News Gericht untersagt Handel mit gebrauchter Software

nun gut in D wird so was wohl zumindest (einen sehr großen teil der software) nicht treffen, aus einfachem grund: die lizenzbestimmungen können nicht VOR kauf im laden eingesehn werden, somit wäre solch eine klausel nichtig sei denn die drucken den gesammten text der bestimmungen auf die verpackung...
 
Primär geht es bei diesem Urteil um den gewerblichen Weiterverkauf von Software.
Ursache des Verfahrens war eine Klage der Firma Autodesk, der es missfiel, dass der Händler Timothy Vernon eines ihrer Produkte auf eBay verkaufen wollte.
Allerdings befürchte ich auch das die Musik-/Film-/Spieleindustrie das Urteil als Vorlage für weitere perfide Abzockerei mißbraucht.
 
nicht nur das, ein so deutlich beschnittenes eigentumsrecht müsste nicht nur auf der verpackung kenntlich gemacht werden, sondenr auch vom händler kommuniziert werden. stichwort mündlicher vertrag. und mir sind derzeit keine softwareverkäufer bekannt die etwas in der Richtung bei einem verkaufgespräch auch nur anklingen lassen, man sagt schließlich nur das was gut klingt, der rest wird verschwiegen und in diesem falle sogar so getan als existiere es nicht.
 
hm... aber verleihen bleitb dann immernoch legal?^^
 
Dann sollen sich aber die Hersteller dann nicht wundern, dass der Anteil der heruntergeladenen Filme und Software höher ausfallen wird als sonst. Was soll ich mit einer Software, wenn mir verboten wird, diese hinterher weiter zu verkaufen?
 
Ravenstein schrieb:
nun gut in D wird so was wohl zumindest (einen sehr großen teil der software) nicht treffen, aus einfachem grund: die lizenzbestimmungen können nicht VOR kauf im laden eingesehn werden, somit wäre solch eine klausel nichtig sei denn die drucken den gesammten text der bestimmungen auf die verpackung...

Und hast du Zuhause die Packung aufgerissen und die AGB auf CD gelesen, darfst du das nicht mehr zurückbringen, da Software/Musik/Filme vor Umtausch ausgeschlossen sind. :lol:
 
Blutschlumpf schrieb:
Zudem halte ich es für fragwürdig ob so EULA(s) überhaupt gültig sein können da man ja schon bezahlt hat bevor man die angeblichen Vertragsbedingungen einsehen kann. Zudem gibts in der Regel keine Möglichkeit das erworbene Produkt zu nutzen ohne den Bedingungen zuzustimmen.

Das ist es ja. Sie sind es in den meisten Fällen NICHT. Wie schon erwähnt ein Link zu Wiki und dem Endbenutzer-Lizenzvertrag.

Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos.

Konti schrieb:
Nur ein richtiges Argument für ein Wiederverkaufsrecht vermisse ich hier in dieser Diskussion bislang völlig. Wie gesagt, wenn ihr meint, ihr müsst ein Game verkaufen können, um letztendlich weniger dafür bezahlt zu haben, mosert doch besser gleich wegen dem Preis, statt es so umständlich zu machen.

1. Ich mosere nicht wegen dem Preis. Entweder kaufe ich Software (den Preis billigend in Kauf nehmend, weil ich ihn als gerechtfertigt empfinde) oder ich kaufe sie nicht. Du bist hier derjenige der niedrige Wiederverkaufspreise anprangert.

2. Ich mosere wegen einem verweigerten Wiederverkaufsrecht. Du willst hier ein richtiges Argument für wiederverkauf? Wie wärs mit "Ich kanns bei allen andern Gütern (sofern nicht geliehen) auch!" ? o.O Beispiele mit Musik CDs (auch "nur" geistiges Eigentum des "Herstellers") oder Autos wurden ja genug gegeben.

3. Ich habe von dir noch kein haltbares Argument gegen einen Wiederverkauf gehört. Es kommt immer nur "unfair" oder "gerecht". Ich hab aber nichts dazu gehört was denn daran unfair oder ungerecht ist? Das Einzige was man an niedrigeren Wiederverkaufspreisen monieren könnte ist, dass "Early Adopter" mehr zahlen. Aber nein halt, kann man auch nicht, weils in jeder Branche so läuft. Also ich verstehe dein Problem nach wie vor nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es schon allerhand, dass man Dinge im Vertrag behaupten kann, die gar nicht wahr sind und damit den Endkunden in seinen Rechten stark verunsichert. Das schädigt den Gebrauchtmarkt und damit die Unternehmungen dritter nicht unerheblich, da der Privatkunde eingeschüchtert wird und sich womöglich an nicht gültige Klauseln eines Lizenzvertrages trotzdem hält.

Sicherlich kann man nicht verlangen dass der Lizenzvertrag zu hundert prozent mit dem BGB abgeglichen ist, allerdings sind die Abweichenden Passagen der Lizenzverträge in vielen Dingen vorsätzlich enthalten. Es ist allerhand dass die Rechte des Lizenzvergebers so vehement überwacht werden, aber die vorsätzlichen Täuschungsmanöver vor allem der großen Softwarehersteller, völlig straffrei bleiben. Bei so großen Firmen werden die Lizenzverträge von Rechtspezialisten (verdrehern) gemacht denen man die Kenntnis der Rechtslage unterstellen kann. Solche Täuschungsmanäver sind in dem Fall vorsätzlich und damit Betrugsversuche. Aber mal wieder ein fall von wo kein Kläger da kein Richter. Umgekehrt gibt es dann Kläger wo es keine Verstöße gibt...
 
und wie die amerikaner einen weiteren schritt zur totalen weg-werf-gesellschaft gemacht haben. bald wird man an allen produkten nur noch ein nutzungsrecht erwerben. man darf dann nur noch verbrauchen; selber weitergeben, erschaffen oder verändern von produkten ist dann konzernen mit einer entsprechenden lizenz vorbehalten. und die lizenzen vergiebt der staat.
dann hat man für 30.000€ nur das recht zum fahren des auto erworben und nach 5 jahren läuft der nutzungsvertrag aus, also zurück an den händler geben, nix mit gebraucht auto´s.
dein haus für 250.000€ wird dir nie gehören, wenn du es bei der bank abbezahlt hast, musst du ausziehn oder neu bauen, weiterverkaufen: illegal.

und so wird es doch mit allem kommen, wenn man diese konzerne weiter so frei walten lässt.


ich wär ja so oder so dafür, konzerne nicht mehr als eine juristische person zu behandeln, sondern die natürlichen in vorm von vorstand, aufsichtsrat etc. bei verletzung von gesetzten zur kasse zu beten.

zBsp: Als Intel das Kartellamt am Hintern hatte, wegen der Absprachen mit Dell etc, sollte nicht das unternehmen die 1,3Millarden Dollar zahlen, sondern der chef aus seinem privatvermögen. dann kämen die nicht mehr auf die idee zu bescheißen.

man fährt mitm auto schließlich auch so lange zu schnell bis man einmal fest nen ganzen monatslohn beim amt gelassen hat, danach wird man nie wieder zu schnell sein.

quasi lernen durch schmerz, wenns halt nicht anders geht
 
Peilo schrieb:
zBsp: Als Intel das Kartellamt am Hintern hatte, wegen der Absprachen mit Dell etc, sollte nicht das unternehmen die 1,3Millarden Dollar zahlen, sondern der chef aus seinem privatvermögen. dann kämen die nicht mehr auf die idee zu bescheißen.

man fährt mitm auto schließlich auch so lange zu schnell bis man einmal fest nen ganzen monatslohn beim amt gelassen hat, danach wird man nie wieder zu schnell sein.

quasi lernen durch schmerz, wenns halt nicht anders geht

Du sprichst da ein Problem an, dass viel weitere Ausmaße kennt als nur das verletzen von Gesetzen. Wenn es nämlich um strafrechtliche Verfahren geht, dann kann durchaus ein Manager eingeknastet werden wie etwa im Fall vom Italien vs Google StreetView.
Allerdings besteht diese Bindung nicht bei zivilrechtlichen verfahren und eben auch nicht bei generell schädlichen Aktionen, etwa wenn man eine Firma bankrott wirtschaftet oder tausende Angestellte entlässt, da gibts ja weder Kläger noch Verfahren.

Manager sind immer direkt an den Auswirkungen iher Handlungen beteiligt - etwa Gewinne durch Prämien und Aktienoptionen. Außer bei Verlusten, da können sie einfach gehen, nehmen noch eine Abfindung und machen sich aus dem Staub. Diese exorbitanten Managergehälter werden mit harter Arbeit im Sinne von Stress, hohe Risiken und starker psychischer Belastung in diesen Jobs gerechtfertigt. Wenn aber das Risiko für einen Manager gleich null ist, da er im Falle von Fehlentscheidungen eben nicht das Risiko trägt, sondenr die Firma und sein Job vertraglich durch Abfindungen besser abgesichert ist als jede Riester-rente, dann weiß ich nicht woher dieser Stress kommt? Vielleicht stresst ja das fahren von übermotorisierten Autos, das schlechte Gewissen gegenüber den Angestellten ist sicher auch nicht gesund und das weiße pulver schlägt ja auch auf den magen.
 
F(r)og of War schrieb:
Schon mal Autodesk Software bei Saturn gekauft?
Noch gar nicht von denen gekauft, aber ich bekomm Software von denen in CD-Form ohne vorher die AGB zu lesen in diversen Shops:
http://geizhals.at/deutschland/a516780.html

Ein Klick auf den ersten Händler der mir was sagt:
http://www.future-x.de/futurex/autodesk-autocad-lt-2011-win-multilingual-p-26004/?pv=2

"Eine RETAIL / BOX / FPP Version beinhaltet in der Regel die Dokumentation (neuerdings meist nicht mehr in gedruckter Form enthalten)"
und weiter unten:
"Bitte beachten Sie: Durch Sie entsiegelte Software-Pakete sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen!"

Ich werde also gezwungen enweder mein Geld zu verlieren, oder auf Akzepzieren zu klicken.
Nach dem Urteil dürfte ich ja nichtmal weiterverkaufen (zumindest nicht in USA). ;)
Ich frage mich sowieso wie die nachweisen wollen, dass der Erstbesitzer die EULA überhaupt akzeptiert hat. Halte ich für rechtlich außerordentlich fragwürdig, selbst für Ami-Verhältnisse.

Ich denke die Partner von Autodesk werden dich schon vorher darauf hinweisen ;)
Da bin ich vom Gegenteil überzeugt, ich braucht vielleicht 10 Klicks, muss meine Daten und die Kreditkarteninfos angeben und Mittwoch hab ich das Zeug hier liegen ohne mit einer Person (außer vielleicht dem Postboten der mir das nach Hause bringt) gesprochen zu haben.

Und wo steht das im Text?
Da er einen Download schlecht verkaufen kann gehe ich mal schlichtweg davon aus, dass er ne normale Box verkaufen wollte oder verkauft hat.
 
Ich denke nicht, dass so etwas in Deutschland so ohne weiteres möglich wäre. Letztendlich müsste bereits beim Kauf einer Software ein Lizensvertrag geschlossen werden. Dies ist allerdings in den überwiegenden Fällen nicht der Fall.

http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

Daher würde ich dieses Thema nicht zu hoch hängen. In den USA gelten eben nun einmal völlig andere Rechtsgrundsätze.
 
naja, es gibt auch fälle von verbraucherklagen in denen die USA auf der anderen Seite extrem reagieren.
sicherlich steckt die idee verbraucherschutz bei denen noch in den kinderschuhen im gegensatz zu europa, aber ich würde dieses urteil in erster linie der softwarelobby in die schuhe schieben.
und die lobbies sind global, genau wie der markt und in bälde auch die politik die die betrifft.

insofern sind einige hier da leider realistisch, früher oder später schwappt das zu uns herüber. die einzige lösung ist eben es im Ansatz zu bekämpfen, ich hoffe also auf eine Revision und auf hochgestellte politiker die denen mal sagen was fürn rad sie ab haben. Das ist zwar auch nicht die feine art, aber man betreibt ungern Lobbyismus wenn die welt dabei zuschaut und sich über die korrupten idioten den Mund zerreit. Wenn das hier also überall entsprechend schlechte scxhlagzeilen macht, dan kann es durchaus sein dass das urteil in revision geht und entkräftet wird.
heutzutage wird recht ja leider nicht mehr nach dem gesetzbuch entschieden, sondern nach der öffentlichen Stimmung, was man auch hierzulande in vielen Fällen sieht. es ist der schmutzige weg, aber in diesem fall zählt das ziel. dann zieht sich die lobby nämlich auch zurück.
 
begrenztes Nutzungsrecht, Verbot von Wiederverkauf seines "mit harter Münze" erworbenen Eigentums...mannomann. Ich "schiebe" solche Phänomene immer auf asymmetrischen Lobbyismus (die, die mehr Knete haben, können sich die mit Expertisen besser unterfütterten Argumente kaufen).

P.S. die USA ist mit der Möglichkeit von Sammelklagen eher ein Vorbild für Europa.
 
Idioten.
Das wird nur noch mehr gecrackte Software in den Umlauf bringen, bis gar keine Software mehr legal verkauft wird. Bzw. eine, die wird dann gecrackt und 10 Millionen mal übers Internet verbreitet.
 
Kopi80 schrieb:
1. Ich mosere nicht wegen dem Preis. Entweder kaufe ich Software (den Preis billigend in Kauf nehmend, weil ich ihn als gerechtfertigt empfinde) oder ich kaufe sie nicht. Du bist hier derjenige der niedrige Wiederverkaufspreise anprangert.
Keine Ahnung, wo du das herausgelesen haben willst.

Kopi80 schrieb:
2. Ich mosere wegen einem verweigerten Wiederverkaufsrecht. Du willst hier ein richtiges Argument für wiederverkauf? Wie wärs mit "Ich kanns bei allen andern Gütern (sofern nicht geliehen) auch!" ? o.O Beispiele mit Musik CDs (auch "nur" geistiges Eigentum des "Herstellers") oder Autos wurden ja genug gegeben.
Also moserst du doch wegen dem Preis. Denn die Möglichkeit, etwas weiterverkaufen zu können, ist nichts anderes als eine indirekte Preisbeeinflussung. Du willst das Wiederverkaufsrecht, weil du im Endeffekt weniger Geld für ein Produkt ausgeben willst.
Wie gesagt .. mach's nicht so umständlich, sondern setze am Kern an.

Wie ich bereits schrieb ist "Aber bei blablabla geht das auch." kein gültiges Argument. Hier werden Äpfel mit Birnen gleichgesetzt.

Kopi80 schrieb:
3. Ich habe von dir noch kein haltbares Argument gegen einen Wiederverkauf gehört.
Ich habe bereits mehrfach einen Beitrag von mir verlinkt, in dem ich erklärte, aus welchem Grund die Einschränkung des Weiterverkaufs bei diverser Software naheliegend ist.
 
Erfreulicherweise wird so etwas hier nicht so schnell gelten.

Egal ob ich Eigentümer einer Software oder einer Nutzungslizenz bin, nach deutschem bzw. EU Recht darf ich beides, falls möglich, verkaufen.

Wirklich schade ist nur eines, dieses Urteil wird die Konkurrenz von Autodesk nicht stärken, die US-Contentindustrie wird´s aber ganz bestimmt freuen, jetzt kann man noch mehr Menschen verklagen.
 
Ist wohl weniger dem Gericht zu zuschreiben als der Software Lobby.
Sehe das fürs erste nciht so wild, abwarten wies weiter geht.
Zwar nicht zu befürworten, aber ähnliches gibts bei uns schon lange...
Nennt sich z.B. Steam, da kann cih auch nichts mehr Verkaufen.
Dort hat man ja im Grunde immer ncoh die Möglichkeit die Software zu verkaufen, heißt man muss es halt schön formulieren.
Heißt dann man Verkauft nur die Verpackung mit CD.
Den Key bzw. die Lizenz bekommt der Käufer dann geschenkt.
Würde dann im Grunde legal sein ;), man darf sie nur nicht Verkaufen. (ändert also groß doch gar nichts)
 
Konti schrieb:
Also moserst du doch wegen dem Preis. Denn die Möglichkeit, etwas weiterverkaufen zu können, ist nichts anderes als eine indirekte Preisbeeinflussung. Du willst das Wiederverkaufsrecht, weil du im Endeffekt weniger Geld für ein Produkt ausgeben willst.
Wie gesagt .. mach's nicht so umständlich, sondern setze am Kern an.

Für die wenigsten wird der kalkulierte Wiederverkaufspreis DAS Argument sein, ein Spiel zu kaufen bzw. nicht zu kaufen. Wenn ich aber von vornherein weiß, dass ich die Kohle auf jeden Fall los bin, egal ob ich das Spiel endlos zocke oder es wegen völligen Nichtgefallens dann in den Müll wandert....dann kauf ichs lieber doch nicht, wenn ich mir nicht 100% sicher bin.

Nein, ich bin seit Jahren kein Spielekäufer, dafür hab ich weder Geld, noch Zeit, noch Hardware, noch Bock auf vielfach neu aufgegossenen Murks mit viel Klickibunti und wenig Spiel dahinter.

Ja, wenn ich eins kaufen sollte (Diablo3 lässt grüßen, von D2+LoD hab ich je zwei Lizenzen), dann hinterlässt selbst ein lang geplanter Kauf den faden Nachgeschmack des "du wirsts nie wieder los bekommen"s. Wenn die Einschränkung den Kauf nicht sogar erfolgreich verhindert.


Bezüglich der Gängelung über Festschreibung Key <-> Account: Ich kauf auch keine OEM-Festplatten, bei denen mir der Hersteller keine Garantie gibt. Und auch dann nicht, wenn mir der Händler seine 2 Jahre Gewährleistung auf z.B. drei Jahre Garantie aufbohrt, aber diese Ansprüche auf meine Person festnagelt. Es gibt auch viele, die das ähnlich machen, anderen ists total egal, und die meisten wissen gar nicht, dass sie gnadenlos verarscht werden. Das macht die Sache an sich aber nicht besser, und mittlerweile sind sogar Händler am Markt, die für "normale" Platten normalen Preis verlangen, und für Garantieware Aufpreis...
 
Zurück
Oben