News In eigener Sache: Stellungnahme zum Nvidia-NDA

besseresmorgen schrieb:
Aber genau darum geht es doch. Ihr wollt die Tests so früh wie möglich, am besten noch vor Release der Karte.
Ergo dürfte der Teil dann nicht im Test stehen und ihr könntet den dann erst "mit Release" nachreichen.

In Zeiten, in denen Karten mitunter vor Release vorbestellt werden können bedeutet das, dass ich als Leser immer damit rechnen muss, dass da evtl. doch noch etwas nach kommt und ich dem Test VOR Release der Karte nicht mehr trauen kann.
Damit sollte man generell bei jeder Vorbestellung rechnen... In der heutigen Zeit werden die meisten Produkte als fehlerfrei vermarktet und die eigentlichen Probleme stellen sich erst nach Release dar - Das ist nunmal das Risiko einer Vorbestellung
 
Frank schrieb:
Weil? Das unterliegt ja nicht dem NDA, weil es von Nvidia keine vertraulichen Vorab-Infos gab, die wir nicht veröffentlichen hätten dürfen.
Und wenn Nvidia in Zukunft wieder so etwas plant und euch und alle anderen, die das NDA unterschrieben haben, vertraulich darüber informiert, dürft ihr nicht mehr drüber schreiben.
 
chithanh schrieb:
Wenn NVidia es als Geschäftsgeheimnis ansieht (etwa dem Treiber eine versteckte Funktion durch reverse-engineering entrissen), dann dürft ihr auch nicht nach Ende des Produkt-NDAs darüber berichten.
Aber eben auch nur dann, wenn Nvidia uns diese Information selbst vorher gegeben und als Geschäftsgeheimnis deklariert hat. Nicht wenn wir etwas herausfinden, was wir nicht von Nvidia wissen, sie aber als Geschäftsgeheimnis ansehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Oneplusfan, Nero1, Mcmeider und eine weitere Person
Frank schrieb:
Das ist schlichtweg falsch.
Inwiefern? Das NDA verhindert doch dass ihr bereits vor Release des Produktes die Leute warnen könnt. Das will nVidia doch bezwecken, dass die Verkäufe am Releasetag nicht durch solche Infos einbrechen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
 
besseresmorgen schrieb:
@Frank
...
Beworben mit 4GB V-Ram bekommt ihr ein Testexemplar und stellt fest: "Hey Moment mal, nur 3,5GB sind wirklich sinnvoll angebunden"...

Nach dieser NDA dürft ihr diesen Beisatz nicht in euren Test (vor Veröffentlichung der Karte) einfließen lassen.
Sehe ich das richtig?

Ich glaube genau hier wird es dann sehr juristisch. Ist diese Information Teil der Grafikkarte oder nicht? Weil die Hardware enthält ja diese "Information".
 
Jan schrieb:
Sollte Nvidia das nicht passen, steht und stand es ihnen seit jeher frei, uns außen vor zu lassen. Das NDA braucht es dafür nicht.

Uns steht es wiederum zu, auf eine Berichterstattung zu verzichten, sollte ein Hersteller aus einem NDA am Ende doch ein Einfluss auf unserer Berichterstattung ableiten. Wir erwarten nicht, dass das passiert, versprechen euch aber, sowas im Zweifelsfall nie zuzulassen!

Danke für das gute Statement, das reicht mir. Vielleicht hat heise.de auch wirklich etwas übertrieben, aber die Themenlage '3.5GB', 'GPP' & Co veranlassen mich eher Heise.de zu vertrauen als Nvidia. Auch jetzt noch.

Wer einmal lügt...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: jonderson
Frank schrieb:
Das ist schlichtweg falsch.
Ist es das?
Was passiert wenn NVidia die 3,5GB Problematik zuvor als "Geschäftsgeheimnis oder vertrauliche Information" definiert? Dann dürft ihr plötzlich nur noch sagen "wie xy Berichtet ist das so..." denn ihr müsst ja 5 Jahre lang still halten.

Und natürlich kann man es jetzt wie PCGH nehmen und sagen "och passiert schon nix" aber irgendwie bleibt da doch ein negatives Geschmäckle.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: jonderson, -Snaggletooth-, surtic und eine weitere Person
Frank schrieb:
Weil? Das unterliegt ja nicht dem NDA, weil es von Nvidia keine vertraulichen Vorab-Infos gab, die wir nicht veröffentlichen hätten dürfen.

Nein, wenn etwas geleakt wird, dürfen wir über den Leak berichten, wir dürfen nur nicht sagen, ob die Infos richtig oder falsch sind, auch wenn wir es selbst schon wissen.
Achte mal auf Deinen ersten und zweiten Aussagesatz, eigentlich brauchst das NDA nicht! Und so wie Du es darstellst beeinflusst das deine journalistische Aufgabe massiv. Freier Journalismus ist nicht abhängig von einem Hersteller oder deren Wohlwollen.

Das @CB keine Rechtsabteilung oder dann keinen Medienanwalt beauftragt hat, dieses Vertrag auch auf umsetzbare Rechtsgültigkeit und Verbindlichkeit zu prüfen, ist schon etwas grenzwertig. Als Unbedarfter liest man zuweilen etwas völlig anderes, als in letzter Konsequenz dort steht. Schon dann wenn es, wie Du schilderst um den Schutz der eignen Arbeit oder Interessen geht.

Nvidia tut doch eins, Negativpresse im Vorfeld aller Aktionen die sie planen zu vermeiden, was klar mit dem Angriff eines Journalisten und deren Empörung gegen GPP zu tun hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: droogF, -Snaggletooth- und surtic
Frank schrieb:
...
Nein, wenn etwas geleakt wird, dürfen wir über den Leak berichten, wir dürfen nur nicht sagen, ob die Infos richtig oder falsch sind, auch wenn wir es selbst schon wissen.


Gerade mit dieser Aussage macht ihr euch selbst kaputt. Stichwort Pressefreiheit. Zitat aus Wikipedia:
____
"Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit,[1] bezeichnet das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.
Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten."


Was ihr macht, ist euch der Meinungsmache von nvidia zu beugen und keine eigene Meinung mehr dazu zu schreiben. Auf einen Leak hinweisen reicht in der heutigen Zeit nicht mehr, wenn man seine eigene Meinung nicht mehr dazu sagen darf/kann.

Ihr bekommt defacto einen Maulkorb. Dürft euch nicht mehr zu Leaks äußern. Wenn das keine Einschränkung der Pressefreiheit ist, dann weiß ich auch nicht.

Ihr verliert an Glaubwürdigkeit CB! Ich sage das als langjähriger und treuer Leser eurer Artikel. Aber das finde ich wirklich, gelinde gesagt, traurig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DannyA4, DTFM, droogF und 3 andere
Jan schrieb:
2) Die Vertraulichkeit endet, wenn ein Produkt veröffentlicht wird! Sobald also beispielsweise eine neue Grafikkarte erscheint, dürfen wir schreiben, was wir wollen.
Aus welcher Passage des NDA geht das eigentlich hervor?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: -Snaggletooth-
calNixo schrieb:
Ich glaube genau hier wird es dann sehr juristisch. Ist diese Information Teil der Grafikkarte oder nicht? Weil die Hardware enthält ja diese "Information".
Und hier wird es für den Kunden relevant.
Ob eine Karte heute oder morgen releast wird, ist doch eher nebensächlich,
 
Chillaholic schrieb:
Naja, Igors (Toms-Hardware-Deutschland) Anwalt hat da jedenfalls ne andere Rechtsauffassung als Heise gehabt und viele Teile der NDA als nicht durchsetzbar da nicht mit deutschem Recht kompatibel bewertet.

In der verlinkten Stellungnahme steht nicht ein Wort von einem Anwalt, sondern viel bezeichnender folgender Satz:

"Wenn ich allerdings Nvidia (eher gutwollend) richtig interpretiere....."
 
Ich sehe nur einen Hinweis mehr, dass Trump und sein Amerika sich mit Gesetzen von der restlichen Welt abschotten will. Ich hoffe, es gelingt ihm schnell, damit sein Volk nicht zu spät merkt, was er wirklich vorhat und ihn auf den Mond schiesst,... Ticket einfach.
 
Um es dann mal auf den Punkt zu bringen: Durch ein solches NDA ist man eigentlich nur noch eine große Werbetafel für nVidia und Co. um ein Produkt anzupreisen ohne dafür auch seitens des Herstellers, außer dem Test-Exemplar, monetär bedacht worden zu sein. Es verkommt alles zu einer großen "alles ist toll, kauft das Produkt" Werbeveranstaltung. Schade.

Edit: Ach ja, nVidia werde ich in diesem Leben nicht mehr kaufen außer es ist nicht zu vermeiden (in der Nintendo Switch ist leider ein Tegra-Chip). Das heißt, baue ich mir einen PC oder kaufe einen Laptop dann kommt da, sofern AMD noch weiter besteht, etwas von denen hinein, zumindest stand heute und vorausgesetzt da kommen nicht ähnliche Abgründe ans Tageslicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: DannyA4, DTFM, droogF und 5 andere
Der zitierten Rechtabteilung bzw. den Fachanwälten von Heise würde ich keine zwei Meter trauen. Beim Thema DSGVO haben die auch einige Dinger rausgehauen, die andere Rechtsabteilung (unsere z.b.) deutlich abweichend interpretieren und als blanken Populismus bezeichnen.
NDAs lesen sich im allgemeinen nicht umbedingt freundlich und Strafandrohungen gehören da auch zum Standard. Igors Glosse zum Thema auf THG passt wirklich gut (link)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Oneplusfan
Frank schrieb:
Aber eben auch nur dann, wenn Nvidia uns diese Information selbst vorher gegeben und als Geschäftsgeheimnis deklariert hat. Nicht wenn wir etwas herausfinden, was wir nicht von Nvidia wissen, sie aber als Geschäftsgeheimnis ansehen.
Das ist wie ich finde eine gewagte Interpretation des NDA, zumindest in der Form wie sie von heise veröffentlicht wurde.

Wenn ihr den Review-Treiber unter NDA bekommt, und er Geschäftsgeheimnisse enthält (wirkungsweise von Software fällt zumindest in den USA unter "trade secret", siehe Prozesse zu Breathalyzer etc.) dann dürft ihr ihn nicht auseinandernehmen und eure Ergebnisse veröffentlichen. Da gilt dann nichtmal die 5-Jahres-Frist, sondern das ist für immer.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: zweitnick
Nvidia verlangt per NDA "compelled speech".

Ob sie das nun durchsetzen (können) oder auch nicht:
Der Versuch ist strafbar (in dem man solche Unternehmen ignoriert).

Ob Nvidia da irgendwas durchsetzen will, kann oder tatsächlich tut:
Das ist mir ehrlich gesagt völlig wurscht.
Das was die da tun ist nicht akzeptabel.
Egal was ComputerBase da macht oder auch nicht: Ich weiß, was ich künftig tun werde.

ComputerBase lässt sich von Nvidia den Arm auf den Rücken drehen und zwinkert noch dazu.

Ich empfehle ComputerBase das Nvidia NDA zu ignorieren.
So wie ich künftige Beiträgen auf ComputerBase ignorieren werde die sich mit Nvidia befassen.

Nee Danke.

.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Leaked und Schnitz
Fassen wir das ganze doch etwas globaler an, ohne uns zu sehr auf einzelne Sätze des NDAs zu versteifen. CB nimmt es billigend in Kauf, nVidia die rechtliche Möglichkeit einzuräumen, bestimmte Dinge von der Berichterstattung ausschließen zu lassen. Es spielt gar keine so große Rolle, ob das bisher jemals zum Einsatz gekommen ist oder jemals zum Einsatz kommen wird. Allein die Tatsache, dass es zum Einsatz kommen KÖNNTE sollte einem doch zu denken geben.

Und ich als nicht-Jurist würde den Passus zu den Spekulationen und Gerüchten auch so interpretieren, dass es besser wäre, sich in Zukunft nicht daran zu beteiligen, egal wer die Quelle ist. Und das ist eine ziemlich weitreichende Einschränkung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nille02 und Schnitz
Zurück
Oben