzlich verbieten, um die armen Hersteller zu schonen.

@ Topic:
Sollte dieses Urteil so bestätigt werden würde dies bedeuten, dass ich nicht mehr Eigentümer der erworbenen Software bin. So etwas ist zum Glück nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland nicht möglich.
Vielleicht gibt es in Zukunft keine Software mehr zu kaufen, sondern nur noch zeitlich begrent zu mieten.
 
Die Ami's ticken nicht mehr richtig, so wie sich noch ein 100 Jahren alten Urteil beziehen.

Das nennt sich Case-Law-System.

Wenn ein ähnlich gelagerter Fall entschieden wurde, dann soll mittels der Bindung der nachfolgenden Urteile an das "erste" sichergestellt werden, dass es eine Rechtssicherheit (die für die Wirtschaft sehr wichtig ist) besteht. Damit nicht nach Gutdünken einmal so und einmal so entschieden wird.
Ergänzung ()

Die Ami's ticken nicht mehr richtig, so wie sich noch ein 100 Jahren alten Urteil beziehen.

Das nennt sich Case-Law-System.

Wenn ein ähnlich gelagerter Fall entschieden wurde, dann soll mittels der Bindung der nachfolgenden Urteile an das "erste" sichergestellt werden, dass es eine Rechtssicherheit (die für die Wirtschaft sehr wichtig ist) besteht. Damit nicht nach Gutdünken einmal so und einmal so entschieden wird.
 
F_GXdx schrieb:
Wenn ich Software für 30 statt 50 Euro kaufe und sie nicht weiterverkaufen kann - ok. Kommt aufs gleiche raus, als wenn ich es mit Verlust wieder verkaufe.

was Steam angeht stimmts leider nicht da zahlste bei release der Games genausoviel wenn nicht mehr als im Laden. Weshalb ich auch nur bei den Sonderangeboten zuschlage im wohlwissen das das Geld quasi weg ist und ich nix verkaufen kann.
 
Richtig so! Wer ist nur auf die blöde Idee gekommen, dass jeder, der kein Unternehmen hat Sachen verkaufen darf? Ohne Steuern an den Staat, ohne Geld an die Ersteller?

Endlich geht eBay den Bach runter und die Wirtschaft wieder bergauf! Ich freu mich auf die nächsten Urteile, wenns dann um Schmuck oder Briefmarken geht. Und bald darf sich dann sie Autoindustrie freuen, dass endlich keine sog. Kunden mehr die Hersteller abzocken, weil sie ihnen das Geld vorenthalten, das ein anderer Kunde für ein neues Auto gezahlt hätte, aber dafür einen Gebrauchten kauft!

Nur so kommt unsere Wirtschaft in Schwung! Bei Spielen und Musik ist das ja schon akzeptiert worden, lange kann es also nicht mehr dauern bis es bei Software soweit ist. Mobile Apps kann man ja auch nicht mehr verkaufen, also was solls!

Jeder muss mehr Geld ausgeben, nur dann klappts mit dem Aufschwung! Notfalls per Gesetz eben. Privatverkauf muss verboten werden, denn jeder der anderen etwas verkauft ist ein Betrüger am Staat!

Greetz,
GHad
 
Palomino schrieb:
Sollte dieses Urteil so bestätigt werden würde dies bedeuten, dass ich nicht mehr Eigentümer der erworbenen Software bin. So etwas ist zum Glück nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland nicht möglich.
Du bist nicht Eigentümer der Software, sondern Eigentümer einer Lizenz zur Benutzung der Software.
Das ist ein ziemlicher Unterschied ;)
 
F_GXdx schrieb:
Wenn ich Software für 30 statt 50 Euro kaufe und sie nicht weiterverkaufen kann - ok. Kommt aufs gleiche raus, als wenn ich es mit Verlust wieder verkaufe.
Wenn ich heute in den Steam-Store gucke was da aktuell beworben wird, dann sehe ich alle A-Titel für 49,99 Euro.
Wer sagt denn, dass die Software günstiger wird ?
Einzig der Gebrauchtmarkt wird plattgemacht in der Hoffnung, dass es Idioten gibt die noch 15 Euro für den Download eines 3 Jahre altes Games ausgeben welches sonst für 5 Euro incl. Porto als DVD-Version bei Ebay rumgehen würde.

Strickt den Gedanken mal weiter:
Mit der Begründung dürfte man auch einen PC mit Windows drauf nicht mehr als solches verkaufen.
Firmen wie Cisco könnten damit komplett den Weiterverkauf Ihrer Systeme untersagen weil die ohne Software ja quasi unbrauchbar sind. Dann geht's nicht mehr um Spiele für ein paar Euro sondern um die Existenz ganzer Firmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Na_Dann_Ma_GoGo
Lieber vorher noch einmal nachdenken, worum es hier geht und wohin das führt oder noch führen könnte.

Seltsam, wie die Menschen gestrickt sind. Ich bin mir sicher, dass sich niemand einen Fernseher (um mal dieses Beispiel anzuführen) kaufen würde, den man weder weiterverkaufen dürfte und wo vom Hersteller festgelegt wird, wann ich was wie lange sehen darf. Nichts anderes sind doch die ständigen und immer mehr ausufernden Gängelungen des Kunden bei Spielen/Software. Leider wissen die Hersteller ganz genau, dass man kaum eine Wahl hat. Autodesk zum Beispiel entwickelt hervorragende (3D- und CAD)Software. Welches Produkt soll ich denn erwerben, wenn es kaum eine Alternative gibt und die übrigen Anbieter auch nicht anders drauf sind? :(
 
Die für mich einzig vernünftige Variante als Kompromiß wäre, daß man die Software über einen Verbrauchtbetrieb weierverkaufen kann, der an den Herstellen vom Gewinn etwas abdrücken muß. Anderfalls werden die Cracks wahrscheinlich boomen, denn wer gebraucht kaufen will, der würde sich das Spiel illegal laden. Und wenn dadurch Nutzung von Cracks breiter ausfällt, werden sicherlich Neuwarenkäufer öfter auch diese nutzen.
 
Lol ist mir klar, dass ihr mit eurer Autologik etc. ankommt.

Ich bleib dabei, bei Software sehe ich das anders. Und bitte Gebrauchtwagen nicht mit beständiger Software vergleichen :)
 
Na da wird man ja quasi zum sharen gezwungen, ob das der richtige Weg ist mag ich allerdings bezweifeln.
 
@Na_Dann_Ma_GoGo

Hmm, wäre dann der Vergleich mit Schmuck treffender? Schmuck verbraucht sich auch nicht...

Greetz,
GHad
 
der Vergleich mit den Autos hängt sowas von weit hinterher...

die Hersteller fahren ihre satten Gewinne nicht mit den Autos sondern mit den Ersatzteilen. ihnen kommt der gebrauchtmarkt sowas von entgegen wenn die Leute ihre alten Autos nachbessern müssen.

zum Thema: find ich gut. Man kauft das recht eine Software zu nutzen, nicht zu besitzen. was man nicht besitzt kann man nicht Verkaufen. Punkt. nur der Datenträger gehört einem, mehr nicht. das sollte langsam in die Köpfe der Leute vordringen.
 
ich würde bei so einer klage einfach behaupten der Verkäufer hätte mich nicht darauf hingewiesen. Das ist näömlich millionenmal der Fall. Bei keinem Kaufvertrag für Software wird darauf hingewiesen dass man sie im prinzip nur für unbegrenzte Zeit mietet. Meistens kann man die box ja einfach so kaufen, 19% mwst an der kasse und so, ohne dass einem irgendetwas erzählt wird.

Beispielsituation:
Ich zum Saturnverkäufer: Und wenn ich diese Software jetzt kaufe, dann kann ich diese Software einmal installieren und unbegrenzt lange einsetzen?
Saturnverkäufer: Ja sicher, das ist Originalsoftware. Die können sie so lange sie wollen einsetzen, aber nur einmal pro Lizenz.
Ich: Das heißt diese Software gehört dann mir oder habennoch andere Rechte an meiner Lizenz?
Saturnverkäufer: Also wenn sie sie kaufen, ja sicher gehört sie dann ihnen.
Ich: Wenn ich alle Rechte auf diese Lizenz habe kann ich sie auch nach gutdünken weiterverkaufen...

So hätte die Diskussion aussehen müssen wenn die hersteller ihre Klausel geltend machen wollten:
Ich zum Saturnverkäufer: Und wenn ich diese Software jetzt kaufe, dann kann ich diese Software einmal installieren und unbegrenzt lange einsetzen?
Saturnverkäufer: Mit dem Kauf der Box erwerben sie nicht eine Kopie der Software, sondern lediglich Nutzungsrechte, diese sind aber auf ihre Person und zeitlich auf ihre verbleibende Lebenszeit begrenzt.
Ich: Das heißt diese Software gehört mir dann gar nicht?
Saturnverkäufer: Nein, lediglich die pappbox und die CD. Auch was die Beworbenen Funktionen angeht, sind sie auf das Wohlwollen des Herstellers angewiesen Patches zu liefern, wie sie in der Ausschlussklausel des innenliegenden Lizenzvertrags lesen können.
Ich: Danke, ich hol mir doch lieber ne Linuxkiste...


Ne mal im Ernst, demnach dürfte ein Softwareverkäufer ja nichtmehr Softwarehändler heißen sondern vermieter, oder Lizenzerteiler. Solange die Hersteller bei der Produktwerbung nach wie vor so tuen als erwerbe man da wirklich etwas, können sie nicht die Rechte die man aus erworbenes Eigentum hat aushebeln. Zudem liegen diese Verträge meistens in der Box - also Katze im Sack -trotz rückgaberecht, wer macht sowas denn tatsächlich, und kommt der Händler für den durch die Rückgabe entstandenen AUfwand denn auf?
Demnächst machen die Automobilhersteller eine ebensolche Klausel und vernichten damit den Gebrauchtmarkt und man darf seine Autos verschrotten oder muss sie herumstehen lassen. Da würde ich auch solange mit herumfahren bis es kaputt ist und es dann einfach vergammeln lassen anstatt die Teile dem gebrauchtmarkt zukommen zu lassen.
An dem Beispiel sieht man dass dies in höchstem Maße der Volkswirtschaft schadet.
Durch die Softwarefirma Autodesk entstehen der amerikanischen Wirtschaft dann Millionenschäden, weil CAD-Konstruktion eben nur stattfinden können wenn man die kohle für teure neulizenzen hat, die innovativen hobbyingenieure oder einfach die ärmeren gehen leer aus und viel entwicklung findet dann gar nicht statt. andere firmen stecken ihr geld in neulizenzen statt damit arbeitsplätzezu schaffen oder werkzeuge und materialien zu kaufen, autodesk entzieht damit der realwirtschaft geld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich find das bescheuert eine Nutzung auf eine Person zu beschränken, egal ob Software oder nicht. Das ist ja wie verlängerter Eigentumsvorbehalt

Was ist eigentlich mit dem Datenträger, der Schachtel usw.? Dieser ist ja ein real exestierender Gegenstand, welcher durch den Kauf mein Eigentum geworden ist.
Solange ich nur diesen Datenträger verkaufe und nicht die Nutzungsrechte, gehts es doch niemanden was an, in wessen Geltungsbereich dieser Gegenstand gerät.

Wenn der Entwickler schon den Weiterverkauf verhindern will, so muss er sein Werk vermieten und nicht verkaufen- Softwareleasing o.ä, die er auf seinen Servern nur als Download oder als Ondemand vertreibt, aber Datenträger die bei mir in der Kiste liegen gehören mir und damit mache ich was ich will. Sehe ich so zumindest.
 
Zurück
Oben