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NewsGlasfaser: Bundesnetzagentur sichert freie Modemwahl zu
Am 22. Januar hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) final entschieden, dass der Netzabschlusspunkt auch für Glasfasernetze nicht verschoben wird. Der Entscheidung vorausgegangen waren Bestrebungen der Internet-Provider und anhängiger Verbände, das Glasfaser-Modem als Netzabschlusspunkt zu deklarieren.
Die bringen immer das gleiche Argument. Man stelle sich vor heute würde ein Mobilfunkanbieter noch bestimmte Gerät ausschließen. Entweder ein Gerät funktioniert nach einem Standard, oder nicht. Wenn es diesen Standard nicht erfüllt. dann würde es im Markt doch überhaupt nicht verkauft werden dürfen.
Gut. Wenn die Provider sich durchgesetzt hätten. Hätte sie als nächstes bestimmen wollen, welche Handys wir nutzen dürfen, wegen "Störanfälligkeit und Fernwartung" ...
Bei Deutsche Glasfaser kann ich zum Glück schon seit ein paar Jahren meine eigene Fritzbox am Glas nutzen.
Vodafone, welche auch Tarife über das gleiche Netz anbieten, hat mir versucht zu erklären, dass ich nach einem Wechsel meinen eigenen Router nicht mehr nutzen kann und deren Box dazwischen muss.
Hoffentlich endet dieses Bauernfängertum damit auch bald!
Welche ‚Providerkisten‘? Es geht hier um ein ONT, eigentlich nur ein Medienwandler, hinter dem man fast jeden günstigen Router, statt einem teuren und raren Glasfaserrouter verwenden kann. Der Vorteil der Regelung ist daher eher überschaubar im Vergleich zur Routerfreiheit bei DSL-Anschlüssen.
bei modernen Glasfasernetzen war und bleibt es die Optische Netzwerkeinheit (ONU) – „der Glasfaserkasten“, meist im Keller, an den das Glasfaser-Modem angeschlossen wird.
Zumal das bisher noch kein Provider auch mit entsprechenden Fallzahlen aus der Praxis belegen (wollen). Im entsprechenden Bescheid zur aktuellen Entscheidung steht u. A. folgene Passage.
Mit Schreiben vom 03.06.2022 legten die Antragstellerinnen aus ihrer Sicht bestehende Probleme dar, die durch den gesetzlich vorgesehenen Zugang am passiven Netzabschlusspunkt entstünden, und forderten den Erlass einer Ausnahmeregelung nach § 73 Abs. 2 Satz 2 TKG. Nach Prüfung des Schreibens erbat die Bundesnetzagentur wie schon in der Vergangenheit die Übersendung dokumentierter konkreter Störungsbeispiele mit E-Mail vom 23.09.2022. Dies unterblieb.
Jetzt noch das Thema Kabel Boxen klären, dass man absolut jeden Kabel Router, egal woher sie stammt, mit allem Anbieter genutzt werden kann. Ist ja auch zum Teil ein Armutszeugnis.
Was, wie im Beitrag erklärt, den Abschlusspunkt gleich einer TAE Dose darstellt. Wenn es aber nach den Anbietern der Leitung gegangen wäre, würde man dir das Modem/ Router danach auch noch vorschreiben. Und das hat das Gericht jetzt eben gekippt.
Hast du was anderes gelesen, oder verstehe ich deinen Post falsch?
Und das die "Providerrouter" meistens ziemlich eingeschränkt sind, ist nun hinlänglich bekannt.
Jetzt noch das Thema Kabel Boxen klären, dass man absolut jeden Kabel Router, egal woher sie stammt, mit allem Anbieter genutzt werden kann. Ist ja auch zum Teil ein Armutszeugnis.
Haben die auch Namen?
Bei der Telekom kann man ja problemlos eine FB 5530/5590 betreiben, von daher wäre es interessant welche ISP so kundenunfreundlich sein wollten.
Vorteil für den Netzbetreiber wäre die Homogenität der eingesetzten Hardware, sowie die problemlose Fernwartung des Modems gewesen.
Das sehen die Provider natürlich ganz anders.
Meine 5590 darf also bleiben.
@leipziger1979
Das mache ich bei meinem Telekomanschluss auch, aber das heißt nicht dass die Telekom das nicht gerne anders würde. Dt. Glasfaser mag das definiv nicht, aber wenn man darauf besteht geht es doch.