Gehälter in der IT (1. Post beachten!)

Nafi schrieb:
stimmt schon. Aber bei Tagessätzen von um die 800€ ist das ein Vertretbares Risiko.
Wenn man auch diesen Tagessatz bekommt, ist das auch in Ordnung. Meine Firma kassiert für mich aktuell einen Stundensatz von 125-135€/Stunde. Wenn ich das selbst immer so bekommen würde, würde ich mich auch selbständig machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss nicht nur den Tagessatz bekommen sondern auch die entsprechende Auslastung. Denn eine Auslastung unter 50% heißt dann schnell einen Tagessatz von 400€ im Schnitt. Und eine 100%ige Auslastung ist nie drin. Dazu kommen die unbezahlten Arbeiten, die man ggfs. in den unausgelasteten Zeiten machen kann. Ich kenne Freelancer die haben Stress ohne Ende aber verdienen auch nicht über 100k. Ich bin da kein Fan von, wenn man nicht bei TS von jenseits der 1200+ ausgehen kann.
 
Und wenn man Urlaub macht oder krank wird hat man in der Zeit eher wenig Einkommen.
Man muss es halt auch mögen bzw. in Ordnung finden, sich um neue Kunden zu kümmern (sofern das nicht eine Agentur für einen macht, die aber dann auch Geld dafür haben will).
Man muss schon ein Stück weit dafür gebohren sein, ich selbst bin es absolut nicht, aber es gibt natürlich viele, denen liegt das alles und sie sind damit glücklich. Das ist ausgesprochen individuell.
 
Man kann es drehen und wenden wie man will, 180k kriegt man nicht ohne Gegenleistung ;). Wer 35h mit Zeitkonto will muss halt im IGM Tarif bleiben ^^
 
Wollt ihr mal lachen?

RegionPaderborn, derzeit noch coronabedingt Home Office, aber sehr fraglich wie lange noch...
Berufhauptsächlich IT-Systemadministrator, aber eigentlich eierlegende Wollmilchsau in einem Medienunternehmen
Personalverantwortung-
Bruttolohn p.a.34400€
Wochenarbeitszeit40h
AusbildungInformationstechnischer Assistent + Fachabi
Berufserfahrung13 Jahre (beim jetzigen Arbeitsgeber)
Arbeitsverhältnisunbefristet
Urlaub30
Firmengröße~30 Mitarbeiter

Dazu kommt noch, dass ich mehr oder weniger auf freiwilliger Basis 24/7 Bereitschaft mache.

Ich muss zugeben, dass ich bisher nie aktiv verhandelt habe, aber ich erhoffe mich da bei diesem Arbeitgeber nicht wirklich viel (auch aufgrund von Hören-Sagen von anderen MA, die es probiert haben).

Das einzige was mich irgendwie hält, ist das echt 1A-Kollegium und die m.E. wirklich breite Abwechslung die ich habe. Mal progge ich ein wenig, mal ists 'nur' Help Desk, mal Linux Server (intern als auch so einige externe Webserver), mal Windows-Server, mal Netzwerk/Firewall, mal Hardware zusammenstellen und bauen (u.a. für 3D-/VR-Anwendungen, auch mal Workstations usw.), auch mal in Sachen Foto, Video, 3D-Druck, alles dabei.

Nur das Gehalt ist halt echt dürftig (was würdet ihr da eher erwarten?).
Und die Tatsache, dass man einige von uns schon aus dem Home Office ruft und andere wiederum komplett im Dunkeln tappen lässt, wie es damit weiter geht.
Spätestens wenn Home Office größtenteils gestrichen werden sollte, war es das für mich da. 4:1 Home-/Büro-Verhältnis würde ich noch mit machen, gaaaanz vielleicht auch noch 3:2, aber alles andere kommt für mich nicht mehr in Frage.
 
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Ich steige auch mal ein.
Bin ganz zufrieden wo ich von den Aufgaben / Position angekommen bin.

Ich denke im/beim nächsten Step muss ich mich zwischen Technik und Management entscheiden....

RegionNRW
Beruf / aktuelle PositionTeamleitung, Consultant
PersonalverantwortungJa
Bruttolohn p.a.70k + bis zu 30k variabel + Fahrzeug mit Privatnutzung
Wochenarbeitszeit40h
Alter30
Geschlechtm
AusbildungFachinformatiker Systemintegration
Erfahrung gesamtMit Ausbildung: 12 Jahre
ArbeitsverhältnisUnbefristet
Urlaub30
Firmengröße>250
PerksSchulungen gratis, agile Workspace finde ich am wichtigsten…die berühmten flachen Hierarchien gibt es auch :)
 
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gymfan schrieb:
M.W.n. muss man als Angestellter in D auch das Arbeitszeitschutzgesetz einhalten.

Das kann man allerdings vertraglich sehr flexibel gestalten, vor allem wenn eine entsprechende Bezahlung gibt, also wenn es eine deutliche Überzahlung gibt, kannst du auch offiziell 50-60h arbeiten.
 
Eigentlich nicht. So lange du kein leitender Angestellter oder eben Freiberufler/Selbstständiger bist gilt das Arbeitszeitgesetzt und das heißt bei 50h ist auf Dauer Schluss.

Und ja ich kenn die Verhältnisse in der Pflege mit 12 Tagen am Stück arbeiten etc. Aber dafür gibt es auch Ausgleich.
 
Ja, aber ich denke leitender Angestellter als Experte ist jetzt nicht so schwierig. Die Zeiteinteilung ist bei vielen sehr frei - ich hab auch keinerlei Kernzeiten und ohne EU Richtlinie nichtmals eine Zeitaufzeichnung (hatten vorher keine). Die Deckungsprüfung beim Gehalt muss natürlich passen (deswegen die Erwähnung mit Überzahlung). Also wenn jemand dauerhaft im Schnitt 60h arbeitet, muss das Gehalt diese 60h zumindest abdecken, eher mehr.
Ein leitender Angestellter muss nicht unbedingt Personalverantwortung haben.

Allerdings gibts dazu auch noch keine richtigen Urteile, wurde ja 2019 neu geregelt.
 
Nach https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/leitender-angestellter-41644:
Nach der Rechtsprechung ist leitender Angestellter, wenn eine Gesamtwürdigung ergibt, dass ein Angestellter ausreichend bedeutsame unternehmerische Aufgaben wahrnimmt, dabei einen erheblichen Entscheidungsspielraum zu verantworten hat und dies auch seiner Dienststellung und seinem Dienstvertrag entspricht.

Ich wollte nämlich gerade fragen, ob es genügen würde für den Experten eine 1-Person-Abteilung mit ihm als Abteilungsleiter "eröffnen" zu lassen - das würde es demnach aber nicht, wenn der Experte dort nur Unsinn verzapft (z.B. "kaltgestellt", weil unkündbar oder was auch immer).
 
hallo7 schrieb:
Ja, aber ich denke leitender Angestellter als Experte ist jetzt nicht so schwierig.
Ähm doch. Leitende Angestellte gibt es immer nur sehr wenige.

Du musst selbstständig Leute einstellen und kündigen können, eine nicht unwesentliche Handlungsvollmacht bzw Prokura bzw Generalvollmacht oder aber die Übertragung sonstiger unternehmerischer Aufgaben haben.

In Angestellter in einer Leitungsposition ist also im Allgemeinen eher kein leitender Angestellter.

Das sind eher so Leute wie Werksleiter, Filialleiter usw. Die selbst über ihr Personal bestimmen können oder z.b. den gesamten Geschäftsbetrieb einfach vorübergehend einstellen können usw.

Also Experte bist du eigentlich nie leitender Angestellter, da du keine der drei genannten Bereiche abdeckst. Ubd dann gelten für dich die ganz normalen Arbeitszeitregeln.
 
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Die Definition was leitender Angestellter vorm Gesetz bedeutet ist in der Tat sehr eng gestrickt. Da braucht man wirklich viel Befugnisse was in großen Firmen eine Handvoll Leute haben dürften. Man braucht ja entweder eine Vertretungsvollmacht oder direkt Prokura, das haben in größeren Firmen sicher nicht viele.
 
fishraven schrieb:
Man muss nicht nur den Tagessatz bekommen sondern auch die entsprechende Auslastung. Denn eine Auslastung unter 50% heißt dann schnell einen Tagessatz von 400€ im Schnitt. Und eine 100%ige Auslastung ist nie drin. Dazu kommen die unbezahlten Arbeiten, die man ggfs. in den unausgelasteten Zeiten machen kann. Ich kenne Freelancer die haben Stress ohne Ende aber verdienen auch nicht über 100k.
wenn wir von einem Tagessatz von 640€ ausgehen(drunter macht eine Selbstständigkeit wenig Sinn), heißen 100k 156 Werktage.
Ein Jahr hat um die 250 Arbeitstage.
Also nach viel Stress sieht es nicht aus.
 
Moment, denke daran, daß Du die Sozialabgaben alleine voll abführen mußt. Dazu brauchst Du dann vielleicht noch eine Versicherung für Selbständige usw.
 
Und von den 100k bleiben dann 50 übrig... Als Freelancer muss quasi 200k Umsatz drin sein, damit es sich lohnt bei den Löhnen in der IT.
 
Tundor schrieb:
Die Definition was leitender Angestellter vorm Gesetz bedeutet ist in der Tat sehr eng gestrickt.

"Das" Gesetz hat gar keine Definition des leitenden Angestellten. Je nach Gesetz ist es eine andere Definition.
 
PHuV schrieb:
Moment, denke daran, daß Du die Sozialabgaben alleine voll abführen mußt. Dazu brauchst Du dann vielleicht noch eine Versicherung für Selbständige usw.
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Das meiste davon in die RV.
Da ist sogar von Vorteil, dass man sie nicht zahlen muss und sich lieber privat absichert.
Ergänzung ()

fishraven schrieb:
Und von den 100k bleiben dann 50 übrig... Als Freelancer muss quasi 200k Umsatz drin sein, damit es sich lohnt bei den Löhnen in der IT.
Auch einem Angestellten mit 100k bleiben in der StKl 1 nur noch 57k netto.
Wegen 200k - kommt drauf an. Ein Arbeitskollege von mir hat vor 3 Jahren gekündigt, weil er mit seinem Gehalt unzufrieden war(47k mit Bachelor und 3 Jahren BE). Seitdem ist er freiberuflich unterwegs und verlangt 80/Std. Der Wechsel hat sich für ihn auch ohne 200k gelohnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
uincom schrieb:
"Das" Gesetz hat gar keine Definition des leitenden Angestellten. Je nach Gesetz ist es eine andere Definition.
Ähm doch, DAS Gesetz, dass das definiert gibt es. Nennt sich BetrVG.

Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs.3 BetrVG ist, wer „nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb“

zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (§ 5 Abs.3 Nr. 1 BetrVG) und/oder werGeneralvollmacht oder Prokura hat, wobei die Prokura im Verhältnis zum Arbeitgeber „nicht unbedeutend“ sein darf (§ 5 Abs.3 Nr. 2 BetrVG) und/oder werregelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG). Bei dieser Auffangvorschrift ist vorausgesetzt, dass der Angestellte seine Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst.
Guckst du, da steht das was ich aufgezählt habe.

Und guck mal da an, da steht nachfolgend sogar noch was über die Zweifelsfälle, die ich nicht mehr zusammenbekommen habe und daher weggelassen hatte. Ich dachte eigentlich, dass das nur aus der Rechtssprechung kommt und ziemlich schwierig ist. Aber Tata, steht wohl doch im BetrVG drin.

Da je nach Lage des Einzelfalls oft nicht leicht zu entscheiden ist, ob diese betriebsverfassungsrechtliche Definition des leitenden Angestellten erfüllt ist oder nicht, enthält § 5 Abs.4 BetrVG eine ergänzende Regelung für Zweifelsfälle. Danach ist „im Zweifel“ leitender Angestellter,

wer bei den letzten Wahlen zu Arbeitnehmervertretungen den leitenden Angestellten zugeordnet war (§ 5 Abs.4 Nr.1 BetrVG),wer einer Leitungsebene angehört, auf der überwiegend leitende Angestellte vertreten sind (§ 5 Abs.4 Nr.2 BetrVG),wer ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt bezieht, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist (§ 5 Abs.4 Nr.3 BetrVG), oderwer ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) überschreitet (§ 5 Abs.4 Nr.4 BetrVG).

Die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV beträgt im Jahre 2018 gemäß § 2 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 jährlich 36.540 EUR und monatlich 3.045 EUR im Westen bzw. jährlich 32.340 EUR und monatlich 2.695 EUR im Osten. Nach der Zweifelsfallregelung des § 5 Abs.4 Nr.4 BetrVG sollte ein leitender Angestellter also mehr als das Dreifache dieser Einkommenswerte verdienen.
Also 2018 waren das dann also 107.000€ im Monat, wobei man nochmals schauen müsste, was die Definition des "regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt" ist. Ich meine das war ohne Boni.
 
Vorab, ich weiß es nicht wie die Zahlen alle aussehen. Ob ich als Freelancer viel weniger Kosten für meine Rentenzeit habe, möchte ich bezweifeln. Wenn ich weniger als 800€ im Monat für Altersvorsorge investiere, wirds schwer im Alter. Dazu ne BU, Haftpflicht und eben auch die Vorsorge für Ausfallzeiten, Urlaub, Krankheit, Fortbildung ...

Ich würde sagen dein Kollege wäre finanziell besser gefahren einen Job mit 60k anzunehmen aber das ist nur meine laienhafte Ansicht einer Person, die sich selbstständig machen wollte, bis sie bemerkt hat, was da auf einen zukommt und es dann wieder verworfen hat.

Aber Freiberufler hat natürlich auch Vorteile jenseits des Geldes.
 
Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen, sofern sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.

Boni gehören also nur teilweise dazu.
 
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