D0m1n4t0r schrieb:
Das lustige ist ja, dass man selbst eigentlich immer dran ist wenn man einen Einbrecher erwischt und dabei verletzt.
In Deutschland muss man nämlich zwischen den Werten abwägen.
Leben ist wichtiger als Gesundheit ist wichtiger als Eigentum.
Wenn man also die Gesundheit des Einbrechers schädigt weil man seinEigentum beschützen will, dann wird die Gesundheit vor Gericht höher bewertet als das Eigentum.
Sogar wenn der Einbrecher einen angreift und man sich verteidigt, darf man sich nur soviel verteidigen, wie nötig ist um den Einbrecher abzuwehren. Den Einbrecher komplett ausser Gefecht zu setzen (K.O./tot) oder präventiv anzugreifen bevor er einen bemerkt hat, führt in den allermeisten Fällen nur dazu, dass man selbst im Knast landet weil das dann nicht mehr Verhältnismäßig war.
Das nennt sich dann Notwehrexzess.
Und es kommt noch hinzu, dass man in solchen Situationen meist gar nicht klar denkt, sondern da greift das uralte Kampf/Flucht/Panik verhalten. Das ist vom Gesetzgeber übrigens auchnicht berücksichtigt.
Und im Zweifelsfall gilt bei sowas Aussage gegen Aussage. Dann ist auf der einen Seite der verletzte Einbrecher der sagt "ja ich bin da Eingebrochen, war aber ganz friedlich und wollte keinem was tun und plötzlich greift der Hausbesitzer mich an und drischt auf mich ein".
Der Hausbesitzer sagt das Gegenteil, aber wegen Aussage gegen Aussage lässt sich weder das eine noch das andere beweisen.
Was sich hingegen beweisen lässt sind die Verletzungen die der Einbrecher erlitten hat.
Daher sollte man in so Fällen dafür sorgen dass der Einbrecher nicht gegen einen Aussagen kann und ausserdem noch dafür sorgen dass man selbst verletzt ist weil sonst einem niemand die Notwehr glaubt.
Ist leider so, dass in Deutschland die Opfer von Straftaten durch das Gesetz nicht sonderlich gut geschützt sind.
Jede Menge Panikmache in einem riesigen Schwall an Wörtern.
Es geht immer um die Verhältnismäßigkeit. Richtig, man bekommt entsprechenden Ärger, wenn man unnötig(!) viel Gewalt anwendet. Und das ist auch gut so. Wir kratzen hier schon an der Grenze zu Selbstjustiz.
Überrascht man einen Einbrecher, so informiert man die Polizei, kann ihn festhalten, ja sogar im Haus/Keller einsperren bis zum Erscheinen der Polizei. Dies ist legitim.
Wird der Einbrecher verletzt, so zählt nicht einfach nur Aussage gegen Aussage und die Verletzung wird als "Pluspunkte" für den Einbrecher gewertet, sondern ob die Aussagen plausibel erscheinen. Die Justiz ist nicht so dumm, das sie eine Aussage eines Einbrechers nicht hinterfrageb.
Das bei einer Körperverletzung ermittelt wird ist normal... Um eben den Vorsatz auszuschließen.
Was unrecht ist, ist den Einbrecher fest zu halten um ihn dann noch aus Wut den Schädel einzuschlagen. Hält man den Täter fest, verdreht ihm den Arm und dieser wird dabei ausgekugelt, weil er sich wehrt, hat der Täter Pech.
Verbreite doch nicht das die Justiz nur die Täter schützen würde, und die Opfer als Täter dargestellt werden. Aber Opfer können Täter werden, und eine Körperverletzung stellt auch eine Straftat dar.
Ein Studienkollege von mir hatte das Vergnügen das er einen Einbrecher im Fahrradkeller vorfand. Der ertappte Täter rannte auf ihn zu und der Kollege ließ vor Schreck das Rad fallen, Täter stolperte darüber, parkte sein Gesicht auf dem Betonboden. Er wurde festgehalten, die Polizei kam und er jammerte mit blutigen Mund und 2 Zähnen weniger das er mit dem Rad angegriffen wurde.
Fazit: Die Beamten vor Ort und der Amtsarzt konnten feststellen das weder Spuren am Ort, noch die Verletzungen diese Aussage stützen, Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt.