@ BodyLove
Es ist so, daß auch im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung festgelegt werden kann, ab WANN eine Möglichkeit bestehen soll, auf Bewährung entlassen zu werden. Es ist nicht automatisch so, daß das nach 15 Jahren ist. Bleibt es bei einem Urteil auf lebenslänglich, dann heißt das 15 Jahre, mit etwaiger Option, früher entlassen zu werden.
@ Daedalus
Ich gebe Dir recht, daß es solche Maßnahmen geben sollte. Ich kann dir jetzt aber auch keine konkreten Ideen anbieten. Ich erachte es aber für höchst fragwürdig, wenn man solche Maßnahmen durchführt, denn die Gefahr ist groß, daß dann Lynchjustiz entsteht, und das ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit eines Staates auch nicht zu akzeptieren.
Ich wäre mehr dafür, diese Mistkerle wirklich lebenslang bei Wasser und Brot im Zuchthaus darben zu lassen.
Wenn es nun so ist, daß einer freikommt und in der Wohnung nebenan wohnt... dann wohnt er da. Auch ist eine Gefahr gegeben: wenn Du nicht sicher weißt, daß er schuldig ist...
Ich halte von solchen Maßnahmen gar nichts. Auch wenn ich sie selbst mir gut vorstellen kann und vll gerne hätte, halte ich dennoch nichts davon. Die Kerle gehören eingesperrt und nicht mehr rausgelassen. Das ist die Maßnahme, die ich mir wünsche! So entstünde Rechtssicherheit.
Wenn Du eine Stelle einrichtest, die darüber informiert, wen schon einmal wegen eines entsprechenden Deliktes verurteilt wurde, weißt Du nie, wie die Bevölkerung reagiert und gegen wen. "Hey, ist das nicht der aus der Bachgasse? Komm, laß ihn und umbringen!"
Oder "Hey, ist das nicht der, von dem die Frau Schmidt erzählt hat, daß das ein Kinderschänder sein soll, wei man ihr gesagt hat, daß da einer neben ihr wohnt?"
Du kannst sowas nicht verhindern!
Opfer- oder Gesellschaftsschutz sollte anders funktionieren: Wegsperren!