Piktogramm schrieb:
Kann wie alle Grundrechte eingeschränkt werden, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Was u.a. dazu führt, dass es sowas wie Melderegister gibt (neben vielen anderen gesetzlichen Datenerhebungen). Da die Rückverfolgbarkeit bei der aktuell diskutierten Methode sehr schwer ist. Würde es mich nicht wundern, wenn ein solcher Zwang auch vom Bundesverfassungsgericht nicht gekippt werden würde. Die Einschränkung der informellen Selbstbestimmung ist kaum beeinträchtigt, wenn du zum Erheben gezwungen wirst, aber die Weitergabe der Daten absolut freiwillig geschieht (oder nur auf Zwang, wenn anzunehmen ist, dass eine Person massiv Leute angesteckt haben könnte).
Grundrechte werden aktuell ja bereits eingeschränkt, auch wenn dies durchaus kontrovers ist.
Meine Meinung zu diesem Thema ist, dass ich keine Verhältnismäßigkeit gewahrt sehe. Es ist legal sich mit einer Person zu treffen oder einkaufen zu gehen. Mit
wem ich mich treffe bleibt meine Entscheidung, ebenso mich
freiwillig testen zu lassen und diese Information und/oder das Ergebnis zu teilen. Ein plakatives Beispiel, rechtlich gesehen darf ich auch mit einem HIV positiven Menschen ungeschützten Geschlechtsverkehr haben. Ein nächster Punkt ist, dass durch eine solche Anwendung keine Personen geschützt werden können, sondern nur die Infektionswege nachvollzogen werden können und Leute im
Nachhinein erfahren, dass sie
potenziellen Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Was die Leute mit dieser Vagen Einschätzung machen bleibt dann ihre Sache. Außerdem könnte diese Anwendung zu einer
gefühlten Sicherheit führen, "sobald nix piepst kann ich mein Leben leben wie sonst immer. Ein ähnliches Risiko sehe ich in der Schutzmaskenpflicht.
Zuletzt, und das ist imho der Knackpunkt, ist COVID-19 noch nicht erforscht und das Bedrohungszenario daher unbekannt. Vergleicht man die absoluten Todesfälle über die Jahre hinweg, scheint COVID-19 keine ernsthaftere Bedrohung als andere Sterbeursachen wie Straßenerkehr. Vergleicht man COVID-19 mit anderen Krankheiten wie HIV oder schlimmeren Influenzawellen, kann man auch keine besondere Bedrohung erkennen. Der Punkt ist aber, man weiß es nicht, und es
könnte sein dass die Maßnahmen gerechtfertigt oder ungerechtfertigt sind.
Aus dieser Faktenlage heraus das GG einzuschränken halte ich für schwierig. Ich begrüße die temporären Maßnahmen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, einfach weil ich zugegebenermaßen Angst habe, aber eine Art "digitalen Coronaausweis" zu führen finde ich geht zu weit, weil 1) Wirksamkeit unsicher, 2) Risiko durch COVID-19 unsicher, 3) Stigmatisierung einzelner und 4) Grundgesetz muss eingeschränkt werden.
Zugegeben, ich bin kein Tekkie oder Datenschützer, daher hab ich diese Aspekte mal ausgeklammert, wie das technisch zu realisieren ist und wie genau das funktioniert, und ob das datenschutzkonform ist, aber da gibts ja auch noch 2 Fronten die nicht eindeutig für so ein Tracking sprechen.