Bale
Ensign
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- Mai 2015
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Teralios schrieb:[...] Man sollte hier bitte nicht vergessen: Das US-Rechtssystem unterscheidet sich grundlegend von unserem Rechtssystem und viele Gesetzte sind dort auch einfach anders. Die NDA von nVidia ist in der Form nicht mal etwas ungewöhnliche, es sind die typischen Drohgebärden, die in den USA immer aufgemacht werden.
Genauer gesagt muss es in den USA immer extrem spezifisch formuliert werden, weil sonst Ansprüche nicht durchsetzbar sein könnten. Das ist man in DE/EU nicht gewohnt, weswegen wir diesen überspezifischen Auflistungen immer als Drohung wahrnehmen (bzw. als ständige Wiederholung des gleichen Handelns und damit als Drohung).
Teralios schrieb:Viele Teile der NDA sind in Deutschland und in vielen anderen Ländern jedoch unwirksam, da sie den Vertragspartner über die Maßen hinaus benachteiligen. nVidia hat einfach die US-Hausjuristen ein Vertragswerk aufsetzen lassen, dass sie pauschal an alle versendet haben.
Und hier liegt der Fehler. Das, was Du schreibst, gilt für Privatleute. Nicht jedoch für Firmen. Wenn nVidia das knallhart durchzieht, können sie CB in den USA verklagen (sollte CB verstoßen). Dann kann CB sich entweder in den USA wehren oder halt auch nicht. Wird aber nachteilig für CB geurteilt, kann nVidia das Urteil sogar in DE vollstrecken lassen. Klar gibt es Voraussetzungen, aber die könnte nVidia erfüllen.
Es ist in der Tat viel "hätte hätte, Fahrradkette", aber einfach zu sagen dass das nicht geht ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich.