Sun_set_1 schrieb:
[...]wird Ethik Teil deines Studium und Abschlusses gewesen sein?
[...]Das Argument, nach welchem es zu aufwendig ist, (NDA-)Verträge auf jede nationale Gesetzeslage anzupassen, ist einfach keines. Eventuell ist es ein wirtschaftliches aber zumindest kein juristisches.
Weiterhin, werden Verträge, welche die Redefreiheit unzulässig einschränken, als ethisch einwandfrei betrachtet?
Wie ist das Geschäftsgebaren NVIDIAs ethisch zu betrachten?
[...]
Gewisse Rechtsprinzipien mussten wir aber auch pauken. Und zumindest die ethischen Bedenken solcher Geschäftsgebaren, gehören mMn auf den Tisch. Und die Grundlage, wenn ich in einem Land Geschäfte mache, muss ich mich dort auch mit den nationalen Gesetzen auseinander setzen und meine Verträge dorthin anpassen, ist sehr eindeutig in der europäischen Rechtssprechung.
Ich habe doch nun oft genug auf die §§ 138, 242 BGB hingewiesen. Das ist meines Erachtens genug, um aufzuzeigen, dass ich eben nicht denke, dass dies mit unserem Verständnis von Recht zu vereinbaren ist.
Grundsätzlich muss man Verträge nicht an das jeweilige Land anpassen. Man läuft dann natürlich der Gefahr, dass Absätze, Klauseln oder das ganze Vertragswerk unterschiedlichen (negativen) Konsequenzen unterliegen, bis hin zur Nichtigkeit.
Weiterhin habe ich nicht mit summa cum laude abgeschlossen. Ist auch gar nicht notwendig, das nötige Wissen kommt aus der Praxis und nicht dadurch, ob es eine 8. Mindermeinung gibt.
Sun_set_1 schrieb:
[...]. Schiedsgerichte sind i.d.R. Privatgerichte, deren Urteile man innerhalb Deutschlands prinzipiell nicht befolgen muss. [...]
Es gibt das UN-Handelsrecht, welches in die nationales Gesetze der Unterzeichner eingearbeitet wurde, um Rechtssicherheiten im Handel für Firmen zu schaffen.[...]
Schiedsgerichtsurteile sind, wenn ADR wirksam vereinbart, bindend, sofern nicht gesetzliche Gründe dagegen sprechen (z. B. offensichtliches Unsinnsurteil o. ä., gibt Normen dazu).
CISG ist nicht in nationales Recht gegossen, sondern ein eigenständiges Normenwerk, und wird in 100% (!) aller mir bekannten Verträge ausgeschlossen.
chithanh schrieb:
Dem würde ich so allgemein nicht zustimmen. Zum einen können bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Widerstandsrecht) alle deine Rechte durch den Staat oder durch von dir abgeschlossene Verträge eingeschränkt werden. Zum anderen handelt es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten, und da sind viele Dinge möglich die gegenüber einem Verbraucher nicht möglich wären. [...]
Kenne die Heise-Show nicht, aber auch unter Kaufleuten muss man sich an die Generalklauseln und einen nicht unerheblichen Teil des AGB-Rechts halten.
Der Rest führt hier wirklich zu weit und wird teilweise extrem schnell äußerst kompliziert.
Edit:
Zur Heiseshow (Bsp.
@immortuos ):
Wie ich bereits zuvor schrieb, wenn nVidia Informationen weitergibt, in der puren Absicht, diese durch ein NDA zu verbrennen, ist das u. U. nicht mit deutschem Recht zu vereinbaren. Ich verstehe aber, dass vor allem Laien davor "angst" haben.
Und ich verstehe, warum eine interne Rechtsabteilung lieber auf 100% sicher gehen würde, als zu sagen, zu 99% könnten wir das kippen.
Weiterhin wird auch dort der eine Satz zerteilt.
Auch wird behauptet, unter "Vollkaufleuten" (Was ist denn ein Vollkaufmann?) wäre nichts sittenwidrig. Das ist falsch. Das behauptet der, der meint, ein Vertrag sei eine gemeinsame Basis, an die sich alle Seiten halten würden. Das kenne ich so aus der Praxis nicht: Dort wird über jedes Komma, jeden Spiegelstrich, jedes "und" und jedes "oder" bitterlich gestritten.
Geschäftsgeheimnisse sind über US federal law und über US state law definiert. Es dürfte nVidia folglich schwer fallen, irgendetwas dazu zu erfinden.
(Habe nur von ca. 10:50 bis 16:58 geschaut. Das ist ja grausam, sorry, da verbringe ich meine Zeit lieber anders.)
Sind wir uns alle sicher, dass Heise wirklich eine Rechtsabteilung hat? In der auch Juristen angestellt sind? Und die tatsächlich konsultiert wurde?