News Gericht untersagt Handel mit gebrauchter Software

Nightkin schrieb:
Dieses Urteil widerspricht völlig den Grundsätzen von Wirtschaft und Marktwirtschaft. Wenn man etwas für Geld kauft, bekommt man dafür einen Gegenwert, den man später wieder zu Geld machen kann, wenn man das Produkt nicht mehr haben will oder selbst Geld benötigt.
dann lies dir nochmal wozu das urteil gefällt wurde. heir wurde die software nie verkauft, also ist es auch nciht möglich diese weiterzuverkaufen!

und seit wann ist es illegal nutzungsrechte zu verkaufen?

das urteil widerspricht in keinem punkt grundsätzen von wirtschaft und makrtwirtschaft. falls du da doch ncoh einen punkt findest, bennen ihn. der obige trifft jedenfalls nciht zu, da laut vertrag die software gar nicht verkauft wurde.
 
Bald stehts dann im Booklet jeder CD/DVD : "Weiterverkauf untersagt".
 
[/QUOTE]

zum Thema: find ich gut. Man kauft das recht eine Software zu nutzen, nicht zu besitzen. was man nicht besitzt kann man nicht Verkaufen. Punkt. nur der Datenträger gehört einem, mehr nicht. das sollte langsam in die Köpfe der Leute vordringen.[/QUOTE]

kann deine Kommentare voll nachvollziehen, aber dass man Kopien von seinem geistigen Eigentum erstellen kann ist legitim und auch nützlich. Denn niemand kann hunderte von Programmierern bezahlen die 2-3 Jahre an einer Software entwickelt haben und die Resourcen sind nicht vorhanden für jeden Kunden das Programm von Grund auf neu zu schreiben. Dass die Entwickler trotzdem nicht unendlich viel Geld damit machen können, daüfr sorgt schon die Nachfrage, die bei zunehmender Sättigung des Marktes schrumpft und damit den Preis und den Umsatz drosselt
 
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Wenn ich nur das Gebrauchen einer Lizens erwerbe, möchte ich diese sobald ich sie nichtmehr brauche aber auch zugeben. Wenn ich das Produkt nicht erwerbe sondern quasi "leihe" muss ich es auch zurückgeben können und einen Teil meines Geldes wiederbekommen.

Ganz einfach!
 
tja so wie sich das entwickelt mit ubisoft blizzard valve und bindung können die mich bald am arsch lecken.
So kauft man sich evtl ne software für 60€ udn verkauft sie für 30€ weiter und die 30€ die man real bezhalt sind das produkt wert aber mit kundenbindung kann ich dann eben nur noch die hälfte der games legal bezahlen oder gleich komplett dazu übergehen die software illegal downzuloaden.
Ob den blutsaugern es das wert ist.

wobei ich sagen muss das so kracher wie diablo oder wc3 spiele sind die wesenlich mehr als die normalen 10-20 stunden spielzeit mit bringen und von daher noch eher den vollen kaufpreis mit kundenbindung wert sind aber die spiele kann man an einer hand abzählen.

MFg
V
 
Ich hatte in meiner Firma das gleiche Problem: Eine Firma aufgekauft - In der Insolvenzmasse befanden sich 10x Autocad Mechanical 2008 - Wir durften Sie weder verkaufen noch benutzen mit den vorhanden Lizenzen. Aus diesem Grund haben wir es gelassen unser Auto CAD-System zu aktualisieren.

Ich sehe keinen Vorteil für die Firmen. Als Kunde komm ich mir sehr verarscht vor.
2 Lizenzen mehr verkauft, dafür 10 bepisste Kunden. Ihr hättet meinen Chef sehen sollen als Autodesk für jede Lizenz 4000 € x 10 haben wollte.
 
Haudrauff schrieb:
Es macht bei manchen Dingen Sinn wenn diese Personengebunden ausgestellt werde, wie eben die von dir erwähnte Monatskarte.
Aber bei Software sehe ich da keinen Sinn dahinter.
Dann lies halt mal meinen Beitrag, den ich verlinkt habe.

Ihr braucht mir übrigens nicht alle erzählen, wie sehr sich der Führerschein von der Nutzungslizenz einer Software unterscheidet. Es ging lediglich darum, ein paar Beispiele zu zeigen, die klar machen, daß ein Wiederverkaufsrecht nicht selbstverständlich ist.
Von dieser Selbstverständlichkeit muss man sich auch erstmal lösen, um richtig diskutieren zu können.
Vergleiche mit sonstwas kann man hier ohnehin auch völlig sein lassen, da sie eben nie wirklich passend sind. Mir wär's auch lieber, man würde hier mit echten Argumenten diskutieren, als sich immer nur auf irgendwelche anderen Dinge zu beziehen, "bei denen ich das aber darf".

@Vitec
Könntest du mal bitte nicht Blizzard und Valve in einem Satz mit Ubisoft nennen ...
Das ist ja eine Beleidigung an ein jedes Spielerherz. ;)
 
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Konti schrieb:
Dann lies halt mal meinen Beitrag, den ich verlinkt habe.

Ihr braucht mir übrigens nicht alle erzählen, wie sehr sich der Führerschein von der Nutzungslizenz einer Software unterscheidet. Es ging lediglich darum, ein paar Beispiele zu zeigen, die klar machen, daß ein Wiederverkaufsrecht nicht selbstverständlich ist.
Von dieser Selbstverständlichkeit muss man sich auch erstmal lösen, um richtig diskutieren zu können.
Vergleiche mit sonstwas kann man hier ohnehin auch völlig sein lassen, da sie eben nie wirklich passend sind. Mir wär's auch lieber, man würde hier mit echten Argumenten diskutieren, als sich immer nur auf irgendwelche anderen Dinge zu beziehen, "bei denen ich das aber darf".

@Vitec
Könntest du mal bitte nicht Blizzard und Valve in einem Satz mit Ubisoft nennen ...
Das ist ja eine Beleidigung an ein jedes Spielerherz. ;)

Doch, bei Produkten die ich kaufe, da ist ein Wiederverkauf für mich selbstverständlich, sofern ich nicht nur eine Mietlizenz/ Leasing abgeschlossen habe. Nur- ein Führerschein ist überhaupt kein Produkt welches man kaufen kann. Das ist eine Befähigung zum Führen eines KFZ's. Ich bezahle nur die Leute die mir das beibringen und die Druckerei die mir den "Ausweis" herstellt. Daher hinkt dein Beispiel, lies mal meine andere Posts
 
Ich werf noch mal das Wort Dienstleistung als Anregung in den Raum.
Eine Diensleitung wird meist einmalig oder für einen bestimmten Zeitraum vom Diensleister an eine bestimmte Person oder Personengruppe/ rechtliches Konstrukt erbracht. Hat man dafür bezahlt und die Dienstleistung in Anspruch genommen, kann man nicht erwarten diese Dienstleistung an seinen Nachbrann zu verkaufen und der Dienstleister muss seine Arbeit erneut für mau ausführen-> so diskutieren hier aber manche.
Eine Software ist in meinen Augen aber keine Dienstleistung, sondern ein Produkt. Will der Hersteller mehrmals verdienen, muss er daraus eine Dienstleistung machen-> z.B seine Software auf seinen Servern on Demand stellen und mich mit einem Thinkclient damit arbeiten lassen.
Habe ich aber eine Schachtel gekauft, so ist es mein gutes Recht diese weiterzuveräußern, da diese garantiert mein Eigentum geworden ist. Was da noch hinterhängt ist zunächstmal egal.
 
Lord Quas schrieb:
Wenn ich nur das Gebrauchen einer Lizens erwerbe, möchte ich diese sobald ich sie nichtmehr brauche aber auch zugeben. Wenn ich das Produkt nicht erwerbe sondern quasi "leihe" muss ich es auch zurückgeben können und einen Teil meines Geldes wiederbekommen.

Ganz einfach!
wo steht das? wer sagt das?

...

Zu den Spielen und deren Registrierung im Battle.net, Valve Steam o.ä. bleibt immer noch die Lösung: 1 Spiel = 1 Acc :D
So habe ich auch schon ein Blizz Spiel incl Battle.net acc verkauft :evillol:

Kommt natürlich immer drauf an, wie viele Spiele man hat...

edit:
Habe ich aber eine Schachtel gekauft, so ist es mein gutes Recht diese weiterzuveräußern, da diese garantiert mein Eigentum geworden ist. Was da noch hinterhängt ist zunächstmal egal.
Mal im Ernst: Glaubst du das wirklich?
 
Zuletzt bearbeitet:
S0ulk33per schrieb:
das is der untergang von gamesstop usw.

Das sind eh Abzieher! Hab da mal ein paar alte Games verkauft. Hab nur paar Mark fufzich für bekommen. Im Regal standen meine Games später für den zehnfachen Preis!!! Nie wieder Gamestop
 
drunken.panda schrieb:
was Steam angeht stimmts leider nicht da zahlste bei release der Games genausoviel wenn nicht mehr als im Laden. Weshalb ich auch nur bei den Sonderangeboten zuschlage im wohlwissen das das Geld quasi weg ist und ich nix verkaufen kann.

Also ich denke schon das man es verkaufen kann...du musst nur für jedes Spiel ein neuen Account erstellen. Beim Verkauf des Spiels gibst eben die Accountdaten mit...
 
F(r)og of War schrieb:
edit:
Mal im Ernst: Glaubst du das wirklich?

Ich geb zu dass mir das absolute Rechtswissen für eine schlagkräftige Argumentation fehlt, aber rein praktisch schafft ein solches Urteil eine Grauzone.
Dann verkaufe ich auf Ebay nur den Karton von Soft XY samt Inhalt, mit Hinweis "Ohne Nutzunglizenz". Nur interessiert das den potenziellen Käufer?
 
@ Konti

Dein verlinkter Beitrag bringt halt leider keine Argumente (die du auch von uns verlangst).

Einmal berufst du dich darauf, dass alles was in der Nutzungslizenz drin steht Recht und Gesetz ist. In den meisten Fällen ist der Endbenutzer-Lizenzvertrag aber rechtlich unhaltbar (siehe Wiki) und somit auch ein Verbot der Weiterveräußerung.

Zum andern kam in dem Post auch wieder dieses "Armer-Hersteller"-Argument durch. Das kann ich langsam nicht mehr hören. Ein Hersteller kalkuliert den Verkaufspreis nach erwareten Absatzzahlen, entstandenen Kosten und einem erwünschten Gewinn (stark vereinfacht).

Fiktives Beispiel Diablo 3.
Produktionskosten overall 1.000.000 €.
Erwarteter Absatz 100.000 Stück.
Erwünschter Gewinn 5€ pro Spiel.

Macht einen Verkaufspreis von 15€ pro Spiel.

Wenn nun 100.000 Exemplare verkauft sind dann ist der Hersteller aus dem Schneider. Egal ob jetz 20.000 Erstbesitzer es für 5€ weiterverkaufen oder nicht. Das ist weder unfair noch schadet man dem Hersteller.
 
@BON-BONZE Erwahrtest du etwa ernsthaft sie würden deine Games verschenken oder für den gleichenpreis weiterverkaufen?

Mal ganz allgemein: Mit unserer Welt geht es rasannt Berg ab solange wir im Finanzsystem nicht ein, zweit Punkte ändern.
1. Geld darf nicht via Kredit in den Kreislauf kommen! (Keine Zinsen)
2. Geldshöpfung (Zentralbanken, Nationalbanken) sollten Staatlich sein. (Monikative zb)

Solange das nicht verändert wird können wir alle noch lange über die Symptome jammern und klagen.....
 
die news hatte ich schon vor ca. 2 tagen gelesen. aber egal. cb is mein heim :D

ich finde es toll das das so entschieden wurde und das ist nun keine ironie. ich finde im moment lässt sich in den köpfen der manager kaum etwas ändern, den der kunde ist der feind. erst wenn sie den handel derart stark reglementieren, das die kunden nicht mehr kaufen wollen, obwohl sie könnten wird sich etwas ändern. der aktuelle trend zeigt ja in diese richtung.

sollen sie alles mit verboten, patenten und wegezoll zu pflastern bis niemand mehr atmen kann. dann werden die leute schon aufstehen. denn solange das kaufen / ignorieren der tatsachen noch bequemer ist als sich aufzulehnen wird nichts passieren.

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meine eigene meinung dazu ist, egal ob ich sw auf einer cd, usb oder per dl shop erwerbe hab ich somit auch ein unbegrenztes nutzungsrecht an dem gut. ich habe die berechtigung die sw zu benutzen, ebenso habe ich das recht dieses nutzungsrecht an dritte weiterzugeben ohne das ich das nutzungsrecht für mich weiter behalte natürlich.

ich finde diese situation lässt sich durchaus mit realen gütern vergleichen. ich erwerbe ein gut und habe damit dann auch das recht damit zu machen was ich will, egal ob buch, lebensmittel, kinokarte, auto, windows cd/dvd, heruntergeladene sw oder spülmittel.

ich kaufe die güter, ich miete sie nicht. würden gewisse online/sw güter zu einem erheblich geringeren preis und zur miete angeboten werden, mit einem nutzungsrecht was erlischt bei auflösung des nutzungsvertrages, so würde ich es akzeptieren diese nicht weiterverkaufen zu dürfen.

aber aktuell ist der fall doch so, das die einschlägigen online portale von apple, amazon, steam usw ... güter anbieten und verkaufen, sie also nicht vermieten, sich aber das recht herausnehmen ihre verkauften güter einfach dem kunden wieder zu entziehen, bzw. ihm zu verbieten diese weiter zu veräußern.

keiner würde auf die id kommen zu erwarten das plötzlich ein saturn oder müller bäcker mitarbeiter vor der türe steht und seine cd`s / brote wieder mit nimmt, da sie sie nicht für sich selbst verwenden oder weiterverkaufen wollen und man dem kunden sein geld auch nicht zurückgibt.


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ich bin ja mal gespannt wie lang dieser affentanz noch in der form weitergeht.
 
das sind so die momente, da nimmt man sich ein Buch in die Hand, man streichelt es und schlägt es auf, betrachtet die Buchstaben und erfreut sich eines ungetrübten "Konsumgenusses".

Ein Buch, einmal gekauft, kann man;

- jederzeit lesen ohne zeit- oder anderweitige Beschränkungen
- verleihen und verkaufen
- verbrennen oder als Briefbeschwerer nutzen
- für den Rest seines Lebens einfach so behalten
usw. usw.

Aber die Nachteile für den Hersteller liegen ja auf der Hand. Ein Buch kann man eben nur einmal verkaufen....und diejenigen, denen dieses Buch verliehen wird, kaufens wahrscheinlich auch nimma und wenn doch, so kauft ers doch gebraucht von jemand anderem. Schweinerei!

Doch dank der digitalen Medien, ist eine Lösung in Sicht denn schliesslich müssen ja die armen Hersteller auch von was leben. So wie damals die Wegelagerer im Mittelalter, diese armen Hunde mussten ja auch von dem Leben was die Strasse hergab und als immer mehr Reisende unverschämterweise Schutz dabeihatten, mussten diese armen Leute ja fast verhungern (oder sich um ein anständigen Verdienst kümmern).

Ach ja! wenn die das doch nur damals schon kannten. Dann könnte den Reisenden "Reisebestimmungen" für die Strasse auferlegt werden, wo dann bestimmt würde, welche Strasse Sie zu welche Zeit und in wessen Begleitung Sie zu befahren haben. Kein armer Wegelagerer müsste verhungern.
 
egal ob ich sw auf einer cd, usb oder per dl shop erwerbe hab ich somit auch ein unbegrenztes nutzungsrecht an dem gut.
das ist die Frage, ob du dieses 'unbegrenztes nutzungsrecht' bekommst oder eben nicht.
Denn das bestimmst nicht du, sondern der Eigentümer der Software :)
 
Na_Dann_Ma_GoGo schrieb:
Als extremes Beispiel:
1.000.000 Leute spielen ein von dir Entwickeltes Spiel. Jedoch siehst du nur Geld von 750.000, da sich die anderen 250.000 Leute das Spiel später bei Gamestop gekauft haben. Und Gamestop macht dann mit jedem Wiederverkauft 5-10$ Gewinn ohne auch nur irgendwas getan zu haben grr :>

1.000.000 Leute fahren einen VW Golf. Jedoch sieht VW nur Geld von 750.000, da sich die anderen 250.000 Leute Das Auto später bei GebrauchtwagenhändlerXYZ gekauft haben. Und GebrauchtwagenhändlerXYZ macht mit jedem Wiederverkauf xx€ Gewinn ohne auch nur irgendwas getan zu haben grr :>
 
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