Harrold schrieb:
Man kann die unter strenger aufsicht für diese Familie arbeiten lassen, der er das angetan hat. Das ist für den viel Schlimmer als der Tod. Oder ihn ganz vorne bei der Beerdigung von der getöteten Person stehen lassen und ihn halt die ganze Zeit in den Sarg schauen lassen.
Das tut der Person viel mehr weh als alles andere
Willst du den Angehörigen und Freunden des Ermordeten noch mehr Schmerzen zufügen indem du ihnen jeden Tag wieder vor Augen führst, wer ihren geliebten Menschen ermordet hat? Denkst du das macht es für sie leichter?
Willst du den einzigen Tag, der der Familie noch bleibt von ihrem Toten abschied zu nehmen dadurch zerstören, dass die Person, die ihrem liebsten das Leben genommen an dessen offenen Grab steht und trauer/schmerz heuchelt?
Strafe ist in solchen vor allem Genugtung für die Opfer! Und Opfer ist nicht nur der ermordete, sondern auch (vor allem) die Leute denen dieser ermordete Mensch wichtig war.
Ich denke, dass vor allem das der Grund ist, warum die Todesstrafe noch existiert. Jeder wird wohl erkannt haben, dass der Tod im gewissen Sinn keine so harte Strafe ist wie eine lebenslange Freiheitsstrafe unter härtesten Bedingungen.
Bei Todesstrafe geht es vor allem um eins: Rache!
Die Todesstrafe darf einfach nicht herrschen. Wer solche Urteile unterschreibt und der der Sie ausführt, wird selber zum Mörder in diesem Augenblick und diese Personen haben somit auch nichts anderes als den Tod verdient.
Falsch! Die Richter sind verpflichtet sich an die Gesetzte zu halten. Wenn in einem Land die Todesstrafe praktiziert wird so ist es letztlich die Pflicht des Richters sie auch anzuwenden, wenn es der Fall denn erfordert. Ebenso der Henker: Er muss es machen, denn die Gesetzte dieses Landes legitimieren diese Tat.
Keines dieser beiden Organe ist in diesem Falle des Mordes zu bezichtigen. Wenn dann ist es der Staat, bzw. die Legislative, welche dafür verantwortlich zu machen ist.
Außerdem: Warum bezichtigst du dann einen Richter der einen Menschen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt nicht auch der Freiheitsberaubung. Und den Vollzugsbeamten, welcher darauf aufpasst dass diese Freiheitsstrafe (Freiheitsberaubung?!) auch durchgeführt wird.