News Gericht untersagt Handel mit gebrauchter Software

Konti schrieb:
Meiner Meinung nach sind gute Spiele/Filme Kunst, und sowas nutzt sich nicht ab.

Das seh ich ja genauso. Nur sollte dann auch gleiches Recht für alle gelten. Wenn ich Filme und Musik, ja sogar Bilder und Skulpturen wieder verkaufen darf, dann auch Software. Rein rational betrachtet. ;)
 
@konti

Meiner Meinung nach sind gute Spiele/Filme Kunst, und sowas nutzt sich nicht ab.

darin hast du ja recht. aber, es gibt eine gewisse grenze, welche überschritten wird, bis es zur kunst wird. das ist bei autos genauso. da sind es einfach liebhaber-autos, oder oldtimer, welche im preis dann auch jehnseits von gut und böse gehandelt werden.

gut, bringt mir irgendeine software, welche älter als 10 jahre ist, welche ihr noch immer nutzt. ev findet ihr tatsächlich noch eine, da xp sehr lange aktuell war. in zukunft ist das aber schlicht unmöglich, falls zB microsoft tatsächlich alle 3 jahre ein neues os raushaut.

// nachtrag : bilder, alte möbel(antiquitäten) etc pp.

greez
 
tarrabas schrieb:
software kann man nicht kaufen. man kann nur eine lizenz für die nutzung derselben erwerben.
/also kann es nicht sein, das du diese art nun als kauf vertreten willst. denn es ist kein kauf. der ja, wie bereits mehrfach erwähnt, NICHT möglich ist. oder darfst du die software verändern und dann weiterverkaufen? nein, also ist es KEIN kauf. da ein kauf beinhaltent, das du der rechtmässige besitzer bist. da du mit deinem besitz tun und lassen kannst, was du möchtest(mit software nicht), ist es eine MIETE. für eine gewisse zeit, kannst du die software nutzen. (falls ich falsch liege, sagen. ich beziehe es auf games, da ich den teil kenne)

Nein, es ist keine Miete, weil eine Miete vom Vermieter beendet wird, aber wenn der technische Fortschritt dafür sorgt ist das nicht dsa Problem des Herstellers. So wirst du ja auch nicht sagen, du hast dein Auto nur gemietet, weil die Nutzungszeit befristet ist. Die Befristung kommt nicht vom Hersteller.

Mit deinem Besitzt darfst du nicht tun und lassen was du willst. Darfst du z.B. Medikamente verändern und dann weiterverkaufen? Darfst du überhaupt Medikamente verkaufen? Dennoch ist es keine Miete.

Ein Kauf beinhaltet NICHT automatisch, das du mit deinem Artikel machen kannst was du willst. Zeige mir den §! Eine Miete ist eine Gebrauchsüberlassung auf Zeit, aber die Software meines Arbeitgebers (und andere) kannst du so lange verwenden wie du kannst, wir beenden das Mietverhältnis/Nutzungszeit nicht - also keine Miete. Und so machen es die meisten anderen auch. Wenn du schon auf soetwas wie eine Miete hinauswillst, dann ist es eher eine Pacht, weil mit unserer Software (und anderer betriebswirtschaftlicher wie in der News) ein Gewinn erzielt werden kann, also eine "Frucht" erzeugt wird ;).

tarrabas schrieb:
... die software wird höchstens 10 bis max 15 jahre benutzt. also sind die aussagen wie : software wird nie abnutzungserscheinungen haben äusserst lachhaft. die aussage stimmt ja, nur sagt sie überhaupt nichts aus. software hat eine zeit lang aktualität, welche ca nach 3 jahren verbraucht ist. ab da ist so ein stück software rein gar nix mehr wert. ob es nun abnutzungserscheinungen hat, oder nicht. es ist zB wertlos, weil ein neues os benutzt wird. es gibt zig beispiele. (firmensoftware ev 10 jahre, viel mehr aber kaum)

Zu sagen, Software ist nach 3 Jahren, 10-15 Jahren abgelaufen ist mit Vorsicht zu genießen. Ein Virenscanner kann bereits morgen veraltet sein, mit jedem neuen Virus. Ein Buchhaltungsprogramm oder eine Steuersoftware kann zum 01.01.2011 veraltet sein, also nichts mit 3 Jahren. Morgen!
Ich kenne ein Programm beim Kunden, das läuft mit Updates und Pflege seit über 30 Jahren, heute in Form von 3270 Emulationen auf AS400 Rechner.


tarrabas schrieb:
...nochmals, deklariert es als miete, ...

Es gibt Mietsoftware, aber die meisten Programme kauft man. Wenn der Hersteller keine zeitliche Beschränkung einbaut, dann ist es ein Kauf. Ich kann heute noch meine MS-DOS Spiele laufen lassen. Evtl gibt es Programme, die vom Hersteller begrenzt werden, aber dann muss man dieses unterscheiden! Nicht jede Software ist Miete und nicht jede ist Kauf. So würde ich dir bei Stream zustimmen, aber eine Kaufsoftware auf CD mit einem Lizenzkey ist ein Kauf. Nur weil du die Software nicht verändern darfst ändert das nichts am Kauf.

Evtl muss man hier einen neuen Begriff finden, etwas, das weder Kauf noch Miete ist und sich auf die Besonderheit von virtuellen Gütern wie Software bezieht.

tarrabas schrieb:
...gut, bringt mir irgendeine software, welche älter als 10 jahre ist, welche ihr noch immer nutzt. ev findet ihr tatsächlich noch eine, da xp sehr lange aktuell war. in zukunft ist das aber schlicht unmöglich, falls zB microsoft tatsächlich alle 3 jahre ein neues os raushaut. ...

Battle Isle, Siedler 1 unter XP, und alle Amigaspiele auf Emulatoren. Läuft auf meinem Notebook erstklassig. Selbst C64 Spiele laufen noch und ältere Schinken.

Und bitte etwas weniger Tellerrand (soll heißen, schau mal über solchen): es gibt in Unternehmen mehr als Windows, dort arbeitet man evtl mit solaris, Unix und Linux, auf denen Programme laufen, bei denen es dir kalt den Rücken runterrieseln würde, so viel Kalk haben die angesetzt.

DaBzzz schrieb:
...Also, auch inkl. meiner Vorredner: Irgendwas passt da an den Bedingungen der Softwarelizenz nicht...jedenfalls meine Meinung ;)

He, ich werde nur dafür bezahlt, das ich den Leuten zeige wie die Software funktioniert, es soll mir nicht gefallen ;).

tarrabas schrieb:
...nur eine genaue aufrechnung bist du noch immer schuldig....

Verlangst du von jedem Hersteller eine genaue Auflistung seiner Kosten, bevor du etwas kaufst?

Es gibt ein nettes Buch darüber, warum Software so teuer ist: http://www.amazon.de/Warum-ist-Soft...=sr_1_3?ie=UTF8&s=books&qid=1284408809&sr=8-3

tarrabas schrieb:
... in zukunft ist das aber schlicht unmöglich, falls zB microsoft tatsächlich alle 3 jahre ein neues os raushaut. ...

Auch das wäre kein Indiz für eine Miete, weil du Nutzungsdauer ja nicht vom Softwarehersteller, sonderm von technischen Fortschritt beendet wird. Und du kannst ja weiterhin die alten OS nutzen, niemand zwingt dich zum Umstieg. Und selbst Updates für das alte OS wirst du ja nicht brauchen, wenn die Software bereits vorher funktionierte: ansonsten wäre das ein Mangel bei Kauf
 
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Ein Kauf beinhaltet NICHT automatisch, das du mit deinem Artikel machen kannst was du willst. Zeige mir den §!

zeig mir, das es nicht so ist*sfg ich bin schweizer, hab also kein verkaufsrecht von d rumliegen, nur das der schweiz. eigentums-vorbehalt ists nicht. da eigentum heissen würde, ich darf damit tun, was ich will.

Darfst du z.B. Medikamente verändern und dann weiterverkaufen?

schlechtes beispiel. bei medikamenten besteht eine gefährdung anderer menschen. da gehste ins strafrecht hinein. also nix mit treffender vergleich. einen apfel kaufst du, kannst ihn pressen und den most verkaufen.

Evtl muss man hier einen neuen Begriff finden, etwas, das weder Kauf noch Miete ist und sich auf die Besonderheit von virtuellen Gütern wie Software bezieht.

selbst damit könnte ich leben. kauf ist es definitiv NICHT. da wie oben von mir gesagt, die sache(software) nicht verändert werden kann. die vorbehalts-klausel in deutschem recht zitiere ich nun nicht, da ich es als schwachsinnigen mist ansehe. kann sein das ich rechtsverdreher nicht wirklich mag, aber mal ehrlich, wer mag schon lügner und betrüger.

simpel, kauf ist für MICH = mein eigentum. was es bei software NIE ist. das kannst du drehen und wenden, wie du willst. da die rechte am programm nur zur nutzung stehen. kannste gerne mal bei linux schlaumachen. da läuft (fast)alles, was damit verdient wird, über den support.

greez
 
Tarrabas: mit einem kauf ist nicht automisch das Recht verbunden, mit der gekauften Sache tun und lassen zu können was du willst. Wie du so schön sagtest, Medikamente darfst du nicht ändern - korrekt. Aber auch gekaufte Tiere darfst du nicht behandeln wie du willst (Tierschutz), du darfst elektronische Geräte nicht unsachgemäß behandeln (Brandgefahr) und du musst ein Auto im Rahmen bestimmter Gesetze bewegen (Straßenverkehrsordnung und Tüv bei Änderung des KFZ) - der Kauf einer Sache beudetet nicht automatisch, das du diese verändern darfst. Software hat seine Beschränkungen, wie Medikamente, Tiere, Autos, Lebensmittel (Lebensmittelverordnung) und viele andere Regelungen. Woher kommt dein Glaube, du dürftest alles Verändern, nur weil du es gekauft hast? Irrtum!

Tarrabas: mit einem kauf ist nicht automisch das Recht verbunden, mit der gekauften Sache tun und lassen zu können was du willst. Wie du so schön sagtest, Medikamente darfst du nicht ändern - korrekt. Aber auch gekaufte Tiere darfst du nicht behandeln wie du willst (Tierschutz), du darfst elektronische Geräte nicht unsachgemäß behandeln (Brandgefahr) und du musst ein Auto im Rahmen bestimmter Gesetze bewegen (Straßenverkehrsordnung und Tüv bei Änderung des KFZ) - der Kauf einer Sache beudetet nicht automatisch, das du diese verändern darfst. Software hat seine Beschränkungen, wie Medikamente, Tiere, Autos, Lebensmittel (Lebensmittelverordnung) und viele andere Regelungen. Woher kommt dein Glaube, du dürftest alles Verändern, nur weil du es gekauft hast? Irrtum!

tarrabas schrieb:
.. die vorbehalts-klausel in deutschem recht zitiere ich nun nicht, da ich es als schwachsinnigen mist ansehe. kann sein das ich rechtsverdreher nicht wirklich mag, aber mal ehrlich, wer mag schon lügner und betrüger.

Jetzt bleib mal auf dem Teppich; die Vorbehaltsklauseln haben nichts mit Lügen und Betrügen zu tun. Diese gibt es auch in der Schweiz und haben ihre Notwendigkeit. Das bedeutet z.B. das der Verkäufer so lange Eigentümer bleibt bis dieser sein Geld hat (Eigentumvorbehalt). Das nennst du Lügen und Betrügen?

tarrabas schrieb:
..simpel, kauf ist für MICH = mein eigentum....

Deine kleine Welt ist zu simple. Es mag dein Eigentum sein, dennoch heißt es nicht, das du damit machen kannst was du willst. Es gibt auch bei Eigentum Regeln und Pflichten und Gesetze und Vorschriften.
 
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gut, dann schlag mal eigentum nach.

medikamente, tiere und software zu vergleichen find ich ja drolligst.

noch n beispiel :

holz. ein zimmermann kauft einen baum, macht daraus einen stuhl. den verkauft er dann an einen, der etwas zu kurze beine hat. der wiederum hackt bei SEINEM stuhl die füsse kleiner. was er ja darf, da es SEIN eigentum ist.

nachtrag//

simpel, bring mir doch mal eine begründung, für eine einschränkung der ware software, welche zum schutze des menschens dient. bei medikamenten hatten wir das. bei lebensmitteln auch. beispiele, welche du brachtest.

greez
 
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tarrabas schrieb:
gut, dann schlag mal eigentum nach. ...

Getan: Eigentum bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die Zuordnung von Gegenständen zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze.

Jetzt müsste nur noch jemand das Recht einklagen, Software verändern zu dürfen nach seinem belieben :D.

tarrabas schrieb:
...simpel, bring mir doch mal eine begründung, für eine einschränkung der ware software, welche zum schutze des menschens dient. ...

Die Software für die ich unterwegs bin ist von Wirtschaftsprüfern und Steuerkanzleien auf juristische und mathematische Korrektheut zertifiziert. Andere Programm sind auf Korrektheit in Bezug auf physikalische, mathematische, juristische und andere Vorschriften (Statik bei Baussoftware) ausgelegt und teilweise zertifiziert - dahinter stecken zum Teil staatliche Behörden! . Wenn sich jemand wie du jetzt daran machen würde diese Programme zu ändern, könnte das Folgen für Mensch, Maschinen, Umwelt und Finanzen haben. Darum müssen die Hersteller dafür sorgen, das niemand anderes das Programm ändert. Oder würdest du wollen, das deine Steuersoftware dir was falsches ausgibt und die Steuern nachzahlen musst? Oder das die Firma ihre Bilanz falsch aufstellt, weil jemand das Programm geändert hat? Wer haftet dafür? Der Käufer könnte sagen "hier, ich habe die Zertifizierung, aber ich habe nichts geändert". Sowas muss von Anfang an vermieden werden. Das mag bei deinen Spielen kein Problem sein, aber hier geht es um die richtige Softwarewelt, um betriebswirtschaftliche und technische Programm, die mehrere tausend Euro kosten, kein Shooter für 40 Euro.
 
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Fu Manchu schrieb:
Wie du so schön sagtest, Medikamente darfst du nicht ändern - korrekt.
Darfst du sehr wohl, wenn du sie keinem anderen andrehst. Dir kann keiner verbieten, eine Überdosis XY-Pillen mit nem Glas Vodka einzunehmen, wenn in der Packung explizit steht, dass man sie nicht mit Alk kombinieren darf. Du kannst sie vorher sogar mit selbstleuchtender Radiumfarbe anpinseln.

Fu Manchu schrieb:
Aber auch gekaufte Tiere darfst du nicht behandeln wie du willst (Tierschutz)
Wie nett, Tiere sind ja auch nur Gegenstände. Vielleicht auch nochn bisschen an Föten gendoktern?

Fu Manchu schrieb:
du darfst elektronische Geräte nicht unsachgemäß behandeln (Brandgefahr)
Klar darf ich das, und dann bin auch ganz alleine ich schuld, wenn mir die Bude abfackelt. Verkauf ichs vorher und meinem Käufer fackelt seine Bude ab, bin sogar ich dran, wenn mans ermittelt. Und das kann man ja meist, wenn das Gerät nicht gerade im Lager mit verflüssigten, hochexplosiven Gasen benutzt wurde.

Fu Manchu schrieb:
und du musst ein Auto im Rahmen bestimmter Gesetze bewegen (Straßenverkehrsordnung und Tüv bei Änderung des KFZ)
Ja, wenn ich am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte. Für den brauche ich als Autofahrer aber auch ohnehin eine Erlaubnis, für die ich vorher meine Eignung testen lassen musste.
Auf Privatgrund kann ich dagegen fahren wie ich will, und auch längst nicht mehr TÜV-fähige Komplettumbauten dabei bewegen. Wenns nicht die Nachbarn stört oder perverseste Umweltverschmutzung ist, kann mich kaum jemand daran hindern.
 
Fu Manchu schrieb:
Nein, es ist keine Miete, weil eine Miete vom Vermieter beendet wird ...

Also irgendwie haust du hier langsam alles durcheinander. Ein Mietvertrag und die Kündigung des Gleichen sind schonmal zwei verschiedene Dinge. Das Eine ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag) wo es zwei gleichlautende Willenserklärungen geben muss und das Andere ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Wer auch immer will kündigt halt im Rahmen des geschlossenen Vertrages. Der Gegenpartei muss die Willenserklärung nur zugehen.

Das eine Miete also immer vom Vermieter beendet wird ist grober Unfug. Beispiel Mietwohnung. Wenn ich ausziehen will kündige ich und warte dafür nicht auf die Kündigung des Vermieters. Bei Mietnomaden kann das zwangsläufig auch andersrum laufen. Bei nem Mietwagen beendet auch der Mieter das Mietverhältnis durch Einstellung der Zahlung (bei längerer Nutzung wird eine Nachzahlung fällig).

Hier lässt sich auch euer Lizenzmodell erkennen. Zahlt der Kunde keine Wartungsgebühr so endet der Supportvertrag. Das wäre für mich fast schon eindeutig ne Mietsache.

tarrabas schrieb:
simpel, kauf ist für MICH = mein eigentum. was es bei software NIE ist. das kannst du drehen und wenden, wie du willst.

Dann drehe und wende ich für dich mal ein bisschen. Ich selbst Programmiere C# und man kann sehrwohl eine Software zur eigenen Veränderung erwerben. Es gibt sowohl Vertribsmodelle bei denen dem Kunden mit dem Verkauf sämtliche Rechte an der eigenen Software abgetreten werden, ihm also der Quellcode samt dahintersteckendem Gehirnschmalz verkauft wird, und es gibt die Variante dem Kunden nur die Endschnittstellen zur Verfügung zu stellen um das Produkt nutzbar zu machen. Die eigentliche Variablenverarbeitung wird dabei für den Kunden "ausgeblendet".
 
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Kopi80 schrieb:
...Das eine Miete also immer vom Vermieter beendet wird ....

... habe ich nicht so gesagt, das "immer" kommt von dir. Es geht auch darum zu zeigen, das der Erwerb von Software keine eigentliche Miete im juristischen Sinne ist, weil die Nutzung i.d.R. (bzw. bei meinem Arbeitgeber) nicht durch den Hersteller beendet wird, wie z.B. ein Mietverhältnis beendet werden kann. Wenn der Nutzer die Nutzung einstellt wird auch keine Miete daraus.

Kopi80 schrieb:
...Hier lässt sich auch euer Lizenzmodell erkennen. Zahlt der Kunde keine Wartungsgebühr so endet der Supportvertrag. Das wäre für mich fast schon eindeutig ne Mietsache.

Nö, zahlt der Kunde keine Wartungsgebühr mehr kann er trotzdem die Software weiterhin in vollem Umfang und mit seinen Kenntnissen nutzen, es gibt keine Beendigung des Nutzungsrechts. Es gibt lediglich keine kostenlose Hotline am Telefon mehr und keine Inhaltlichen Updates oder Bugfixes. Die Nutzung selber ist nicht ausgeschlossen und auch in Jahren noch möglich, wir sind vom Inhalt her unabhängig von Gesetzen, weil der Kunde seine Inhalte aufbaut und anpassen kann.
 
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@Fu Manchu

gut, bei euch seid ihr eventuell in einer speziellen lage. nehmen wir den gesamten markt, rechnen auf, wie viele prozent ihr da ausmacht und wir enden bei vielleicht 10%. ähm, das ist ned gewichtig, in meinen augen. wenn man die thematik ansieht. es gibt fast in jedem bereich gewisse nischen-reglementierungen, welche sinn machen. nochmals, ich sprach vorwiegend von games und sonstiger software(adobe, oder was weiss ich). da zieht schlicht deine argumentation nicht.

noch hab ich keinen beleg, warum man software nicht verändern dürfte. denn dann käme ja auch durch die veränderung zum zuge, das ihr ausm schneider seid. nur bei unveränderter software übernehmen wir eine haftung. wie du siehst, es gäbe wege, wenn es gewollt werden würde. nur ist auch klar, das firmen wie ubisoft lieber auf der verpackung "kauf", statt "miete" stehen haben wollen. es "verkauft" sich leichter*sfg

greez
 
tarrabas schrieb:
... ich sprach vorwiegend von games und sonstiger software(adobe, oder was weiss ich). ...

Du willst doch nicht etwa zugeben, das du nicht mehr Ontopic bist und vom eigentlichen News-Thema abgewichen bist? :D Es geht hier laut News um AutoCAD, einer schweineteuren Profisoftware, nicht um Games und kleine Programme ;). Wir wollen doch beim Thema bleiben!

Es geht hier um Programme, die in der Bilanz unter Software auftauchen, also richtige Bilanzposten darstellen (Immaterielle Güter). Mietsoftware und Mietkosten sind zum Beispiel keine Bilanzpositionen, sondern GuV-Positionen, hier mal ein gutes Beispiel für den Kaufcharakter (von echter Software). Obwohl Leasing demnächst gem. IFRS auch in der Bilanz auftaucht, aber das wäre dann ein anderes Thema, Leasingsoftware gibt es nämlich auch, und die ist von der Nutzung her direkt mit einer Leasinggebühr verbunden und endet so plötzlich wie die Zahlungen enden.

Aber ok, no offence, das ist ein weites Thema und wird selbst in beruflichen Kreisen heiß diskutiert.
 
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Du willst doch nicht etwa zugeben, das du nicht mehr Ontopic bist und vom eigentlichen News-Thema abgewichen bist?

hab ich kein problem damit. hab ich übrigens immer wieder mal als randnotiz geschrieben. so querverweise zu games.

bei autocad spielts übrigens keine rolle, das mit dem weiterverkauf ist also nach meinem verständniss noch immer ne schweinerei.

wie gesagt, wir hatten oben fast sowas wie einen konsens. es anders benennen.

ich könnte ja auch fies sein und den beleg von oben verlangen.

übrigens, ich fragte mich immer schon bei autocad, warum das teil so teuer ist. denn ich hab damit gearbeitet professionell.

greez
 
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Fu Manchu schrieb:
Nö, zahlt der Kunde keine Wartungsgebühr mehr kann er trotzdem die Software weiterhin in vollem Umfang und mit seinen Kenntnissen nutzen, es gibt keine Beendigung des Nutzungsrechts.

Ich schrieb auch nicht Nutzungsrecht sondern Supportvertrag. ;)

Ps.: Deinen ersten Absatz hab ich nicht verstanden. Was ist wann wie jetzt keine Miete? o.O Wenn ich eine Software erwerbe ist das grundsätzlich erstmal keine Miete und wird auch nie eine, es sei denn das wird im Kauf-/Mietvertrag explizit erwähnt.
 
tarrabas schrieb:
... das mit dem weiterverkauf ist also nach meinem verständniss noch immer ne schweinerei. ...

Rein von dieser Seite aus sehe ich das auch so, aber ich kann auch die Hersteller verstehen. Es gibt Programme, die sind so Supportintensiv, das der Handel mit "gebrauchten" Lizenzen einfach nicht zugelassen werden kann. Wie soll man irgendwann feststellen, wer die Lizenz noch in Besitz und Eigentum hat? Wer verlangt jetzt Support, der ursprüngliche Käufer oder der neue Käufer? Durch wieviele Hände gingen die Lizenzen? Man denke nur an Händler "gebrauchter" Software, wer soll da noch die Zuordnung einer 20.000Euro Lizenz mit Supportrecht an einen Benutzer verwalten? Lizenzverwaltung ist schon so komplex in den Unternehmen, das sich viele selbst ein Bein stellen damit.
Ist die Lizenz beim ersten User evtl noch aktiv (Onlinezugriff soll ja auch wieder nich sein)? Wem soll man automatische Updates zukommen lassen? Klar kann man vieles technisch lösen, aber das kostet dem Hersteller wiederum Geld, da ist es einfache zur sagen "kein Verkauf". Stellt euch mal vor, ihr würdet Software schreiben und verkaufen - rein mit dem Verkauf kommt man nicht über die Runden, 90% unseres Umsatzes sind Wartungsgebühren, und die müssen eingetrieben werden und dazu muss man exakt wissen wer die Software nutzt. Wie wollt ihr feststellen, wer eine gültige Lizenz hat und wer nicht? Ohne Onlinezugriff!? Denkt einfach mal als Hersteller.
Der rege Handel mit Lizenzen ohne Übersicht kann hier schnell das Aus für einen Spezialhersteller bedeuten. Microsoft braucht das z.B. nicht, weil sie für Windows und Office keine Wartungsgebühren nehmen, aber 99% der softwarehäuser sind kleine bis mittlere Klitschen die jede Lizenz im Auge behalten müssen.

Kopi80 schrieb:
Ich schrieb auch nicht Nutzungsrecht sondern Supportvertrag. ;)


Stimmt :D. Aber bei einer Wohnung ist der Support (Hausmeisterleistung, Hausdienste) direkt mit dem Nutzungsrecht = Miete verbunden. Bei der Software nicht. Daher mein Text.

Kopi80 schrieb:
...Ps.: Deinen ersten Absatz hab ich nicht verstanden. Was ist wann wie jetzt keine Miete?

Wenn der Anwender die Nutzung einstellt wird keine Miete daraus, sollte sich auf die Aussage mit dem Vermieter darüber beziehen. Weil Miete hier mit "Begrenzte Nutzungszeit" gleichgesetzt wurde,

Kopi80 schrieb:
...Wenn ich eine Software erwerbe ist das grundsätzlich erstmal keine Miete und wird auch nie eine, es sei denn das wird im Kauf-/Mietvertrag explizit erwähnt.

Yo, das meine ich auch.
 
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Fu Manchu schrieb:
Stellt euch mal vor, ihr würdet Software schreiben und verkaufen - rein mit dem Verkauf kommt man nicht über die Runden, 90% unsere Umsatzes sind Wartungsgebühren, und die müssen eingetrieben werden und dazu muss man exakt wissen wer die Software nutzt. Wie wollt ihr feststellen, wer eine gültige Lizenz hat und wer nicht? Ohne Onlinezugriff!? Denkt einfach mal als Hersteller.

(Telefon-?)Support nur über eine aus Rechner-ID (und wenns die Festplattenserial ist) und Lizenzcode erwurschtelte Ziffernkombo. Ändert die sich, muss man mir erklären, warum - und wird Support über eine neue ID verlangt, so deaktiviert sich gleichzeitig der Support für die alte. Ob ich nun meinem Erstkäufer Support leiste oder einem Gebrauchtkäufer, der ebenfalls Supportgebühren berappt, das macht in deinem Beispiel 10% Unterschied im Umsatz. Eher weniger, da der Gebrauchtkäufer vielleicht niemals meine teure Software direkt von mir erworben hätte. Und wenn der Erstkäufer die Software ohnhin nicht mehr nutzt, dann hab ich so oder so 0€ Einnahmen, sofern er nicht zu blöd zum Kündigen ist...

Obendrein: Taucht die alte Kombination nach Deaktivierung nochmals auf, so existiert ja das ehemals genutzte System noch (also entweder Zweitinstall in einer Firma, oder Weiterverkauf der Lizenz aber Weiternutzung), also kann ich jemandem einen netten Brief mit Zahlungsaufforderung schicken.
 
^^DaBzzz, Lösungen gibt es immer, die Frage, die sich Unternehmen stellen müssen, mit welchem Aufwand diese betrieben werden können. Unternehmen müssen rechnen, eine einfache Lösung aus dem Forum reicht da manchmal nicht, auch wenn sie sonst ganz gut ist.
 
Dann lass ich mir die Idee jetzt patentieren und lizensiere sie zukünftig an interessierte Firmen.

Ob die ihre Lizenz wohl auch weiterverkaufen dürfen? :lol:
 
Lösungen gibt es immer, die Frage, die sich Unternehmen stellen müssen, mit welchem Aufwand diese betrieben werden können. Unternehmen müssen rechnen, eine einfache Lösung aus dem Forum reicht da manchmal nicht, auch wenn sie sonst ganz gut ist.

muss das den käufer interessieren? er kriegt ja letztendlich ein angebot, er kann es eingehen, oder nicht. die problematik des WIE, liegt in seinen händen. wie so vieles. also muss, darf es nicht mein problem in der umsetzung sein, sonst verlange ICH geld für die lösung. oder wofür zahlt man? dafür das man selbst dafür arbeitet, oder das eben diese "arbeit" übernommen wird. was man ja entschädigt mit geld.

greez
 
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