News Media-Saturn verkauft in Zukunft über eBay

Die müssen ja ganz schön verzweifelt sein...
Aber gut, gestern war ich bei meinem Satan hier in Bremen City. Die nehmen jetzt echt allen ernstes Geld für ihre dünnen Tüten. 5 ct. für die ganz kleine und 20 ct. für ne größere... okay, wenn's kostenlos ist, nimmt man schon mal unüberlegt eine obwohl man vielleicht schon was zum Tragen dabei hat und da noch Platz wäre, aber wer Artikel in höheren Werten kauft, was bei Saturn durchaus normal wäre, dann sollte so'n Kleckerkram da ruhig drin sein.
Mir war's egal, ich hatte was zum Tragen dabei: ne Stofftasche aussa Apo. Und selbst wenn nicht, meine CDs hätte ich auch so transportieren können.

Saturn und Media haben in ihren Shops immer noch einige Böcke drin. Die sollten sie überarbeiten. Die brauchen eBAY eigentlich gar nicht. Niemand braucht ibäh. Im Endeffekt führt das doch nur zur einer Steigerung des Preisniveaus, denn die alte Apothekenplattform wird ja selbst für Media-Saturn noch genug Gebühren abkassieren und das landet doch auf dem Preisschild.
 
Ich mag den Konzern zwar nicht, aber wirtschaftlich machen die das schon clever. In Richtung Onlineangebote zu gehen ist mehr als positiv, erst die Übernahme von Redcoon, jetzt der Handel auf eBay. Größere Reichweite, langfristig wohl mehr Umsatz und Gewinn. Nicht schlecht, da können sich andere Unternehmen ruhig ne Scheibe abschneiden.
 
JMP $FCE2 schrieb:
Die haben sie sich nur leider mit ihren lächerlichen Zahlungsbedingungen vergeigt. Barzahlung im Markt bei Bestellware nicht anzubieten ist eine Frechheit.

Morgen.
Zufällig arbeite ich seit knapp 8 Jahren in diesem Unternehmen und was du hier von dir gibts, ist kurz gesagt nur bockig und vor allem kleingeistig.
Wenn du auch nur ein einziges Mal deinen Rechner anschalten würdest und auf Media bzw. Saturn etwas bestellst, kannst du immer!!! Bezahlung im Markt im zweiten Schritt auswählen.
Nur über das Smartphone geht dies nicht, einfach um zu vermeiden das jeder Dödel ankommt und sich ins Café setzt und Ware in die Märkte bestellt.
Das Lastschrift, Vorkasse über einen seit Jahrzehnten bekannten Anbieter und v.a. auch noch Paypal angeboten wird reicht dir nicht?
Ich kenne kaum jemanden der kein Paypal-Kunde ist oder keine Kredikarte in heutigen Zeiten hat.

Probiere es einfach aus und freu dich deines Lebens.
So long
Ergänzung ()

Creeed schrieb:
Eine kleine Anekdote die mir passiert ist, ein paar Jahre her. Heute frage ich im Saturn oder MM das Personal nur noch wo was liegt. Das ich Infos bekomme glaube ich schon lange nicht mehr. Die Beratung ist im Optimalfall das was auf der Verpackung und dem Preisschild steht. Im schlimmsten Fall ist das was sie erzählen absoluter Müll. Man kommt ja nicht umhin den Typen manchmal zuhören zu müssen.

butch1111 schrieb:
@ribery88

Die Realität bestätigt mich. Siehe Topic zB.
Das Einkaufs-,Service- und Beratungserlebnis "Media Markt" möchtest Du doch nicht ernsthaft jetzt bejubeln?

Noch mehr alle über einen Kamm schehren geht nicht oder?
Wenn du bei den rund 70.000 Mitarbeitern einen getroffen hast welcher so "strohdoof" ist sich mit einem Kunden zu streiten (Der Verlierer kann nur der Markt sein) dann solltest auch du deine geistigen Windungen nutzen und vor allem an Reduzierung der inflationären Nutzung von Klisches arbeiten.

Nur zu mir der seit knapp 22 Jahren auf allen verfügbaren Plattformen spielt, sich mit allem was nach Technik ausschaut auseinander setzt, selbst testet und nicht bloß anonyme Forenmitglieder zu Rate zieht, sich nebenher in effektiv allen tangären Abteilungen welche meine Spiele, Konsolen, Software usw. betreffen jeden Tag seit fast 18 Jahren täglich mehrere Stunden beliest, der lässt sich nicht als LÜGNER hinstellen.

Lieber eine ehrliche Meinung die dem Kunde nachhaltig nutzt als über den kurzen Verkaufserfolg prollen.

Logischerweise haben Onlineshops da bessere Bewertungen, weil es einen Shop gibt mit einer meist halb- oder vollautomatischen Abwicklung.
Im stationären Handel arbeiten MENSCHEN. Geh heute früh hin und du bekommst ein Nein, geh Mittags hin und Kollege 2 tauscht dir das Teil sofort aus.

Wo arbeitet ihr alle, dass ihr nichts verdienen wollt? Was genau hatte nochmal Amazon (um das markanteste Beispiel zu nennen dessen Service tatsächlich fantastisch ist und ich dort auch ab und an seit 13 Jahren kaufe) gemacht um Weihnachten zu überstehen?

Leiharbeiter und verzögerte Lieferungen aus POLEN. Wir leben in Deutschland und wollen alle etwas am Ende des Monats zum Leben haben.
Das wird in diesem Geiz- und Dealwahn schon lange nicht mehr gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur weil die Leute ihre Rechte nicht kennen, können die Läden doch nichts dafür wenn man sich für blöd verkaufen lässt?
Kann ich zum Teil auch verstehen, so ist der Aufwand nun mal ein Kostenpunkt. Nur wenn man mit einem Ladengeschäft und dessen Vorteile, z.B. einer sofortigen Verfügbarkeit und dem Service wirbt, dann muss man auch liefern.

Mal ein paar Informationen:
-> Herstellergarantie freiwillig
-> 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung ( Verschleißteile eingeschränkt )
-> Nach 6 Monaten Beweislastumkehr, sprich man muss beweisen das es beim Kauf bereits defekt war. ( In der Realität kaum umsetzbar )
-> Der Käufer hat bei der Mangelbeseitigung die Wahl ob er das Produkt reparieren lassen möchte oder einen Austausch wünscht. Sprich man kann sich ein neues Gerät aus dem Regal geben lassen. ( Wer nicht drauf besteht und der Reparatur zustimmt, der ist selber Schuld )
-> Geht ein Gerät nach dem 6 Monat kaputt würde ich den Anbieter reparieren lassen ( Um zu vermeiden, dass er mit der Beweislastumkehr argumentiert und dann sogar ggf. die Reparatur ablehnt )
-> Der Verkäufer hat das Recht den Sofortaustausch abzulehnen, dies führt allerdings zum sofortigen Fehlschlag seiner 3. Reparaturversuche. Sprich der Käufer hat dann das Recht zur Wandlung = Vollen Kaufpreis zurück

Sollte sich ein Verkäufer weigern diese im BGB festgeschriebenen Rechte zu erfüllen, dann verlangt man den Marktleiter zu sprechen. ( Immer nett und höflich der Ton macht die Musik ) Sollte sich dieser ebenfalls weigern, dann würde ich ihm einen Online Mahnantrag ankündigen für den zusätzliche Kosten anfallen werden.
( www.online-mahnantrag.de )

Aber in der Regel sollte bereits der Marktleiter einlenken und irgendwas mit nur ausnahmsweise und Kulanz murmeln.

Wobei ich fairerweise dazu sagen muss, dass ich beim Media Markt dieses Problem bisher nicht hatte. Das Problem hatte ich hingegend mit Alternate, die uns einen Austausch einer defekt gelieferten Ware telefonisch verweigert haben und auf eine Reparatur bestanden.

Habe dann vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht und woanders gekauft. ( War für die Firma gekauft worden, sprich da kann man sich schlecht auf das BGB beziehen und wozu Arbeitszeit vergeuden wenn man noch widerrufen kann. )
 
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Suxxess schrieb:
-> Der Käufer hat bei der Mangelbeseitigung die Wahl ob er das Produkt reparieren lassen möchte oder einen Austausch wünscht. Sprich man kann sich ein neues Gerät aus dem Regal geben lassen. ( Wer nicht drauf besteht und der Reparatur zustimmt, der ist selber Schuld )
[...]
-> Der Verkäufer hat das Recht den Sofortaustausch abzulehnen, dies führt allerdings zum sofortigen Fehlschlag seiner 3. Reparaturversuche. Sprich der Käufer hat dann das Recht zur Wandlung = Vollen Kaufpreis zurück

Nein, wenn der Austausch in keinem Verhältnis zur Reperatur steht, kann der Händler auch einen Austausch ablehnen und nur auf eine Reperatur bestehen!
 
3dfx_Voodoo5 schrieb:
Zufällig arbeite ich seit knapp 8 Jahren in diesem Unternehmen und was du hier von dir gibts, ist kurz gesagt nur bockig und vor allem kleingeistig.
Wenn du auch nur ein einziges Mal deinen Rechner anschalten würdest und auf Media bzw. Saturn etwas bestellst, kannst du immer!!! Bezahlung im Markt im zweiten Schritt auswählen.
Nur über das Smartphone geht dies nicht, einfach um zu vermeiden das jeder Dödel ankommt und sich ins Café setzt und Ware in die Märkte bestellt.

Die Information stammt aus den FAQ von mediamarkt.de zum gestrigen Zeitpunkt, ist also aus erster Hand und auf Aktualität überprüft. Ich lese immer zuerst die Zahlungsbedingungen und registriere mich erst dann, wenn sie mir zusagen. Sind diese falsch, ist das nun wirklich nicht mein Fehler.

3dfx_Voodoo5 schrieb:
Das Lastschrift, Vorkasse über einen seit Jahrzehnten bekannten Anbieter und v.a. auch noch Paypal angeboten wird reicht dir nicht?
Ich kenne kaum jemanden der kein Paypal-Kunde ist oder keine Kredikarte in heutigen Zeiten hat.

Meine Skepsis gegenüber sofortüberweisung.de ist nicht unbegründet:

https://www.test.de/Online-bezahlen-Sofortueberweisungde-ist-umstritten-1844270-0/

Im Vergleich mit anderen Online-Shops fallen die Zahlungsbedingungen unangenehm auf. Selbst kleine Shops schaffen es, zumindest Nachnahme und Vorkasse ohne lästige Drittanbieter zur Verfügung zu stellen.
 
derGrimm schrieb:
Nein, wenn der Austausch in keinem Verhältnis zur Reperatur steht, kann der Händler auch einen Austausch ablehnen und nur auf eine Reperatur bestehen!
Da gebe ich dir grundsätzlich Recht. ( http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html Absatz 3 )
Aber was sind nicht unerhebliche Kosten? Nicht unerhebliche Kosten wären z.B. Wenn jemand ein Einzelstück für 10.000 € anfertigt, verursacht einen Minikratzer und der Käufer will sein Geld zurück oder ein komplett neues Einzelstück. ( Anstelle das er eine Kaufpreisreduzierung bekommen würde )

Bei einem 0815 Elektroartikel, der in Masse produziert wird, hast du in der Regel keine Chance mit dieser Argumentationsweise durchzukommen.
 
Anscheinend läuft das Geschäft nicht so Gut Lokal, deswegen jetzt die expandierung im Netzwerk und auf Auktionseiten.
Man muss sagen das Saturn alle Artikel per Sofort-Kauf verkauft und nicht per Biet Option.
 
V4Mp82 schrieb:
Und? Dann gibt es zu Anfang ein paar Lockangebote und das war es.
Ob das jetzt die roten Zahlen besser macht...
Eben, als Offline Händler kann ich nur mit Beratung oder wenn diese fehlt über den Preis punkten.

Ich wollte mir nach Weinachten eine Mikrowelle mit Grill und Heißluft kaufen, da meine alte so langsam den Geist aufgibt.
Im MM hatten die auch welche da, ich brauchte aber Beratung. das sagt der in der Abteilung doch allen ernstes er hat grad keine Zeit weil 3 Kollegen krank sind. (dabei war kein Kunde weit und breit) Naja, ich hab mir die Mikrowelle dann für 299€ bei Amazon bestellt.
Der Preis war im MM 309€ was acuh ok gewesen wäre, wenn man sich wenigsten etwas bemüht hätte.

Mein Handy ist jetzt auch schon 11 Werktage in der Reparatur. (durch Feiertage fast 3 ganze Wochen)
 
JMP $FCE2 schrieb:
Meine Skepsis gegenüber sofortüberweisung.de ist nicht unbegründet:

https://www.test.de/Online-bezahlen-Sofortueberweisungde-ist-umstritten-1844270-0/

Im Vergleich mit anderen Online-Shops fallen die Zahlungsbedingungen unangenehm auf. Selbst kleine Shops schaffen es, zumindest Nachnahme und Vorkasse ohne lästige Drittanbieter zur Verfügung zu stellen.
Quelle aus 2010, seitdem hat man davon nicht viel gehört. Die Beschwerde kam übrigends von Mitbewerbern.

Kreditkarte = Wenn du die Nummer + Prüfziffer hast kannst du die Karte weltweit belasten ( Sicherheit = ? )
Überweisung = Dauert seine Zeit
Paypal = Nimmt für die Händler ordentliche Gebühren und dann die jeweiligen Gelder eingenmächtig zurückziehen
Nachnahme = Kostet ordentlich extra und man muss da sein und das Geld dabei haben

Bei Sofortüberweisung machst du die Überweisung halt über deren System so können sie die Zahlung garantieren und der Verkäufer kann sofort liefern. ( Kostet aber natürlich ebenfalls )
 
Dass die Quelle von 2010 ist, spielt keine Rolle. Solange keine offizielle Freigabe der Banken auf dem Tisch liegt, gebe ich auch keine Daten an einen Drittanbieter.

Bei Kreditkarten haftet m.W. die Bank, außerdem kann man durch Prepaid-Kreditkarten den möglichen Schaden begrenzen.
 
Suxxess schrieb:
Mal ein paar Informationen:

(...)-> Nach 6 Monaten Beweislastumkehr, sprich man muss beweisen das es beim Kauf bereits defekt war. ( In der Realität kaum umsetzbar ) (...)
Nein! IN den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr zugunsten des Käufers, nicht NACH den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr zulasten desselben. § 476 BGB. Gewährleistung ist übrigens von der Konzeption her die Idee, dass man ein mangelfreies Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs erhält und keine Haltbarkeitsgarantie - das wird zugunsten des Käufers für die ersten sechs Monate ausgeweitet, falls sich ein schon angelegter Mangel dann erst zeigt.
(...)-> Der Käufer hat bei der Mangelbeseitigung die Wahl ob er das Produkt reparieren lassen möchte oder einen Austausch wünscht. Sprich man kann sich ein neues Gerät aus dem Regal geben lassen. ( Wer nicht drauf besteht und der Reparatur zustimmt, der ist selber Schuld ) (...)
Das ist zu kurz gedacht. Auf § 439 III wurdest du schon verwiesen. Und mit der Ansicht, dass erst bei Anfertigung eines Einzelstückes für 10.000€ unverhältnismäßige Kosten entstehen, dürftest du ziemlich allein dastehen. Es geht hier, anders als von dir geschrieben wurde, nicht um "unerhebliche", sondern um "unverhältnismäßige" Kosten - es geht also um die Kosten im "Verhältnis". Wenn die Reparatur einen Bruchteil der Ersatzlieferung kosten würde, ist die Ersatzlieferung unverhältnismäßig teuer.
(...) -> Geht ein Gerät nach dem 6 Monat kaputt würde ich den Anbieter reparieren lassen ( Um zu vermeiden, dass er mit der Beweislastumkehr argumentiert und dann sogar ggf. die Reparatur ablehnt ) (...)
Wie meinen?! Meinst du mit "Anbieter" den Hersteller und in diesem Fall die Inanspruchnahme einer Garantie, sofern vorhanden?
(...)-> Der Verkäufer hat das Recht den Sofortaustausch abzulehnen, dies führt allerdings zum sofortigen Fehlschlag seiner 3. Reparaturversuche. Sprich der Käufer hat dann das Recht zur Wandlung = Vollen Kaufpreis zurück(...)
Nö. §§ 439 III, 440. Dazu müssen erst BEIDE Arten der Nacherfüllung abgelehnt worden sein. Eine "Wandlung" gibt's im BGB übrigens seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr.

Siehe meine Anmerkungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Beweislastumkehr habe ich korrekt beschrieben. ( Da ist ein Kommata! )
Ersten 6 Monate da muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon vorher da war.
Nach dem 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf da war.

Das ist zu kurz gedacht. Auf § 439 III wurdest du schon verwiesen. Und mit der Ansicht, dass erst bei Anfertigung eines Einzelstückes für 10.000€ unverhältnismäßige Kosten entstehen, dürftest du ziemlich allein dastehen. Es geht hier, anders als von dir geschrieben wurde, nicht um "unerhebliche", sondern um "unverhältnismäßige" Kosten - es geht also um die Kosten im "Verhältnis". Wenn die Reparatur einen Bruchteil der Ersatzlieferung kosten würde, ist die Ersatzlieferung unverhältnismäßig teuer.
Nein mit dieser Meinung stehst du alleine da.

Der Bundesgerichtshof hat am 10.04.2008 (AZ: VII ZR 214/06) entschieden.
Nach Ausführungen des Bundesgerichtshofs ist von einer Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung in der Regel nur dann auszugehen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht.
Du darfst mir allerdings gerne andere Quellen nennen. Mal sehen ob du es schaffst meine Meinung und die meines alten Berufsfachslehrers zu ändern, der übrigends das entsprechende Fachbuch für ganz Norddeutschland geschrieben hat. ( http://www.amazon.de/-Berufe-Wirtsc...and-Auflage/dp/380455380X/ref=asap_bc?ie=UTF8 )

Wie meinen?! Meinst du mit "Anbieter" den Hersteller und in diesem Fall die Inanspruchnahme einer Garantie, sofern vorhanden?
Nein den Händler, wenn der will kann der nach 6 Monaten die Gewährleistung ablehnen mit dieser Begründung, dass der bemängelte Fehler beim Kauf des Produktes nicht vorhanden gewesen wäre.
Nö. §§ 439 III, 440. Dazu müssen erst BEIDE Arten der Nacherfüllung abgelehnt worden sein. Eine "Wandlung" gibt's im BGB übrigens seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr.
Hast Recht, schimpft sich Rücktritt. Ist aber das was ich meinte. http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
 
Immer noch nein zur Beweislastumkehr "NACH" den ersten 6 Monaten. Der gesetzliche Regelfall ist, dass die Beweislast immer beim Käufer liegt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast#Zivilprozess) Beim Verbrauchsgüterkauf (§§ 474ff.) wird dieses gesetzliche Konzept IN den ersten 6 Monaten gemäß § 476 umgekehrt. Von Beweislastumkehr ist also IN den ersten 6 Monaten zu sprechen und nicht danach.

In deinem angegebenen Urteil (gerade nachgelesen) geht es übrigens um einen Werkvertrag, in dem es prinzipbedingt nur eine "Nachbesserung" und keine "Nachlieferung" geben kann, also eine der beiden Nacherfüllungsarten von vornherein ausscheidet. Somit kann es hier nur auf "absolute Unverhältnismäßigkeit", nicht aber auf die andere Variante "relative Unverhältnismäßigkeit" ankommen. Daher geht es im Urteil auch um die Ablehnung BEIDER Arten der Nacherfüllung, also des Nacherfüllungsverlangens generell im Rahmen der absoluten Unverhältnismäßigkeit - zur relativen Unverhältnismäßigkeit kann hier wie schon beschrieben logischerweise überhaupt nichts ausgeführt werden, da sie in dem Fall nicht auftreten kann, da es keine denkbare "Nachlieferung" gibt, da kein Kaufvertrag besteht, sondern ein Werkvertrag. Nächstes mal bitte ein Urteil nennen, das passt, ja? Zudem steht da auch nichts von "10.000€".

Andere Quellen: z.B.: Beck'scher Online-Kommentar BGB, § 439 Rn. 47 (ähnliches steht auch im Münchener Kommentar oder Staudinger oder oder oder....): relative Unverhältnismäßigkeit wird von verschiedenen Stimmen ab 10%, 20% oder 25% Mehrkosten gegenüber der anderen Möglichkeit der Nacherfüllung angenommen. Dazu dann noch ein Zuschlag für etwaige entstehende Unannehmlichkeiten (Wartezeit während der Reparatur), die das ganze dann aber auch nicht plötzlich auf ein Vielfaches des Warenwertes, also eine von dir angesprochene individuelle Sonderanfertigung, bringen, um eine relative Unverhältnismäßigkeit anzunehmen. Das ist einfach Quatsch.

Wenn du damit: "Geht ein Gerät nach dem 6 Monat kaputt würde ich den Anbieter reparieren lassen ( Um zu vermeiden, dass er mit der Beweislastumkehr argumentiert und dann sogar ggf. die Reparatur ablehnt" den Händler meinst, verstehe ich nicht, was du meinst. Du willst ihn reparieren lassen, damit er nicht die Reparatur ablehnt?! Sinn? Wenn er sich auf die nicht mehr vorhandene (immer noch: so rum!) Beweislastumkehr beruft, dann muss er weder reparieren noch einen Ersatz liefern - dann ist er raus aus der Sache, sofern du keinen anfänglichen Mangel nachweisen kannst.

Was übrigens ein von einem Nichtjuristen geschriebenes Buch über "IT-Berufe: Wirtschafts- und Geschäftsprozesse" im Näheren mit Schuldrecht zu tun hat (ein Standardwerk für den relevanten Bereich wäre übrigens beispielsweise das hier http://www.amazon.de/Besonderes-Sch...d=1421001584&sr=1-2&keywords=brox+schuldrecht - hmm, komisch, hat deutlich mehr Seiten und beschäftigt sich nur mit dem Kram und nicht allgemein mit Wirtschafts- und Geschäftsprozessen in IT-Berufen, wo Mängelrechte einen Bruchteil des Buches einnehmen dürften.... dein IT-Buch als "Standardwerk" für den hier besprochenen Bereich zu bezeichnen ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten...) und inwiefern sich das BGB für Norddeutschland unterscheidet, darfst du mir übrigens gerne noch mal erklären. Viel Erfolg! Ich verlass mich solange auf mein juristisches Staatsexamen. ;)
... und nicht auf IT-Ausbildungsliteratur, zu der du zudem nur gesagt hast "der hat das auch gesagt!"....
 
Zuletzt bearbeitet:
relative Unverhältnismäßigkeit wird von verschiedenen Stimmen ab 10%, 20% oder 25% Mehrkosten gegenüber der anderen Möglichkeit der Nacherfüllung angenommen.
Ja also Danke für die Bestätigung. Sagen wir mal ein DVD-Player ist kaputt und der Händler hat noch 7 Stück davon im Regal stehen. Wie hoch schätzt du den Mehraufwand zwischen:
1) Ich gebe dem Kunden ein neues Gerät aus dem Regal, schicke das defekte Gerät zurück an den Hersteller und schreibe drauf: "Bitte nicht reparieren, sondern austauschen, Kunde hat bereits ein Neugerät erhalten."
und
2) Die Kosten sind unverhältnismässig und wir bestehen daher auf einer Reparatur der Ware

Da ich 4 Monate lang DVD Player in der RMA Abteilung ausgetauscht habe, kann ich dir aus der Praxis sagen, dass wir 99,5% der Geräte ausgetauscht und zurück nach China geschickt haben und nur 0,5% der Geräte wurden repariert. ( Arbeitszeit ist teuer in Deutschland! )
Mehrkosten eines Direktaustauschs = 0 €! ( Sprich der ist sogar billiger als reparieren! )

dann muss er weder reparieren noch einen Ersatz liefern - dann ist er raus aus der Sache, sofern du keinen anfänglichen Mangel nachweisen kannst.
Da sind wir uns ja mal einig. ;)

dein IT-Buch als "Standardwerk" für den hier besprochenen Bereich zu bezeichnen ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten...
Das Standardwerk in der IT-Systemkaufmannsausbildung. Du hingegend beziehst dich auf ein Studium der Rechtswissensschaften, wie du schon richtig erkannt hast kann das Buch gar nicht so umfangreich sein wie dein ganz spezielles Fachbuch.

Und
Berufsfachslehrers
Ist doch wohl eindeutig, da steht nichts von einem Professor... . Genau wie du zu Recht bezweifeln kannst, dass das IT-Buch das Schuldrecht komplett abdeckt, bezweifel ich dass dein genanntes "Fachbuch" den entsprechenden IT-Bereich mit abdeckt. Hier gebe ich dir ebenfalls Recht, dass das dreist von dir wäre. ;)

und inwiefern sich das BGB für Norddeutschland unterscheidet, darfst du mir übrigens gerne noch mal erklären.
Es gibt in dem Bereich nur zwei Bücher eins aus dem südlichen Bereich und halt sein Buch, dass aus dem südlichen Bereich ist leider sehr schlecht, so dass er sich genötigt gefühlt hat ein eigenes Buch zu schreiben. ( Stundensatz umgerechnet unter 5 Euro... )

Ich verlass mich solange auf mein juristisches Staatsexamen.
Lass uns nicht wegen so einem Mist streiten. Wenn du sagst, dass es bereits bei ~20% Mehrkosten unverhältnismässig ist, dann wird das schon stimmen.

Wenn ich dir allerdings sage, dass Aufgrund der hohen Lohnkosten in Deutschland sowieso primär "ausgetauscht wird", und die Kostendifferenz zwischen Reparatur und Austausch bei 0815 Chinaware nicht vorhanden ist. Der Austausch ist sogar billiger als die Reparatur... ( Bei teureren Fernsehern haben wir allerdings schon häufiger repariert ich sprech also von unter 200 € Artikeln )

Ich verlass mich solange auf mein juristisches Staatsexamen.
Tu das, ich verlass mich in der Zwischenzeit auf meine Praxiserfahrungen. Aber im Grunde sind wir uns ja einig. ;)

*Edit*
Ok was wäre denn deine Lösung bei folgendem Fall?

Du kaufst eine Grafikkarte für 320 €, diese verabschiedet sich nach 4 Wochen. Der Händler möchte "reparieren lassen". Wie reagierst du?
 
Zuletzt bearbeitet:
Suxxess schrieb:
Du kaufst eine Grafikkarte für 320 €, diese verabschiedet sich nach 4 Wochen. Der Händler möchte "reparieren lassen". Wie reagierst du?

Ich sage, ich hätte sie gerne ausgetauscht. Wenn der Händler dann sagt, das ginge generell nicht, sage ich ihm, dass ich grundsätzlich das Wahlrecht hab. Wenn er mir dann nur mit "blablabla machen wir aber immer so" kommt, bestehe ich drauf, da keine gültige Verweigerung wegen unverhältnismäßiger Kosten. Wenn er was sagt mit "blablabla Lieferantenverträge, Reparatur viel günstiger, blablabla" find' ich das auch nicht geil, aufgrund der Sinnlosigkeit eines Rechtsstreits und da ich ihm das Gegenteil nicht beweisen können werde, lass ich's dann aber reparieren - wie will ich ihm auch nachweisen, dass keine unverhältnismäßigen Kosten entgegenstehen? Ist nervig, stimm ich dir zu, aber der Nachweis dürfte in der Realität bei normalen, kleinen Verbraucherkäufen nicht ohne immensen Aufwand und ohne in Vorlage zu gehen (Gutachtenerstellung) zu führen sein.
 
MisterMankind schrieb:
Ich sage, ich hätte sie gerne ausgetauscht. Wenn der Händler dann sagt, das ginge generell nicht, sage ich ihm, dass ich grundsätzlich das Wahlrecht hab.
Also würdest du auch grundsätzlich erstmal auf die dir zustehende Wahlmöglichkeit hinweisen? Sehe ich genauso. Aber gut mit dem weiteren Vorgehen hast mich überzeugt und ich gebe dir Recht.
 
Bin fast nur auf ebay aber ich bezweifle dass Media-Saturn da auf Dauer Gewinne machen können. Jeder Vollidiot kann in Ebay verkaufen und billiger anbieten bis zum geht nicht mehr. Am Ende verkaufen nur noch die, die ihre Produkte selber herstellen können.

Die Strategie von Media-Saturn ist also sehr schlecht. Klüger wäre es, so eine Auktionbörse und Onlineshop, eine Mischung aus ebay und amazon zu gründen. Gerade weil die ja noch Geld für Programmierer haben und ihre Kaufhallen in Serverfarms umfunktionieren können. Aber so sind die deutschen Märkte nun mal bockig und werden durch US- und Asienmarkt unterspült.
 
Interresant, dass sich die Saturn Media AG genötigt fühlt, ihr Produkte über ebay anzubieten.
Für ebay ist es bestimmt ein gutes Geschäft, aber der Sinn von ebay geht dadurch verloren, wenn Saturn Media keine Auktionen anbieten, sondern nur Sofort- Kauf Angebote.
D
Es wird langsam Zeit, dass ebay eine klare Trennung macht und die Sofort-Kauf Angebote auf einer neuen, eigenen Seite anbietet. ebay ist nicht was es einmal war.
 
@2Lost: Ist auch meine Meinung, da hier der Sinn eines "Auktionshauses" komplett abgeschafft wurde. Das Ganze schafft aber auch Raum für neue Anbieter. Vielleicht auch wieder eine Handelsplattform privat-privat. Diese ganzen Händlerangebote machen es sowieso nur unübersichtlich. Eine Trennung seitens Ebay wird sicher nicht vorgenommen.
 
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