Scheitel
Admiral
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Theoretisch der Opel Zafira Tourer mit 2l Diesel bei 195PS?Marcel55 schrieb:eine Motorisierung bieten die zumindest halbwegs Spaß machen kann?
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Theoretisch der Opel Zafira Tourer mit 2l Diesel bei 195PS?Marcel55 schrieb:eine Motorisierung bieten die zumindest halbwegs Spaß machen kann?
Kann ich aufgrund der Optik völlig verstehen, aber zumindest Wikipedia hälts fürn Kombi:Marcel55 schrieb:Den würde ich eher als Van einstufen
...ist halt ein Renault KangooMarcel55 schrieb:Mercedes Citan
war das nicht Citan?Sasi Black schrieb:Benz Cetan
Marcel55 schrieb:Sinn wäre es ein Auto zu haben welches eben nicht ein Vermögen kostet aber trotzdem genug Kofferraum bietet um z.B. einen Rollstuhl und Reisegepäck zu transportieren.
Sofern ich den Platz mit der Leistung in hübsch überhaupt finden kann.DaMoffi schrieb:Will ich genauso viel Platz in hübsch mit 200+ PS haben will, bezahle ich das doppelte.
Okay, das war mir noch nicht ganz klar.DaMoffi schrieb:Im Prinzip ist das Verweisen auf Prozente des Vorbesitzer vollkommen egal ... es ist deine Versicherung, nicht die des Autos. Und bei TK gibt es eh keine Prozente.
Jo, hab ich schon.DaMoffi schrieb:Bei der Ummeldung hast du im Regelfall ja schon eine eVB, also eine elektronische (vorläufige) Versicherungsbestätigung.
Wegen ablehnen habe ich keine Angst.DaMoffi schrieb:Oder ich hab dich falsch verstanden. Warum hast du Angst, dass die dich ablehnen würden?
QuelleKürzlich urteilte der Bundesfinanzhof, dass Benzinkosten, die ein Arbeitnehmer trägt, seinen geldwerten Vorteil auch dann verringern, wenn dieser nach der 1-Prozent-Methode ermittelt wurde (Az. VI R 2/15). Bislang galt das nur für die Versteuerung mit Fahrtenbuch. Im dem Fall hatte ein Mitarbeiter im Jahr 5 600 Euro für Benzin gezahlt. Sein geldwerter Vorteil laut 1-Prozent-Methode lag bei 6 300 Euro. Nach Abzug beträgt er noch 700 Euro. Ein weiterer Kläger blitzte dagegen ab. Er wollte ein Nutzungsentgelt absetzen, dessen Höhe seinen geldwerten Vorteil überstieg. Dieser dürfe maximal auf null sinken, entschieden die Richter (Az. VI R 49/14).
Weil elektrisch fahren angenehmer ist als mit dem Verbrenner?toti87 schrieb:Warum Stress wegen dem Strom laden machen, wenn die Firma den Sprit zahlt.
Dir ist doch auch klar, dass es verständlicherweise zu aller erst um das geht, was man im Jahr an Kohle spart?Marcel55 schrieb:Hybrid fahren weils steuerlich günstiger ist sondern aus Überzeugung.
Wenn man schon einen Plugin-Hybrid hat sollte man diesen auch laden. Alles andere kann man auch als Steuerhinterziehung zählen.