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News The Crew: Ubisoft verhindert Download des Spiels nach Server-Aus

Für mich und viele andere ist es mehr als eine Grauzone, was UBI da treibt. Einerseits wird die Lizenz entzogen - man kann nicht mehr spielen, nichtmal irgendeinen Einzelspieler Modus. Auf der anderen Seite wird das Spiel aus der Bibliothek des Nutzers komplett entfernt. Es verschwindet für immer. Selbst wenn die Community einen eigenen Server einbinden könnte, das Spiel ist insgesamt weg.

Technisch sollte es möglich sein, einen Always-Online Titel auch offline spielbar zu machen. Aber das ist wohl zu viel verlangt. Damals (2013) musste auch schon EA herbe Kritik an SimCity einstecken. Später kam tatsächlich ein Offline-Patch.

Letzlich kann man wohl nur einen weiten Bogen um solche Titel machen, oder generell UBI meiden.


@

Sven16071982

Das wird dir im Falle von The Crew aber nicht helfen. Das Spiel lässt sich nicht starten wegen Online-Zwang.
 
Galaxytourist schrieb:
Was hat die Art des Zahlungsmittels damit zu tun ob ich beim Kauf ein Nutzungsrecht oder den Besitz einer Sache erwerbe?

Nicht das Zahlungsmittel ist das Problem.
Das ganze digitale Zeugs.

Damals hatte ich CDs in der Hand, das war meins.
Heute läuft fast alles digital ab.
Mein Steam Account besteht fast nur noch aus digitalen Käufen.

Mit dem dig. Euro seh ichs auch kritisch.
Zahle fast nur bar, da hab ich was in der Hand.
Ist der Euro digital wars das.
Ich hab 0 in der Hand.
 
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HardcoreGaymer schrieb:
Was machst du wenn Steam irgendwann mal schließt…

Ich gehöre nicht zu denen, die jahrzehntelang immer dieselben Spiele spielen. Die paar Spiele aus meiner Bibliothek, die ich noch aktiv spiele, würde ich mir dann ohne Gewissensbisse aus alternativen Quellen beschaffen, da ich sie ja schon bezahlt habe. Sind nie sehr viele gleichzeitig, wäre also nur ein kleiner Komfortverlust.
 
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@Pinguin1
Das hat nichts mit digital oder nicht zu tun, die Daten auf den CDs und Disketten waren auch schon digital.
GOG zeigt wie es auch im Digitalen Zeitalter richtig geht, du kannst die Spiele komplett spielbar herunterladen und so oft sichern wie du willst.
Das ist sogar physischen Datenträgern überlegen die oft fiese Kopierschutzmechaniken implementiert hatten (Starforce, Securom, etc.)
 
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Tuetensuppe schrieb:
Und bei den Nutzungsbedingungen steht Schwarz auf Weiß:
Ein völlig unbestimmter Mindestzeitraum (zumindest in deinem Zitat) und eine allgemeine, nicht näher präzisierte Formulierung, dass man die Leistung ja jederzeit einseitig einstellen könne.

Da muss man kein Jurist sein, um zu merken, dass solche allgemeinen Formulierungen, die ein völliges Missverhältnis und eine Willkür abbilden, viele Angriffspunkte für Sittenwidrigkeit bieten, wenn es drauf ankäme.
 
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Pinguin1 schrieb:
Damals hatte ich CDs in der Hand, das war meins.
Heute läuft fast alles digital ab.
Mein Steam Account besteht fast nur noch aus digitalen Käufen.
Damals gab es tendenziell auch weniger Spiele die eine Onlinefunktion hatten. Das Problem ist ja das man für den vollen Funktionsumfang oft auf externe Infrastruktur angewiesen ist.
Pinguin1 schrieb:
Mit dem dig. Euro seh ichs auch kritisch.
Zahle fast nur bar, da hab ich was in der Hand.
Ist der Euro digital wars das.
Ich hab 0 in der Hand.
Da hast Du auch nur so lange was in der Hand solange Leute das Vertrauen haben das Sie für das Papier was Du Ihnen gibst wieder was Anderes eintauschen können. Das ist aber beim digitalen Euro auch so.

Einzige Vorteil ist das man Dir das Bargeld, sofern man es selber lagert, nicht so leicht entziehen oder verwehren kann. Das geht bei Digitalwährung mehr oder weniger per Knopfdruck.

Abgesehen davon gehe ich mal davon aus, das Du ein Konto hast, womit ein Großteil Deines Geldes auch nur Digital vorhanden sein dürfte, bis auf das bischen was man als Bargeld dabei hat.

Um wirklich was in der Hand zu haben müsstest Du also Dein Geld immer gleich dazu nutzen Gold oder was ähnlich werthaltiges zu kaufen. Das müsstest Du dann natürlich auch bei Dir lagern um wirklich was in der Hand zu haben. Da gäbe es aber dann immer noch das geringe Risiko das auf einmal keiner mehr Gold oder was auch immer Du gekauft hast haben will, womit der Wert dann auch gegen 0 tendieren dürfte.
Ergänzung ()

MR2007 schrieb:
Da muss man kein Jurist sein, um zu merken, dass solche allgemeinen Formulierungen, die ein völliges Missverhältnis und eine Willkür abbilden, viele Angriffspunkte für Sittenwidrigkeit bieten, wenn es drauf ankäme.
Wenn das so einfach wäre, dann hätten sich bestimmt schon die ein oder Anderne findigen Anwälte daran gemacht einen Spielepublisher deswegen zu verklagen. Gerade bei den Amis werden Firmen ja gerne wegen jedem noch so an den Haaren herbeigezogenen Grund verklagt. Einen Betroffenen der quasi dann der Klagende ist, wird sich da bestimmt finden.
 
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Beitrag schrieb:
Jo, mies ist aber, dass die erst ein paar Monate vorher den Verkauf eingestellt haben.
Ich würde mich da dem Vorschlag von @Abrexxes anschließen. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Gewährleistung für Sachen könnte man für solche Service-Games vorschreiben, dass sie mindestens für 2 Jahre nach Kaufdatum funktionieren müssen.
Ich denke das ist jetzt schon so in Deutschland als Garantiefall. Wenn nach kauf das Produkt innerhalb eines bzw. zwei Jahres nicht mehr funktioniert. Ist ja hier quasi der Fall. Glaube da kann man nicht mit Lizenzen und Nutzungsrechten sich rausreden. Man stelle sich den Zeitraum einfach mal gegen 0 gehend vor. Also gekauft und 1 Minute nach Kauf nicht lauffähig. Das ist für mich Garantiefall bzw. schon Betrug. Und wenn es jetzt 3 Monate waren gilt es ebenso. geld zurück aber sehr sicher.
Also welcher Zeitrahmen wäre noch akzeptabel? Eben die Garantielaufzeit.
Keine anders lautende AGB dürfte in Deutschland rechtmäßig sein, egal was da steht.
Wäre ich ein Käufer wäre der Fall ganz klar beim Rechtschutz.
Hoffe das machen alle Geschädigten.
 
Galaxytourist schrieb:
Wenn das so einfach wäre, dann hätten sich bestimmt schon die ein oder Anderne findigen Anwälte daran gemacht einen Spielepublisher deswegen zu verklagen. Gerade bei den Amis[...]
Bei den Amis ist Verbraucherschutz nochmal eine ganz andere Geschichte (wenn auch für Geschäfte in Deutschland völlig irrelevant), die Sittenwidrigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Vertragsrecht. Und hier läuft ja bereits eine Kampagne, vorwiegend über EU und den deutschen Verbraucherschutz.

Es ist völlig egal, ob noch jemand das Spiel spielt oder nicht. Dass eine Single Player Kampagne ohne technische Notwendigkeit geplant und absichtlich unbrauchbar gemacht wird, darf kein Präzedenzfall werden (und ist soweit ja auch noch nie in der Relevanz eines (A)AAA Publishers geschehen). Deshalb ist es hier essentiell gegen Ubisoft vorzugehen und wäre ich Betroffener würd ich das auch selbst tun.
 
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Djura schrieb:
Vorausgesetzt, SONY überlegt sich nicht irgendeine miese Schweinerei.
Ich wette mit dir, die liegt schon fertig in irgendeiner Schublade bereit.

metoer schrieb:
Daraus könnte ich als Kunde doch eindeutig ableiten das mir das Spiel/die Lizenz danach gehört und in mein Eigentum übergeht, deshalb hat Ubisoft gar nicht das Recht diese nachträglich zu entziehen.
Die Lizenz - ja, das Spiel - nein. Und in der Lizenz sind die Lizenzbedingungen enthalten.

Wenn du eine Musik-CD kaufst, dann ist der Tonträger dein Eigentum (gekauft), aber die Musik darauf hast du nur lizenziert. Darum darfst du die z.B. auch nicht wie du willst woanders öffentlich abspielen oder gar vervielfältigen.
 
Schmarall schrieb:
Wenn du eine Musik-CD kaufst, dann ist der Tonträger dein Eigentum (gekauft), aber die Musik darauf hast du nur lizenziert. Darum darfst du die z.B. auch nicht wie du willst woanders öffentlich abspielen oder gar vervielfältigen.
So nicht richtig, denn Kopieren/Verwertung ist gesetzlich im Urheberrechts verankert und die reine Nutzung ist daher gerade nicht auf Basis eines Nutzungsvertrags/Lizenz. Gegenteilig benötigst du dann erst einen solchen, wenn du das selbst verwerten willst (also z. B. öffentlich Abspielen), was bei uns auf die GEMA zentralisiert ist.

Niemand kommt zu dir heim und macht deine Tonträger (oder auch deine digitalen Kopien) unbrauchbar, wenn der Inhaber der Verwertungsrechte meint, dass du das nicht mehr hören darfst. Selbst bei beschlagnahmten Medien passiert das nicht. Genau das versucht Ubisoft aber gerade in der digitalen Welt.
 
MR2007 schrieb:
Den Tonträger dürfen sie dir nicht wegnehmen/zerstören, denn das ist deiner. Sie kommen ja auch nicht heim und löschen dir das Spiel von der Festplatte.

Aber sie hören auf, von ihrer Seite aus Dienste dafür zur Verfügung zu stellen - nämlich Spiel- und Downloadserver.

Genau das ist der Unterschied.
 
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HardcoreGaymer schrieb:
Was machst du wenn Steam irgendwann mal schließt…einfach nur mal als Gedankenspiel ;)
Erstmal ist Steam die falsche Adresse.
Spiele sind prinzipiell auch bei Steam, wenn der Publisher es so will, offline startbar.
Nur der Publisher entscheidet darüber, nicht Steam aka Valve.

Gesetz dem Falle wäre es vermutlich aktuell eine Grauzone, die genau jetzt "dank" Ubisofts Handeln wohl losgetreten wird. Aber eines kann ich dir verraten, nicht Valve wird derjenige sein den man verdonnert wenn man Erfolg hat, sondern die Publisher.
 
ChrissKrass schrieb:
Deswegen das wenn😁 Es ist ja nicht so, dass sie es nicht können. Die haben ja gute Spiele in der Vergangenheit rausgebracht.
 
Ich bin wahrlich kein Ubisoft Fan. Und ich finde auch die allgemeine Thematik über das Thema "Lizenz", "Besitzrecht" sehr spannend und als jemand, der PC´s und Konsolen bis zurück ins letzte Jahrtausend sein
eigen nennt, hab ich auch ein Interesse daran, dass meine Spiele selbst dann noch spielbar sind, wenn es den Publisher gar nicht mehr gibt :-). Aber bei manchen Spielen sollte man doch die Kirche im Dorf lassen. The Crew ist ein MMO und war 10 Jahre lang auf dem Markt. Ohne die Onlinekomponente macht es nicht mehr so waaaahnsinnig viel Sinn. Und das Spiel hat jetzt auch nicht die riesige Fangemeinde. Wenn ich mir die Spielerzahlen in Steam anschaue, dann waren das über die letzten drei Monate im Schnitt 40-60 aktive Spieler.
Dann nehmen wir noch mal an, dass über die Konsolen und Ubisoft etc. noch etwas mehr gespielt haben. (Wobei ich das gerade bei den Konsolen eher nicht glaube). Dann gehen wir einfach mal von 300 Spielern im Schnitt aus täglich. In einem 10 Jahre alten Spiel. Dass hier der Hersteller auch irgendwann mal den Stecker zieht und keine Serverinfrastruktur mehr vorhalten will kann ich absolut verstehen. Über den Punkt, dass man das einmal gekaufte Spiel dann gar nicht mehr herunterladen oder spielen kann kann man streiten. War sicher nicht intelligent gelöst, aber sind wir mal ehrlich.... wieviel Leute würden das denn überhaupt noch runterladen wollen, wenn es keine Server mehr gibt?

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Natürlich wäre es wünschenswert, wenn ein Publisher dann sagen würde, "hey, wir legen das alles einfach in die Hände der Spieler, setzt euch selbst Server auf und habt Spass". Aber auch das ist nicht soo einfach. Wenn es kein Spiel ist, in dem ein Dedicated Server schon mit ausgeliefert wird, müsste dieser ja auch erst so aufbereitet werden, dass man den in die Hände der Community geben kann. Nochmal kurz zurück zu dem Punkt mit den aktiven Spielern. Wieviele von den geschätzten 300 Spielern am Tag würden sich hinsetzen und die Zeit investieren um einen Server zum laufen zu bringen? Und wie gesagt, wir reden hier nicht davon einen vorhandenen und gut dokumentierten Dedicated Server aufzusetzen und laufen zu lassen....
Wir reden ja nicht von einem WoW mit einer riesigen Fanbase, wo sich Leute mit entsprechenden Kenntnissen hinsetzen und in Eigenarbeit Server stricken.(Wie es z.b. ja mit dem "originalen" WoW passiert ist, was dann als Konsequenz Blizzard dazu gebracht hat selbst WoW Classic ins Leben zu rufen.. weil der Bedarf ganz offensichtlich da war.) Aber ich sehe bei The Crew weder den Bedarf noch die entsprechende Community im Hintergrund.

GRUNDSÄTZLICH finde ich die hier geführte Diskussion aber hochspannend. Ich bin ein großer Fan von GoG was das angeht und auch ein Sammler alter Spiele und Hardware, Konsole wie PC.

Allerdings finde ich dass halt speziell "The Crew" als Aufhänger für die Diskussion jetzt nicht das optimale Beispiel ist.
 
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Tuetensuppe schrieb:
Man kauft diese Spiele nicht, sondern erwirbt lediglich eine Lizenz.

Und bei den Nutzungsbedingungen steht Schwarz auf Weiß:
Hast du meine Aussage überhaupt gelesen...?
Und die Leute die dir einen Upvote geben: habt ihr meine Aussage überhaupt gelesen...?

Der Kern meiner Aussage war:
In welchem Store ist der Button für den Erwerb als "Erwerbe Nutzungsrecht" beschrieben?
In welchem als "unbegrenzte Überlassung"? Oder auch nur irgendwas ähnliches?

Meines Wissens nach wird quasi überall von "Kauf" geredet und der ist juristisch sehr klar geregelt.
Da kann auf AGB Seite 334 Zeile 72 gerne stehen, dass es kein Kauf ist bzw. dass man den Kauf gerne umdefinieren möchte. Juristisch ist diese Zeile oder der Paragraph irrelevant. Genau so gut könnten sie da rein schreiben "Bei Erwerb gehen alle Rechte an deinem Erstgeborenen auf uns über". Steht da zwar, ist juristisch aber halt nicht haltbar.

Es wäre bei weitem nicht das erste mal, dass es zu genau dem Sachverhalt eine Klage gäbe und mit hoher Sicherheit auch nicht das letzte mal. Denn Hersteller neigen gerne dazu einem weniger für mehr zu geben, das aber falsch auszuzeichnen weil alles andere echt doof für sie aussehen würde. Nur war bisher das Ergebnis einhellig: wenn da Kauf steht, ist es ein Kauf. Egal ob Auto, Film, Smartphone, Spiel, Wohnung, Grundstück oder was auch immer.

Und ich sage/implizidre nicht, dass die Lösung am Ende aussehen wird "wir alle haben plötzlich Eigentum an Software". Die dürfte wahrscheinlich eher in einer Fall zu Fall Entschädigung sowie einer Umbenennung der "Kaufen" Schaltfläche liegen, da "Kaufen" nun mal nicht stattfindet.

Nur kann in dem Rahmen auch direkt abgeklärt werden, wie lange eine "zeitlich unbegrenzte Überlassung" nun wirklich ist: darf der Hersteller in wenigen Jahren Server abschalten und einem die Überlassung so wegnehmen? Ist das legal oder reden wir von im besten Fall Vertragsbruch, im schlimmsten Fall von einem Vergehen? Und was sind die Konsequenzen? Muss er den Code dann offenlegen? Reicht ein Offline-Patch? Oder kann er einen Community Server Programm anbieten?
 
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Der Anreiz dies bei Ubisoft zu tun dürfte überschaubar sein.

Schön wärs. Ubi und andere Branchengrößen haben sich schon so viel geleistet und beim nächsten vermeintlichen Kracher kaufen sie dann doch wieder. Der Kunde bekommt was er verdient.
 
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icetom schrieb:
Hier sollte die EU mal für die Verbraucherrechte einschreiten.
Auf jeden Fall! Echt krass, dieser verbraucherunfreundliche Unsinn. Nach 10 Jahren läuft also künftig kein Spiel mehr? Ich kann heute noch problemlos die 80-er und 90-er Jahre Spiele von NES und SNES starten, man braucht nur eine funktionsfähige Konsole und die Spiele dafür.
 
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Tzk schrieb:
Dennoch schade, dass die Server komplett abgeschaltet und nicht zumindest offline gespielt werden kann.
Ubisoft hat ueber ein Jahr gebraucht um nach abschalten der DRM Server Might & Magic X wieder korrekt zum laufen zu bekommen. Ein Jahr!
Nach dem Abschalten der DRM Server kam man in dem Spiel nicht ueber den Demo-Umfang hinaus. Das Spiel hat keinerlei online oder Ko-op Gameplay, ist ein normales Einzelspieler Rollenspiel.
Nochmal: Es hat ueber ein Jahr gedauert bis das gefixt wurde.

Aktuell spiele ich nur ein Ubisoft Spiel, und ich glaube auch mit Star Wars - welches ich grundlegend interessant faende - wird sich das nicht aendern. Und Anno 1800 funktioniert, wie ich jetzt am Wochenende dank Internetausfall feststellen durfte, auch offline.
 
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MR2007 schrieb:
Dass eine Single Player Kampagne ohne technische Notwendigkeit geplant und absichtlich unbrauchbar gemacht wird, darf kein Präzedenzfall werden.
Wenn von Vorneherein klar ist, dass auch der Singleplayer Always-On benötigt, dann ist auch von Vorneherein klar, dass dieser mit dem Abschalten der Server nicht mehr zur Verfügung steht. Wer mehr erwartet, darf so einen Scheiß halt einfach nicht kaufen, aber diese Alternative scheint ja für viele einfach nicht in Frage zu kommen.

Ubisoft "entzieht" die Lizenz ja auch nicht in dem Sinne, dass das Spiel spurlos aus der eigenen Bibliothek verschwindet, sondern es wird in den Bereich "inaktive Spiele" verschoben, d.h. die Lizenz wird nicht entzogen, sondern einfach nur technisch nicht länger unterstützt. Mag wie eine übertriebene Spitzfindigkeit klingen, dürfte aber juristisch sicher ein Unterschied sein.

Am Ende ist der Unterschied zwischen nicht herunterladen können einerseits und herunterladen und starten, aber nicht sinnhaft über das Hauptmenü hinaus kommen können andererseits, doch sowieso ein rein theoretischer, der erst dann praktisch relevant würde, wenn man mit dem Spiel in diesem Zustand (legal) noch irgendwas anfangen könnte, aber das kann man nun mal nicht - und wird es mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht können, weil nicht davon auszugehen ist, dass Publisher irgendwann gesetzlich dazu verpflichtet werden, Spiele auf ewig funktionierend halten oder sie an irgendeine Community übergeben zu müssen.
 
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