News Gericht untersagt Handel mit gebrauchter Software

F_GXdx schrieb:
Ach ja? Hast wohl noch nichts über Steam gekauft? Da ist es nämlich bei uns auch schon lange so.

Nein eben nicht, die AGB's sind in diesem Fall in DE nicht Rechtsgültig.
Das heißt es ist mehr eine Regelbruch bei Steam aber kein Gesetzesbruch in DE.
 
@Mavpeck

Irgendwie ergibt es keinen Sinn was du sagts. Jeder VW auch gebrauchte wurde ursprünglich bei VW gekauft. Jedoch verdient VW bei den weiteren Geschäften (Gebrauchtwarenhändler + Kunde) kein Geld mehr, dass ist korrekt.
1.000.000 Leute fahren einen VW Golf und bei 1.000.000 hat VW mitverdient.
 
BON-BONZE schrieb:
Es gibt doch auch Fahrkarten wo "nicht übertragbar drauf steht"? Das ist ja im Prinzip auch ein Einschnitt. Wenn ich 2 Wochen mit dem Bus/Zug gefahren bin, müsste ich mein Nutzungsrecht eigentlich auch hier weiterverkaufen dürfen- nicht verwechseln mit ausleihen und morgen selbst wieder nutzen

Naja beim Busfahren bezahle ich eindeutig eine Leistung. Das ist Dienstleistung. Bei der Software tut man aber so als wenn man ein produkt erwerben könne. Fast alle Software wird in den Lizenzen "As-Is" angeboten und jegliche Gewährleistung und Funktion ausgeschlossen. Außerdem steht der Gültigkeitsbereich für eine Fahrkarte groß angeschlagen und wird vorher angekündigt bevor ich sie auswähle und kaufe. Bei Software dagegen legt man den lizenzvertrag als kleingedrucktes mit in einen Karton und lässt das ganze Produkthaft aussehen.
Meiner Meinung nach ist der jetzige Zustand Verbraucherschutztechnisch nicht haltbar.
Entweder man verkauft eine Dienstleistung und hält sich an die dazugehörigen Rechte und Pflichten oder man verkauft Produkte und mischt sich dann nicht sittenwidrig in den privaten verbleib des produkts ein. Man kann sich nicht das gute von beidem herauspicken nur mit der Begründung dass es der eigenen Firma finanziell nütze.


F(r)og of War schrieb:
eig habt Ihr völlig Recht damit :rolleyes:
Wenn es Teil des Kaufvertrags bzw. der Nutzungslizenz war, dann ist das Urteil die einzig richtige Entscheidung.
Kommt darauf an wie diese Nutzungslizenz kommuniziert wird. So wie eine Eula die man einfach wegklickt ist dem meiner Meinung nach eben verbraucherrechtlich nicht genüge getan, zumal man sich in diesen Lizenzen eben auch sittenwidrig aus anderen verpflichtungen ausschließt. Worte sind sehr geduldig, dennoch ist ein Großteil der in den Eulas enthaltene Text eben in Deutschland gar nicht anwendbar. Man kann also vom Nutzer nicht erwarten dass er sich damit auskennt und bewusst ist, dass er die Software nicht erworben hat, sondern nur die Nutzungsrechte, zumal man in Werbung und Verkauf auch noch ständig so tut als würde er sie erwerben.

Nur wo ist das bei Spielen 'gang und gebe'?
Darf man akt. Spiele nicht mehr auf ebay verscherbeln?
In Deutschland darfst du das. Sogar der verkauf von steamaccounts ist möglich, da dies rechtlich eine grauzone darstellt weil man virtuell spiele gekauft hat die vom inhalt und preislich identisch mit den "in-a-box" spielen sind. Sogar im steambrowser wird mit boxbildchen geworben als handele es sich um ein produkt. solange also etwas produkthaftes daran ist und nicht etwas gemietet wird kann man es weiterverkaufen. Es handelt sich dabei aber um eine rechtliche grauzone, da solche dinge im verbraucherrecht nicht extra behandelt werden, aber vom steam-nutzervertrag eigentlich ausgeschlossen sind. konsequenzen durch steam, wie etwa sperrung des accs o.Ä. sind also nicht auszuschließen, auch wenn einem keine unmittelbare strafrechtliche oder zivilrechtliche verfolgung droht.
Was den Handel mit Lizenzen angeht - oder Lizenzaufklebern, insbesondere Windowslizenzen von Microsoft, so sind die Microsoft bestimmungen die Software sei fest an den PC gekoppelt in Deutschland ungültig. Das heißt trotz aller Verbote seitens Microsoft darf man die Lizenzaufkleber abpulen und weiterverwenden. Allerdings gehört zu einer lizenz eben der Aufkleber und eine originale Kopie der Software, üblicherweise auf CD. Vielen OEM lizenzen liegt eine CD aber nicht bei, daher kann man nicht einfach den aufkleber verkaufen sondern müsste demnach auch die originale festplatte mit der vorinstallation mitverkaufen. Lizenzen ohne CD aus Volumenverträgen können nicht als einzelne verkauft werden, da der Volumenvertrag klar an eine bestimmte Anzahl Lizenzen gebunden ist, der Volumenvertrag an sich also das Produkt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
JDBryne schrieb:
@Mavpeck

Irgendwie ergibt es keinen Sinn was du sagts.

Das war eine Persiflage auf den Post von Na_Dann_Ma_GoGo. ;)

Ps.: Diese pösen Gebrauchtwagenhändler! Schmarotzerpack! +fuchtelt wild mit der Faust+ :D
 
BON-BONZE schrieb:
Das sind eh Abzieher! (Gamesshop, Anm. der Redaktion) Hab da mal ein paar alte Games verkauft. Hab nur paar Mark fufzich für bekommen. Im Regal standen meine Games später für den zehnfachen Preis!!! Nie wieder Gamestop

Du verkaufst (freiwillig) für einen Preis der dir zusagt, sie verkaufen weiter für einen Preis der ihnen zusagt.
Was hat mein Verkaufspreis mit deren Gewinnspannne damit zu tun?

Ich würde einfach sagen du hast zu billig verkauft.
 
JDBryne schrieb:
@BON-BONZE Erwahrtest du etwa ernsthaft sie würden deine Games verschenken oder für den gleichenpreis weiterverkaufen?

Mal ganz allgemein: Mit unserer Welt geht es rasannt Berg ab solange wir im Finanzsystem nicht ein, zweit Punkte ändern.
1. Geld darf nicht via Kredit in den Kreislauf kommen! (Keine Zinsen)
2. Geldshöpfung (Zentralbanken, Nationalbanken) sollten Staatlich sein. (Monikative zb)

Solange das nicht verändert wird können wir alle noch lange über die Symptome jammern und klagen.....

du meinst GameStop? Ich find das Wucher wenn die mir 1,50 € für Fifa 07 geben, aber es für 14,99 € ins Regal stellen. Das ist unverhältnismäßig- bezogen auf den Verkaufspreis.
Ausser dass die da den Preis draufgeklebt haben haben Sie nichts dafür getan um einen solchen fetten Aufschlag zu verlangen. Meinen Erlös fand ich ok, aber eben nicht diese Gier bei altem Schrott
 
Und was lernen wir?

Wer die Software illegal bezieht hat die gleichen Chancen dran genommen zu werden, nur ohne das er vorher dafür was bezahlt hat ... >_<
 
@JDBryne

einfach mal satzbau des zitates mit meinem satzbau vergleichen. dann solltest du hoffentlich merken worauf ich hinauswill. falls nicht, ich wollte auf die sinnlosigkeit des ersten satzes hinweisen. aber da bestimmt nun wieder kommt das autobeispiel hinkt, ersetzen wir es einfach mal durch einen film auf dvd.
 
techneck schrieb:
das sind so die momente, da nimmt man sich ein Buch in die Hand, man streichelt es und schlägt es auf, betrachtet die Buchstaben und erfreut sich eines ungetrübten "Konsumgenusses".

Ein Buch, einmal gekauft, kann man;

- jederzeit lesen ohne zeit- oder anderweitige Beschränkungen
- verleihen und verkaufen
- verbrennen oder als Briefbeschwerer nutzen
- für den Rest seines Lebens einfach so behalten
usw. usw.

Aber die Nachteile für den Hersteller liegen ja auf der Hand. Ein Buch kann man eben nur einmal verkaufen....und diejenigen, denen dieses Buch verliehen wird, kaufens wahrscheinlich auch nimma und wenn doch, so kauft ers doch gebraucht von jemand anderem. Schweinerei!

Doch dank der digitalen Medien, ist eine Lösung in Sicht denn schliesslich müssen ja die armen Hersteller auch von was leben. So wie damals die Wegelagerer im Mittelalter, diese armen Hunde mussten ja auch von dem Leben was die Strasse hergab und als immer mehr Reisende unverschämterweise Schutz dabeihatten, mussten diese armen Leute ja fast verhungern (oder sich um ein anständigen Verdienst kümmern).

Ach ja! wenn die das doch nur damals schon kannten. Dann könnte den Reisenden "Reisebestimmungen" für die Strasse auferlegt werden, wo dann bestimmt würde, welche Strasse Sie zu welche Zeit und in wessen Begleitung Sie zu befahren haben. Kein armer Wegelagerer müsste verhungern.

Bibel 2.0 und viele viel Add-ons
 
Sehr schön Suxxess du hast soebend die monatliche Abnutzungsgebür in unsere raub-kapitalistische Epoche eingeführt. :p Blöd nur das Du jetzt nicht daran verdienst sondern andere. Eine wirklich clevere Idee, Käufer die Eigentumsrechte abzuerkennen und so erst mal so richtig dran verdienen, da warten Dimensionen von Geldwerten aus uns. Wieso monatlich nur Steuern an den Staat zahlen? wir brauchen wirtschaftlichen Aufschwung!
:D
 
Konti schrieb:
Ich habe hier bereits erklärt, warum es völlig legitim ist, die Übertragbarkeit von Nutzungslizenzen einzuschränken:
https://www.computerbase.de/forum/t...attle-net-accounts.765979/page-5#post-8216517
Ist nur ne These der ich nicht zustimmen kann.
Gerade bei Software (oder auch Filmen) ist der Preisverfall in der Regel noch viel eklatanter als bei Hardware oder anderen Gütern die einen realen Verfall/Abnutzung/Verbrauch etc. haben.
Es mag Ausnahmen geben bei denen sich der Preis über Jahre auf einem gewissen Niveau hält (XP Pro, CSS oder Stracraft), aber das ist doch eher die ganz seltene Ausnahme von der Regel.

BON-BONZE schrieb:
Es gibt doch auch Fahrkarten wo "nicht übertragbar drauf steht"? Das ist ja im Prinzip auch ein Einschnitt. Wenn ich 2 Wochen mit dem Bus/Zug gefahren bin, müsste ich mein Nutzungsrecht eigentlich auch hier weiterverkaufen dürfen- nicht verwechseln mit ausleihen und morgen selbst wieder nutzen
Ich weiß nicht ob das immer noch so ist, bei meinem letzten Abo-Abschluss konnte man da einfach wählen. Die übertragbaren waren halt für jeden nutzbar, dafür bekam man bei nicht übertragbaren Ersatz bei Verlust.
Bei den Chipkarten kostete die Übertragbarkeit dann was mehr.
Allerdings hinkt der Vergleich trotzdem da man hier die Rechte im Normalfall nicht ein einziges Mal abtritt wie beim "Verkauf" der Software sondern nach Bedarf tauschen/ausleihen kann.
 
Kommt darauf an wie diese Nutzungslizenz kommuniziert wird. So wie eine Eula die man einfach wegklickt ist dem meiner Meinung nach eben verbraucherrechtlich nicht genüge getan
... und das ist jetzt auch wirklich dein Ernst?? Macht mir jetzt i-wie schon Angst....

Beim Online-Kauf werden dir mehrfach die AGBs etc. unter die Nase gehalten.
Beim Kauf BESTÄTIGST du, dass du diese gelesen und verstanden hast und damit einverstanden bist.

Was willst du da jetzt noch mehr??
Dann musst du ins Amiland fahren, wo man für seine eigene Dummheit nicht verantwortlich ist (Puh, das Urteil sagt hier ja (glücklicherweise) wieder etwas anderes^^)
Oder dich entmündigen lassen.

Also einen Vertrag unterschreiben und sich hinterher über den Inhalt wundern.... :D neee :evillol: da fehlen mir echt die Worte :D

zumal man sich in diesen Lizenzen eben auch sittenwidrig aus anderen verpflichtungen ausschließt.
Beispielsweise?
An die Gesetze müssen die sich auch halten...
 
ich sag dazu nur noch :

software-kauf sprich lizenzverkauf ist reine : arglistige täuschung.

arglistige täuschung ist es desswegen :

- kauf wird suggeriert, ist es aber keinesfalles, es geht um miete(kauf auf zeit=miete).
- es wird ein preis veranschlagt, welcher in KEINEM verhältniss steht.
- es wird durch die gängelung, das man das gekaufte(lizenz) nicht weiterverkaufen darf, wirklich zur arglistigen täuschung, da es eine weitere bereicherung der firmen vorsieht, ohne tatsächliche begründung.

das man eine software ewig nutzen kann ist quatsch.

1. so lange bleibt der datenträger nicht heil.
2. keiner benutzt sein os länger als 10 jahre, also gilt die software höchstens für diesen zeitraum, da kaum sicher ist, das es auf neuem os laufen wird.
3. würde man davon ausgehen, das pro game 20 stunden spielespass wäre, wäre so ein game auch den preis wert, den wir heute dafür bezahlen. ansonsten NICHT!

meine hoffnung bleibt, das der kunde endlich beginnt diese firmen zu meiden. diese machenschaften gehören unterbunden. denn aus meiner sicht, sehe ich herzlich wenig chancen für das recht, wenn es sich dermassen von den geldgeilen(publisher) ausnutzen lässt. das es das tut, sehen wir heute bereits.

zum schreien finde ich ja die üblichen befürworter der ganzen sache. ich wünsche euch, das ihr ab sofort 100 euro mehr für alles bezahlen dürft, was ihr euch kauft. kein weiterverkaufsrecht mehr habt, bei KEINEM kauf mehr. nichtmal bei einem apfel. eventuell findet dann ein umdenken statt, was ich jedoch bezweifle.

greez
 
Ich würde als direkten Vergleich den Verkauf einer Musik-CD oder Film-DVD sehen.
Die kann ich auch wiederverkaufen, wenn sie mir nicht mehr gefallen.

Ich sehe absolut keine Rechtfertigung dafür, dass sich die Software-Industrie hier eine Extrawurst braten will, und den Wiederverkauf verbietet.
 
F(r)og of War schrieb:
Beim Online-Kauf werden dir mehrfach die AGBs etc. unter die Nase gehalten.
-AGB ist Plural, "AGBs" oder "AGB's" gibt es nicht.
-Wo steht hier was von nem "Online-Kauf" ?
-Bei Steam und co mag das stimmen, aber bei Software die man klassisch auf CD kauft hat man in der Regel keine Möglichkeit die Bedingungen einzusehen bevor man die CD ins Laufwerk legt. Zudem halte ich es für fragwürdig ob so EULA(s) überhaupt gültig sein können da man ja schon bezahlt hat bevor man die angeblichen Vertragsbedingungen einsehen kann. Zudem gibts in der Regel keine Möglichkeit das erworbene Produkt zu nutzen ohne den Bedingungen zuzustimmen.
 
Oje dieses Urteil wird aber einigen Firmen gefallen...
Kunde darf am Ende ausbaden.

Bei bestimmter Software wär das sicherlich verständlich und akzeptabel, aber ich denke es wird nicht dabei bleiben.
 
tarrabas schrieb:
ich sag dazu nur noch :

software-kauf sprich lizenzverkauf ist reine : arglistige täuschung.

arglistige täuschung ist es desswegen
Bitte! Ein Blick ins BGB könnte helfen. Oder hier

tarrabas schrieb:
zum schreien finde ich ja die üblichen befürworter der ganzen sache
Und ich finde deinen Mangel an Verständnis zum Schreien :evillol:

Ich habe hier noch keinen Beitrag gelesen, der die Verkaufspolitik dieser Firma gut heißt.
Also ka wo du diese Befürworter auch immer gesehen hast :lol::lol:
 
Na_Dann_Ma_GoGo schrieb:
Bin wohl einer der wenigen die das gut finden o,,o
Software sollte meiner Meinung in dem Bereich einfach anders behandelt werden. Am schlimmsten ist das ja mit Spielen. In den USA und anderswo gibt es z.B. die Kette Gamestop (oder so ähnlich) die sich einen Heiden Geld mit dem An- und Wiederverkauf von Spielen machen. Und von dem Geld sehen die Entwickler NICHTS.

schonmal dran gedacht das die leute das Geld in Spiele reinvestieren, ich kenne einige PS3 Besitzer die das so machen, dann wird der Hit verkauft, was drauf gelegt und der nächste Hit gekauft.

was du gemacht hast ist die typiche Milchmädchen Rechnung, die die BWLer von solche Läden auch machen.

Das so ein Markt meist deutlich Komplexer ist wird Gerne ausgeblendet, wenn die Verkaufszahlen dann sinken werden, wer ist dann schuld ach ja die Raubkopierer, oder irgendein andere Sündenbock


Oh pacer hat etwas ähnliches geschrieben :)

EDIT:

autos & Co sind ein schlechter Vergleich, aber Versicherungen nicht, und selbst Lebensversicherungen kann man verkaufen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kopi80 schrieb:
Dein verlinkter Beitrag bringt halt leider keine Argumente (die du auch von uns verlangst).

...

Zum andern kam in dem Post auch wieder dieses "Armer-Hersteller"-Argument durch. Das kann ich langsam nicht mehr hören. Ein Hersteller kalkuliert den Verkaufspreis nach erwareten Absatzzahlen, entstandenen Kosten und einem erwünschten Gewinn (stark vereinfacht).
Nur weil dir die Argumente nicht gefallen, sind es nicht keine.
Auch geht es nicht um "arme Hersteller", sondern um Fairness und Gerechtigkeit.

Auch kann ich nur wiederholen, daß ein fehlendes Wiederverkaufsrecht nichts anderes als eine indirekte Preisbeeinflussung ist. Dann mault doch über das eigentliche Problem .. zu hohe Preise bei vielen Games. Das ist direkter und eher zielführend als sich an ein Wiederverkaufsrecht zu klammern.

Für den Kunden wär das sogar praktischer und fairer, wenn man Spiele nich wieder verkaufen könnte und dafür die Preise geringer ausfallen würden.
Dann hängt der gezahlte Preis nicht vom eigenen Kaufmannsgeschick ab und man weiß vorher, was man bezahlt.
Also ... wenn ihr maulen wollt, mault über den Preis!



Um nochmal auf die Argumente gegen ein Wiederverkaufsrecht bei Software zurück zu kommen:
Letztendlich ist vieles Auslegungssache (bzw. auch von konkretem Fall zu konkretem Fall unterschiedlich) und man kann die werten wie man will. Von mir aus sagt halt "das sind keine starken Argumente, etc.".

Nur ein richtiges Argument für ein Wiederverkaufsrecht vermisse ich hier in dieser Diskussion bislang völlig. Wie gesagt, wenn ihr meint, ihr müsst ein Game verkaufen können, um letztendlich weniger dafür bezahlt zu haben, mosert doch besser gleich wegen dem Preis, statt es so umständlich zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blutschlumpf schrieb:
-AGB ist Plural, "AGBs" oder "AGB's" gibt es nicht.
Vielen vielen Dank für diesen Hinweis :)
Blutschlumpf schrieb:
-Wo steht hier was von nem "Online-Kauf" ?
-Bei Steam und co mag das stimmen, aber bei Software die man klassisch auf CD kauft hat man in der Regel keine Möglichkeit die Bedingungen einzusehen bevor man die CD ins Laufwerk legt. Zudem halte ich es für fragwürdig ob so EULA(s) überhaupt gültig sein können da man ja schon bezahlt hat bevor man die angeblichen Vertragsbedingungen einsehen kann. Zudem gibts in der Regel keine Möglichkeit das erworbene Produkt zu nutzen ohne den Bedingungen zuzustimmen.
Schon mal Autodesk Software bei Saturn gekauft? :lol:
Ich denke die Partner von Autodesk werden dich schon vorher darauf hinweisen ;)

Blutschlumpf schrieb:
aber bei Software die man klassisch auf CD kauft
Und wo steht das im Text?
 
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