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Der Suchmaschinenbetreiber Google hat einen Mitarbeiter entlassen, weil dieser sich negativ in seinem Weblog über die Arbeitsbedingungen äußerte. Zwar stellte der betroffene Mitarbeiter diesen schon vor seiner Entlassung offline, verhindern konnte er diese damit jedoch nicht mehr.
Wie ist das eigentlich gesetzlich geregelt mit Firmeninterna, die über Weblogs frei für alle zugänglich werden? Soweit ich weiß, gibt es doch bestimmte Dinge in jeder Firma, über die man schweigen muss, und sowas muss auch jeder Mitarbeiter unterschreiben.
Stellen aber dann Weblogs einen Kündigungsgrund dar, wenn keine Firmeninterna sondern ausschließlich Inhalte über Arbeitsbedingungen, Motivation und derartige Dinge geschrieben werden?
Insofern kann man ja als gekündigter Mitarbeiter gegen sowas klagen. Die hier aufgeführten Beispiele mit der Flugbegleiterin oder dem MS-Mitarbeiter sind nämlich in meinen Augen keine Dinge, die man geheim zu halten hat.
Text von www.blogger.com:
"Ein Blog ist eine einfach nutzbare Website, auf der Sie ganz schnell Gedanken veröffentlichen, mit Menschen interagieren und vieles mehr tun können. Völlig KOSTENLOS."
Also praktisch eine Art private News-Seite.
Müsste in der Überschrift bei "Weblogger" nicht noch ein b vor logger, also "Webblogger"?
@4: Das mit den Fimreninterna kann so und so geregelt sein. Die meisten großen Firmen legen in ihren Arbeitsverträgen fest, dass man gar nichts nach außen bringen darf. Wenn man das was erzählt, sollte man also vorher schauen, ob das nicht auch schon im Web steht .
Bzgl Kündigung ist das ein Grund für fristlose Entlassung wg "Beschädigung des Vertrauensverhältnisses", das für den Arbeitgeber nicht mehr tragbar ist. (Das sind aber keine eigenen Erfahrungen )