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News Verbraucherzentrale mahnt Blizzard für Diablo 3 ab

Langsam Verstehe ich die Welt nicht mehr...

Unabhängig davon ob man im Vorfeld Wissen konnte das permanente Online Verbindung zwingend Notwendig ist etc. ist es ein FAKT das D3 die ersten Wochen schlecht bis gar nicht lief. Nun reichten ein paar Spieler aus verschiedenen Gründen Beschwerde ein und es gibt hier im Forum echt Leute die das nicht Verstehen koennen ??????????

In einfachen Worten damit auch ihr es versteht (hoffe ich zumindest)

Es geht um ein Produkt das unzureichend beschrieben wurde "PUNKT" Der Verbraucherschutz Mahnt den Hersteller des Produktes ab "PUNKT" Worueber echauffiert ihr euch denn bitte schoen?

Wenn der Verbraucherschutz so etwas tut geht er von einem DAU aus denke ich. Will sagen jmd der NICHT weiss das D3 perma online sein muss. Jmd der davon um 10 ecken gehoert hat und sich sagt "na das scheint ja nen gutes Spiel zu sein, das kauf ich mir mal"

Ich verstehe echt nicht wie man sich in solch einer Situation ueber den Verbraucherschutz Lustig machen kann... Es geht um EURE Rechte als Endkunde. Setzt doch bitte mal die rosarote Bli$$ard Brille ab und "Versteht" worum es geht.

MfG Bob4
 
Nekuan schrieb:
Um mal die Verpackung zu zitieren: "Zum spielen wird eine Internetverbindung benötigt"
Gibt es eigentlich unterschiedliche Verpackungen (ich habe selbst keine Verpackung)? Im Artikel steht nur "Internetverbindung erforderlich", was jeder anders auslegen kann.

Geodomus schrieb:
ZUM SPIELEN bedeutet für mich immer noch, dass ich mich einmal anmelden muss, bestätigen muss, dass ich ich bin, und dann das ding zocken darf.
Wenn da wirklich wortwörtlich "Zum spielen wird eine Internetverbindung benötigt" steht, ist die Sache ganz klar. Oder spiele ich nach dem einloggen etwa nicht mehr? Hier darf natürlich auf keinen Fall ein Autovergleich fehlen: Zum Autofahren wird ein Zündschlüssel benötigt. ;)

Newsartikel schrieb:
[...] die notwendige Battle.net-Registrierung nicht nur einmalig ist.
Doch ist sie. Wer z.B. öfters in Foren unterwegs ist, wird den Unterschied zwischen "einloggen" und "registrieren" bereits bemerkt haben. So auch hier auf CB. Wäre die Registrierung nicht einmalig, müsste ich mir bei jedem Start des Spiels einen neuen Account zulegen. Und das ist offensichtlich nicht der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bob4F3tt schrieb:
Ich verstehe echt nicht wie man sich in solch einer Situation ueber den Verbraucherschutz Lustig machen kann... Es geht um EURE Rechte als Endkunde. Setzt doch bitte mal die rosarote Bli$$ard Brille ab und "Versteht" worum es geht.

MfG Bob4
Vielen dank. Einer der wenigen sinnvollen Beiträge. Versteh auch nicht wie man sich darüber beschweren kann das der Verbraucherschutz für den Kunden reagiert. Es gibt wohl einige die, wenn es mal so weitkommt, sogar damit Leben können 1 Monat lang kaum zu spielen, weil die Server ausgelastet sind. "Der Ansturm war so groß". :D
 
Wie man son einen Mist kaufen kann bleibt mir ein Rätsel. Man muss wohl ganz schön Süchtig sein nach was neuem dass man sich so an die Kandarre legen lässt.
Ist für mich wie die Bildzeitung, kann man sich nicht mal den Allerwertesten mit abwischen. MMn.
 
Gleipnir schrieb:
Sollten sie das? Wir reden von deutschen Verbraucherschutz und hier sind EULA die man erst nach dem aufreißen der Packung und beim Installieren sieht unwirksam.

Dann mach dich mal mit Lizenzrecht vertraut. Das was du sagst stimmt nämlich nicht so ganz. Was du sagst gilt für den Kauf und diese AGB ist beim Händler als Aushang vorhanden. Das ist nämlich der Kaufvertrag mit dem Händler. Der Lizenzvertrag kommt erst vor der Installation mit der Annahme der EULA zustande. Zwei verschiedene Dinge, wenn du nämlich mit der EULA nicht einverstanden bist kannst du das Spiel beim Hersteller zurückgeben. Der Händler wird es nicht zurücknehmen weil hier eine andere AGB gilt und der Kaufvertrag rechtskräftig ist. Außerdem wird jeder Käufer angehalten sich selbst zu informieren vorm Kauf, die AGBs von Blizzard sind offen im Netz zugänglich. Und zu allerletzt, AGB sind nie komplett ungültig es werden nur Teile ungültig die gegen geltende Gesetze verstoßen.
 
Ich bin echt kein Blizzard Fanboy aber sowas ist doch einfach überflüssig und unnötig.

Die Hinweise dazu auf der Spieleverpackung lauten allerdings schlicht „Internetverbindung erforderlich.“ und „Battle.net Registrierung erforderlich.“

Meiner Meinung nach Aussagekräftig genug aber die Hinweise liest ja eh keiner ...

dante`afk schrieb:
lol, typisch deutsche.

sad but true ... so sind wir leider. jeder furz muss geregelt sein aber für die richtig wichtigen sachen fehlt uns dann die zeit oder das geld.
 
Zuletzt bearbeitet:
dermatu schrieb:
Ich bin echt kein Blizzard Fanboy aber sowas ist doch einfach überflüssig und unnötig.


Zumal die Hinweise da sind aber die liest ja eh keiner ...
Warum ist es denn unnötig so etwas klipp und klar zu definieren? "Internetverbindung erforderlich" kann auch bedeuten ich benötige sie ledeglich für die erste Anmeldung mit meinem Account und kann dann auch Offline spielen. Praktisch wie es bei Steam auch ist. Es ist doch gut wenn man klare Reglungen gibt und wenigstens noch den Zusatz "permanent" draufklebt, um Missverständnisse für den Kunden zu vermeiden.

Da beschweren sich die Leute dann noch. Sollen sie Analog-Käse halt auch einfach wieder Käse nennen dürfen. Muss sich der Kunde halt vor seinem Einkauf genauestens informieren.
 
dermatu schrieb:
Meiner Meinung nach Aussagekräftig genug aber die Hinweise liest ja eh keiner ...
[...] Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt. Es können zusätzliche Internet- und Abonnementkosten anfallen und der Spieler ist für alle anfallenden Internet- und Abonnementkosten selbst verwantwortlich.
"nur für die Registrierung" oder "den Login" heißt das für mich nicht.
 
Mighty X schrieb:
Warum ist es denn unnötig so etwas klipp und klar zu definieren?

Weil wir normalerweise unser Hirn immernoch zum Denken haben.
Wer aus der Beschreibung auf der Packung und aus den Nutzungsbedingungen, auf die ebenfalls auf der Packung hingewiesen wird und mit denen man sich vor Nutzung einverstanden erklären muss, nicht all diese Dinge , die die Verbraucherschutzzentrale angemahnt hat, erkennen kann...der gehört eingewiesen...und zwar in die geschlossene!

Sorry, aber diese Aktion ist solch ein Schwachsinn!
Denke mal da hat wieder ein gefrusteter seine Beziehungen spielen lassen.
Aber naja, Blizzards Anwälte werden sich totlachen darüber
und wir Deutschen machen uns mal wieder zum Deppen!
Super!
 
Creeed schrieb:
Dann mach dich mal mit Lizenzrecht vertraut. Das was du sagst stimmt nämlich nicht so ganz. Was du sagst gilt für den Kauf und diese AGB ist beim Händler als Aushang vorhanden. Das ist nämlich der Kaufvertrag mit dem Händler. Der Lizenzvertrag kommt erst vor der Installation mit der Annahme der EULA zustande. Zwei verschiedene Dinge, wenn du nämlich mit der EULA nicht einverstanden bist kannst du das Spiel beim Hersteller zurückgeben. Der Händler wird es nicht zurücknehmen weil hier eine andere AGB gilt und der Kaufvertrag rechtskräftig ist. Außerdem wird jeder Käufer angehalten sich selbst zu informieren vorm Kauf, die AGBs von Blizzard sind offen im Netz zugänglich. Und zu allerletzt, AGB sind nie komplett ungültig es werden nur Teile ungültig die gegen geltende Gesetze verstoßen.

auf die Schnelle keine bessere Quelle als Wikipedia gefunden

In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.

Eine ähnliches Formulierung (nur eben speziell auf die EULA von MS) findet man auch bei Heise.
 
Durchblicker schrieb:
Weil wir normalerweise unser Hirn immernoch zum Denken haben.
Wer aus der Beschreibung auf der Packung und aus den Nutzungsbedingungen, auf die ebenfalls auf der Packung hingewiesen wird und mit denen man sich vor Nutzung einverstanden erklären muss, nicht all diese Dinge , die die Verbraucherschutzzentrale angemahnt hat, erkennen kann...der gehört eingewiesen...und zwar in die geschlossene!
Muss auch ehrlich gestehen ich kenn die Verpackung nicht. Ich dachte es steht tatsächlich nur "Internetverbindung erforderlich" auf der Verpackung.

[...] Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt. Es können zusätzliche Internet- und Abonnementkosten anfallen und der Spieler ist für alle anfallenden Internet- und Abonnementkosten selbst verwantwortlich.

Wenn dieser Absatz allerdings ebenfalls auf der Verpackung zu finden ist, ist es in der Tat etwas merkwürdig.
 
Schön, dass der Verbraucherschutz sich für den DAU einsetzt. Allerdings an der falsche Stelle. Dem gemeinen deutschen Mecker-DAU sollte man lieber "lesen und verstehen" beibringen. Das ist dringend angebracht.

Da will sich jemand nur "wichtig" machen. Herrliche Farce.
 
Was soll denn da für eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden? Sollen die das unterlassen unzureichende Verpackungen zu versenden?

Ich finde es schon richtig. Wobei ich das mit der Battlenet-Anmeldung nicht ganz versteh. Meldet man sich immer wieder über den BattleNet-Account an um zu spielen? Quasi wie bei WoW? Das fände ich jetzt nicht bemängelnswert, da das glaube bei den WoW-Verpackungen auf nicht drauf steht.
 
als WoW raus kam gab es kein BattleNet/keine BattleNet Pflicht, es ist ein reines Onlinespiel und so steht es auch auf der Verpackung.
D3 hat ja auch einen Singleplayer Part und um den zu spielen muss man ja ebenfalls dauerhaft Online sein und sich Anmelden, vielleicht ist es das an dem sie sich stoßen.
 
Ich schmeiße mal noch die Seite ein: http://www.theorigin.de/content.php?718-Verbraucherschutz-mahnt-Blizzard-ab!

Es geht doch nicht ausschließlich um das Online-Gedöns, was schon nervig genug ist, sondern darum, dass es so viele Ausfälle gab und die jenigen, die keine Probleme hatten, sollten jetzt mal aufhören rumzujammern, was sich die anderen denn aufregen, es lief doch alles. Scheinbar eben nicht und wenn man die Leute zu etwas zwinkt, wenn sie was benutzen wollen, dann sollte es auch funktionieren.
Schon mal was davon gehört, dass man eine Dienstleistung nur dann bezahlen müsse, wenn sie erbracht wird? Wenn man sich ein Spiel kauft, sollte man es spielen wollen, wann man will und nicht, wenn Blizzard und Konsorten es mal für richtig halten.
Und ich kann und will es nicht verstehen, dass sich manche aufregen, weil endlich mal jemand auf die Machenschaften guckt, die manche Publisher sich aus den Hut ziehen, um ihre Käufer zu geißeln.
Jaja über das Nörgern aufregen, aber selber schön über die anderen nörgeln, auch nicht viel besser.
 
Mighty X schrieb:
Muss auch ehrlich gestehen ich kenn die Verpackung nicht. Ich dachte es steht tatsächlich nur "Internetverbindung erforderlich" auf der Verpackung.
Wenn dieser Absatz allerdings ebenfalls auf der Verpackung zu finden ist, ist es in der Tat etwas merkwürdig.

Habe nach dem Durchlesen der News direkt die Verpackung zur Hand genommen und nachgeschaut. Auf der Rückseite steht unten schwarz auf weiß nebst dem Hinweis "Wichtig" ua.:
"Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt. Es können zusätzliche Internet- und Abonnementkosten anfallen und der Spieler ist für alle anfallenden Internet- und Abonnementkosten selbst verantwortlich."

Wer das nicht ließt und sich seinen Reim drauf bilden kann ist selbst Schuld :p

Zu den Serverproblemen: Bei einem Ansturm von Millionen zur gleichen Zeit sollte es doch zu verzeihen sein dass die Server anfangs Schwierigkeiten haben :freak:
 
subw00fer schrieb:
Zu den Serverproblemen: Bei einem Ansturm von Millionen zur gleichen Zeit sollte es doch zu verzeihen sein dass die Server anfangs Schwierigkeiten haben :freak:

Einer Firma wie Activision/Blizzard, die selber das spielermäßig größte Online-Spiel hat und wusste wie viele Leute D3 kaufen würden, würde ich solche Ungereimtheiten nicht verzeihen.
 
Ja, die abmahnung finde ich zurecht da blizzard den spielebetrieb nicht immer gewehrleisten konnte


ABER:

ich denke das sich hauptsächlich die hardcoregamer / suchtler beschweren sieht man auch sehr gut im diablo forum. Was da rumgeheult wird ist nicht auszuhalten.


ich spiele nicht so oft, bin erst akt 3 (normal) und dennoch die zeit wo ich spielen konnte hat es mich bisher bestens unterhalten. Hatte aber auch keine erwartungen an das spiel.

bin mir sicher spätestens mit dem ersten addon wird keiner mehr von den problemen reden
 
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