News In eigener Sache: Stellungnahme zum Nvidia-NDA

K7Fan schrieb:
Etwas spitz formuliert, sie hätte also den Vertrag im Bewusstsein ihn später bei Bedarf sowieso zu brechen unterschrieben?
Nein. Weil CB auch mit dem NDA jederzeit darüber berichten kann, was sie in Eigenleistung herausgefunden haben. Wie oft muss man das eigentlich wiederholen?
 
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@K7Fan & @Mustis
Und wie bereits sehr häufig erwähnt:
Die unparteiische Berichterstattung über ein NV Produkt, welches vor Release von NV aufgrund der NDA zur Verfügung gestellt wurde, zum Zeitpunkt des Releases stellt keinen Vertragsbruch dar! Der Geltungszeitraum dieser NDA endet mit dem Release des Produktes, da zu diesem Zeitpunkt besagte Schwachstellen keine vertrauliche Information ist.
 
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chithanh schrieb:
Die Antwort kann (muss aber nicht) lauten: Deutsches Recht ist nicht anwendbar, US-Recht ist anwendbar. Deshalb schrieb ich "kann sein".

Generell hast Du da vollkommen Recht. Das gilt aber nur für den Teil der sich auf das Zivilrecht und damit den dispositiven Teil unserer Gesetze bezieht (HGB). Das GG sowie das Presserecht sind nicht dispositive Gesetze, dessen Rechte und Pflichten nicht abgeändert werden können.

Wenn also im NDA steht:
Etwaige Forderungen für Gebrauchsmuster werden gemäß US-Recht bewertet, dann würde auch ein deutsches Gericht dem zustimmen.

Wenn im NDA steht:
Du darfst deine Meinung nicht äußern, dann wird das Gericht sagen, dass eine zwingend anwendbare deutsche Rechtsregelung besteht und die Anwendbarkeit des US-Rechtes somit entgegen den NDA Vereinbarungen nicht gegeben ist. Eben, da eine Regelung aus einem nicht dispositiven Gesetz dem entgegen steht.

Nur Regelungen für Fälle die im HGB geregelt sind, können im Zweifel nach ausländischem Recht bewertet werden. Alle Regelungen die aus dem GG etc. herrühren, nicht.
 
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Frank schrieb:
Sollte es hier an konkreten Beispielen Diskussionsbedarf geben, stellen wir uns sachlicher Kritik dann gerne erneut.
Stellungnahme dazu? Genau das ist nämlich auch mein größtes Problem mit diesem Dokument.
 
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besseresmorgen schrieb:
@Frank
Nehmen wir uns folgenden Satz: "recipient shall use confidential information solely for the benefit of Nvidia" und blicken nun zurück auf die GTX 970.

Beworben mit 4GB V-Ram bekommt ihr ein Testexemplar und stellt fest: "Hey Moment mal, nur 3,5GB sind wirklich sinnvoll angebunden"...

Nach dieser NDA dürft ihr diesen Beisatz nicht in euren Test (vor Veröffentlichung der Karte) einfließen lassen.
Sehe ich das richtig?

Da steht künftig:
"Trotz der Bauart-bedingten Anbindung der Speichers mit 192 Bit hat Nvidia es geschafft 4 statt nur 3GB auf der Karte zu verbauen. Möglich macht diese technische Meisterleistung die Aufteilung in zwei Segmente zu 3,5 und 0,5GB. Durch das hervorragende Speichermanagement der GTX-Karten ist dieser Eingriff nicht zu spüren. Es sei denn, man will auf den gesamten Speicher zugreifen. Aber dies ist aus unserer Erfahrung in der Praxis irrelevant. Wer will schon den Speicher seines hochwertigen Markengeräts (Link zum Shop) mit zuvielen Daten zumüllen."
 
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Heise erinnert in dem Video ja auch ans GPP, das eingestellt wurde, bevor's richtig begann. Trotzdem wurde es allgemein so aufgefasst, dass nvidia damit seine Marktposition nicht nur stärken, sondern ausnutzen wollte. Dass cb jetzt diese NDA unterschreibt, finde ich vor diesem Hintergrund nur naiv. Genauso das Update, denn ich bin mir nicht sicher, ob sich eine NDA mit fünf Jahren Laufzeit einfach so aufkündigen lässt.
 
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Tag 3 seit der Anschuldigung und keine Entschuldigung von Euch? "Unser Verweis auf die auch schon einmal öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen zwischen Heise und Nvidia hat deshalb aber nicht zur Klärung der Sachlage beigetragen. " Kinners, das´ doch Kinderkagge, ganz ehrlich. Warum kann man nicht schreiben "hier wurden wir falsch verstanden, dass sollte SO nicht rüberkommen" oder dergleichen. ...
 
Sun_set_1 schrieb:
Das gilt aber nur für den Teil der sich auf das Zivilrecht und damit den dispositiven Teil unserer Gesetze bezieht (HGB). Das GG sowie das Presserecht sind nicht dispositive Gesetze, dessen Rechte und Pflichten nicht abgeändert werden können.
Dem würde ich so allgemein nicht zustimmen. Zum einen können bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Widerstandsrecht) alle deine Rechte durch den Staat oder durch von dir abgeschlossene Verträge eingeschränkt werden. Zum anderen handelt es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten, und da sind viele Dinge möglich die gegenüber einem Verbraucher nicht möglich wären. Georg Schnurer hat es in der heiseshow nochmal bekräftigt.

angbor47 schrieb:
Genauso das Update, denn ich bin mir nicht sicher, ob sich eine NDA mit fünf Jahren Laufzeit einfach so aufkündigen lässt.
In der NVidia-NDA steht unter 4. dass man es jederzeit kündigen kann, aber die fünf Jahre für "Confidential Information" und der unbegrenzte Schutz für "Trade Secrets" für während der Laufzeit erhaltene Informationen bestehen bleiben.
 
Sun_set_1 schrieb:
[...]wird Ethik Teil deines Studium und Abschlusses gewesen sein?
[...]Das Argument, nach welchem es zu aufwendig ist, (NDA-)Verträge auf jede nationale Gesetzeslage anzupassen, ist einfach keines. Eventuell ist es ein wirtschaftliches aber zumindest kein juristisches.
Weiterhin, werden Verträge, welche die Redefreiheit unzulässig einschränken, als ethisch einwandfrei betrachtet?
Wie ist das Geschäftsgebaren NVIDIAs ethisch zu betrachten?
[...]
Gewisse Rechtsprinzipien mussten wir aber auch pauken. Und zumindest die ethischen Bedenken solcher Geschäftsgebaren, gehören mMn auf den Tisch. Und die Grundlage, wenn ich in einem Land Geschäfte mache, muss ich mich dort auch mit den nationalen Gesetzen auseinander setzen und meine Verträge dorthin anpassen, ist sehr eindeutig in der europäischen Rechtssprechung.

Ich habe doch nun oft genug auf die §§ 138, 242 BGB hingewiesen. Das ist meines Erachtens genug, um aufzuzeigen, dass ich eben nicht denke, dass dies mit unserem Verständnis von Recht zu vereinbaren ist.

Grundsätzlich muss man Verträge nicht an das jeweilige Land anpassen. Man läuft dann natürlich der Gefahr, dass Absätze, Klauseln oder das ganze Vertragswerk unterschiedlichen (negativen) Konsequenzen unterliegen, bis hin zur Nichtigkeit.

Weiterhin habe ich nicht mit summa cum laude abgeschlossen. Ist auch gar nicht notwendig, das nötige Wissen kommt aus der Praxis und nicht dadurch, ob es eine 8. Mindermeinung gibt.

Sun_set_1 schrieb:
[...]. Schiedsgerichte sind i.d.R. Privatgerichte, deren Urteile man innerhalb Deutschlands prinzipiell nicht befolgen muss. [...]
Es gibt das UN-Handelsrecht, welches in die nationales Gesetze der Unterzeichner eingearbeitet wurde, um Rechtssicherheiten im Handel für Firmen zu schaffen.[...]

Schiedsgerichtsurteile sind, wenn ADR wirksam vereinbart, bindend, sofern nicht gesetzliche Gründe dagegen sprechen (z. B. offensichtliches Unsinnsurteil o. ä., gibt Normen dazu).
CISG ist nicht in nationales Recht gegossen, sondern ein eigenständiges Normenwerk, und wird in 100% (!) aller mir bekannten Verträge ausgeschlossen.



chithanh schrieb:
Dem würde ich so allgemein nicht zustimmen. Zum einen können bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Widerstandsrecht) alle deine Rechte durch den Staat oder durch von dir abgeschlossene Verträge eingeschränkt werden. Zum anderen handelt es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten, und da sind viele Dinge möglich die gegenüber einem Verbraucher nicht möglich wären. [...]

Kenne die Heise-Show nicht, aber auch unter Kaufleuten muss man sich an die Generalklauseln und einen nicht unerheblichen Teil des AGB-Rechts halten.

Der Rest führt hier wirklich zu weit und wird teilweise extrem schnell äußerst kompliziert.


Edit:
Zur Heiseshow
(Bsp. @immortuos ):
Wie ich bereits zuvor schrieb, wenn nVidia Informationen weitergibt, in der puren Absicht, diese durch ein NDA zu verbrennen, ist das u. U. nicht mit deutschem Recht zu vereinbaren. Ich verstehe aber, dass vor allem Laien davor "angst" haben.
Und ich verstehe, warum eine interne Rechtsabteilung lieber auf 100% sicher gehen würde, als zu sagen, zu 99% könnten wir das kippen.

Weiterhin wird auch dort der eine Satz zerteilt.

Auch wird behauptet, unter "Vollkaufleuten" (Was ist denn ein Vollkaufmann?) wäre nichts sittenwidrig. Das ist falsch. Das behauptet der, der meint, ein Vertrag sei eine gemeinsame Basis, an die sich alle Seiten halten würden. Das kenne ich so aus der Praxis nicht: Dort wird über jedes Komma, jeden Spiegelstrich, jedes "und" und jedes "oder" bitterlich gestritten.

Geschäftsgeheimnisse sind über US federal law und über US state law definiert. Es dürfte nVidia folglich schwer fallen, irgendetwas dazu zu erfinden.

(Habe nur von ca. 10:50 bis 16:58 geschaut. Das ist ja grausam, sorry, da verbringe ich meine Zeit lieber anders.)


Sind wir uns alle sicher, dass Heise wirklich eine Rechtsabteilung hat? In der auch Juristen angestellt sind? Und die tatsächlich konsultiert wurde?
 
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chithanh schrieb:
In der NVidia-NDA steht unter 4.

Hab die NDA zwar gelesen, aber nicht alles durchblickt. Scheint den meisten Medien ja nicht anders zu gehen, siehe die unterschiedlichen Auffassungen ;) Ändert trotzdem nichts daran, dass ich CBs Vorgehen für naiv halte.

Und in der Heise-Show aufgefallen: Punkt 3 gibt's zweifach. Ziemlich seltsam für ein juristisches Dokument :D
 
angbor47 schrieb:
Heise erinnert in dem Video ja auch ans GPP, das eingestellt wurde, bevor's richtig begann. Trotzdem wurde es allgemein so aufgefasst, dass nvidia damit seine Marktposition nicht nur stärken, sondern ausnutzen wollte. Dass cb jetzt diese NDA unterschreibt, finde ich vor diesem Hintergrund nur naiv. Genauso das Update, denn ich bin mir nicht sicher, ob sich eine NDA mit fünf Jahren Laufzeit einfach so aufkündigen lässt.

Das NDA hat keine Laufzeit von 5 Jahren, es läuft quasi nie aus, kann aber jederzeit von einer der Parteien gekündigt werden.

Die vertraulichen Informationen, welche man von Nvidia erhält, sind ab dem Zeitpunkt des Erhalts für 5 Jahre gedeckt (auch nach Kündigung). Es sei denn, ein bestimmter Fall tritt ein, wie z.B. die Info wird durch jemand anderes publik gemacht.

Die Formulierung "Das Verhältnis zwischen Heise und Nvidia war in der Vergangenheit nicht immer das bests" wäre deutlich geschickter gewesen. Unter "vorbelastet' verstehe ich eher ein dauerhaft angespanntes Verhältnis, was ja laut Heise nicht zutrifft.
 
Mustis schrieb:
Wie oft muss man das eigentlich wiederholen?
Könnte man glatt nen Trinkspiel draus machen... jeden Abend die neue Posts lesen und für jede wiederholte Frage einen trinken.
 
chithanh schrieb:
Dem würde ich so allgemein nicht zustimmen. Zum einen können bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Widerstandsrecht) alle deine Rechte durch den Staat oder durch von dir abgeschlossene Verträge eingeschränkt werden.

Die ganz wenigen Ausnahmen sind deine&meine Grundrechte, sowie als auch die Pressefreiheit. Diese kann man selbst mit 2/3 oder gar 3/3 Mehrheit im Bundestag&Rat nicht ändern. Explizit die freie Meinungsäußerung und Berichterstattung fällt darunter.


Idon schrieb:
Ich habe doch nun oft genug auf die §§ 138, 242 BGB hingewiesen. Das ist meines Erachtens genug, um aufzuzeigen, dass ich eben nicht denke, dass dies mit unserem Verständnis von Recht zu vereinbaren ist.

Ich glaube, Du hast dich durch meine summa cum Einlassung etwas angegriffen gefühlt, das war wirklich nicht so gedacht. Ich will ebenfalls bloß darauf hinaus, dass gewisse Teile des NDA im Zweifel wohl bei uns sowieso keine Anwendung finden. Und mir das Prinzip von NVIDIAs Geschäftsgebaren nicht gefällt.

Weiterhin habe ich nicht mit summa cum laude abgeschlossen. Ist auch gar nicht notwendig, das nötige Wissen kommt aus der Praxis und nicht dadurch, ob es eine 8. Mindermeinung gibt.
s.o.

Schiedsgerichtsurteile sind, wenn ADR wirksam vereinbart, bindend, sofern nicht gesetzliche Gründe dagegen sprechen (z. B. offensichtliches Unsinnsurteil o. ä., gibt Normen dazu).
CISG ist nicht in nationales Recht gegossen, sondern ein eigenständiges Normenwerk, und wird in 100% (!) aller mir bekannten Verträge ausgeschlossen.

Was die Schiedsurteile angeht. Mit “prinzipiell nicht befolgen” meine ich, dass ein Urteil erstmal keine Folgen hat. Sondern im Zweifel erst selbst vor einem “richtigen” Gericht eingeklagt werden muss, bevor exekutive Konsequenzen folgen können.

Daher ja auch das Beispiel weiter unten mit der Anwendbarkeit bei Forderungen und der Nichtigkeit, wenn ich jemandem, oder einem Journalisten, die freie Berichterstattung/ Meinungsäußerung verbieten würde.
Das Schiedsgericht könnte nach US Recht zu einem Urteil kommen, dass in Deutschland trotzdem nicht durchgesetzt werden könnte.

Zum Thema CISG. Habe auch noch keinen solchen Vertrag gesehen. Ergibt sich zumeist auch von selbst, durch die Klärung von Leistungserbringung und Gerichtsstand in selbigen. Uns wurde damals jedoch gesagt, dass die essentiellen Teile (Haftungsprinzipien, Finanzverkehr, Haftungskorridore) in nationale Handelsrechte übernommen worden sind.

Am Beispiel des CMR kann ich das aus meiner Berufserfahrung heraus bestätigen. Große Teile sind hier nahezu deckungsgleich im HGB, was Verschuldensprinzipien, Haftungskorridore, Rügefristen angeht.

Edit:
Zur Heiseshow
(Bsp. @immortuos ):
Das kenne ich so aus der Praxis nicht: Dort wird über jedes Komma, jeden Spiegelstrich, jedes "und" und jedes "oder" bitterlich gestritten.

Ja, deswegen fand ich die Einleitung des Anwalts von Gamersnexus im Umkehrschluss auch nicht wasserdicht. Erster Satz: “Ist missverständlich, hätte ich auch anders geschrieben” gefolgt von: “Das Wort kann bzw hat im (US-) juristischen eine unterschiedliche Bedeutung, zum üblichen Sprachgebrauch”

Wasserdicht ist anders. Egal, hab auch schon viel mehr geschrieben, als ich wollte.

Nichts isst so heiß, wie es gekocht wird. Sommerloch Olé.
 
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Idon schrieb:
Edit:
Zur Heiseshow
(Bsp. @immortuos ):
Wie ich bereits zuvor schrieb, wenn nVidia Informationen weitergibt, in der puren Absicht, diese durch ein NDA zu verbrennen, ist das u. U. nicht mit deutschem Recht zu vereinbaren. Ich verstehe aber, dass vor allem Laien davor "angst" haben.
Und was bringt einem ein "unter Umständen"? Gar nichts. Alles Auslegungssache und damit keine Sicherheit. Finds ja witzig, dass du die Rechtsabteilung von Heise als "Laien" bezeichnest.
Bin zwar selbst nicht in dem Gebiet unterwegs, aber sein Lebenslauf usw klingen jetzt nicht gerade nach "Laie": RECHTSANWALT JOERG HEIDRICH
 
@immortuos

1) Ich habe die Rechtsabteilung von Heise nicht als Laien bezeichnet, sondern diverse Kommentatoren hier. Unter anderem dich.
2) "Unter Umständen" dient zu meiner eigenen Absicherung. Ein definitiv gibt es in der Jurisprudenz eben fast nicht - egal wie eindeutig etwas scheint.

Allgemein:
Ich persönlich hätte neben einer Fachanwaltstätigkeit, Lehrtätigkeit, Publikationstätigkeit, eigener Kanzlei, Syndikus, Datenschutzbeauftragter etc. wahrscheinlich keine Zeit für (teilweise völlig andere) Rechtsgebiete und wäre darin entsprechend nicht so fit. Aber es gibt ja Leute, die können sowas problemlos.
Und wieder andere sehen womöglich gar nicht, dass ein umfangreicher bzw. spezialisierter Lebenslauf ihren Standpunkt gar nicht stützt.
(Auch das ist keine Abqualifizierung oder Wertung. Es ist eine allgemeine Beobachtung, die sich nicht auf eine spezielle Person münzen lässt, durchaus aber festgehalten werden sollte.)
 
Hallo,

ich finde es mehr als frech das CB versucht heise ans Bein zu pinkeln. Warum macht CB sowas? Kann CB nicht eine eigene Aussage zum NDA machen ohne andere Redaktionen in den Dreck zu ziehen? CB verbreitet nämlich Unwahrheiten. Wer der Rechtsabteilung von heise unterstellt sie hätten keine Ahnung, der disqualifiziert sich damit nur selbst. Zudem CB laut eigener Aussage keine eigene Rechtsabteilung hat. Also was möchte CB dann überhaupt bezwecken? Anstatt CB bei heise mal anfragt wie das ihre Rechtsabteilung beurteilt wird solcher Mist geschrieben. Ihr seit unten durch. Aber sowas von! Merkt euch. Business Englisch ist nicht gleich Schul Englisch.
 
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Ko3nich schrieb:
@Frank
Ihr könntet unten auch noch die Erklärung der GameStar verlinken:
https://www.gamestar.de/videos/nda-...m-ndas-eigentlich-etwas-gutes-sind,96644.html

PS: Sie haben es auch dem "Blanke"-Grund nicht unterschrieben.

Zitat aus dem Video (ab ca. 2:27):
"NDAs sind wichtig für objektiven, neutralen Journalismus, der vor allem zeitnah passiert zu einem Geschehen."
NDAs werden nicht getroffen, um Journalisten grundsätzlich den Mund zu verbieten!

Interresant auch die Passage ab ca. 16:56, wo es um echte Insider-Informationen und den (für beide Seiten sinnvollen) Dialog zur "Qualität" eines Produktes geht.
Dies dürfte der Punkt sein, an dem sich die meisten Kritiker des hier angesprochenen NDAs reiben. Aber was ist das eigentliche Ziel einer solchen Vereinbarung?
Richtig, man will als Hersteller die Wirkung eines Produktes sowie seine Vor- und Nachteile in objektiven Tests schon vor Release abschätzen, um es ggf. noch zum Release zu überarbeiten, um ein breites und positives Feedback zu bekommen, auch von den Redakteuren, die solche Infos vorab nicht bekommen!

Hier geht es um die Wirkung neuer Produkte bei der Fachpresse und den Konsumenten, damit man einen "Rohrkrepierer" schon im Vorfeld erkennt und ggf. überarbeitet.
Dieses Vorgehen ist absolut branchenüblich und wird auch mit üblichen Konsumartikeln in DE regelmäßig durchgeführt! Man hat sogar eine "Durchschnitts-Kleinstadt" als "Testplattform" dafür auserkoren. Dabei handelt es sich um die Stadt Haßloch in der Pfalz, wo regelmäßig neue Produkte im Handel erhältlich sind und sogar (nur dort!) in Funk und Fernsehen beworben werden, obwohl es sie sonst noch nirgends in DE gibt.

Zitat Wikipedia dazu:
"Haßloch ist Testmarkt der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) für neue Markenartikel und Konsumprodukte: Im Haßlocher Einzelhandel sind vorab Produkte erhältlich, die erst in Zukunft in Deutschland eingeführt werden sollen. In das örtliche Fernsehkabelnetz werden eigens gedrehte Werbefilme für diese Produkte eingeblendet, einzelne Zeitschriften (wie zum Beispiel die Hörzu, Bunte) werden speziell für Haßloch mit Anzeigen für die neuen Produkte herausgegeben. Einige Bürger besitzen zudem Karten mit Strichcodes, die beim Einkauf gescannt werden, so dass eine Zuordnung der Einkäufe zu einzelnen Haushalten oder Personen möglich wird.

Die GfK kann somit ermitteln, wie die getesteten Produkte von den Kunden angenommen werden. Die Erfahrungen, die die GfK hier macht, stimmen zu 90 Prozent mit späteren Marktdaten überein.

Ausgewählt wurde Haßloch deshalb, weil dieser Ort eine Bevölkerungsstruktur aufweist, die nach verschiedenen Kriterien dem deutschen Durchschnitt sehr nahe kommt – etwa in der Altersstruktur und den sozialen Schichten. Auch nimmt Haßloch eine Mittelstellung zwischen städtischer und dörflicher Struktur ein."

Ein Ort, der für Vorabtests von z.B. High-End-Grafikkarten relevant wäre, läge im Bereich einer Weltstadt und ist somit nicht praxisnah. Da verlässt man sich auf die Fachpresse. Aber es ist eben ein Geben und Nehmen.


Wenn nun also die GameStar als primär auf Spiele-Tests ausgerichtete Publikation sagt, das NDA eines Hardware-Herstellers wäre ihr zu langfristig und nicht produktspezifisch genug, dann kann man das nachvollziehen. Aber soll man deshalb der CB einen Vorwurf machen, wenn man sich in Zukunft eine sinnvolle und informationsreiche Zusammenarbeit mit den Herstellern wünscht?
Wenn CB das Gefühl haben sollte, man will sie in der Berichterstattung in eine bestimmte Ecke drängen, hat man immer noch die Möglichkeit, "die Aussage zu verweigern", also gar nix zu schreiben.
Falls es also dazu kommen sollte, was ich weder glaube noch hoffe (denn das würde man sehr schnell merken... :D), dann werden wir sehen, wie man damit umgeht. ;)
 
Sound-Fuzzy schrieb:
Wenn CB das Gefühl haben sollte, man will sie in der Berichterstattung in eine bestimmte Ecke drängen, hat man immer noch die Möglichkeit, "die Aussage zu verweigern", also gar nix zu schreiben.
Falls es also dazu kommen sollte, was ich weder glaube noch hoffe (denn das würde man sehr schnell merken... :D), dann werden wir sehen, wie man damit umgeht. ;)

Dann würde CB einen Test durchführen, sicherlich aufwendig, um dann festzustellen das Produkt ist Mist. Nun verbietet das NDA negative Presse. Je nach Auslegung. Also hat CB am Ende nichts zum veröffentlichen. Ist doch nicht Sinn der Sache.
 
Doch, nur scheinst Du den Sinn dahinter nicht zu verstehen, weil es so besser für den Konsumenten ist als ein halbfertiges Produkt zu bekommen... ;)
 
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