Ranayna
Admiral
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- Mai 2019
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@JustAnotherTux: Ich habe (ungefaehr) von Markteinfuehrung geschaut. Den BE800 gibts ja schon eine ganze Weile, das ist kein neu auf den Markt gekommenes Geraet.
Sobald der Supportzeitraum auf weniger als 2 Jahre faellt und der Router noch verkauft wird, wirds potenziell unangenehm fuer die Haendler die das Teil verkaufen.
Ein Softwaremangel, sollte sich da was ergeben, ist prinzipiell ja schon vorher da gewesen, Software geht ja nicht mit der Zeit kaputt, so das die Beweislastumkehr kaum Anwendung finden kann.
Eine Sicherheitsluecke duerfte als Sachmangel gelten:
https://www.ferner-alsdorf.de/neues-kaufrecht-sicherheit-als-mangel/
Dass das ein neue Entwicklung ist war mir tatsaechlich nicht bewusst.
Sobald der Supportzeitraum auf weniger als 2 Jahre faellt und der Router noch verkauft wird, wirds potenziell unangenehm fuer die Haendler die das Teil verkaufen.
Ein Softwaremangel, sollte sich da was ergeben, ist prinzipiell ja schon vorher da gewesen, Software geht ja nicht mit der Zeit kaputt, so das die Beweislastumkehr kaum Anwendung finden kann.
Eine Sicherheitsluecke duerfte als Sachmangel gelten:
https://www.ferner-alsdorf.de/neues-kaufrecht-sicherheit-als-mangel/
Dass das ein neue Entwicklung ist war mir tatsaechlich nicht bewusst.