mindfactory offline

@DaMuffinman

Das teure an der Retoure ist das wieder einlagern und prüfen der Ware, der Versand ist da nur ein kleiner posten. Der Einwand, dass das schnell die gesamte Marge eines Artikels aufrisst, ist daher schon begründet. Die Marge bei Computerhardware dürfte sowieso sehr klein sein, da ist dann wenig wirtschaftlicher Spielraum.

Wie sieht das rechtlich denn aus? Ich war der Meinung, wenn ich ein Insolvenzverfahren eröffne und noch keine Bekanntmachung statt gefunden hat, das man als Unternehmen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Von daher kann ich mir auch gut vorstellen, dass genau deshalb noch nichts nach außen kommuniziert worden ist. Gelder bzw. Konten werden dann auch schnell mal eingefroren, so das keine Auszahlung möglich ist.

Grundsätzlich finde ich es schade. Ich habe immer sehr gerne bei Mindfactory bestellt und allein von der Auswahl etc. war es für mich der beste Shop. Ich hoffe deshalb, dass sie überleben werden.
 
nebulein schrieb:
@DaMuffinman

Wie sieht das rechtlich denn aus? Ich war der Meinung, wenn ich ein Insolvenzverfahren eröffne und noch keine Bekanntmachung statt gefunden hat, das man als Unternehmen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Von daher kann ich mir auch gut vorstellen, dass genau deshalb noch nichts nach außen kommuniziert worden ist. Gelder bzw. Konten werden dann auch schnell mal eingefroren, so das keine Auszahlung möglich ist.
Das Verfahren ist ja wahrscheinlich eben noch NICHT eröffnet ;-). Aus dem was bis jetzt bekannt ist, wurde ja nur der Antrag auf Eröffnung gestellt. Zwischen Antrag und Eröffnung können auch mal einige Wochen liegen. Die Eröffnung wird dann auch (mehr oder weniger zeitnah) öffentlich bekannt gegeben. Der Antrag eben NICHT.

Ob die Beantragung des Insolvenzantrags öffentlich gemacht wird, liegt, zumindet teilweise (afair), im Ermessen des Antragstellers. Wie es aussieht, wenn so ein Antrag von externen gestellt wird, weiß ich dagegen nicht.

Ich kenne es von einigen aus unserem Kundenstamm, dass die das schon vor Beantragung öffentlich kommuniziert haben und auch da schon mitgeteilt haben, wie sie gedenken, das "Problem" zu lösen.
 
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@knoxxi Ich habe nie von Pleite geredet, sondern einfach nur, dass auch solche Zahlungen / Ausfälle weh tun könn(t)en :)
 
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cllN schrieb:
Nur wenn der Händler das Geld bereits hat, fällt die Ware bzw dessen Zahlung auch in die Insolvenzmasse.
Der Händler hat das Geld doch schon von PayPal bekommen, und die werden es nach 30 Tagen von Dir fordern. Die Frist gibt Dir nur einen Zahlungsaufschub aber entbindet Dich nicht von Deinen Pflichten.

Zu den genauen Regularien, was im Falle einer Händlerinsolvenz und einem Widerruf passiert konnte ich auf die Schnelle nichts finden. Aber aus dem Schneider bist Du nicht automatisch, wegen der 30 Tage.
 
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@cllN Stimmt, das nennt sich dann unternehmerisches Risiko. 🙂
 
Na, wenn ich den link der hier geteilt wurde, im PCGH richtig deute.. hat es ja eher was mit dem Thema Steuern zu tun… Zitat : „ Der Staat vergibt nicht“
 
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Incanus schrieb:
Der Händler hat das Geld doch schon von PayPal bekommen, und die werden es nach 30 Tagen von Dir fordern. Die Frist gibt Dir nur einen Zahlungsaufschub aber entbindet Dich nicht von Deinen Pflichten.

Richtig, der Händler hat das Geld bekommen.

Aus meinem Verständnis (nach bestem Wissen und Gewissen - keine Rechts- oder Fachberatung) haben wir generell den Fall:

In jedem Fall geht Paypal in Vorleistung. Dafür zahlt der Händler Gebühren (die du als Endkunde theoretisch drauf zahlst, weil der Verkäufer das mit einkalkuliert.)

Bei jedem Kauf gibt es 2 Szenarien:
Käufer: Geldschuld gegenüber dem Verkäufer
Verkäufer: Pflicht der Lieferung der Ware/Dienstleistung gegenüber dem Käufer

Hier gibt es 2 Arten, wie du selbst die Ware bezahlst:
1) Paypal bucht von deiner Bank / Kreditkarte ab (Ist nur eine Weiterleitung von Geldern in deinem Auftrag - wie bei einer Banküberweisung)
2) Paypal leistet die Zahlung als Finanzierer - Bonität vorausgesetzt ( 30 Tages-Zahlung oder Ratenzahlung)

So und nun kommt der entscheidende Unterschied.

Hast du die Zahlung noch nicht geleistet, weil du per Ratenzahlung oder per Rechnung / 30-Tage-Zahlung bezahlt hast und du widerrufst den Vertrag gegenüber des Händlers (solange du in der Widerruffrist bist - an dem Gesetz des Widerrufsrechts ändert auch eine Insolvenz nichts), dann widerrufst du auch die Zahlungsverpflichtung gegenüber Paypal (oder dem Händler). Als hätte es den Vertrag nie gegeben. Du als Käufer bist dann verpflichtet die Ware zurückzusenden. Ohne Rücksendung = kein Widerruf.
Das eine ist immer an das andere geknüpft.
Und da du noch keine Zahlung geleistet hast, entbindet dich der Widerruf mit Rücksendung der Ware (vorausgesetzt du kannst diese auch nachweisen) automatisch auch von der Zahlungsverpflichtung. Man müsste dir gegenüber nachweisen, dass du die Ware nicht zurückgesendet hast, um weiter an der Zahlung festzuhalten.

Hast du aber bereits per Paypal gezahlt, ist Paypal nicht der Finanzierer, sondern hat nur eine Weiterleitung des Geldes zwischen deinem Paypal Konto (Bei vorhandenem Guthaben), deiner Bank / Kreditkarte und dem Händler veranlasst, wie zum Beispiel bei einer normalen Banküberweisung. Somit fällt das gezahlte Geld mit in die Insolvenzmasse und ist damit "futscht", wie als hättest du per Banküberweisung gezahlt. Denn bei einer Banküberweisung erhälst du das Geld ja auch nicht von der Bank zurück, nur weil du den Vertrag widerrufen hast. Die Rückzahlung müsste über den Händler laufen, was er aber nicht machen wird oder kann, da er Insolvenz angemeldet hat.

Also macht es schon einen sehr großen Unterschied.

So ist das zumindest aus meinem Verständnis heraus. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren :)
 
@cllN So ähnlich ist es auch bei einer Zahlung über eine Kreditkarte. Da kann man das Geld in der Regel auch wieder zurückholen im Falle einer Insolvenz, sofern das innerhalb des Zahlungsziels liegt.
 
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@hallo7 Korrekt, weil Kreditkartenfirmen über (Rück-)Versicherungen abgesichert sind. Es heisst ja auch "Kredit"karte, das selbe macht Paypal ja auch, sie geben dem Käufer einen Kredit und lassen sich das entlohnen.
 
cllN schrieb:
dann widerrufst du auch die Zahlungsverpflichtung gegenüber Paypal
Da bin ich mir eben nicht so sicher. Nimmst Du einen Kredit bei deiner Hausbank auf, interessiert die sich auch nicht dafür, was Du damit kaufst oder stornierst. Das Geld holt sie sich von Dir, nicht dem insolventen Händler.
 
Doch, weil der Kredit bei Paypal zweckgebunden ist. Widerrufst du den Zweck, widerrufst du auch den Kredit

Paypal gibt dir ja das Geld gegen die Ware, sprich du besitzt die Ware erst, wenn du es auch bezahlt hast. Verkaufst du die Ware so (Hehlerware im Übrigen - solange du sie nicht vorher komplett bezahlt hast) und sagst Paypal nichts, dann bist du auch weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Bei einem Wideruf, widerrufst du alles.

Paypal gibt dir ja nicht einen Kredit "einfach so" zur freien Verwendung, sondern eben für das Eingekaufte
 
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Ulfhednir33 schrieb:
Was für eine riesige Sauerei. Durch den CB Ticker neulich noch eine MSI 5080 dort bestellt, dann aber eine bessere bei alternate gefunden und die MSI zurückgeschickt. Ich habe vorsorglich den Paypal Käuferschutz eingeschaltet. Hoffe der hilft mir da weiter, denn ich glaube nicht, dass da von MF noch etwas kommt. Man, warum habe ich nicht vorher davon gehört? Echt ärgerlich. Das sind/waren 1650 Euro, die vielleicht weg sind.

Ich Drücke dir alle Daumen, halt uns auf den laufenden wie es mit PayPal und MF ausgegangen ist.
 
cllN schrieb:
Paypal gibt dir ja nicht einen Kredit "einfach so" zur freien Verwendung, sondern eben für das Eingekaufte
Hast Du das so recherchiert und Belege dafür oder ist es ein Bauchgefühl ;)? Wäre ja gut für den Konsumenten, wenn das so juristisch nachvollziehbar ist, aber ich habe da erst mal meine Zweifel.
 
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@Incanus Recherche, Kenntnisse, Nachfrage.
Ich bin rechtlich ziemlich bewandert. Kein Jurist oder Rechtsanwaltfachangestellter oder irgendwie in der Branche tätig, aber ich habe selbst schon viel durch, viel recherchiert, lese überall nach etc

Von Bauchgefühl oder "ich werfe mal was in den Raum um mitzureden" bin ich weit entfernt.

zu 100% kann es dir sowieso nur ein Fachanwalt sagen.
 
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Irgendwie driften wir hier in eine Kredit und Gewährleistungsdiskussion ab...
 
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@GUN2504 na gut. Es gehört ja auch irgendwie dazu, denn verständlicherweise haben viele Käufer Angst um Ihr Geld und fragen hier rein aus Interesse. Aber du hast Recht. Das sollte hier nicht das Thema sein, das muss dann separat geklärt werden
 
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cllN schrieb:
Recherche, Kenntnisse, Nachfrage.
Prima, dann ist ja alles juristisch völlig klar ;).
Anfangs schreibst Du allerdings noch:
cllN schrieb:
Aus meinem Verständnis (nach bestem Wissen und Gewissen - keine Rechts- oder Fachberatung)
Wie gesagt, schön für den Kunden, wenn es so wäre aber ohne Belege bin ich noch skeptisch.
 
Abschließend: Deswegen schrieb ich ja auch klar dazu, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen (keine Rechts- oder Fachberatung) meine Kenntnis kundtue, nicht, dass ich zu 100% etwas fest weiß. Hierfür ist IMMER ein Fachanwalt hinzuziehen. Logischerweise. Aber lassen wir das

Fakt ist, dass die ganze MF Thematik ein sehr schwieriges Thema ist und ich hoffe, dass jeder Kunde heile aus der Sache rauskommt. Das ist, glaube ich, die Hauptsache

Ergänzung ()


Übrigens:

https://www.saechsische.de/wirtscha...g-pleite-geht-P2RENKLNLNBPMXV6JJVBDKRNDI.html

Zitat (Verbraucherzentrale Bremen):

"Schritt 3 – Eventuell vom Widerrufsrecht Gebrauch machen
Wer online einkauft und damit im Internet einen Vertrag mit dem Händler abschließt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, von dem im Fall einer Insolvenz Gebrauch gemacht werden kann.

„Dies ist dann sinnvoll, um aus dem Vertrag mit dem insolventen Unternehmen herauszukommen, wenn die Ware noch nicht oder noch nicht vollständig bezahlt wurde“, sagt Sterk.

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt auch für bereits bezahlte Ware. Kunden steht es frei, die Ware zurückzugeben. Allerdings können sie wegen der Firmenpleite nicht davon ausgehen, den kompletten Kaufpreis erstattet zu bekommen. Oftmals rechnet es sich eher, die Ware privat weiterzuverkaufen. (dpa)"
 
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